Hygienevorschriften und Bodenbeläge in Kitas: Ein Leitfaden für Planung, Bau und Renovierung

Die Hygiene in Kindertagesstätten (Kitas) ist ein zentrales Thema, das nicht nur den Gesundheitsschutz der Kinder, sondern auch der Mitarbeiter und Besucher gewährleistet. Für Immobilienbesitzer, Bauherren und Planer, die sich mit der Errichtung, Renovierung oder Modernisierung von Kita-Einrichtungen befassen, sind die rechtlichen und technischen Anforderungen an die Bausubstanz, insbesondere an die Fußböden, von grundlegender Bedeutung. Dieser Artikel fasst die relevanten Vorschriften und Empfehlungen aus den zur Verfügung gestellten Quellen zusammen, die sich speziell mit Hygiene in Kitas und den Anforderungen an Bodenbeläge befassen.

Einführung

Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas unterliegen besonderen Hygieneanforderungen, da sie eine hohe Dichte an Personen mit unterschiedlichem Gesundheitszustand aufweisen. Die Einhaltung von Hygieneplänen ist gesetzlich verankert, insbesondere durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das einen Hygieneplan für Kitas nach §36 fordert. Neben allgemeinen Hygienemaßnahmen, wie dem Umgang mit Lebensmitteln und dem Händewaschen, sind auch bauliche Gegebenheiten entscheidend. Die Wahl und Pflege von Bodenbelägen spielt hierbei eine wesentliche Rolle, da sie Rutschgefahren minimieren und eine leichte Reinigung ermöglichen müssen. Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, praktische Hygienepläne und die spezifischen Anforderungen an Bodenbeläge in Kitas.

Rechtliche Grundlagen und Hygieneplanung

Die rechtliche Verankerung der Hygiene in Kitas ist eindeutig. Kitas mit Verpflegungsangebot sind rechtlich gesehen Lebensmittelunternehmen und müssen die hygienerechtlichen Vorschriften beachten. Dies umfasst die Lebensmittelhygiene, aber auch allgemeine Infektionsschutzmaßnahmen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fordert in §36 einen Hygieneplan für Gemeinschaftseinrichtungen. Dieser Plan ist ein zentrales Instrument, um Risiken zu minimieren und ein hygienisches Umfeld zu schaffen.

Die Erstellung eines solchen Hygieneplans sollte auf den Empfehlungen von Landesunfallkassen, Gesundheitsämtern oder Fachverbänden basieren. Verschiedene Bundesländer haben beispielhafte Hygieneleitfaden veröffentlicht, die als Grundlage dienen können. Ein umfassender Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung, der 2019 mit 234 Seiten erschien, bietet ausführliche Informationen zu vorbeugenden Maßnahmen und eignet sich auch als Nachschlagewerk. Ebenso gibt es einen Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen, der 2025 mit 46 Seiten erschienen ist und die Grundlage für ein schlüssiges Hygienekonzept bildet, der auf die Kita-Rahmenbedingungen vor Ort angepasst ist.

Neben dem allgemeinen Hygieneplan gibt es spezifische Pläne für bestimmte Bereiche. Ein Hautschutz- und Hände-Hygieneplan aus dem Jahr 2018 zeigt anschaulich, wie, wann und womit die Haut der Kita-Fachkräfte zu schützen und die Hygiene gewährleistet ist. Für den Umgang mit Lebensmitteln in der Kita, sei es durch das Küchenpersonal oder durch Eltern, der Lebensmittel mitbringen, gelten besonders strenge Vorschriften. Hierzu existieren beispielhafte Elternbriefe und Hinweise, die die Regeln für mitgebrachte Speisen leicht verständlich erklären.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Umgang mit Muttermilch in der Kita. Für Kita-Fachkräfte gibt es spezifische Informationen zum Umgang mit abgepumpter Muttermilch, die ebenfalls unter hygienischen Gesichtspunkten zu betrachten sind. Beim gemeinsamen Kochen mit Kindern, eine pädagogische Aktivität, müssen ebenfalls rechtliche Vorschriften und Hygieneregeln beachtet werden. Diese Vielfalt an spezifischen Plänen und Hinweisen unterstreicht die Komplexität der Hygieneplanung in Kitas und die Notwendigkeit, auf maßgeschneiderte Lösungen zurückzugreifen.

