Einleitung
Asbest stellt ein weitverbreitetes Gesundheitsrisiko in älteren Gebäuden dar, das insbesondere in Fußböden und Belägen Anwendung fand. Die gesundheitsgefahren durch Asbest sind gut dokumentiert: Bei der Freisetzung von Asbestfasern, die beim Einatmen in die Lunge gelangen, können Krankheiten bis hin zu Krebs ausgelöst werden. Die Gefahr besteht insbesondere bei Beschädigungen, Abnutzungserscheinungen oder der langsame Auflösung des Materials, wodurch Fasern in die Raumluft gelangen. Während unbeschädigte asbesthaltige Bodenbeläge, die eventuell sogar durch einen weiteren Belag abgedeckt sind, für gewöhnlich keine unmittelbare Gesundheitsgefahr darstellen, erfordert ihre Entfernung oder Beschädigung eine besondere Vorsicht. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über häufig betroffene Produkte, deren Identifikation, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die empfohlenen Vorgehensweisen für Eigentümer, Handwerker und Bauexperten, basierend auf den vorliegenden Informationen.
Häufig betroffene Produkte und ihre Eigenschaften
Die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Bodenbeläge ist in Deutschland verboten. Einige Produkte wurden vom Markt genommen, weil ab 1982 Produkte mit schwach gebundenem Asbest verboten waren, andere fanden sich bis zum generellen Asbestverbot im Jahr 1993 im Handel. Die Frage, ob ältere Bodenbeläge Asbest enthalten, lässt sich unter Umständen schon klären, wenn die ursprüngliche Bezeichnung bekannt oder der Belag genau betrachtet wird. In allen anderen Fällen ist eine Laboruntersuchung einer Probe erforderlich. Asbesthaltig können nicht nur Bodenbeläge sein, sondern auch Klebstoffe, Mörtel und Estrich.
Vinyl-Asbest-Fliesen und Floor-Flex-Platten
Vinyl-Asbest-Fliesen oder Floor-Flex-Platten sind typischerweise grau oder braun meliert und haben eine quadratische Form mit einer Kantenlänge zwischen 20 und 40 Zentimetern. Sie besitzen keine Trägerschicht und bestehen daher aus einer einzigen Lage. Diese Platten wurden auch als Wandbeläge verwendet und aufgrund ihrer Fliesenform fast immer geklebt. Hierbei kam meist ein ebenfalls asbesthaltiger Bitumenkleber zum Einsatz. Floor-Flex-Platten zeichneten sich durch einen geringen Abrieb aus und eigneten sich deshalb selbst für gewerblich genutzte und öffentliche Räume mit entsprechend hohen Anforderungen an den Fußbodenbelag. Alte Floor-Flex-Platten finden sich in Wohnblöcken und kleineren Wohnhäusern, die in den 1950er bis 1980er Jahren erbaut wurden. Bei diesen Platten ist der Asbest fest gebunden. Dementsprechend durften sie bis zum Verbot im Jahr 1993 verkauft und verlegt werden.
Cushion-Vinyl-Beläge (CV-Beläge)
Cushion-Vinyl-Beläge bestehen aus mehreren Lagen und sind auf ihren Unterseiten mit Asbestpappe beschichtet. Diese Pappe hat eine hellgraue oder weiße Farbe und ist in den meisten Fällen nur etwa einen Millimeter dick. In seltenen Fällen kann der Asbest aber auch einer Mittellage beigemischt sein. Cushion-Vinyl-Beläge wurden als Bahnenware verkauft und vor Ort passend zugeschnitten. Sie ließen sich leicht verlegen und zeichneten sich zudem durch günstige Preise aus. Besonders beliebt waren sie als Fußbodenbeläge für die Küche, das Badezimmer und das WC. In Letzteren wurden sie manchmal auch für die Wände genutzt und beispielsweise rund um die Badewanne oder das Waschbecken an die Wände geklebt. Neben einer vollflächigen Verklebung war es möglich, die Beläge lose zu verlegen. Bei Cushion-Vinyl-Belägen ist der Asbest schwach gebunden. Diese Beläge waren daher schon ab 1982 verboten. Den Cushion-Vinyl-Belägen recht ähnlich sind manche PVC-Fußbodenbeläge mit einer Rückseite aus Jutefilz. Dieser Filz ist in der Regel circa fünf Millimeter dick und hat eine hellbraune Farbe. Er enthält kein Asbest. Bei diesen Fußbodenbelägen, die vor allem in den 1960er Jahren verlegt wurden, brauchen Sie sich daher keine Sorgen zu machen.
