Umfassende Förderung für die energetische Modernisierung von Wohnimmobilien in Deutschland

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist eine zentrale Maßnahme zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Senkung der laufenden Heizkosten. Insbesondere für Eigentümer und Vermieter von Altgebäuden stellt sie eine erhebliche finanzielle Belastung dar. In Deutschland gibt es daher ein umfassendes Förderangebot auf Bund-, Landes- und kommunaler Ebene, das die Umsetzung solcher Modernisierungsmaßnahmen finanziell unterstützt. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Förderprogramme für die energetische Sanierung und Neubauten, insbesondere im Fokus der Landesförderung in Nordrhein-Westfalen, sowie die Kombinierbarkeit von Bundes- und Landesförderungen. Die Informationen stammen ausschließlich aus den bereitgestellten Quellen und beziehen sich auf die aktuelle Förderlage.

Förderung der energetischen Sanierung in Nordrhein-Westfalen

Ein zentrales Förderinstrument für die Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen ist die Modernisierungsförderung, die seit 2024 in die Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen NRW“ integriert ist. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sanierung von Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu unterstützen, die in Nordrhein-Westfalen gelegen sind. Die Förderung ist damit ein Bestandteil des umfassenden Wohnraumförderprogramms des Landes. Für die Beantragung ist grundsätzlich kein Eigenanteil notwendig. Stattdessen wird ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim gewährt. Diese finanzielle Unterstützung deckt sämtliche tatsächlich entstandenen Bau- und Baunebenkosten für förderfähige Maßnahmen.

Die förderfähigen Maßnahmen umfassen eine Vielzahl von Sanierungsarbeiten, die entweder den Wert des Wohnraums nachhaltig steigern, Energieeinsparungen ermöglichen oder das Klima schützen. Dazu zählen beispielsweise die Verbesserung der Barrierefreiheit, die Erhöhung des Einbruchschutzes, die Ausstattung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur oder die nachhaltige Senkung des Wasserverbrauchs. Auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, die Erweiterung des Wohnraums durch Umbau, Umbau oder Anbau, sowie Instandsetzungsmaßnahmen, sofern sie nicht den überwiegenden Teil der Maßnahmen ausmachen, sind förderfähig. Besonders gefördert werden Maßnahmen, die aufgrund von Behinderung oder Pflegebedürftigkeit notwendig werden. Die Ermittlung der förderfähigen Kosten erfolgt anhand der tatsächlichen Aufwendungen, die für die Bauleistungen, Architekturleistungen und Energiegutachten anfallen.

Die Förderung ist zudem an Einkommensgrenzen für die Nutzerinnen und Nutzer angelehnt. Es gibt zwei Einkommensgruppen: Die enge Einkommensgruppe [EK-A] und die erweiterte Einkommensgruppe [EK-B]. Haushalte der Gruppe B dürfen ein um bis zu 40 Prozent höheres Einkommen als Haushalte der Gruppe A haben und bleiben dennoch förderberechtigt. Diese differenzierte Einkommensstufung sichert die sozial ausgerichtete Ausrichtung des Programms. Für die genauen Grenzwerte wird auf die entsprechenden Angaben im Online-Angebot des Landes NRW verwiesen. Die Förderung deckt somit sowohl den sozialen als auch den ökologischen Aspekt der Gebäudesanierung ab.

Förderung auf Bundesebene: KfW und BAFA

Neben der Landesförderung in Nordrhein-Westfalen gibt es ein umfassendes Förderangebot auf Bundesebene, das vor allem durch zwei Institutionen geprägt ist: die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese beiden Stellen sind die zentralen Adressen für Förderungen im Bereich der energetischen Sanierung und des nachhaltigen Baus.

