Renovierungspflicht beim Auszug: Was Mieter*innen wissen müssen und was sie nicht tun müssen

Die Frage, ob ein Mieter bei Auszug einer Wohnung renovieren muss, ist in der Praxis oft Gegenstand von Missverständnissen und Streitigkeiten. Die gesetzlichen Regelungen sowie die Klauseln in Mietverträgen legen die Pflichten und Rechte von Mieterinnen und Vermieterinnen fest. Mit der Reform des Mietrechts ab 2024 hat sich die Lage für Mieter*innen deutlich verändert. In diesem Artikel werden die aktuellen Regelungen, gesetzliche Grundlagen, praktische Anforderungen und typische Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Renovierungspflicht beim Auszug detailliert erläutert.


Einführung: Was bedeutet Renovierungspflicht?

Die Renovierungspflicht bezeichnet die Verpflichtung, eine Wohnung vor dem Auszug in einen bestimmten Zustand zu bringen. Diese Pflicht kann im Mietvertrag geregelt sein oder gesetzlich vorgeschrieben. Im Fokus stehen dabei sogenannte Schönheitsreparaturen, also Arbeiten, die den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherstellen oder zumindest eine besenreine Übergabe gewährleisten.

Seit 2024 gelten neue Regelungen, die die Pflichten Mieterinnen gegenüber Vermieterinnen verändert haben. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass Mieter*innen nicht zwingend weiße Farben verwenden müssen – eine helle, neutrale Farbe genügt. Zudem sind starre Renovierungsklauseln im Mietvertrag nicht mehr als verbindlich anerkannt, wenn sie beispielsweise vorschreiben, dass die Wohnung alle X Jahre renoviert werden muss.


Gesetzliche Grundlagen und Rechtslage

1. § 535 BGB – Die Grundlage für die Pflichten

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer in § 535, ist geregelt, dass Vermieterinnen verpflichtet sind, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Mieterinnen ihrerseits sind verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Die genaue Auslegung dieser Vorgaben ist entscheidend für die Bewertung der Renovierungspflicht.

2. Mietrechtsreform 2024: Neuregelung der Renovierungspflicht

Mit der Reform des Mietrechts ab 2024 wurde die Renovierungspflicht deutlich eingeschränkt. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Mieter*innen müssen nicht zwingend weiß streichen. Eine helle, neutrale Farbe genügt.
  • Starre Renovierungsklauseln (z. B. „alle 5 Jahre streichen“) gelten nicht mehr als verbindlich.
  • Die Renovierungspflicht erstreckt sich nur auf Schönheitsreparaturen, also Arbeiten, die den allgemeinen Verschleiß wieder ausgleichen.
  • Mieter*innen müssen die Wohnung in einem besenreinen Zustand übergeben.

Was zählt zu Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen sind im Mietrecht definiert als die Arbeiten, die den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherstellen. Dazu gehören:

  • Streichen der Wände und Decken
  • Tapezieren von Wänden
  • Lackieren von Innentüren und -rahmen
  • Spachteln von Bohrlochern
  • Streichen von Heizkörpern und Fußböden
  • Streichen der Innenseiten von Türen und Fenstern

Diese Arbeiten müssen jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn sie notwendig sind, um die Wohnung wieder in einen einwandfreien Zustand zu bringen. Sie müssen nicht alle X Jahre erfolgen, auch wenn dies in einem Mietvertrag stehen könnte.


Was Mieter*innen nicht tun müssen

Es ist wichtig, zwischen Schönheitsreparaturen und anderen Arbeiten abzugrenzen, die nie auf Mieter*innen abgewälzt werden dürfen. Dazu gehören:

  • Renovierungsarbeiten im Außenbereich (z. B. Fassadenarbeiten)
  • Sanierungsarbeiten wie Parkett abschleifen, Böden ersetzen oder Wände entfernen
  • Elektroinstallationen oder Heizungsreparaturen
  • Arbeiten an Sanitäreinrichtungen
  • Modernisierungen, die über das hinausgehen, was zur Funktionalität erforderlich ist

Diese Arbeiten sind in der Regel aufwändig und fachlich komplex. Sie fallen in die Verantwortung des Vermieters und können in der Regel nicht in den Mietvertrag eingepflegt werden, da sie über die Pflichten hinausgehen, die Mieter*innen nach § 535 BGB haben.


Was ist mit der Farbe der Wände?

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, welche Farbe die Wände nach der Renovierung haben müssen. Nach den neuen Regelungen gilt:

  • Mieter*innen müssen nicht zwingend weiß streichen.
  • Eine helle, neutrale Farbe ist ausreichend, um die Pflicht erfüllt zu haben.
  • Wenn Mieter*innen während der Mietzeit bunte Wände gestrichen haben, müssen diese vor dem Auszug in eine neutrale Farbe überführt werden.
  • Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt sein, also ohne sichtbare Pinselstriche oder Unebenheiten.

