Branchenmindestlöhne im Handwerk: Eine Übersicht für Bauherren und Beschäftigte

Die Kosten für Handwerksleistungen sind ein zentraler Faktor bei der Planung von Bauprojekten, Renovierungen oder Immobilienkäufen. Für Bauherren, Hausbesitzer und Beschäftigte im Baugewerbe ist es daher unerlässlich, die aktuellen Regelungen zu den Mindestlöhnen zu verstehen. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren in vielen Gewerken spezifische Branchenmindestlöhne, die von Tarifpartnern vereinbart und oft vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden. Diese sogenannten Lohnuntergrenzen legen das Mindestentgelt für Arbeitnehmer in bestimmten Branchen fest und haben direkten Einfluss auf die Kalkulation von Angeboten und die Vergütung der Fachkräfte. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die aktuellen und zukünftigen Mindestlöhne in ausgewählten Handwerksbereichen, basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen.

Der gesetzliche Mindestlohn als Basis

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Er dient als unterste Entgeltgrenze für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro brutto pro Zeitstunde. Laut einer Verordnung zum Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Die Festlegung erfolgt nicht direkt durch die Politik, sondern durch die Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammensetzt. Dieses regelbasierte Verfahren wird als Ausdruck einer bewährten Sozialpartnerschaft bewertet. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Betriebe und Mitarbeitenden in Deutschland gleichermaßen. Sollte ein Branchenmindestlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, greift automatisch der höhere gesetzliche Satz.

Dachdeckerhandwerk: Stufenweise Erhöhung für Fachkräfte

Das Dachdeckerhandwerk spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Energiewende, insbesondere durch die Dämmung und Sanierung von Dächern. Um Fachkräfte zu gewinnen und Lohndumping entgegenzuwirken, haben die Tarifpartner einen Branchenmindestlohn vereinbart, der bewusst über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Aktuelle und zukünftige Lohnuntergrenzen

Die Regelungen für das Dachdeckerhandwerk sind in einer Verordnung festgehalten, die vom 17. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2028 gilt. Die Löhne werden in zwei Lohngruppen unterteilt: ungelernte Arbeitnehmer und gelernte Arbeitnehmer (Gesellen).

Für ungelernte Arbeitnehmer gelten folgende Mindestlöhne: * Ab 1. Januar 2025: 14,35 Euro pro Stunde. * Ab 1. Januar 2026: 14,96 Euro pro Stunde.

Für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) gelten folgende Mindestlöhne: * Ab 1. Januar 2025: 16,00 Euro pro Stunde. * Ab 1. Januar 2026: 16,60 Euro pro Stunde. * Ab 1. Januar 2027: 17,10 Euro pro Stunde. * Ab 1. Januar 2028: 17,60 Euro pro Stunde.

Diese stufenweise Erhöhung soll den Fachkräftemangel im Handwerk bekämpfen und eine auskömmliche Vergütung sicherstellen. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) betonte, dass gute Konditionen unabdingbar seien, um die Energiewende umzusetzen.

Elektrohandwerk: Planbare Lohnsteigerungen bis 2028

Auch im Elektrohandwerk haben sich die Tarifpartner auf eine stufenweise Anhebung der Mindestentgelte geeinigt. Diese langfristige Planungssicherheit ist wichtig für Betriebe und Beschäftigte.

Übersicht der Lohnentwicklung

Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028. Die Entwicklung gestaltet sich wie folgt: * 2025: 14,41 Euro pro Stunde. * 2026: 14,93 Euro pro Stunde (Anstieg um 52 Cent). * 2027: 15,49 Euro pro Stunde. * 2028: 16,10 Euro pro Stunde.

Diese festgelegten Erhöhungen ermöglichen es Handwerksbetrieben, ihre Personal- und Projektkosten langfristig zu kalkulieren.

Gebäudereinigung: Zwei Lohngruppen mit klaren Erhöhungen

Die Gebäudereinigung ist ein Gewerbe mit hoher Relevanz für den öffentlichen Sektor und private Haushalte. Hier gibt es zwei getrennte Lohnuntergrenzen, die unterschiedliche Tätigkeitsbereiche abdecken. Die aktuellen Verordnungen gelten bis Ende 2026.

Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung

Diese Lohngruppe umfasst Standardreinigungsarbeiten in Innenräumen. * Ab 1. Februar 2025: 14,25 Euro pro Stunde. * Ab 1. Januar 2026: 15,00 Euro pro Stunde. Der Anstieg beträgt hier 75 Cent pro Stunde im Vergleich zum Vorjahr.

Lohngruppe 6: Glas- und Fassadenreinigung

Für die spezialisierte Reinigung von Glasflächen und Fassaden gilt eine höhere Lohnuntergrenze. * Ab 1. Februar 2025: 17,65 Euro pro Stunde. * Ab 1. Januar 2026: 18,40 Euro pro Stunde. Der Anstieg beträgt 95 Cent pro Stunde.

Die Tarifpartner, der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), sehen diese Lohnuntergrenzen als wichtiges Element zur Sicherung von Qualität, insbesondere bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Trotz der Systemrelevanz der Gebäudereinigung wird oft ausschließlich nach dem günstigsten Preis ausgewählt, weshalb faire Löhne ein wichtiges Korrektiv sind.

Gerüstbauerhandwerk: Mindestlohn für Gesellen

Das Gerüstbauerhandwerk ist eine wichtige Säule der Bauwirtschaft. Die Lohnuntergrenze wurde für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt.

