Die altersgerechte Gestaltung des eigenen Wohnraums gewinnt an Bedeutung, unabhängig vom Lebensalter. Ob zur Vorausschau für das spätere Leben oder zur sofortigen Erhöhung von Wohnkomfort und Sicherheit – der Umbau einer Immobilie kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm „Altersgerecht umbauen“ (KfW 159) eine staatliche Förderung in Form eines zinsgünstigen Kredits an. Dieser Artikel beleuchtet basierend auf den vorliegenden Informationen die förderfähigen Maßnahmen, die Zielgruppe, die Konditionen und das Antragsverfahren.
Einführung in das KfW-Programm 159
Das Programm KfW 159 „Altersgerecht umbauen“ ist ein Angebot der KfW, einer der einflussreichsten Förderbanken weltweit, die sowohl den Hausbau, den Immobilienkauf als auch altersgerechte Umbauten unterstützt. Ziel des Programms ist es, private Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter dabei zu unterstützen, Barrieren zu reduzieren und den Einbruchschutz zu erhöhen. Die Förderung ist altersunabhängig und steht in jedem Lebensabschnitt offen. Dies unterstreicht, dass barrierefreies Wohnen nicht nur eine Frage des Alters ist, sondern den Wohnkomfort und die Sicherheit für alle Bewohner steigern kann – etwa durch leichter zu bewältigende Eingänge oder modernisierte Sanitärobjekte.
Förderfähige Maßnahmen: Barrierereduzierung und Einbruchschutz
Das Programm 159 fördert eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen und Gesamtumbauten, die darauf abzielen, eine Immobilie barrierearm und einbruchsicher zu gestalten. Die Maßnahmen müssen dabei den von der KfW vorgegebenen Mindestanforderungen entsprechen und von qualifizierten Fachunternehmen umgesetzt werden.
Maßnahmen zur Barrierereduzierung
Die Reduzierung von Barrieren ist ein Kernbestandteil der Förderung. Die vorliegenden Daten nennen eine umfangreiche Liste von Umbauten, die den Zugang und die Bewegungsfreiheit in der Immobilie verbessern:
- Anpassungen im Außenbereich und Zugang:
- Verbreiterung von Wegen und Vermeidung von Stufen, beispielsweise auf dem Weg zur Garage oder zu den Mülltonnen.
- Abbau von Barrieren am Eingang von Haus oder Wohnung, etwa durch den Einbau von Rampen.
- Anbringung eines Wetterschutzes über der Haustür.
- Überdachung von Kfz-Stellplätzen.
- Veränderungen der Raumaufteilung:
- Versetzen von Wänden zur Schaffung von mehr Bewegungsfläche.
- Verbesserung der Raumaufteilung (Neugestaltung der Raumaufteilung).
- Verbreiterung von Türdurchgängen.
- Sanitärobjekte und Badumbau:
- Modernisierung von Sanitärobjekten.
- Einbau einer bodengleichen Dusche.
- Eine Badewanne mit niedriger Einstiegshöhe wird als Beispiel für eine förderfähige Maßnahme genannt, die den Wohnkomfort erhöht.
- Treppen und Steigungen:
- Einbau von Treppenliften oder Aufzügen.
- Ausrüstung von Treppen mit Handläufen.
- Erzeugung rutschsicherer Stufen.
- Barrierearme Gestaltung von Balkonen und Terrassen.
- Unterstützende Systeme und Anpassungen:
- Installation von altersgerechten Assistenzsystemen oder Smart-Home-Anwendungen.
- Anbringung großer Lichtschalter oder ergonomischer Türgriffe.
- Orientierung durch Beleuchtung erleichtern.
Maßnahmen zum Einbruchschutz
Neben der Barrierereduzierung fördert die KfW im Programm 159 auch Maßnahmen, die die Immobilie besser vor Einbrüchen schützen. Die genannten Beispiele umfassen:
- Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Garagentore.
- Nachrüstsysteme für Türen und Fenster.
- Einbruchhemmende Rollläden.
- Gefahrenwarnanlagen.
- Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
- Einzelmaßnahmen wie Fensterstangenschlösser und Gegensprechanlagen.
Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ und Erwerb von umgebautem Wohnraum
Das Programm 159 unterstützt nicht nur Einzelmaßnahmen, sondern auch den Umbau zum Effizienzstandard „Altersgerechtes Haus“. In einer solchen Immobilie müssen der Zugang sowie Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert sein, und bestimmte Bedienelemente müssen vorhanden sein. Ebenso förderfähig ist der Erstkauf einer barrierefrei umgebauten Wohnung oder eines Hauses. Dabei müssen die Einzelmaßnahmen aus dem Kaufvertrag ersichtlich sein. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen kann förderfähig sein.
Was nicht gefördert wird
Die Quellen nennen explizit, was nicht gefördert wird. Dazu gehören: * Bau oder Kauf von Ferienwohnungen. * Gewerbeflächen. * Umschuldung bestehender Kredite. * Nach- oder Anschlussfinanzierung für begonnene oder abgeschlossene Projekte. * Seniorenwohnheime.
Zielgruppe und Förderungsvoraussetzungen
Förderungsberechtigt sind alle natürlichen Personen, unabhängig vom Alter. Dies umfasst: * Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien. * Mieterinnen und Mieter (die Maßnahmen müssen an der gemieteten Immobilie durchgeführt werden, wobei die genauen Regelungen zwischen Mieter und Vermieter geklärt werden müssen). * Erstkäuferinnen und Erstkäufer von umgebautem Wohnraum.
Eine entscheidende Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweiligen Maßnahmen von qualifizierten Fachunternehmen umgesetzt werden. Ein Bauunternehmen oder ein spezialisierter Handwerksbetrieb muss die Arbeiten durchführen, um die Förderfähigkeit zu sichern.
Konditionen des KfW-Kredits 159
Das Programm 159 stellt Kredite bis zu einem maximalen Betrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit zu günstigen Zinsen bereit. Die genauen Zinssätze sind in den Quellen nicht detailliert angegeben, es wird jedoch betont, dass sie geringer sind als bei einem regulären Immobilienkredit. Die Konditionen im Überblick:
- Kreditbetrag: Bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.
- Laufzeit: Zwischen vier und 30 Jahren möglich.
- Sollzinsbindung: Bis zu 10 Jahre möglich.
- Tilgungsfreie Anlaufjahre: Es besteht die Möglichkeit, bis zu 5 Jahre lang keine Tilgung zu leisten. In dieser Zeit zahlt der Kreditnehmer lediglich Zinsen und beginnt erst danach mit der Tilgung des Kredits.
- Darlehensart: Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen. Eine Alternative ist das endfällige Darlehen.
- Kombination mit anderen Fördermitteln: Die KfW-Förderung kann ideal mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ (KfW 261, KfW 262) kombiniert werden. Auch eine Kombination mit anderen wohnwirtschaftlichen KfW-Programmen ist möglich.
Antragstellung und Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner
Die Beantragung des KfW-Kredits ist nicht direkt bei der KfW möglich. Allein kann ein KfW-Darlehen nicht beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen Finanzierungspartner, wie etwa eine Bank oder eine Bausparkasse (z.B. LBS). Dieser Partner übernimmt die Antragstellung bei der KfW für den Kunden. Die Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner ist somit eine zwingende Voraussetzung für die Förderung.
Fazit
Das KfW-Programm 159 „Altersgerecht umbauen“ bietet eine wertvolle Unterstützung für Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter, die ihren Wohnraum barrierearm und einbruchsicher gestalten möchten. Die Förderung ist altersunabhängig und umfasst ein breites Spektrum an förderfähigen Maßnahmen, von der Reduzierung von Barrieren im Außen- und Innenbereich über den Badumbau bis hin zur Installation von Treppenliften und modernen Sicherheitssystemen. Mit einem Kreditvolumen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, günstigen Zinsen und flexiblen Laufzeiten bis zu 30 Jahren stellt das Programm eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit dar. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Einbindung eines qualifizierten Fachunternehmens für die Durchführung der Maßnahmen und der Zusammenarbeit mit einem Finanzierungspartner für die Antragstellung. Eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit den Fachpartnern ist entscheidend, um die Förderung optimal zu nutzen und die Immobilie langfristig komfortabel und sicher zu bewohnen.