Geld vom Staat für die Renovierung eines alten Hauses: Förderungen für Energetische Sanierung in Deutschland

Einführung

Die Renovierung eines alten Hauses in Deutschland ist heutzutage nicht nur eine Investition in die Zukunft der Immobilie, sondern auch eine Chancenbegleitung durch umfangreiche staatliche Förderungen. Besonders bei energetischen Sanierungen – wie Dämmung, Heizungstausch oder Fensteraustausch – bietet der Staat Zuschüsse und zinsgünstige Kredite an, um die Energieeffizienz im Bestand zu steigern und den Klimaschutz voranzutreiben.

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erweitert und modernisiert, wodurch die Attraktivität von Altbausanierungen deutlich gestiegen ist. Im Jahr 2024 wurde die Förderung nochmals angepasst, unter anderem durch das neue Heizungsgesetz, welches den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen soll.

In diesem Artikel wird eine detaillierte Übersicht über die aktuell geltenden Förderungen gegeben, unter Berücksichtigung der verfügbaren Daten aus den Quellen. Ziel ist es, Hausherren, die ein altes Haus renovieren möchten, einen praxisnahen Leitfaden zu bieten, um staatliche Unterstützung effektiv in Anspruch zu nehmen.

Was sind die Rahmenbedingungen für die Förderungen?

Seit 2021 gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die in zwei Bereiche unterteilt ist:

  • Zinsgünstige Kredite für Rundumsanierungen
  • Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Diese Förderungen sind im Kontext der Klimaschutzziele der Bundesregierung entstanden, um den Energieverbrauch im Gebäudebestand zu reduzieren. Die Förderrichtlinien wurden im Jahr 2024 überarbeitet, unter anderem durch das neue Heizungsgesetz, welches den Ausbau erneuerbarer Energien fördert und gleichzeitig den Ausbau fossiler Heizsysteme reguliert.

Die BEG ist ein zentraler Baustein der Energie- und Klimapolitik und wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet. Die Förderung hängt maßgeblich vom Energiebedarf des Hauses nach der Sanierung ab, der sich an den Kriterien des KfW-Effizienzhauses orientiert.

Was gibt der Staat dazu?

Der Staat unterstützt Haushersteller durch Zuschüsse und Kredite in Abhängigkeit von der Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen. Die Förderung kann sich auf einzelne Maßnahmen (z. B. Dämmung, neue Fenster) oder Komplettmaßnahmen (z. B. Rundumsanierung) beziehen. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, während die KfW Kredite für umfangreiche Sanierungen bereitstellt.

Die Höhe der Förderung hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Art der Maßnahme (z. B. Dämmung, Heizungstausch)
  • Energieeffizienz des Hauses nach Sanierung
  • Gesamtkosten der Maßnahme
  • Eigentümerstatus (z. B. Privateigentümer vs. Vermieter)

Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Für Einzelmaßnahmen, wie die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, gibt es Zuschüsse von BAFA. Einige Beispiele:

Maßnahme Kosten pro m² / Einheit Beispielkosten
Kellerdeckendämmung (Einblasen) 20–30 € pro m² 1.600–2.400 €
Neue Fenster (Dreifachverglasung) 600 € pro Stück ab 7.200 €
Neue Brennwertheizung (Gas) 7.500–12.500 € pro Stück 7.500–12.500 €

Diese Zuschüsse sind besonders attraktiv, wenn das Haus nicht in einer Rundumsanierung renoviert wird, sondern schrittweise modernisiert werden soll.

KfW-Kredite für Rundumsanierungen

Für umfassende Sanierungen gibt es zinsgünstige Kredite durch die KfW, die oft mit Tilgungszuschüssen kombiniert werden. Ein Beispiel ist das KfW-Programm 261, das für eine Komplettsanierung in Frage kommt. Hier gilt:

Programm Sanierung Förderung
KfW 261 Komplettsanierung Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss

Um von diesen Krediten profitieren zu können, muss das Haus nach der Sanierung eine bestimmte Effizienzstufe erreichen, gemessen an dem KfW-Effizienzhaus-Standard. Die Effizienzstufen reichen von KfW-Effizienzhaus 40 (nur 40 % des Energieverbrauchs eines Neubaus) bis KfW-Effizienzhaus 85 (der untere Grenzwert für förderfähige Sanierungen).

Was sind die Voraussetzungen?

Um von staatlichen Förderungen profitieren zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Vertrag mit Handwerker

Für die Beantragung von Zuschüssen ist ein vertraglich fixierter Leistungsvertrag mit einem Handwerker notwendig. Der Vertrag muss:

  • Das voraussichtliche Datum der Durchführung enthalten
  • Einen Vermerk tragen, dass die Maßnahme vom Förderantrag abhängig ist

2. Energieberatung

Vor der Sanierung empfiehlt sich die Einbindung eines Energieberaters, der den Energiebedarf des Hauses analysiert und optimierte Sanierungsvorschläge unterbreitet. Die Beratung kann auch in einigen Fällen gefördert werden.

3. Energieeffizienz-Niveau

Die Höhe der Förderung hängt stark vom erreichten Energieeffizienzniveau nach der Sanierung ab. Je besser die Energiebilanz, desto höher die Förderung. Der KfW-Effizienzhaus-Standard ist ein entscheidender Maßstab.

Wie sieht es mit dem Heizungstausch aus?

