Branchenmindestlöhne im Handwerk 2024: Ein Überblick für Bauherren und Fachkräfte

Die Kosten für Handwerksleistungen sind ein zentraler Faktor bei der Planung von Bau- und Renovierungsprojekten. Für Bauherren, Immobilienbesitzer und Fachkräfte ist es ebenso wichtig wie für Bauunternehmer, die aktuellen Lohnstrukturen zu kennen. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten in vielen Gewerken spezifische Branchenmindestlöhne, die die Vergütung festlegen. Diese werden in der Regel durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und oft für allgemeinverbindlich erklärt, was bedeutet, dass sie für alle Betriebe einer Branche in Deutschland gelten.

Im Jahr 2024 gab es in zahlreichen Handwerksbereichen Anpassungen dieser Lohnuntergrenzen. Der folgende Artikel beleuchtet die Entwicklungen in den wichtigsten Gewerken, die für die Bau- und Immobilienbranche von Bedeutung sind.

Der gesetzliche Mindestlohn als Basis

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde. Dieser Wert bildet die unterste Vergütungsgrenze für alle Arbeitnehmer in Deutschland. In vielen Handwerksbranchen liegen die Branchenmindestlöhne jedoch deutlich über diesem gesetzlichen Rahmen, um die spezifischen Anforderungen und die Wertschöpfung der jeweiligen Gewerke abzubilden.

Dachdeckerhandwerk

Das Dachdeckerhandwerk ist eine der Branchen mit festgelegten Lohnuntergrenzen. Hier existieren zwei verschiedene Mindestlohnstufen, die bundesweit gelten. Die Tarifpartner haben sich im Herbst 2023 auf eine Erhöhung zum Jahreswechsel geeinigt.

  • Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitnehmer): Diese Stufe betrifft Beschäftigte, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen, wie das Anreichen von Materialien, das Ein- und Ausräumen von Baustellen oder das Reinigen. Der Mindestlohn 1 stieg zum 1. Januar 2024 auf 13,90 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung um 45 Cent ist für das kommende Jahr geplant, sodass der Lohn ab 2025 bei 14,35 Euro liegen wird.
  • Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmer): Diese Stufe richtet sich an Mitarbeiter, die „überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen“. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte mit einem Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, im Zimmer- oder im Klempnerhandwerk. Für diese Gruppe stieg der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 15,60 Euro pro Stunde (ein Plus von 80 Cent). Eine weitere Anpassung auf 16,00 Euro ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen.

Elektrohandwerke

In den Elektrohandwerken gilt ein einheitlicher, allgemeinverbindlicher Mindestlohn-Tarifvertrag. Dieser hat noch eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. Die Entwicklung für die Zeit danach war zum Zeitpunkt der Quellenlage noch nicht festgelegt.

Zum 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn in diesem Gewerk auf 13,95 Euro pro Stunde angehoben. Dies entspricht einem Plus von 55 Cent gegenüber dem Vorjahr.

Gebäudereinigung

Im Gebäudereiniger-Handwerk gibt es zwei Lohnuntergrenzen, die Anfang 2024 angehoben wurden. Die letzte Erhöhung vor dieser Anpassung war am 1. Oktober 2022 erfolgt.

  • Lohngruppe 1: Diese Gruppe umfasst Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten. Der Mindestlohn stieg auf 13,50 Euro pro Stunde (zuvor: 13,00 Euro).
  • Lohngruppe 6: Diese Gruppe betrifft Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung. Die Lohnuntergrenze wurde auf 16,70 Euro pro Stunde angehoben (zuvor: 16,20 Euro).

Gerüstbauerhandwerk

Auch im Gerüstbauerhandwerk wurde die Lohnuntergrenze im Herbst 2023 zuletzt angepasst. Seit dem 1. Dezember 2023 liegt der Mindestlohn bei 13,60 Euro pro Stunde. Die Tarifvertragsparteien haben eine weitere Erhöhung für den 1. Oktober 2024 auf 13,95 Euro pro Stunde vereinbart. Der zu dieser Zeit gültige Tarifvertrag hatte eine Laufzeit von 24 Monaten.

Maler- und Lackiererhandwerk

Im Maler- und Lackiererhandwerk gelten ebenfalls zwei Lohnuntergrenzen, die bundesweit einheitlich sind.

  • Ungelernte Arbeitnehmer: Für diese Gruppe liegt die Untergrenze aktuell bei 12,50 Euro pro Stunde. Zum 1. April 2024 steigt der Lohn auf 13,00 Euro.
  • Gelernte Arbeitnehmer: Für diese Gruppe beträgt der Mindestlohn aktuell 14,50 Euro pro Stunde. Zum 1. April 2024 wird dieser auf 15,00 Euro pro Stunde angehoben.

Schornsteinfegerhandwerk

Im Schornsteinfegerhandwerk ist der Branchenmindestlohn zum Jahreswechsel 2024 bundesweit auf 14,50 Euro pro Stunde gestiegen. Bis zum Ende des Jahres 2023 lag die Lohnuntergrenze in diesem Gewerk bei 14,20 Euro.

Bauhauptgewerbe

Für das Bauhauptgewerbe ist die Situation komplex. Ein Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn endete 2022 zwar mit einem Schlichterspruch. Die Arbeitgeberverbände Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDI) lehnten diesen jedoch ab. Daraus resultierend gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keinen Branchenmindestlohn-Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe.

Ausblick und weitere Gewerke

Die Quellenlage reicht über die oben genannten Gewerke hinaus, jedoch sind für einen vollständigen Überblick über alle Handwerksbranchen detailliertere Informationen notwendig. Für Steinmetze und Steinbildhauer wurde beispielsweise ein Mindestlohn von 13,35 Euro pro Stunde für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 30. September 2023 genannt. Für die Zukunft sind weitere Anpassungen in anderen Gewerken zu erwarten, da die Tarifverträge unterschiedliche Laufzeiten haben.

Für Bauherren und Unternehmen bedeutet die Kenntnis dieser Lohnstrukturen eine bessere Kalkulationsgrundlage. Die Branchenmindestlöhne sind ein Indikator für die Kostenstruktur im Handwerk und spiegeln die Wertigkeit der verschiedenen Tätigkeitsbereiche wider.

Fazit

Die Entwicklung der Branchenmindestlöhne im Handwerk zeigt für 2024 einen klaren Trend zu höheren Vergütungen. In den relevanten Gewerken wie Dachdecker, Elektro, Gebäudereinigung, Gerüstbau und Maler sind deutliche Anstiege zu verzeichnen. Diese Erhöhungen sind das Ergebnis von Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und gelten für die jeweiligen Branchen bundesweit. Während im Bauhauptgewerbe aktuell kein branchenweiter Mindestlohn-Tarifvertrag existieren, bieten die festgelegten Löhne in den anderen Bereichen Planungssicherheit für alle Beteiligten am Bau- und Immobiliensektor.

Quellen

  1. handwerk.com
  2. handwerksblatt.de
  3. bmas.de

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