Die KfW setzt insbesondere bei der Förderung von Wärmeerzeugungsanlagen an. Laut den zur Verfügung gestellten Angaben können Zuschüsse für verschiedene Arten von Heizsystemen gewährt werden. So wird beispielsweise für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe eine förderfähige Investitionskosten von ca. 30.000 Euro angesetzt. Für derartige Maßnahmen gewährt die KfW einen Zuschuss von mindestens 30 Prozent bis maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Dies entspricht einem Zuschussbetrag von ca. 9.000 Euro bis 21.000 Euro. Bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe, die deutlich teurer ist mit ca. 55.000 Euro Investitionskosten, steigt der förderbare Betrag auf ein Maximum von ca. 35.750 Euro an, da es einen zusätzlichen Effizienzbonus gibt, der die förderfähigen Kosten erhöht.

Ähnlich hoch sind die Förderquoten für Luft-Luft-Wärmepumpen (ca. 25.000 Euro Kosten, förderbarer Betrag von ca. 7.500 bis 17.500 Euro) und Hybridheizungen aus Gas-Brennwert und erneuerbarer Energiequelle wie beispielsweise Solarthermie. Bei solchen Kombinationslösungen wird lediglich der Anteil der erneuerbaren Energiequelle förderfähig, und zwar mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent. Es ist zu beachten, dass eine Öl-Brennwertheizung (ca. 11.250 Euro) oder eine herkömmliche Gas-Brennwertheizung (ca. 12.500 Euro) grundsätzlich nicht förderfähig sind, da sie derzeit nicht der Kriterien der Energieeffizienz entsprechen. Lediglich bei der sogenannten „Renewable Ready“-Ausführung mit integrierter Speicher- und Regelungstechnik, die ab 2022 nicht mehr förderfähig ist, wurde dies noch einmal explizit ausgeschlossen.

Auch bei der Heizungsmodernisierung über das Programm „BEG EM Wärmeerzeugung“ der KfW wird auf die Kombination von Erneuerbaren Energien und der Reduzierung des fossilen Anteils geachtet. Die KfW stellt somit klar, dass sie lediglich die Einführung und den Betrieb von Anlagen fördernd unterstützt, die den Anforderungen an hohe Energieeffizienz und geringe CO₂-Bilanz entsprechen. Dieses Programm ist somit ein zentraler Baustein im Instrumentarium der Bundesförderung für eine nachhaltige Wärversorgung.

Kombination von Bundes- und Landesförderung

Ein zentrales Merkmal deutscher Förderprogramme ist die Kombinierbarkeit von Förderungen auf verschiedenen Ebenen. So ist es möglich, die Landesförderung in Nordrhein-Westfalen mit der Bundesförderung über KfW oder BAFA zu verbinden. Dieses Konzept ermöglicht es, die Gesamtkosten einer Modernisierung deutlich zu senken und die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen zu verbessern. Die Förderungen können dabei nebeneinander oder hintereinander gewährt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Kombinierbarkeit ist insbesondere bei teuren Maßnahmen von Bedeutung, wie zum Beispiel der Installation einer Sole-Wasser-Wärmepumpe, die mit rund 55.000 Euro Investitionskosten verrechnet wird. In diesem Fall kann die KfW-Förderung von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, also maximal 35.750 Euro, hinzukommen. Zusätzlich ist bei der Landesförderung in Nordrhein-Westfalen ein Zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim förderbar. Die Kombination beider Instrumente ermöglicht es, nahezu den gesamten Investitionsbetrag zu finanzieren. Dieses Modell stützt sich auf die Tatsache, dass die Landesförderung die laufenden Kosten senkt, während die Bundesförderung die einmaligen Investitionen übernimmt. Dieses Konzept ist insbesondere für Eigentümer von Altbauten von hoher Bedeutung, da es die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungen erheblich verbessert.

Zusätzlich zur KfW und zur Landesförderung gibt es auch eine Fördertätigkeit über das BAFA. Obwohl die genauen Angaben zu den BAFA-Förderungen in den Quellen nicht detailliert dargestellt sind, wird auf die Bedeutung dieser Stelle hingewiesen. Die BAFA-Förderung ist insbesondere für Anlagen von Bedeutung, die der Energieeffizienz und dem Umweltschutz dienen. Da BAFA und KfW in mehreren Programmen tätig sind, ist eine Berücksichtigung beider Förderträger sinnvoll, um das gesamte Förderpotenzial auszuschöpfen.

