Barrierefreies Wohnen: KfW-Förderung für Renovierungen im Alter

Die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Wohnräumen nehmen im Zuge des demografischen Wandels immer stärker zu. Für viele Eigentümer und Mieter ist es eine Herausforderung, die eigenen vier Wände altersgerecht und barrierefrei umzurüsten – finanziell wie planerisch. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet hierzu seit mehreren Jahren verschiedene Förderprogramme an, die den Abbau von Barrieren im privaten Wohnraum unterstützen. Obwohl das Zuschussprogramm 455-B nicht mehr vergeben wird, bleibt der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ eine attraktive Option, um Umbaumaßnahmen finanzieren zu können.

In diesem Artikel wird ein Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten, die zulässigen Maßnahmen, die Voraussetzungen und den Antragsprozess gegeben. Zudem werden konkrete Beispiele und technische Vorgaben beschrieben, die bei der Planung und Umsetzung eines barrierefreien Umbaus beachtet werden sollten.

Was ist KfW-Förderung?

Die KfW ist eine öffentlich-rechtliche Förderbank, die staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für bestimmte Investitionen bereitstellt. Ziel der Förderung ist es, Investitionen zu ermöglichen, die aufgrund ihrer hohen Kosten oder der langfristigen Vorteile individuell oder gesamtgesellschaftlich von Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem Energieeffizienzmaßnahmen, Barriereabbau und altersgerechtes Wohnen.

Im Kontext des barrierefreien Wohnens unterstützt die KfW sowohl Mieter als auch Eigentümer bei Umbaumaßnahmen, die den Alltag im Alter oder bei eingeschränkter Mobilität erleichtern. Die Förderung kann entweder in Form eines Zuschusses oder eines zinsgünstigen Kredites erfolgen. Nach dem 1. Januar 2025 ist das Zuschussprogramm 455-B nicht mehr verfügbar, weshalb der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ die wichtigste Option für Finanzierung bleibt.

Was bedeutet barrierereduzierendes Umbauen?

Barrierereduzierendes Umbauen bedeutet, dass die baulichen und technischen Elemente in einer Immobilie so angepasst werden, dass sie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder im Alter leichter zugänglich und nutzbar sind. Im Gegensatz zur vollständigen Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 handelt es sich hierbei um Maßnahmen, die die Wohnqualität verbessern, ohne alle technischen Vorgaben der Norm zu erfüllen. Dies macht die Förderung durch die KfW zugänglicher und praktikabler.

Zu den zulässigen Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Der Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Die Nachrüstung von Haltegriffen im Badezimmer
  • Die Installation von Treppen- oder Plattformliften
  • Die Umgestaltung von Treppenanlagen mit beidseitigen Handläufen
  • Der Einbau von Rampen mit begrenzter Steigung
  • Die Umwidmung von Nichtwohnflächen, z. B. Kellerräumen, zu Wohnbereichen
  • Die Einrichtung von Ambient Assisted Living-Systemen (z. B. Notrufsysteme)

Zudem können auch Nebenarbeiten wie Malerarbeiten, Estricharbeiten oder die Abbrucharbeiten im Zuge des Umbaus gefördert werden. Die genaue Liste der förderfähigen Maßnahmen ist im KfW-Förderkatalog zu finden.

Der KfW-Kredit 159: Altersgerecht Umbauen

Der KfW-Kredit 159 ist ein zinsgünstiges Finanzierungsinstrument, das auch nach dem Auslaufen des Zuschusses 455-B weiterhin verfügbar ist. Er richtet sich sowohl an Eigentümer als auch an Mieter, die barrierefreie oder altersgerechte Umbaumaßnahmen durchführen möchten.

Finanzierungshöhe und Konditionen

Der Kredit 159 bietet einen Kreditbetrag von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Die genaue Höhe hängt von den tatsächlich anfallenden Kosten ab, die durch die Maßnahmen entstehen. Die KfW-Förderung wird über Finanzinstitute wie Banken, Sparkassen und Versicherungen vergeben.

Die Konditionen sind besonders attraktiv: Der Zinssatz ist niedriger als bei normalen Krediten, und die Tilgung kann über einen langen Zeitraum erfolgen. Zudem ist es möglich, einen Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen, der die Tilgungsrate reduziert oder – in bestimmten Fällen – sogar ganz entfällt.

Voraussetzungen für den Kredit

Um den Kredit 159 in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Maßnahmen müssen barrierereduzierend sein.
  • Die Umbaumaßnahmen müssen in bestehenden Gebäuden durchgeführt werden.
  • Der Kreditantrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden.
  • Der Kredit muss über ein Finanzierungsinstitut beantragt werden.
  • Bei einer Modernisierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ist es wichtig, diese vor der Bauplanung festzulegen.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über Finanzierungsinstitute. Der Mieter oder Eigentümer muss den Kreditbetrag anfordern, wofür ein Finanzierungsplan und ein Kostenvoranschlag erforderlich sind. Zudem ist es ratsam, die Maßnahmen von einem Sachverständigen planen und begleiten zu lassen, da dies die Erfüllung der Voraussetzungen erleichtert und die Gefahr von Nachweisen verringert.