Diese Regelung ist ein Schritt, um Mieter*innen von unnötigen finanziellen Lasten zu entlasten. Es bleibt jedoch unbestritten, dass die Farbe nicht auffällig oder unneutral sein darf.


Wie sieht die Renovierungspflicht aus, wenn keine Renovierungsklausel im Mietvertrag steht?

Viele Mietverträge enthalten sogenannte Renovierungsklauseln, die die Pflichten Mieterinnen bei der Renovierung definieren. Allerdings gelten starre Klauseln, die beispielsweise vorschreiben, dass die Wohnung alle 5 Jahre renoviert werden muss, nicht mehr als verbindlich. Diese Formulierungen wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) als unwirksam angesehen, da sie Mieterinnen übermäßig belasten können.

Im Gegensatz dazu sind flexible Renovierungsklauseln möglich, die beispielsweise besagen, dass Mieter*innen die Wohnung „nach Bedarf“ renovieren müssen. Solche Klauseln sind rechtlich tragfähig, solange sie nicht zu strengen Fristen oder absoluten Pflichten führen.

Wenn keine Renovierungsklausel im Mietvertrag steht, gilt grundsätzlich:

  • Mieter*innen müssen keine Schönheitsreparaturen durchführen, es sei denn, sie haben sie selbst verursacht.
  • Die Pflicht zur Renovierung entsteht nur dann, wenn die Wohnung durch den Mieter*innen bedingt in einen Zustand gebracht wird, der nicht mehr als ordnungsgemäß angesehen werden kann.

Was bedeutet „besenrein“?

„Besenrein“ bezeichnet den Zustand, in dem die Wohnung frei von Schmutz, Gerüchen und Schäden ist und sich ohne weiteres Wartungsaufwand wieder vermieten lässt. Dies beinhaltet:

  • Leere Wohnung
  • Alle Möbel abtransportiert
  • Keine Verunreinigungen wie Fett, Farbe oder Schmutz
  • Keine offenen Mängel, die eine erneute Renovierung erfordern

Die Pflicht, die Wohnung „besenrein“ zu übergeben, ist nicht gesetzlich geregelt, sondern erwächst aus der allgemeinen Pflicht, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Das bedeutet nicht zwingend, dass Mieter*innen alle Schönheitsreparaturen durchführen müssen, aber sie müssen keine Schäden oder Schmutz zurücklassen, die eine erneute Renovierung durch den Vermieter erforderlich machen.


Wie vermeiden Mieter*innen Streit mit dem Vermieter?

Um Konflikte im Zusammenhang mit der Renovierungspflicht zu vermeiden, ist es ratsam:

  • Den Mietvertrag auf klare, flexible Klauseln zu prüfen.
  • Bei Renovierungsarbeiten fachgerecht und sorgfältig vorzugehen.
  • Eventuelle Streitigkeiten vor dem Auszug durch eine schriftliche Übergabeklausel oder einen Gutachtenauftrag zu klären.
  • Bei Unklarheiten Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.

Vermieterinnen wiederum sollten sich daran erinnern, dass sie für Instandhaltung und Sanierung verantwortlich sind und diese nicht auf Mieterinnen abwälzen dürfen.


Fazit

Die Renovierungspflicht beim Auszug einer Wohnung ist ein komplexes Thema, das sich aus gesetzlichen Regelungen, Mietvertragsklauseln und der individuellen Situation ergibt. Mieter*innen müssen nur solche Arbeiten übernehmen, die den allgemeinen Verschleiß wieder ausgleichen, also Schönheitsreparaturen. Mit der Reform des Mietrechts ab 2024 hat sich die Lage deutlich verändert:

  • Mieter*innen müssen nicht zwingend weiß streichen.
  • Starre Renovierungsklauseln sind nicht mehr verbindlich.
  • Die Renovierungspflicht hängt vom Verschleißzustand der Wohnung ab.
  • Mieter*innen müssen nicht für Sanierungen oder Modernisierungen verantwortlich sein.

Eine klare Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten ist daher unerlässlich, um Streitigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden. Wer sich im Vorfeld über die geltenden Regelungen informiert, kann die Übergabe der Wohnung stressfrei und rechtskonform bewältigen.


Quellen

  1. Leben am Bodensee – Renovierung bei Auszug
  2. ImmoFachwelt – Neues Gesetz: Wohnung streichen bei Auszug
  3. ImmoScout24 – Renovierungspflicht
  4. Blauarbeit – Recht: Renovierung bei Auszug

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