Einleitung
Die Tariflandschaft im deutschen Bauwesen ist ein komplexes Geflecht aus regionalen Unterschieden, gewerkschaftlichen Forderungen und arbeitgeberseitigen Zwängen. Insbesondere das Jahr 2018 markierte einen entscheidenden Wendepunkt in der Entlohnungspolitik der Branche. Vor dem Hintergrund einer boomenden Bauwirtschaft, angetrieben durch niedrige Zinsen und eine hohe Nachfrage nach Immobilien, standen die Tarifvertragsparteien unter Druck. Einerseits forderten die Gewerkschaften eine angemessene Teilhabe der Beschäftigten am wirtschaftlichen Aufschwung, andererseits sahen sich Bauunternehmen mit steigenden Kosten und regional disparaten Wirtschaftlichkeitsrechnungen konfrontiert.
Dieser Artikel beleuchtet die Ergebnisse der Tarifrunde 2018 im Bauhauptgewerbe, analysiert die spezifischen Lohnerhöhungen in den Tarifgebieten West, Berlin und Ost und geht auf die Struktur von Tarifverträgen ein, wie sie insbesondere auch für Gewerke wie den Trockenbau gelten. Zudem werden die Auswirkungen der Tarifabschlüsse auf die Liquidität von Bauunternehmen und die besonderen Regelungen zur Sicherung der Betriebe untersucht. Die folgenden Ausführungen basieren ausschließlich auf den vorliegenden Quellenmaterialien, die einen detaillierten Einblick in die Verhandlungsergebnisse und deren betriebswirtschaftliche Konsequenzen geben.
Die Ausgangslage: Konjunkturboom und Fachkräftemangel
Die Bauwirtschaft befand sich im Jahr 2018 in einer Phase der Hochkonjunktur. Die gute deutsche Konjunktur und niedrige Zinsen machten den Wohnungsbau besonders attraktiv, was zu Rekordumsätzen bei vielen Bauunternehmen führte. Parallel dazu litt die Branche jedoch zunehmend unter einem akuten Fachkräftemangel. Diese Entwicklung bildete den Kern der gewerkschaftlichen Verhandlungsstrategie. Die Industriegewerkschaft BAU (IG BAU) sah ihre Hauptaufgabe darin, den Bauberuf attraktiv zu halten und den Beschäftigten durch deutliche Lohnerhöhungen eine angemessene Teilhabe am Branchenboom zu ermöglichen.
Im November 2017 beschloss die Bundestarifkommission der IG BAU ihr Anforderungspaket für die Tarifrunde 2018. Für mehr als 700.000 Beschäftigte im Bauwesen wurden folgende Forderungen formuliert: * Eine Einkommenssteigerung von 6,0 Prozent über einen Zeitraum von 12 Monaten. * Die Einführung eines vollen 13. Monatsgehalts für die gesamte Branche. * Die Bezahlung von Reisezeit als Arbeitszeit, um mobile Arbeitnehmer nicht länger zu benachteiligen. * Eine attraktivere Gestaltung der Ausbildung durch die Übernahme sämtlicher Ausbildungskosten.
Um diese Forderungen zu unterstreichen und ihre Bereitschaft zu weiteren Streiks zu demonstrieren, organisierte die IG BAU während des Schiedsverfahrens eine große Solidaritätskundgebung mit über 1.500 Bauarbeitern.
Ergebnisse der Tarifrunde 2018
Nach langwierigen Verhandlungen einigten sich die Tarifvertragsparteien – die IG BAU, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie – auf einen Schiedsspruch vom 12. Mai 2018. Die neuen Entgelttarifverträge zu Löhnen und Gehältern wurden mit einer Laufzeit von 26 Monaten abgeschlossen, rückwirkend ab dem 1. März 2018 bis zum 30. April 2020.
Besonders hervorzuheben sind die variablen Erhöhungen in den unterschiedlichen Tarifgebieten, die den strukturellen Gegebenheiten der deutschen Bauwirtschaft Rechnung tragen.
Tarifgebiet West und Berlin
In den westlichen Bundesländern und Berlin sah der Abschluss folgende Änderungen vor: * Lohnerhöhungen: Die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer (Lohngruppen 2a bis 6) sowie die Gehälter der Angestellten wurden zum 1. Mai 2018 um 5,7 % erhöht. * Festbeträge: Zusätzlich zu der prozentualen Erhöhung wurden Einmalzahlungen (Festbeträge) vereinbart. Diese wurden im November 2018 in Höhe von 250 Euro, im Juni 2019 von 600 Euro und erneut im November 2019 von 250 Euro ausgezahlt. Voraussetzung für den Anspruch war jeweils der Entgeltanspruch im Vormonat. Arbeitnehmer in Teilzeit erhielten diese Beträge anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit. * Ausbildungsvergütungen: Die Vergütungen für das 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr wurden zum 1. Mai 2018 im Tarifgebiet West um jeweils 65 Euro und in Berlin um jeweils 62 Euro erhöht. Das 4. Ausbildungsjahr blieb hingegen unverändert.