Hygiene in der Praxis: Maßnahmen und Informationen

Die praktische Umsetzung der Hygienevorschriften erfordert nicht nur schriftliche Pläne, sondern auch konkrete Maßnahmen und die Sensibilisierung aller Beteiligten. Ein zentraler Bereich ist das Händewaschen. Hierzu gibt es spezielle Infografiken und Medien, die auf der Website des BIÖG (Bundesinstitut für Risikobewertung) unter www.infektionsschutz.de zu finden sind. Diese Informationsseiten bieten kostenlose Medien, die zur Aufklärung genutzt werden können. Für Kinder gibt es beispielsweise den Film „Agent Blitz Blank: Bösen VIBAs auf der Spur“, in dem nach Viren und Bakterien gefahndet wird, und das Händewaschlied „Hände nass“, das für saubere Kinderhände sorgen soll.

Neben der persönlichen Hygiene ist auch der Umgang mit Krankheiten in der Gemeinschaft ein wichtiges Thema. Bei Kopfläusen informiert die Hamburger Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration auf einer speziellen Seite. Diese bietet Informationen für Gemeinschaftsunterkünfte und Eltern in verschiedenen Sprachen. Die Initiative „Hygiene-Tipps für Kids“ des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit stellt praktische Hinweise, Buch- und Medientipps sowie eine Kinderseite zum Thema zur Verfügung.

Für die Weitergabe von Informationen an Eltern und Kinder sind Materialien des BIÖG eine wertvolle Quelle. Plakate, Aufkleber und Broschüren, die auf www.infektionsschutz.de bestellt werden können, richten sich an verschiedene Zielgruppen, darunter Kinder, Eltern und Kindertagesstätten. Diese Materialien helfen, das Hygienebewusstsein zu schärfen und die Einhaltung der Regeln zu unterstützen. Ein Beispiel ist der Elternbrief zu Speisen bei Festen, der die wichtigsten Regeln für mitgebrachte Speisen verständlich darlegt.

Die Sicherheit der Verpflegung ist ein weiterer Schwerpunkt. Lebensmittelbedingte Infektionen und Intoxikationen (Vergiftungen) gefährden besonders Kleinkinder. Daher existieren spezielle Materialien und Informationen, die darauf abzielen, lebensmittelbedingte Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen zu verhindern. Diese werden unter dem Titel „Sicher verpflegt: Schutz vor lebensmittelbedingten Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen“ bereitgestellt.

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kita

Neben dem Schutz der Kinder und Besucher ist auch der Schutz der Mitarbeiter ein essenzieller Bestandteil der Hygiene- und Sicherheitskonzepte in Kitas. Die Arbeits- und Gesundheitsförderung im Kita-Personal ist ein eigenes Handlungsfeld. Hierzu gibt es ein Handbuch für Kita-Träger und Kita-Leitungen zum Arbeitsschutz und zur betrieblichen Gesundheitsförderung, das von einem sächsischen Staatsministerium herausgegeben wurde. Es gibt eine Übersicht über die wesentlichen rechtlichen Regelungen und gute Praxisbeispiele, die Anregungen zur Umsetzung in den Einrichtungen geben. Wichtige Handlungsfelder sind unter anderem Lärm, der in der Kita oft ein Thema ist.

Eine weitere Arbeitshilfe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kindertagesbetreuung wurde in Kooperation zwischen dem Paritätischen Gesamtverband und evers Arbeitsschutz erstellt. Sie behandelt Themen wie Arbeitsschutz, Unfälle, Erste Hilfe, Brandschutz, Infektionsgefahr, Mutterschutz und Spielgeräte. Die Website www.kita-sicher-gesund.de der Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert anschaulich über verschiedene Aspekte der Gefährungsbeurteilung in der Kita, zur Arbeitsschutzorganisation und zur Aufsichtsführung. Diese Quellen zeigen, dass der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ein integraler Bestandteil des Hygienekonzepts ist und bauliche und organisatorische Maßnahmen umfasst.

