Veteranenfahrzeuge sind nicht nur geliebte Hobbys, sondern stellen auch ein Stück bewegte Geschichte dar. In der Schweiz genießen diese historischen Fahrzeuge einen besonderen Status, der mit strengen Auflagen und Regularien verbunden ist. Für Eigentümer, Interessenten und Liebhaber ist es daher unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Anforderungen an den Erhalt und die praktischen Aspekte der Nutzung zu kennen. Dieser Artikel beleuchtet auf Basis der vorliegenden Informationen die Definition, die Zulassungskriterien, die Verwendungsbeschränkungen sowie die Bedeutung des Erhalts im ursprünglichen Zustand. Er richtet sich an Privatpersonen, die sich mit der Zulassung eines Oldtimers beschäftigen, sowie an Fachleute aus dem Automobil- und Handwerksbereich, die mit der Restaurierung und Pflege dieser Fahrzeuge befasst sind.
Definition und Klassifizierung von Veteranenfahrzeugen
Die Schweizerische Dachorganisation für historische Fahrzeuge, die Swiss Historic Vehicle Federation (SHVF), verfolgt das Ziel, historische Fahrzeuge und das damit verbundene Umfeld als Kulturgut zu erhalten. Sie definiert Veteranenfahrzeuge als Zeitzeugen der Geschichte der Mobilität, deren Erhalt und uneingeschränkte Benutzung auf öffentlichen Strassen zukunftsgerichtet gefördert werden soll. Die Organisation stellt dabei eine einheitliche Durchsetzung von Mitgliederinteressen gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden in den Vordergrund (Quelle 1).
Eine grundlegende Unterscheidung wird zwischen Oldtimern und Youngtimern getroffen. Ein Oldtimer ist dabei ein Kraftfahrzeug, das älter als 20, 25 oder 30 Jahre ist – die genaue Altersgrenze variiert je nach Definition. Die Swiss Historic Vehicle Federation legt eine Mindestaltersgrenze von 30 Jahren für einen Oldtimer fest. Youngtimer hingegen sind Fahrzeuge, die noch nicht das 30. Lebensjahr erreicht haben (Quelle 1). Für die Zulassung als Veteranenfahrzeug im Strassenverkehr ist das Erreichen einer Altersgrenze von 30 Jahren jedoch zwingend. Die erste Inverkehrsetzung muss demnach vor mindestens 30 Jahren erfolgt sein (Quelle 2, Quelle 3, Quelle 4). Dieses Alter ist ein fundamentales Kriterium, das von den zuständigen Strassenverkehrsämtern der Kantone geprüft wird.
Zulassungskriterien und Verfahren
Die Zulassung eines Fahrzeugs als Veteranenfahrzeug unterliegt den Anforderungen der „Anleitung für Veteranenfahrzeuge“ des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) vom 3. November 2008. Dieses Dokument legt die bundesweiten Mindeststandards fest, die in den kantonalen Verfahren angewendet werden (Quelle 3).
Die zentralen Kriterien für die Erteilung des Veteranenstatus sind:
- Alter: Die erste Inverkehrsetzung muss vor mehr als 30 Jahren erfolgt sein (Quelle 2, Quelle 3, Quelle 4).
- Zustand: Das Fahrzeug muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Es muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Dabei werden Gebrauchsspuren, die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert. Reparaturen sind zulässig, müssen aber fachmännisch durchgeführt werden. Umbauten müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen (Quelle 2, Quelle 4). Der allgemeine Zustand ist sehr wichtig; das Fahrzeug sollte am besten komplett erhalten sein. Ersatzteile, die nachgebaut oder technisch abgeändert sind, können Probleme bei der Zulassung verursachen (Quelle 2).
- Verwendung: Das Fahrzeug darf nur für private Zwecke verwendet werden. Es darf nicht regelmäßig benützt werden, und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich circa 2000 bis 3000 Kilometer oder circa 50 bis 60 Betriebsstunden beschränkt (Quelle 2, Quelle 3, Quelle 4). Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden oder mit denen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird, sind ausgeschlossen. Ein wirtschaftlicher Erfolg liegt vor, wenn eine Entschädigung geleistet wird, die die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt (Quelle 2).
Das Verfahren zur Zulassung ist kantonal geregelt und erfordert in der Regel die Vorlage bestimmter Dokumente. Bei der technischen Kontrolle sind der Fahrzeugausweis und ein Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug vorzulegen. Sollten Zweifel zum Originalzustand des Fahrzeugs bestehen, ist eine FIVA-Fahrzeugidentitätskarte erforderlich, die bei der Fahrzeugidentifizierungsstelle (FSVA) erhältlich ist (Quelle 3).
Einige Kantone, wie beispielsweise Bern, haben spezifische Verfahrenswege definiert. Für umfangreiche Abklärungen wird ein Stundenansatz von CHF 120.- veranschlagt, und die Bearbeitung kann bis zu 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Die Beurteilung von Fahrzeugen ohne Schweizer Zulassung oder mit annuliertem Fahrzeugausweis wird nur durchgeführt, wenn das Fahrzeug abschließend im Kanton Bern immatrikuliert wird. Der endgültige Entscheid über den Veteranenstatus wird erst nach einer Fahrzeugprüfung und einer speziellen Prüfung zur Veteranenbeurteilung getroffen. Für diese sind unter anderem aktuelle Bilder des Fahrzeugs (Front, Heck, seitlich links und rechts, Motor, ggf. Kofferraum und Innenraum) sowie, falls vorhanden, die FIVA ID-Card oder Eignungserklärungen für durchgeführte, melde- und prüfpflichtige Änderungen bereitzustellen (Quelle 5).