Der Heizungstausch ist eine der wichtigsten Maßnahmen bei einer energetischen Sanierung. Nach der Neuregelung durch das Heizungsgesetz 2024 ist der Tausch einer fossilen Heizung gegen ein System mit erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe, Holzhackschnitzelheizung) eine förderfähige Maßnahme.

Für den Heizungstausch ist die KfW zuständig, nicht BAFA. Es gibt Zuschüsse für den Austausch einer alten Heizung durch eine moderne, klimafreundliche Lösung. Zudem gibt es Ergänzungskredite, falls zusätzliche Mittel benötigt werden.

Ein Beispiel:
Für den Einbau einer Wärmepumpe gibt es bis zu 50.000 € Zuschuss, abhängig von der Größe der Immobilie.

Wie viel Geld steuert der Staat bei?

Die Höhe der staatlichen Unterstützung hängt stark von der Art der Maßnahme und der erreichten Energieeffizienz ab. Die maximale Förderung kann bis zu 48.000 € betragen, wenn ein Haus zum KfW-Effizienzhaus umgebaut wird.

Die genauen Zuschussbeträge sind in der BEG EM (Einzelmaßnahmen) geregelt, wobei der BAFA für die Zuschüsse zuständig ist. Einige Beispiele:

  • Dachdämmung: ca. 20–30 € pro m²
  • Fensteraustausch: ca. 600 € pro Fenster
  • Heizungstausch: ca. 50.000 € pro Objekt

Bei Rundumsanierungen ist die Höhe der Förderung höher, da hier der Energieverbrauch des Hauses als Ganzes reduziert wird. In solchen Fällen wird ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss gewährt, was die Finanzierung erheblich vereinfacht.

Wann und wo können die Zuschüsse beantragt werden?

Die Zuschüsse können nach Abschluss eines Vertrages mit einem Handwerker beantragt werden. Der Vertrag muss:

  • Das Datum der Durchführung enthalten
  • Einen Vermerk, dass die Maßnahme vom Förderantrag abhängig ist

Die Beantragung erfolgt online über die Plattformen der KfW (für Kredite) und BAFA (für Zuschüsse). Die Beantragung ist übersichtlich gestaltet und kann in der Regel innerhalb von einigen Tagen abgeschlossen werden.

Wichtige Termine

  • KfW-Kredite: Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, solange das Projekt noch nicht begonnen hat.
  • BAFA-Zuschüsse: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da die Maßnahme vom Förderantrag abhängig ist.

Wie beantragt man Kredite?

Die Beantragung von KfW-Krediten erfolgt über die Hausbank. Der Vorgang ist wie bei anderen Krediten, mit der Besonderheit, dass der Kredit zinsgünstig ist und Tilgungszuschüsse möglich sind. Der Kredit ist in der Regel auf mehrere Jahre ausgelegt, was die monatliche Belastung reduziert.

Schritte zur Kreditbeantragung:

  1. Vorlage eines Sanierungskonzepts mit Energieberater
  2. Kontaktaufnahme mit der Hausbank, um die Kreditbedingungen zu besprechen
  3. Beantragung des Kredits über die KfW-Plattform
  4. Prüfung der KfW und Genehmigung der Kreditvergabe

Der Vorteil eines KfW-Kredits liegt vor allem in der Kombinierbarkeit mit regionalen Förderprogrammen und in der flexiblen Laufzeit.

Was gibt es noch?

Neben den Zuschüssen und Krediten für energetische Sanierungen gibt es weitere Förderungen, die in Betracht gezogen werden können:

1. Steuerbonus für Sanierung

In einigen Fällen kann ein Steuerbonus für die Sanierung beansprucht werden. Dieser wird bei der Einkommensteuererklärung angerechnet und kann die steuerliche Last erheblich reduzieren.

2. Barrierefreier Umbau

Auch der altersgerechte Umbau ist gefördert, insbesondere in Fällen, in denen der Umbau zur Sicherheit des Eigentümers beiträgt (z. B. Barrierefreiheit, Treppenlift, Badezimmerumbau).

3. Schutz gegen Einbruch

Ein weiteres Fördergebiet ist der Schutz gegen Einbruch. Maßnahmen wie Einbruchschutzfenster, Sicherheitstüren und Alarmanlagen können gefördert werden, wenn sie in den Kontext der Sanierung eingebunden werden.

Fazit

Die Renovierung eines alten Hauses bietet nicht nur die Möglichkeit, den Wohlfühlfaktor zu erhöhen, sondern auch erhebliche Förderungen durch den Staat in Anspruch zu nehmen. Besonders bei energetischen Sanierungen und Heizungstauschen gibt es heute mehr Optionen als je zuvor.

Die Förderprogramme durch KfW und BAFA sind umfangreich und flexibel, wobei die Höhe der Förderung stark von der Art der Maßnahme und der erreichten Energieeffizienz abhängt. Wichtig ist, dass die Maßnahmen frühzeitig geplant werden und ein Energieberater frühzeitig einbezogen wird, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Die Kombination aus Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten und regionalen Förderprogrammen macht die Altbausanierung in Deutschland heute ökonomisch attraktiv und ökologisch sinnvoll. Wer ein altes Haus renoviert, investiert nicht nur in die Zukunft seiner Immobilie, sondern auch in die Energiezukunft Deutschlands.

Quellen

  1. Tagesschau: Energetische Sanierung und Förderungen
  2. Energieheld: Altbausanierung und Förderungen
  3. Test: Förderung für Hausbau, Heizung und Sanierung
  4. Stern: Geld vom Staat für die Modernisierung des Eigenheims

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