Geltende und zukünftige Sätze

  • 2025: Der Branchenmindestlohn für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen) liegt bei 13,95 Euro pro Stunde. Diese Regelung gilt vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025.
  • 2026: Ab dem 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn auf 14,35 Euro pro Stunde angehoben.
  • 2027: Eine weitere Erhöhung auf 14,90 Euro pro Stunde ist für den 1. Januar 2027 geplant.

Der Tarifvertrag im Gerüstbauer-Handwerk läuft bis zum 31. Dezember 2027.

Schornsteinfegerhandwerk: Stabile Lohnuntergrenze

Im Schornsteinfegerhandwerk ist die Lohnuntergrenze seit dem 1. Januar 2024 unverändert. Der aktuelle Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde, legt eine Lohnuntergrenze von 14,50 Euro pro Stunde fest. Es sind keine Erhöhungen für die nahe Zukunft in den vorliegenden Daten verzeichnet.

Maler- und Lackiererhandwerk: Neue Regelungen ab 2025

Auch im Maler- und Lackiererhandwerk gibt es eine neue Regelung, die im Laufe des Jahres 2025 in Kraft getreten ist. Hier wird zwischen ungelernten und gelernten Arbeitnehmern unterschieden.

Aktuelle und zukünftige Mindestlöhne

Der aktuelle Mindestlohntarifvertrag ist seit dem 1. August 2025 in Kraft. * Ungelernte Arbeitnehmer: Für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn. Zusätzlich wurde eine Regelung getroffen, die ab dem 1. April 2024 einen Mindestlohn von 13,00 Euro pro Stunde für ungelernte Kräfte festschreibt. * Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen): * Ab 1. August 2025: 15,55 Euro pro Stunde. * Ab 1. Juli 2026: 16,13 Euro brutto pro Stunde.

Diese Anhebungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks und die Attraktivität des Berufs sichern.

Berufliche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

Ein spezieller Bereich betrifft das pädagogische Personal in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Hier gelten deutlich höhere Mindestlöhne, die den Qualifikationsanforderungen Rechnung tragen.

Mindestlöhne für pädagogisches Personal

  • Pädagogisches Personal:
    • 2025: 19,37 Euro pro Stunde.
    • 2026: 20,24 Euro pro Stunde.
  • Pädagogisches Personal mit zusätzlichen Qualifikationen:
    • 2025: 19,96 Euro pro Stunde.
    • 2026: 20,86 Euro pro Stunde.

Diese Sätze liegen deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und reflektieren die Bedeutung qualifizierter Ausbilder.

Arbeitnehmerüberlassung

Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung gilt ein branchenspezifischer Mindestlohn, der ebenfalls den gesetzlichen Rahmen übersteigt. Für den Zeitraum vom 1. März 2025 bis zum 30. September 2025 wurde ein Mindestlohn von 14,53 Euro pro Stunde vereinbart.

Pflegebranche

Obwohl die Pflegebranche nicht direkt zum Bau- und Renovierungsgewerbe gehört, sind die Mindestlöhne hier von Interesse, da auch Handwerksbetrieke mit sozialen Einrichtungen zusammenarbeiten. Die Löhne werden nach Qualifikationsgrad differenziert.

  • Ungelernte Arbeitnehmer:
    • 01.05.24 bis 30.06.25: 15,50 Euro.
    • 01.07.25 bis 30.06.26: 16,10 Euro.
  • Gelernte Arbeitnehmer (Pflegekraft):
    • 01.05.24 bis 30.06.25: 16,50 Euro.
    • 01.07.25 bis 30.06.26: 17,35 Euro.
  • Gelernte Arbeitnehmer mit zusätzlichen Qualifikationen (Pflegefachkraft): Die Daten für diese Gruppe sind in den vorliegenden Quellen unvollständig.

Friseurhandwerk

Im Friseurhandwerk gibt es keinen bundesweit einheitlichen Branchenmindestlohn. Den Arbeitnehmern steht daher zunächst nur der gesetzliche Mindestlohn zu. Allerdings existieren regionale Tarifverträge, die durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für alle Betriebe eines Bundeslandes gelten. Diese regionalen Unterschiede müssen bei der Betrachtung beachtet werden.

Fazit

Die Mindestlohnlage im deutschen Handwerk ist geprägt von einer differenzierten Struktur, in der der gesetzliche Mindestlohn als Fundament dient, aber in vielen Gewerken durch branchenspezifische Tarifverträge überboten wird. Diese Branchenmindestlöhne sind ein zentrales Instrument der Sozialpartner, um faire Entgelte zu sichern, Fachkräfte zu gewinnen und Lohndumping, insbesondere im Wettbewerb um öffentliche Aufträge, zu verhindern.

Für Bauherren und Immobilienbesitzer bedeuten diese Regelungen Transparenz bei den Kosten für Handwerksleistungen. Die festgelegten Erhöhungen, wie sie beispielsweise im Dachdecker- oder Elektrohandwerk bis ins Jahr 2028 geplant sind, ermöglichen eine langfristige Kalkulation. Für Beschäftigte im Handwerk schaffen die Verordnungen Planungssicherheit und sorgen für eine Vergütung, die der Bedeutung ihrer Arbeit für die Bauwirtschaft und die Gesellschaft gerecht wird. Die kontinuierliche Anpassung der Lohnuntergrenzen durch die Mindestlohnkommission und die Tarifpartner ist ein wesentlicher Faktor für die Stabilität und Qualität im deutschen Bau- und Renovierungssektor.

Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  2. Destatis
  3. Deutsche Handwerks Zeitung
  4. Handwerk.com

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