Maßnahmen und Kostenübersicht für die energetische Sanierung

Um einen Überblick über die Kosten und Förderungen zu erhalten, wird in den Quellen eine Übersichts-Tabelle mit einzelnen Maßnahmen, den dafür anfallenden Kosten (inklusive Montage) und den zugehörigen fördernden Stellen erstellt. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Informationen zusammen:

Gewerk Einzelmaßnahme Übliche Kosten inkl. Montage Förderprogramm Träger Mögliche Förderung
Heizung Öl-Brennwertheizung ca. 11.250 € n/a keine
Heizung Gas-Brennwertheizung ca. 12.500 € n/a keine
Heizung Gas-Brennwertheizung "Renewable Ready" (inkl. Speicher- und Regelungstechnik) ca. 18.125 € n/a Seit 2022 nicht mehr förderfähig
Heizung Hybridheizung aus Gas-Brennwert + EE*-Heizung (z.B. Solarthermie) ca. 22.500 € n/a Nur der EE-Teil mit min. 30 % - max. 70 % förderbar
Heizung Luft-Luft-Wärmepumpe ca. 25.000 € Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 7.500 € - 17.500 €
Heizung Luft-Wasser-Wärmepumpe ca. 30.000 € Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) Zuschuss von min. 30 % - max. 70 % der förderfähigen Investitionkosten, ca. 9.000 € - 21.000 €
Heizung Sole-Wasser-Wärmepumpe ca. 55.000 € Zuschuss KfW (BEG EM Wärmeerzeugung) Zuschuss von mindestens 35 % (inkl. Effizienzbonus) - max. 70 % der förderfähigen Investitionskosten, ca. 16.500 € - 35.750 €

Diese Übersicht zeigt, dass die Kosten für moderne Heizsysteme erheblich variieren. So ist eine einfache Gas-Brennwertheizung mit ca. 12.500 Euro vergleichsweise günstig, wird aber dennoch nicht gefördert. Dagegen wird bei den erneuerbaren Heizsystemen eine Förderung in Form von Zuschüssen gewährt, die das Budget deutlich entlasten. Die höchste Förderung ist bei der teuersten Variante, der Sole-Wasser-Wärmepumpe, zu verzeichnen, da hier die Kombination aus hoher Gesamtkosten und hohem förderfähigem Anteil zu einem hohen Zuschussbetrag führt. Für diese Maßnahme ist somit eine deutliche Senkung der Endkosten durch Förderung möglich.

Zusätzlich zu den Heizungsmaßnahmen werden auch Dämmmaßnahmen und Sanierungen von Dach, Fassade und Fenstern in Betracht gezogen. Die genaue Förderung solcher Einzelmaßnahmen ist in den bereitgestellten Quellen nicht ausführlich dargestellt. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen förderfähig sind, wenn sie entweder den Wert des Gebäudes nachhaltig steigern oder Energieeinsparungen ermöglichen. Da es sich um eine umfassende Modernisierung handelt, ist anzunehmen, dass solche Maßnahmen ebenfalls über die KfW oder über die Landesförderung in Nordrhein-Westfalen gefördert werden können. Allerdings fehlt hierzu eine genaue Kostenaufstellung.

Förderung auf kommunaler Ebene und regionale Programme

Neben den bundes- und landesweiten Förderprogrammen gibt es zudem gezielte Fördermaßnahmen auf kommunaler Ebene, die insbesondere von Städten, Gemeinden, gemeinnützigen Organisationen oder lokalen Energieanbietern getragen werden. Diese regionalen Programme sind oft auf die Besonderheiten der jeweiligen Region ausgerichtet und können gegebenenfalls zusätzliche Förderbeiträge oder günstigere Konditionen bieten, die über die allgemein verfügbaren Maßnahmen hinausgehen.