Tarifgebiet Ost
Für die neuen Bundesländer galten aufgrund der historischen Unterschiede in der Wirtschaftskraft gesonderte Regelungen, die teilweise über den West-Erhöhungen lagen: * Lohnerhöhungen: Die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer (Lohngruppen 2 bis 6) und die Gehälter der Angestellten stiegen zum 1. Mai 2018 um 6,6 %. In einem zweiten Schritt erfolgte ab dem 1. Juni 2019 eine weitere Erhöhung um 0,8 %. * Ausbildungsvergütungen: Auch hier wurden die Vergütungen für das 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr zum 1. Mai 2018 um jeweils 65 Euro erhöht.
Ecklohn und Gesamttarifstundenlohn (GTL)
Ein zentraler Begriff im Tarifgefüge des Bauhauptgewerbes ist der Ecklohn. Er entspricht dem Tarifstundenlohn (TL) für die Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter/Baumaschinenführer). Auf Basis dieses Ecklohns werden die Tariflöhne der anderen Lohngruppen durch prozentuale Auf- und Abschläge berechnet.
Die konkreten Ecklöhne nach dem Schiedsspruch 2018 betrugen: * Tarifgebiet West: Ab 1. Mai 2018 bis 30. April 2020: 19,48 €/Stunde (vorher 18,43 €/Stunde). * Tarifgebiet Berlin: Ab 1. Mai 2018 bis 30. April 2020: 19,24 €/Stunde (vorher 18,20 €/Stunde). * Tarifgebiet Ost: * Ab 1. Mai 2018 bis 31. Mai 2019: 18,27 €/Stunde (vorher 17,14 €/Stunde). * Ab 1. Juni 2019 bis 30. April 2020: 18,42 €/Stunde.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Ecklohn nicht dem als Bruttolohn zu zahlenden Stundenlohn entspricht. Hinzuzurechnen ist der sogenannte Bauzuschlag (BZ), der in seiner Höhe von 5,9 % unverändert blieb. Das Ergebnis dieser Addition ist der Gesamttarifstundenlohn (GTL), der den tatsächlich zu zahlenden Brutto-Stundenlohn darstellt. Für einen Spezialfacharbeiter in Lohngruppe 4 ergab sich somit in West und Berlin ein entsprechend höherer Bruttolohn als der reine Ecklohn ausweist.
Strukturen im Trockenbau
Während die vorliegenden Quellen die detaillierten Ergebnisse der Tarifrunde 2018 für das Bauhauptgewerbe beschreiben, geben sie auch Aufschluss über die grundsätzliche Struktur von Tarifen im Bauwesen, die auch für spezialisierte Gewerke wie den Trockenbau gelten.
Tarife sind rechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen und Entlohnung regeln. Im Trockenbau, wie in anderen Gewerken auch, dienen diese Tarifstrukturen dazu, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und eine angemessene Bezahlung sicherzustellen. Die Komplexität dieser Strukturen zeigt sich in der Abdeckung verschiedener Aspekte: * Arbeitszeit * Urlaubstage * Kündigungsfristen * Löhne und Mindestlöhne
Ein zentraler Bestandteil ist der Mindestlohn, der den niedrigsten Stundenlohn festlegt, den ein Trockenbauer erhalten kann. Dieser wird in Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern festgelegt und kann, wie die Quellen explizit betonen, von Region zu Region und je nach Tarifvertrag variieren. Diese regionale Differenzierung spiegelt sich auch in den oben genannten Ergebnissen der Tarifrunde 2018 wider, die eine klare Trennung zwischen West-, Berlin- und Ost-Tarifgebieten aufweisen.
Herausforderungen für Bauunternehmen: Liquiditätssicherung
Die deutlichen Lohnerhöhungen von 5,7 % im Westen und 6,6 % im Osten stellten viele Bauunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Ein zentraler Kritikpunkt der Arbeitgeber war, dass in den Angeboten für laufende und noch zu beginnende Bauaufträge nicht mit diesen Lohn- und Gehaltserhöhungen kalkuliert worden war. Dies führte zu Liquiditätsschwierigkeiten, da die Einnahmen aus den Aufträgen nicht ausreichten, um die gestiegenen Personalkosten vollständig zu decken.