Anforderungen an Bodenbeläge in Kitas

Die Wahl des richtigen Bodenbelags ist für die Hygiene und Sicherheit in Kitas von entscheidender Bedeutung. Bodenbeläge müssen grundsätzlich rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein. Die Anforderungen an die Rutschhemmung sind in einer Tabelle dargestellt, die auf der Anlehnung an die ASR A1.5/1,2 Fußböden basiert. Diese Tabelle unterteilt die Räume einer Kita in verschiedene Verkehrswege und bewertet sie nach der Rutschgefahr (R-Gruppe). Eine höhere R-Gruppe bedeutet eine größere Rutschhemmung.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geforderten Rutschhemmungsgruppen für verschiedene Bereiche in einer Kita:

Räume und Verkehrswege Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe)
Eingangsbereich, innen R 9
Eingangsbereich, außen R 11 oder R 10 und V 4*
Treppe, innen R 9
Treppe, außen R 11 oder R 10 und V 4*
Gruppen-, Gruppennebenräume R 9
Bewegungsraum R 9
Bastel- und Handarbeitsräume R 9
Fachräume für Werken R 10
Sanitärräume/Wickelräume R 10
Pausen- und Aufenthaltsräume R 9
Küchen für die Gemeinschaftsverpflegung / Spülräume R 11
Auftau- und Anwärmküchen R 10
Kinderküchen R 10
Kaffee- und Teeküchen R 10
Speiseräume R 9
  • Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen. ** Für Fußböden in barfuß begangenen Nassbereichen siehe Informationsbroschüre „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ (DGUV Information 207-006).

Die Tabelle zeigt deutlich, dass die Anforderungen an die Rutschhemmung je nach Nutzung des Raumes variieren. Während in Gruppenräumen, Pausenräumen und Speiseräumen eine Rutschhemmung der Gruppe R 9 ausreicht, werden in Bereichen mit höherer Nässegefahr oder im Außenbereich höhere Anforderungen gestellt. In Küchen der Gemeinschaftsverpflegung und Spülräumen ist beispielsweise R 11 erforderlich. Im Außenbereich, an Treppen und Eingängen, werden ebenfalls R 11 oder eine Kombination aus R 10 und V 4 gefordert. Die R-Gruppe ist eine Kennzahl, die die Rutschhemmung von Bodenbelägen in nassen Zustand beschreibt. Die Zahlen 9, 10 und 11 beziehen sich auf die Rutschwiderstandsklasse nach DIN 51130.

Neben der Rutschhemmung ist die leichte Reinigung ein wesentliches Kriterium. Es ist darauf zu achten, dass die Böden nach Herstelleranleitung gereinigt und gepflegt werden. Zugunsten einer leichten Reinigung empfiehlt sich grundsätzlich ein Bodenbelag, der leicht abgefegt und feucht gewischt werden kann. Dies erleichtert die tägliche Hygiene und trägt dazu bei, Keimbelastungen zu minimieren. Auch Stolpergefahren, die beispielsweise durch unebene Übergänge oder lose Teppiche entstehen können, müssen vermieden werden. Die Wahl eines geeigneten Bodenbelags und eine fachgerechte Verlegung sind daher grundlegende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Hygiene.

Fazit

Die Hygiene in Kitas ist ein komplexes Thema, das auf mehreren Säulen ruht: rechtlichen Vorgaben, detaillierten Hygieneplänen, der Sensibilisierung aller Beteiligten und den baulichen Gegebenheiten. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet die rechtliche Grundlage, die durch vielfältige Leitfaden und Pläne auf Landes- und Verbandsebene konkretisiert wird. Diese Pläne umfassen nicht nur die Lebensmittelhygiene und den Umgang mit Krankheiten, sondern auch den Arbeitsschutz für das Personal.

Für Bauherren, Planer und Immobilienbesitzer, die Kitas errichten oder renovieren, ist die Beachtung der baulichen Anforderungen, insbesondere an die Bodenbeläge, unerlässlich. Die Rutschhemmung, gemessen in R-Gruppen, muss den spezifischen Nutzungen der einzelnen Räume angepasst werden, von den Eingangsbereichen über die Gruppenräume bis hin zu Küchen und Sanitärräumen. Gleichzeitig muss der Bodenbelag leicht zu reinigen sein, um die tägliche Hygiene effizient zu gewährleisten. Die Kombination aus einem durchdachten Hygienekonzept und geeigneten baulichen Maßnahmen ist entscheidend, um ein sicheres und gesundes Umfeld für Kinder und Mitarbeiter zu schaffen.

Quellen

  1. Hygiene in der Kita - kindergesundheit-info.de
  2. Hygiene in der Kita - bildungsserver.de
  3. Fussböden - sichere-kita.de

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