Die Tarifverhandlungen im deutschen Bauhauptgewerbe sind ein zentraler Faktor für die Wirtschaftlichkeit von Bauprojekten und die Planungssicherheit für Bauunternehmen sowie Auftraggeber. Im Jahr 2016 führten die Tarifparteien, vertreten durch den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, die Industriegewerkschaft BAU und den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, intensive Verhandlungen, die zu Neuregelungen der Löhne und Arbeitsbedingungen führten. Diese Entwicklungen sind nicht nur für die Beschäftigten von Bedeutung, sondern beeinflussen auch die Kalkulationen in der Bauwirtschaft und letztlich die Kosten für Bauvorhaben im privaten und öffentlichen Sektor. Der folgende Artikel beleuchtet die Ergebnisse dieser Tarifrunde, die spezifischen Lohnanpassungen und die damit verbundenen Änderungen in den Arbeitsbedingungen, basierend auf den verfügbaren Quellen aus dem Jahr 2016.
Die Tarifverhandlungen und ihr Ausgang
Im Jahr 2016 fanden mehrere Verhandlungsrunden zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden statt, um einen neuen Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe auszuhandeln. Die Verhandlungen waren anspruchsvoll; nach Berichten der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) standen die Gespräche mehrfach vor dem Scheitern. Nach insgesamt vier Runden einigten sich die Tarifparteien schließlich auf einen Kompromiss. Der Abschluss umfasste rund 785.000 Beschäftigte in der Branche.
Der ausgehandelte Tarifvertrag hatte eine Laufzeit von 22 Monaten. Die Lohnerhöhungen wurden in zwei Stufen vereinbart, die rückwirkend zum 1. Mai 2016 und am 1. März 2017 (bzw. 1. Mai 2017 je nach Quelle) wirksam wurden. Ein zentrales Ziel der Verhandlungen war die forcierte Lohnangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland, was im Ergebnis auch erreicht wurde.
Lohnsteigerungen für Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer
Die Lohnsteigerungen fielen für die Angestellten und die gewerblichen Arbeitnehmer unterschiedlich aus, wobei die Quellenlage für die Angestellten etwas detaillierter ist. Für die Angestellten (Poliere und Büroangestellte) sah der Abschluss eine Gehaltserhöhung von insgesamt 4,6 Prozent im Westen und 5,3 Prozent im Osten vor. Diese Erhöhungen verteilten sich ebenfalls auf zwei Stufen.
Für die gewerblichen Arbeitnehmer in den Lohngruppen 2 bis 6 (bzw. 2a bis 6 im Westen und Berlin) wurden analoge Erhöhungen festgelegt. Die Steigerungen betrugen ab 1. Mai 2016 im Tarifgebiet West und Berlin 2,4 Prozent sowie im Tarifgebiet Ost 2,9 Prozent. Ab 1. Mai 2017 folgte eine weitere Erhöhung um 2,2 Prozent im Westen und Berlin sowie um 2,4 Prozent im Osten. Bei einer vergleichenden Bewertung über die gesamte Laufzeit entspricht dies einer jahresbezogenen Erhöhung von 2,35 Prozent in West und Berlin und 2,77 Prozent im Tarifgebiet Ost.
Diese prozentualen Steigerungen führten zu konkreten Anhebungen der Ecklöhne. Der Ecklohn, der als Tarifstundenlohn für die Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter/Baumaschinenführer) definiert ist, entwickelte sich wie folgt:
Entwicklung des Ecklohns (Tarifstundenlohn):
- Ab 1. Mai 2016:
- Tarifgebiet West: 18,03 €/Stunde (vorher 17,62 €/Stunde)
- Tarifgebiet Ost: 16,74 €/Stunde (vorher 15,75 €/Stunde)
- Ab 1. Mai 2017:
- Tarifgebiet West: 18,43 €/Stunde
- Tarifgebiet Ost: 17,14 €/Stunde
Zu diesen Tarifstundenlöhnen kommt der unverändert bleibende Bauzuschlag von 5,9 Prozent hinzu, der zum Gesamttarifstundenlohn (GTL) führt. Dieser GTL stellt den zu zahlenden Brutto-Stundenlohn an die gewerblichen Arbeitnehmer dar. Die unterschiedlichen Ecklöhne in den Tarifgebieten führen zwangsläufig zu unterschiedlichen Niveaus der Gesamttarifstundenlöhne und des Kalkulationslohns bei der Angebotskalkulation für Bauaufträge. Abweichende Ecklöhne gelten beispielsweise auch für das Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Gerüstbau und den Garten- und Landschaftsbau.
Ausbildungsvergütungen und Änderungen bei den Lohnnebenkosten
Neben den Löhnen der Facharbeiter wurden auch die Ausbildungsvergütungen angepasst. Die Erhöhungen traten rückwirkend zum 1. Juni 2016 in Kraft. Die konkreten Beträge stellten sich wie folgt dar:
Ausbildungsvergütungen (ab 1. Juni 2016):
- 1. Ausbildungsjahr:
- Tarifgebiet West: 755 € (vorher 708 €)
- Tarifgebiet Ost: 675 € (vorher 629 €)
- 3. Ausbildungsjahr:
- Tarifgebiet West: 1.400 € (vorher 1.374 €)
- Tarifgebiet Ost: 1.120 € (vorher 1.091 €)
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Regelungen zu Auslösungen, Kosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand. Diese Änderungen im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) sowie im Rahmentarifvertrag für Angestellte und Poliere (RTV-Angestellte und Poliere) traten am 1. Januar 2017 in Kraft. Sie sind bei der Kalkulation und Bestimmung des Kalkulationslohns zu berücksichtigen. Eine bedeutende Neuerung ist, dass der Arbeitgeber künftig auf seine Kosten die Unterkunft bei auswärtiger Beschäftigung stellen muss. Zusätzlich wurde eine Verpflegungspauschale von 24 Euro pro Arbeitstag eingeführt, sofern Baustellen weit vom Firmensitz entfernt sind.
Fazit
Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe des Jahres 2016 brachten für die Beschäftigten spürbare Verbesserungen. Die in zwei Stufen vereinbarten Lohnerhöhungen führten zu einer signifikanten Steigerung der Bruttolöhne und Gehälter. Besonders hervorzuheben ist die dynamischere Entwicklung im Osten, die der Angleichung der Lebensverhältnisse diente. Für die Bauunternehmen bedeuteten diese Abschlüsse eine Erhöhung der Personalkosten, die in der Angebotskalkulation berücksichtigt werden musste. Gleichzeitig verbesserten sich die sozialen Bedingungen durch die Übernahme der Unterkunftskosten und die Regelung von Verpflegungspauschalen, was die Attraktivität des Berufs stärken soll. Die Tarifverträge bildeten somit eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung der Bauwirtschaft in diesem Zeitraum.