Um diesen Engpass abzufedern, haben sich die Tarifparteien auf ein besonderes Modell verständigt: den "Mustertarifvertrag" zur Liquiditätssicherung. Dieser dient als "vorverhandeltes Modell", das für Haustarifverträge oder Verbandstarifverträge von den Baubetrieben genutzt werden kann. Das Modell bot folgende Alternative zum Standardabschluss:
- Reduzierte prozentuale Erhöhung: Statt der vollen 5,7 % (West/Berlin) bzw. 6,6 % (Ost) durften Arbeitgeber von Mai bis Dezember 2018 nur eine Tariferhöhung von 4,0 % (West/Berlin) bzw. 4,9 % (Ost) zahlen.
- Nachzahlung von Festbeträgen: Im Gegenzug mussten den betreffenden Arbeitnehmern Festbeträge pro Monat von 70 € für gewerbliche Arbeitnehmer und 90 € für Angestellte gezahlt werden. Diese Summe sollte mit der Entgeltabrechnung im März 2019 nachgezahlt werden, sofern der Arbeitnehmer am 31. März 2019 Mitglied der IG BAU war.
Dieser Kompromiss sollte es kleineren und mittleren Betrieben ermöglichen, ihre Liquidität über den fragilen Zeitraum hinweg zu sichern, ohne die tarifvertraglichen Bindungen zu verletzen. Die IG BAU signalisierte zudem Flexibilität: Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten wurde zugesagt, einen Abschluss entsprechender Tarifverträge ohne individuelle Verhandlungen zu akzeptieren, wenn dies der IG BAU bis zum 30. Juni 2018 mitgeteilt wurde. Für größere Unternehmen blieb die Möglichkeit, individuelle Anpassungen zum Mustervertrag auszuhandeln.
Bewertung der Verhandlungsergebnisse
Die Verhandlungen und der resultierende Schiedsspruch wurden von beiden Seiten als "harter Kampf" beschrieben. Arbeitgeber-Verhandler Frank Dupré betonte, dass viele Bauunternehmen mit dem Plus von 5,7 % plus den Einmalzahlungen nur schwer zurechtkämen, da die Baubranche regional und branchenweit sehr unterschiedlich sei. Er bezeichnete die 5,7 Prozent als die "absolute obere Grenze dessen, was sich viele Unternehmen leisten können".
Trotz dieser betriebswirtschaftlichen Belastungen ermöglichte der Abschluss eine deutliche Aufwertung der Arbeitnehmerentlohnung. Die Einführung von Festbeträgen und die Staffelung der Erhöhungen über die Laufzeit von 26 Monaten dienten dazu, sowohl den Beschäftigten eine spürbare Einkommenssteigerung zu verschaffen als auch den Unternehmen einen gewissen Spielraum für die Anpassung ihrer Kalkulationen zu geben.
Fazit
Die Tarifrunde 2018 im Bauwesen war ein Meilenstein in der Lohnentwicklung der Branche. Sie spiegelt die wirtschaftliche Stärke der Bauwirtschaft wider und gleichzeitig die strukturellen Herausforderungen, mit denen konfrontierte Bauunternehmen bei steigenden Lohnkosten konfrontiert sind. Die Ergebnisse zeigen eine klare Differenzierung zwischen den Tarifgebieten West, Berlin und Ost, wobei das Ost-Tarifgebiet mit Erhöhungen von insgesamt 7,4 % über die Laufzeit (6,6 % + 0,8 %) eine überdurchschnittliche Lohnsteigerung erfuhr.
Für Bauunternehmen war die Einführung des Mustertarifvertrags zur Liquiditätssicherung ein entscheidendes Instrument, um die finanziellen Belastungen durch die Tariferhöhungen abzufedern. Für Beschäftigte bedeutete der Abschluss eine deutliche Verbesserung ihrer Einkommenssituation durch prozentuale Erhöhungen und zusätzliche Festbeträge. Die Struktur von Tarifverträgen, wie sie auch für Gewerke wie den Trockenbau relevant ist, bleibt ein komplexes Gefüge aus regionalen Anpassungen, Mindestlöhnen und Regelungen zu Arbeitsbedingungen. Die Ereignisse des Jahres 2018 zeigen, wie Tarifpolitik als Instrument fungiert, um die Balance zwischen Attraktivität des Arbeitsplatzes und wirtschaftlicher Tragfähigkeit der Unternehmen zu halten.