Die Lohnkosten stellen einen entscheidenden Faktor in der Kalkulation von Bauvorhaben, Renovierungen und Immobilienverwaltung dar. Für Bauherren, Projektentwickler und Handwerksbetriebe ist die Kenntnis der aktuellen und zukünftigen Branchenmindestlöhne essenziell, um realistische Budgets zu planen und die rechtliche Compliance sicherzustellen. Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes haben Tarifverträge in zahlreichen Gewerken eine hohe Bedeutung erlangt, da sie oft deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Dieser Artikel bietet eine detaillierte Analyse der festgelegten Branchenmindestlöhne in den relevanten Gewerken des Bau- und Renovierungssektors, basierend auf den gesetzlichen Verordnungen und Tarifverträgen der Jahre 2025 bis 2028.
Rechtliche Grundlage und Bedeutung für den Bausektor
Die Grundlage für Branchenmindestlöhne bildet das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in Verbindung mit der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen (ArbbV). Wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, gilt er nicht nur für die Tarifpartner, sondern für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dem definierten geografischen und branchenspezifischen Geltungsbereich.
Für den Bau- und Renovierungssektor sind insbesondere folgende Gewerke relevant: * Dachdeckerhandwerk * Gerüstbauerhandwerk * Maler- und Lackiererhandwerk * Elektrohandwerke * Gebäudereinigung
Die folgenden Abschnitte beleuchten die Lohnentwicklung in diesen Gewerken detailliert.
Dachdeckerhandwerk: Stufenweise Erhöhungen bis 2028
Das Dachdeckerhandwerk ist ein Kernbereich des Hochbaus. Der für das Gewerk maßgebliche Tarifvertrag (13. DachdArbbV) hat eine Laufzeit vom 17. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2028. Er gilt bundesweit einheitlich und unterscheidet zwischen ungelernten und gelernten Arbeitnehmern.
Lohnstruktur und Entwicklung
Die Tarifpartner haben eine Festlegung für die Jahre 2026 bis 2028 getroffen. Während für ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1) nach einer Erhöhung zum 1. Januar 2026 ein "Einfrieren" des Lohnsatzes auf 14,96 Euro pro Stunde bis 2028 vorgesehen ist, steigen die Löhne für gelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 2) weiter.
Tabelle: Branchenmindestlohn Dachdeckerhandwerk
| Zeitraum ab | Mindestlohn 1 (Ungelernte) | Mindestlohn 2 (Gelernte) |
|---|---|---|
| 1. Januar 2026 | 14,96 Euro | 16,60 Euro |
| 1. Januar 2027 | - | 17,10 Euro |
| 1. Januar 2028 | - | 17,60 Euro |
Quelle: 13. DachdArbbV, BGBl. 2025 I Nr. 333
Die Entwicklung zeigt, dass für Fachkräfte im Dachdeckerhandwerk eine kontinuierliche Lohnsteigerung von 16,60 Euro (2026) auf 17,60 Euro (2028) pro Stunde vereinbart wurde. Für Bauherren bedeutet dies eine Planungssicherheit über einen Zeitraum von drei Jahren.
Gerüstbauerhandwerk: Lohnanpassungen 2026 und 2027
Gerüste sind auf fast keiner Baustelle wegzudenken. Der Tarifvertrag im Gerüstbauerhandwerk (9. GerüstbauerArbbV) regelt die Mindestlöhne mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Vergütung für Gesellen
Im Fokus stehen hier die Löhne für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen). Ein separates Niveau für ungelernte Arbeitnehmer wird in der vorliegenden Verordnung nicht explizit ausgewiesen, jedoch ist die Lohnuntergrenze für das Jahr 2025 laut Quellenlage bei 13,95 Euro gelegen.
Für die Planung der kommenden Jahre sind folgende Sätze für gelernte Arbeitnehmer verbindlich:
Tabelle: Branchenmindestlohn Gerüstbauerhandwerk
| Zeitraum ab | Mindestlohn (Gelernte) |
|---|---|
| 1. Januar 2026 | 14,35 Euro |
| 1. Januar 2027 | 14,90 Euro |
Quelle: 9. GerüstbauerArbbV, BGBl. 2025 I Nr. 332
Die Erhöhung von 14,35 Euro auf 14,90 Euro innerhalb eines Jahres spiegelt die Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung wider.
Maler- und Lackiererhandwerk: Aktueller Stand und Ausblick
Das Malerhandwerk ist für Renovierungen und Fassadensanierungen zentral. Der aktuelle Mindestlohntarifvertrag (12. MalerArbbV) ist seit dem 1. August 2025 in Kraft und läuft bis zum 30. Juni 2027.
Lohnentwicklung für Gesellen
Die Lohnuntergrenze für gelernte Arbeitnehmer wurde zum 1. August 2025 festgelegt. Eine weitere Erhöhung ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen.
Tabelle: Branchenmindestlohn Maler- und Lackiererhandwerk
| Zeitraum ab | Mindestlohn (Gelernte) |
|---|---|
| 1. August 2025 | 15,55 Euro |
| 1. Juli 2026 | 16,13 Euro |
Quelle: 12. MalerArbbV, BGBl. 2025 I Nr. 179
Laut einer Übersichtsquelle vom November 2025 wurde die letzte Erhöhung vor der aktuellen Regelung zum 1. April 2024 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lag der Mindestlohn für gelernte Arbeitnehmer bei 15,00 Euro. Die aktuelle Regelung führt diese Entwicklung fort.
Elektrohandwerke: Planungssicherheit bis 2028
Die Elektrohandwerke sind eine der größten Branchen im Handwerk. Der Tarifvertrag für die Elektrohandwerke ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und wurde vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt für alle Betriebe der Elektrohandwerke bundesweit.