Ein Beispiel für solche regionalen Förderungen ist das Programm „Lebendige Zentren“ der NBank, das die Erhaltung und Entwicklung von Orts- und Stadtkernen fördert. Ziel ist die Sanierung von Innenräumen, die durch Verfall, fehlende barrierefreie Zugänge oder mangelhafte Instandhaltung beeinträchtigt sind. Dieses Programm ist ein Bestandteil der Städtebauförderung und richtet sich an Städte und Gemeinden, die Maßnahmen zur Revitalisierung und Stärkung von Stadtteilen umsetzen wollen. Es fördert insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage in strukturschwachen Gebieten.

Darüber hinaus gibt es die Förderung für die Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen, die durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen in den Bereichen Beruf, Sprache, Schule und Sozialverhalten unterstützt werden soll. Auch dieses Programm ist Teil der Städtebauförderung und richtet sich an Institutionen, die mit der sozialen Integration befasst sind. Obwohl es nicht direkt mit der Sanierung von Wohngebäuden zu tun hat, zeigt es, dass die Förderung vielfältige soziale Ziele verfolgt, die auch der Verbesserung des Wohnumfeldes dienen.

Ein weiteres Förderprogramm der NBank ist die Messeförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beziehungsweise Freiberufler. Diese Unterstützung dient der Erweiterung von Absatzmärkten über internationale Messen. Obwohl dies kein Bauprogramm ist, zeigt es, dass auch in der Wirtschafts- und Förderlandschaft des Bundeslandes vielfältige Unterstützungsangebote bestehen, die die Wirtschaftsfähigkeit von Baubetrieben oder Handwerksbetrieben stärken können. Diese Förderung ist insbesondere für Handwerksbetriebe von Bedeutung, die an Sanierungsmaßnahmen beteiligt sind, da sie dadurch ihre Kundenbasis erweitern und Aufträge sichern können.

Fazit

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist in Deutschland durch ein umfassendes, mehrstufiges Förderkonzept unterstützt, das sowohl auf Bundesebene über KfW und BAFA als auch auf Landesebene über die Förderung in Nordrhein-Westfalen abgestützt wird. Die Förderung in Nordrhein-Westfalen ist insbesondere für Eigentümer und Vermieter von Bedeutung, da sie über ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim verfügt, ohne dass ein Eigenanteil notwendig ist. Zudem werden für förderfähige Maßnahmen wie barrierefreie Gestaltung, Erneuerung der Heizung, Dämmung oder Klimaanpassung hohe Zuschüsse gewährt, die bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen können.

Besonders auffällig ist die Tatsache, dass die Förderung der KfW für moderne Heizsysteme wie Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen deutliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 35.750 Euro für eine alleinige Maßnahme ermöglicht. In Kombination mit der Landesförderung in Nordrhein-Westfalen ist es somit möglich, die Modernisierungskosten nahezu vollständig zu decken. Auch wenn einzelne Maßnahmen wie eine herkömmliche Gas-Brennwertheizung derzeit nicht förderfähig sind, wird dennoch die Förderung von Maßnahmen, die den Energiebedarf senken, deutlich betont.

Zusätzlich zu den reinen Baumaßnahmen gibt es auch soziale und wirtschaftsfördernde Programme, die die Sanierung von Gebäuden begleiten. Dies zeigt, dass die Förderung nicht allein der Energieeffizienz dient, sondern auch soziale Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Stabilität fördert. Für Eigentümer, die eine Sanierung planen, ist es daher ratsam, sowohl die Bundes- als auch die Landesförderung in Anspruch zu nehmen, um die Kosten zu senken und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu sichern.

Quellen

  1. Förderung für Modernisierung von Wohnraum
  2. Sanierungs-Förderung der Bundesländer
  3. Förderung für energetische Sanierung & Neubau: Alle Fördermittel im Überblick
  4. Förderprogramme der NBank

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