Asbesthartfliesen (Asphalt-Tiles)
Asbesthartfliesen oder Asphalt-Tiles wurden auf Basis von Asphalt oder Bitumen hergestellt und auf dem Untergrund verklebt. Sie können Asbest enthalten. Asphalt-Tiles wurden in Wohngebäuden jedoch nur selten verlegt. Sie finden sich vor allem in Gewerbebetrieben und öffentlichen Gebäuden.
Linoleum- und Stragula-Beläge
Bei Linoleum-Belägen und Stragula-Belägen kann sich in den Zwischenlagen Asbest befinden. Dies ist allerdings nur selten der Fall. Zudem sind meist nur Produkte betroffen, die vor 1970 hergestellt wurden.
Asbesthaltige Kleber und Mörtel
Bei verklebten Fußbodenbelägen kann auch der Klebstoff beziehungsweise Mörtel Asbest enthalten. Bitumen- oder Teerkleber haben eine braun-schwarze Farbe. Sie wurden nicht nur zum Verkleben von Floor-Flex-Platten, sondern auch vieler anderer Bodenbeläge genutzt. Sind Ihre Fliesen in einem Dickbettmörtel verlegt, können Sie davon ausgehen, dass dieser asbestfrei ist. Dünnbettmörtel fügte man dagegen oft Asbestfasern bei, um die Konsistenz des Mörtels einzustellen oder seine mechanischen Eigenschaften zu verbessern. Diese Methode wurde vor allem von den 1960er Jahren bis Ende der 1980er Jahre, zum Teil aber auch noch später angewandt.
Asbest im Estrich
Ein Estrich aus früheren Jahrzehnten kann ebenfalls Asbest enthalten. Hierbei handelt es sich oft um den Magnesitestrich, der auch als Magnesiaestrich, Steinholz oder Steinholzestrich bezeichnet wird. In solch einem Estrich sorgt Asbest für eine höhere Druckfestigkeit, Feuerbeständigkeit und einen Schutz vor Feuchtigkeit. Asbest reduziert darüber hinaus die Gefahr von Rissen und Brüchen. Asbestestrich wurde deshalb vor allem für stark beanspruchte Fußböden wie zum Beispiel in der Industrie oder in Werkstätten genutzt.
Gesundheitsgefahren und Gefährdungsabschätzung
Asbestfasern werden freigesetzt, wenn asbesthaltige Materialien beschädigt werden. Gesundheitsgefahren durch Asbest in Fußbodenbelägen entstehen, wenn asbesthaltige Bodenbeläge unbeschädigt sind und vielleicht sogar durch einen weiteren Belag abgedeckt sind, besteht für gewöhnlich keine Gefahr für die Gesundheit. Erst durch Beschädigungen, Abnutzungserscheinungen, eine langsame Auflösung des Materials und ähnliche Prozesse werden Asbestfasern freigesetzt und gelangen in die Raumluft. Sie dringen beim Einatmen in die Lunge und können Krankheiten bis hin zu Krebs auslösen. Gleiches gilt für Mörtel und Kleber, die ohnehin von Platten, Fliesen oder anderen Belägen abgedeckt sind.
Umgang mit potenziell asbesthaltigen Böden und Auffüllungen
Der gemeinsame Arbeitskreis von Bundesverband Boden e.V. und ITVA e.V. zum Thema „Asbest in Boden und Bauschutt“ erarbeitet Analysen und Thesen zum Wissensstand und zu diesen Fachthemen. Die Arbeitsschwerpunkte umfassen eine systematische Gefährdungsabschätzung, orientiert an den Ableitungsmaßstäben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBBodSchV), den Umgang mit potenziell asbesthaltigen Böden/Auffüllungen, systematische Untersuchungen zum Vorkommen von Asbest auf unterschiedlichen Standorten, Untersuchungen zur Freisetzung von Asbest und Expositionszenarien (z. B. bei der Wohngarten-Nutzung oder der späteren Nutzung bei Flächenrecycling-Projekten).
Im Januar 2023 wurde von der Arbeitsgemeinschaft „Asbest im Boden“ der Abschlussbericht zum LFP-Projekt „Grundlagen für den Umgang mit Asbest auf altlastverdächtigen Flächen und Altlasten: Exemplarische Untersuchung von (historischen) mineralischen Auffüllungen auf Asbest – Teilprojekt 1 – (Projekt-Nr. B2.22)“ vorgelegt. An dem Bericht hatten die Mehrzahl der Mitglieder des Arbeitskreises mitgewirkt. Die Projektergebnisse wurden bei 67. ALA-Sitzung am 02.02.2023 vorgestellt, ebenso auf der DCONex im Januar 2023.