Stufenplan der Erhöhungen
Die Laufzeit des Vertrags reicht bis zum 31. Dezember 2028. Die Lohnuntergrenze wird in vier Stufen angehoben, was den Betrieben eine hohe Planbarkeit bietet.
Tabelle: Branchenmindestlohn Elektrohandwerke
| Zeitraum ab | Mindestlohn |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | 14,41 Euro |
| 1. Januar 2026 | 14,93 Euro |
| 1. Januar 2027 | 15,49 Euro |
| 1. Januar 2028 | 16,10 Euro |
Quelle: Allgemeinverbindlicherklärung, BAnz AT 30.12.2024 B3
Die Steigerung von 14,41 Euro (2025) auf 16,10 Euro (2028) entspricht einer Steigerung von ca. 11,7 % über den gesamten Zeitraum.
Gebäudereinigung: Unterschiedliche Lohngruppen
Die Gebäudereinigung ist für die Immobilienverwaltung von hoher Relevanz. Hier existieren zwei Haupt-Lohngruppen, die unterschiedliche Tätigkeitsbereiche abdecken und unterschiedlich hohe Mindestlöhne aufweisen.
Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6
Der Tarifvertrag (10. GebäudeArbbV) hat eine Laufzeit vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. * Lohngruppe 1: Umfasst Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten. * Lohngruppe 6: Umfasst Glas- und Fassadenreinigung.
Tabelle: Branchenmindestlohn Gebäudereinigung
| Zeitraum ab | Lohngruppe 1 (Innen-/Unterhaltsreinigung) | Lohngruppe 6 (Glas-/Fassadenreinigung) |
|---|---|---|
| 1. Februar 2025 | 14,25 Euro | 17,65 Euro |
| 1. Januar 2026 | 15,00 Euro | 18,40 Euro |
Quelle: 10. GebäudeArbbV, BGBl. 2025 I Nr. 22
Besonders auffällig ist der signifikante Unterschied zwischen den beiden Lohngruppen, was die höhere Qualifikation und die spezifischen Risiken bei der Fassadenreinigung widerspiegelt. Für das Jahr 2026 ist eine weitere Anhebung auf 15,00 Euro bzw. 18,40 Euro bereits verhandelt.
Weitere relevante Branchen und gesetzlicher Mindestlohn
Neben den genannten Kernbereichen des Bauhandwerks gibt es weitere Gewerke mit festgelegten Mindestlöhnen, die bei größeren Bauprojekten oder im Facility Management eine Rolle spielen können.
Schornsteinfegerhandwerk
Für das Schornsteinfegerhandwerk gilt der aktuelle Tarifvertrag seit dem 1. Januar 2023 und ist allgemeinverbindlich. Die Lohnuntergrenze wurde zum 1. Januar 2024 auf 14,50 Euro pro Stunde festgelegt. Laut einer Quelle vom November 2025 gab es für 2026 noch keine neue Vereinbarung, sodass dieser Stand aktuell gültig ist.
Pflegebranche
Obwohl kein klassisches Bauhandwerk, sind Leistungen der Pflege im Kontext von barrierereduzierten Wohnanlagen oder Betreuungseinrichtungen relevant. Der Tarifvertrag für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV) läuft bis zum 30. Juni 2026. Die Löhne staffeln sich nach Qualifikation:
- 1. Juli 2025:
- Mindestentgelt (ohne spezifische Ausbildung): 16,10 Euro
- Mindestentgelt (mit mind. einjähriger Ausbildung): 17,35 Euro
- Mindestentgelt (Pflegefachkraft): 20,50 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze
Als Basis für alle Lohnberechnungen dient der gesetzliche Mindestlohn. Zum 1. Januar 2025 ist dieser auf 12,82 Euro gestiegen. Eine weitere Erhöhung auf 13,90 Euro ist zum 1. Januar 2026 beschlossen. Branchenmindestlöhne können diesen Betrag überschreiten, dürfen ihn aber nicht unterschreiten.
Zusammenfassung der Lohnentwicklung
Die Analyse der Quellen zeigt eine klare Tendenz zu steigenden Lohnkosten im Handwerk zwischen 2025 und 2028. Besonders in den Gewerken Dachdecker, Elektro und Maler sind Erhöhungen fest eingeplant.
Für die Praxis bedeutet dies: 1. Kalkulation: Bei der Kalkulation von Bauleistungen müssen die gestiegenen Lohnkosten ab 2026 und 2027 berücksichtigt werden. 2. Verhandlung: Auftraggeber sollten sich auf steigende Angebotspreise einstellen, da die Handwerker ihre Kosten an die Tariflöhne anpassen müssen. 3. Rechtssicherheit: Die Allgemeinverbindlicherklärung gewährleistet, dass in den betroffenen Gewerken ein einheitliches Lohnniveau herrscht, was Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirkt.
Fazit
Die Branchenmindestlöhne im Bau- und Renovierungsumfeld unterliegen einer dynamischen Entwicklung, die bis ins Jahr 2028 reicht. Mit steigenden Lohnniveaus, insbesondere in den Gewerken Dachdecker (bis 17,60 Euro für Gesellen), Elektro (bis 16,10 Euro) und Maler (bis 16,13 Euro), müssen Bauherren und Investoren die Lohnkosten als wesentlichen Treiber für die Gesamtkosten von Baumaßnahmen verstehen. Eine frühzeitige Kenntnis dieser Tarifverträge ermöglicht realistische Budgetplanung und verhindert Überraschungen bei der Abrechnung von Handwerkerleistungen.