Verwendungsbeschränkungen und Pflichten
Die Zulassung als Veteranenfahrzeug bringt neben den Vorteilen einer längeren Nachprüfungsintervall (bis zu sechs Jahre) auch deutliche Beschränkungen mit sich. Die Fahrleistung ist auf maximal 3.000 Kilometer pro Jahr begrenzt, und die Nutzung ist auf rein private Zwecke beschränkt (Quelle 3, Quelle 4). Regelmäßige Benutzung im Alltagsverkehr ist damit ausgeschlossen.
Im Falle eines Halterwechsels muss ein neues Formular „Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug“ ausgefüllt werden (Quelle 4). Zusätzlich können Wechselschilder oder Wechselschilderpaare für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge beantragt werden, was eine praktische Erleichterung für Mehrfachbesitzer darstellt.
Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrt- bzw. Restwegschreibern befreit. Für bestimmte Fahrzeugkategorien gelten weitere Ausnahmen: Führer von schweren Motorwagen zum Personentransport mit einer Platzzahl von mehr als neun Personen (mit Führersitz), die als Veteranenfahrzeuge gelten, sind im Binnenverkehr von den Bestimmungen der ARV 1 (Allgemeine Regeln für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen) ausgenommen (Quelle 4).
Die Bedeutung des Originalzustands und der Pflege
Der Erhalt des Fahrzeugs im ursprünglichen Zustand ist das Kernanliegen der Swiss Historic Vehicle Federation und zugleich die größte Herausforderung für den Besitzer. Die Organisation betont den Schutz bestehender Rechte auf die Benützung historischer Fahrzeuge in ihrem ursprünglichen Zustand und auf deren uneingeschränkten Einsatz im Strassenverkehr (Quelle 1).
Dies bedeutet für die Restaurierung und Wartung einen hohen Aufwand. Reparaturen müssen mit Originalteilen durchgeführt werden. Nachgebaute oder technisch abgeänderte Ersatzteile können die Zulassung gefährden. Umbauten müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen. Das Fahrzeug muss optisch und technisch in einwandfreiem, überdurchschnittlich gut gepflegtem und unterhaltenem Zustand sein (Quelle 2).
Die Pflege eines Veteranenfahrzeugs verursacht hohe Kosten. Bis ein Fahrzeug den Status eines Veteranenfahrzeugs erhält, ist oft viel Pflege und Wartung erforderlich. Daher erreichen nur wenige Autos das notwendige Alter, um eine Veteranenzulassung zu erhalten (Quelle 2). Dies unterstreicht, dass der Erhalt eines solchen Fahrzeugs nicht nur eine Frage des Alters, sondern vor allem des Engagements und der finanziellen Mittel des Besitzers ist. Die SHVF setzt sich auch für die Erhaltung und Weitergabe des Wissens und der Praxis der Fachleute an die nächste Generation ein, was die Bedeutung professioneller Handwerkskunst betont (Quelle 1).
Kantonale Besonderheiten
Die Zulassung von Veteranenfahrzeugen ist in der Schweiz kantonal organisiert. Jeder Kanton verfügt über ein eigenes Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt oder eine vergleichbare Behörde, die für die Umsetzung der bundesweiten Vorgaben und die Ausstellung der Veteranen-Zulassung zuständig ist. Die Swiss Historic Vehicle Federation listet eine Vielzahl von kantonalen Ämtern auf, die für die Anmeldung und Prüfung von Veteranenfahrzeugen zuständig sind (Quelle 2). Dazu gehören unter anderem:
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt St. Gallen
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Schaffhausen
- Motorfahrzeugkontrolle Solothurn
- Verkehrsamt Kanton Schwyz
- Strassenverkehrsamt Thurgau
- Sezione della circolazione Ticino
- Amt für Strassen- und Schiffsverkehr Uri
- Service des automobiles et de la navigation Vaud
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Wallis
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Zug
- Strassenverkehrsamt Zürich
Besitzer sollten sich daher immer direkt an das zuständige Amt in ihrem Wohnkanton wenden, um die genauen Unterlagen und Verfahrensschritte zu erhalten.
Fazit
Die Zulassung eines Fahrzeugs als Veteranenfahrzeug in der Schweiz ist ein mehrstufiger Prozess, der strengen Kriterien unterliegt. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, dem ursprünglichen Zustand entsprechen und sich in einwandfreiem optischem sowie technischem Zustand befinden. Die Nutzung ist auf private Zwecke mit einer jährlichen Fahrleistung von maximal 3.000 Kilometern beschränkt. Die Restaurierung und Pflege erfordern ein hohes Maß an Fachwissen, Originalität und finanziellen Mitteln. Die Swiss Historic Vehicle Federation setzt sich für den Erhalt dieser mobilen Kulturgüter ein und unterstützt die Eigentümer in ihren Bestrebungen. Für die konkrete Zulassung ist die Zusammenarbeit mit den kantonalen Strassenverkehrsbehörden unerlässlich, da diese die Verfahren durchführen und den endgültigen Status vergeben.