Im Mai 2023 wurde die Arbeitsgemeinschaft „Asbest im Boden“ durch die Geschäftsstelle der LABO mit der Durchführung des LFP-Projekts „Grundlagen für den Umgang mit Asbest auf altlastverdächtigen Flächen und Altlasten, Teilprojekt 2: Bewertung von Asbest in mineralischen Auffüllungen (Projekt-Nr. B2.23)“ beauftragt. An diesem Projekt wirken neben den ARGE-Mitgliedern auch weitere Mitglieder des ITVA/BVB-AK Asbest im Boden und Bauschutt mit. Beim Altlastentag Hannover im September 2023 wurde durch Vertreterinnen und Vertreter aus dem Arbeitskreis ein Workshop zum Thema Asbest im Boden gestaltet. Über die Workshop-Ergebnisse wurde im Rahmen der Berichte über den Altlastentag 2023 in den Verbands-Zeitschriften „altlasten spektrum“ und „Bodenschutz“ berichtet. Das Teilprojekt 2 Nr. B2.3 wurde 2024 abgeschlossen, der Untersuchungsbericht veröffentlicht unter: LABO (laenderfinanzierungsprogramm.de). Bei den bisherigen Arbeitskreis-Treffen in 2024 und 2025 wurden u.A. die Zwischenergebnisse aus dem laufenden LFP-Projekt vorgestellt. Weitere Berichte zu den Tätigkeiten und aktuellen Themen wurden und werden in den Verbands-Zeitschriften veröffentlicht. Das nächste Treffen findet am 16.03.2026 in Duisburg (LANUV NRW) statt. Interessierte sind herzlich zur weiteren Mitarbeit im Arbeitskreis eingeladen. Vorsitzender ist Dr. Michael Kerth, Sachverständigenbüro Dr. Michael Kerth, E-Mail: [email protected].
Vorgehensweise bei Verdacht auf Asbest
Möchten Sie alte Bodenbeläge entfernen, sollten Sie bei Verdacht prüfen lassen, ob sie Asbest enthalten. Bestätigt sich Ihre Vermutung, überlassen Sie die Demontage am besten einem Fachbetrieb. Die einfache Probeentnahme für einen Asbesttest ist möglich, wobei keine Vorkenntnisse nötig sind und die Analyse im akkreditierten Labor erfolgt. Für die Entsorgung von Asbest müssen gesetzliche Regelungen eingehalten und Gesundheit sowie Umwelt geschützt werden. Baustoffe mit Asbest sind sehr stabil, hitzebeständig, langlebig und haben gute technische Eigenschaften, was ihre frühere Verwendung erklären kann. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist für die fachgerechte Entsorgung entscheidend.
Fazit
Asbest in Fußböden und Belägen ist ein ernst zu nehmendes Thema, das insbesondere in älteren Gebäuden aus den Jahrzehnten vor dem Asbestverbot von 1993 relevant ist. Die Identifikation betroffener Produkte wie Vinyl-Asbest-Fliesen, Cushion-Vinyl-Beläge, Asbesthartfliesen sowie asbesthaltiger Kleber, Mörtel und Estriche erfordert Sorgfalt. Während unbeschädigte Beläge oft keine unmittelbare Gefahr darstellen, ist bei Beschädigungen, Abnutzung oder geplanter Entfernung höchste Vorsicht geboten. Die gesundheitsgefahren durch freigesetzte Asbestfasern sind erheblich und können zu schweren Erkrankungen führen. Die systematische Erforschung und Bewertung von Asbest in Böden und Auffüllungen, wie sie durch den Arbeitskreis „Asbest in Boden und Bauschutt“ vorangetrieben wird, liefert wichtige Grundlagen für den Umgang mit diesem Problem. Bei Verdacht auf Asbest ist immer eine professionelle Prüfung durch ein akkreditiertes Labor empfehlenswert. Im Falle einer Bestätigung sollte die Demontage und Entsorgung ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und den Schutz von Gesundheit und Umwelt zu gewährleisten. Für Bauherren, Eigentümer und Handwerker ist fundiertes Wissen über die typischen Erscheinungsformen und die korrekten Vorgehensweisen unerlässlich, um Risiken zu minimieren und sichere Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten durchzuführen.