Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine zentrale Anlaufstelle für die Finanzierung von Baumaßnahmen in Deutschland. Insbesondere für Renovierungen, energetische Sanierungen und barrierefreies Wohnen bietet die KfW umfangreiche Förderprogramme an. In diesem Artikel wird ein Überblick über die aktuellsten KfW-Förderangebote gegeben, mit Fokus auf Renovierungen im häuslichen Umfeld. Dabei werden insbesondere die Voraussetzungen, förderfähigen Maßnahmen und Finanzierungsmodelle detailliert erläutert.
Aktuelle KfW-Förderung für Renovierungen
KfW-Förderung im Bereich Barrierereduzierung
Die KfW bietet aktuell keine Zuschüsse mehr für den altersgerechten Umbau an. Das Investitionszuschuss-Programm 455-B wurde per 1. Januar 2025 eingestellt. Stattdessen wird die Förderung in Form von Krediten angeboten. Der aktuelle KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist das zentrale Finanzierungsinstrument für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und altersgerechten Wohnraumanpassung. Der Kredit kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen und muss vor Beginn der Baumaßnahmen bei der Hausbank oder einem Finanzierungspartner beantragt werden.
Förderfähige Maßnahmen im Rahmen des Kreditprogramms 159 sind:
- Umbauten zur Herstellung eines barrierearmen oder -freien Zugangs zur Wohnung (z. B. Türverbreiterungen, Rampen, Schwellenabbau)
- Einbau bodengleicher Duschen oder barrierefreier Sanitärräume
- Installation eines Treppenlifts oder Plattformlifts
- Umgestaltung von Räumen (z. B. Kellerräumen) zu barrierearmen Wohnbereichen
- Nachrüstung altersgerechter Assistenzsysteme (Ambient Assisted Living, z. B. Notrufsysteme, sensorgestützte Lichtsteuerung)
Diese Maßnahmen orientieren sich am KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ und sind an technische Mindeststandards gebunden. So müssen z. B. bei der Sanierung des Badezimmers spätere Sicherheitstechnik wie Notrufsysteme baulich berücksichtigt werden.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist, dass die Baumaßnahmen erst nach Erhalt der Fördermittelzusage durch die KfW begonnen werden dürfen. Dies gilt auch für den Kauf einer Immobilie, wenn diese in den Umbau einbezogen wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass die KfW-Förderung gewährt wird.
KfW-Förderung im Bereich Energetische Sanierung
Neben der Barrierereduzierung bietet die KfW auch umfangreiche Förderprogramme für energetische Sanierungen an. Ein zentraler Aspekt hierbei ist das KfW-Programm 261 „Effizienzhaus-Sanierung“, das Komplett-Sanierungen zum Effizienzhaus fördert. Der Kreditrahmen liegt hierbei bei maximal 150.000 Euro, und der Fördersatz (inklusive Tilgungszuschuss) kann bis zu 45 Prozent der Kreditsumme betragen – also bis zu 67.500 Euro.
Für Neubauten ist das KfW-Programm 297 relevant. Hier steht ein Kredit von bis zu 150.000 Euro zur Verfügung, der durch Zinsvergünstigung attraktiviert wird. Ebenfalls ist das KfW-Programm 458 für Heizungstausch relevant. Dieses wurde 2024 an die KfW übergeben. Hierbei kann eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro gewährt werden. Durch diverse Boni kann die Förderung auf bis zu 70 Prozent steigen, was einem Zuschuss von maximal 21.000 Euro entspricht. Dieser steht pro Wohneinheit an einem Standort alle 10 Jahre für den Heizungstausch zur Verfügung.
Kombination von Förderprogrammen
Seit 2024 ist es wieder möglich, die Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen (BEG EM) und für Gesamtsanierungen (BEG WG) zu kombinieren. Dies bedeutet, dass sowohl Einzelmaßnahmen wie z. B. Dämmung, Fensterwechsel oder Heizungstausch als auch Gesamtsanierungsmaßnahmen in einem Projekt gefördert werden können. Es gilt jedoch zu beachten, dass keine Maßnahme doppelt gefördert wird. Für die Antragstellung und die Kombination von Förderungen ist in einigen Fällen die Mitwirkung eines zertifizierten Energieberaters erforderlich.
Ein weiteres neues Instrument ist der Ergänzungskredit KfW 358/359. Dieser kann in Höhe von bis zu 120.000 Euro beantragt werden und ist sinnvoll, wenn das nötige Eigenkapital für die Sanierung fehlt. Der Kredit kann also zur bereits bewilligten Zuschussförderung hinzugezogen werden.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung
Die KfW-Förderung ist an bestimmte technische und formale Voraussetzungen gebunden. So müssen alle geförderten Maßnahmen bestimmte Mindeststandards erfüllen. Bei energetischen Sanierungen ist beispielsweise die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters in die Planung und Durchführung der Maßnahme zwingend vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für Sanierungen der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Energieberatung. Zudem muss bei der Antragstellung auf Förderung sichergestellt sein, dass die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. Nur so kann die KfW-Förderung in Anspruch genommen werden.
Vorteile der KfW-Förderung
Ein wesentlicher Vorteil der KfW-Förderung ist der günstige Zinssatz der Kredite. Zudem bietet die KfW oft Tilgungszuschüsse an, die die Finanzierung weiter entlasten. Insbesondere bei Komplett-Sanierungen und Neubauten können so erhebliche Kosten eingespart werden. Ein weiterer Pluspunkt ist die Flexibilität, Einzelmaßnahmen nach und nach zu sanieren, was gerade für Haushalte mit begrenztem Budget sinnvoll sein kann. Zudem ermöglichen die Kombinationsmöglichkeiten, verschiedene Förderprogramme miteinander zu verknüpfen, was die Finanzierung eines umfassenden Sanierungsvorhabens erleichtert.
Nachteile und Risiken der KfW-Förderung
Trotz der zahlreichen Vorteile gibt es auch einige Nachteile und Risiken bei der KfW-Förderung. So ist es wichtig, sich frühzeitig über die Förderbedingungen zu informieren und sich bei Bedarf professionellen Rat einzuholen. Ein weiteres Risiko ist, dass die Förderung erst nach Erhalt der Zusage durch die KfW begonnen werden darf. Dies kann die Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen verzögern. Zudem ist bei der Kombination von Förderprogrammen Vorsicht geboten, um keine doppelten Förderungen oder unklare Anforderungen zu riskieren.
Fazit
Die KfW bietet eine breite Palette an Förderprogrammen für Renovierungen, insbesondere im Bereich Barrierereduzierung und energetische Sanierung. Mit dem Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ und weiteren Krediten für Heizungstausch, Komplett-Sanierungen und Neubauten steht eine Vielzahl an Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Förderung ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden, und die Baumaßnahmen müssen erst nach Erhalt der Fördermittelzusage durchgeführt werden. Zudem ist die Mitwirkung eines Energieberaters in einigen Fällen zwingend vorgeschrieben. Die Kombination von Förderprogrammen und der Ergänzungskredit KfW 358/359 bieten zusätzliche Flexibilität, wobei Vorsicht bei der Planung geboten ist, um doppelte Förderungen zu vermeiden.
Insgesamt bietet die KfW-Förderung eine wertvolle Unterstützung für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld. Wer sich frühzeitig informiert und professionelle Beratung einholt, kann von den günstigen Konditionen und zusätzlichen Finanzierungsressourcen profitieren.