Maßnahmen im Badezimmer: Der Schwerpunkt der Förderung

Im Zuge des barrierefreien Umbaus hat das Badezimmer eine besondere Bedeutung, da hier die Gefahr von Stürzen besonders hoch ist. Die KfW-Förderung schließt daher zahlreiche Maßnahmen ein, die den Alltag im Badezimmer sicherer und bequemer gestalten.

Zulässige Maßnahmen

  • Einbau einer bodengleichen Dusche: Dies ist eine der zentralen Maßnahmen der KfW-Förderung. Die Dusche darf keine Stufen oder Kanten aufweisen, die den Eintritt erschweren. Zudem ist der Einbau von fest installierten Duschsitzen oder Haltegriffen förderfähig.
  • Rutschfeste Fliesen: Die Fliesen im Badezimmer müssen rutschhemmend sein, um Stürze zu vermeiden.
  • Gut erreichbare Sanitärobjekte: Dusche, WC und Waschbecken müssen so positioniert sein, dass sie leicht erreichbar und bedienbar sind.
  • Notrufsysteme: Systeme wie Ambient Assisted Living (AAL) können eingerichtet werden, um im Notfall auf Hilfe gewartet zu werden.
  • Gute Beleuchtung: Die Beleuchtung im Badezimmer sollte mindestens 200 Lux betragen, um eine ausreichende Sichtbarkeit zu gewährleisten. Zudem sind blendfreie Lampen und gleichmäßige Beleuchtung zulässig.
  • Haltestangen: Die Installation von Haltestangen ist besonders in Dusche und WC förderfähig, da sie die Standsicherheit erhöht.

Umbaumaßnahmen an Treppen und Rampen

Treppen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oft eine große Hürde. Die KfW-Förderung schließt daher Maßnahmen ein, die die Nutzung von Treppen erleichtern oder alternative Wege wie Rampen oder Lifte schaffen.

Vorgaben für Treppen

  • Beidseitige Handläufe: Die Handläufe müssen über alle Stockwerke ohne Unterbrechung verlaufen. Die Enden dürfen nicht frei in den Raum ragen.
  • Rutschhemmende Stufen: Die Stufen müssen rutschhemmend sein, um Stürze zu vermeiden.
  • Konturierung: Stufenkanten sollten so gestaltet sein, dass sie sich klar abgrenzen. Zudem sind kontrastierende Markierungen zulässig.

Vorgaben für Rampen

  • Breite: Die nutzbare Breite muss mindestens 1,00 Meter betragen.
  • Steigung: Die maximale Steigung liegt zwischen 6 % und 10 %.
  • Podeste: Ab einer Länge von 6 Metern sind Zwischenpodeste erforderlich. Diese müssen mindestens 1,50 Meter lang sein. Bei Podesten im Außenbereich muss die Entwässerung sichergestellt sein.
  • Handläufe: Die Rampen müssen beidseitig mit Handläufen in einer Höhe von 0,85 Metern ausgestattet sein. Die Enden dürfen nicht frei in den Raum ragen.
  • Bewegungsflächen: Vor und nach der Rampe müssen Bewegungsflächen von mindestens 1,50 Meter × 1,50 Meter vorhanden sein.

Treppenlifte

Treppenlifte sind eine weitere Option, um den Zugang zu den einzelnen Stockwerken zu erleichtern. Sie sind in der KfW-Förderung enthalten, wenn sie die Sicherheit und Mobilität im eigenen Zuhause fördern. Treppenlifte können entweder in Form von Sitzliften oder Plattformliften eingesetzt werden.

Zuschüsse in der Pflegeversicherung

Neben der KfW-Förderung existiert eine weitere Finanzierungsquelle, die im Zusammenhang mit barrierefreiem Wohnen genutzt werden kann: die Pflegeversicherung. Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad können Zuschüsse für wohnraumverbessernde Maßnahmen erhalten. Diese Zuschüsse sind unabhängig von der KfW-Förderung und können zusätzliche Mittel bereitstellen.

Höhe der Zuschüsse

  • Einzelne Maßnahmen: Bei Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise der Installation einer bodengleichen Dusche oder der Nachrüstung von Haltegriffen, können Zuschüsse bis zu 4.000 Euro gewährt werden.
  • Mehrfach pflegebedürftige Personen: Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann der Zuschuss bis zu 16.000 Euro betragen.

Voraussetzungen

  • Die Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben.
  • Die Maßnahmen müssen wohnraumverbessernd sein.
  • Die Maßnahmen müssen im eigenen Haushalt durchgeführt werden.

Vorteile einer Modernisierungsvereinbarung

Für Mieter ist es besonders wichtig, vor Beginn der Umbaumaßnahmen eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abzuschließen. Diese Vereinbarung legt fest, welche Maßnahmen durchgeführt werden und unter welchen Bedingungen die Modernisierung stattfindet.

Vorteile

  • Klare Regelung: Beide Parteien wissen, welche Maßnahmen durchgeführt werden und wer welche Kosten trägt.
  • Rechtliche Sicherheit: Eine schriftliche Vereinbarung vermeidet Streitigkeiten und sorgt für Klarheit.
  • Finanzierung: Bei KfW-Förderung ist oft eine Modernisierungsvereinbarung Voraussetzung, um den Kredit in Anspruch zu nehmen.
  • Nutzungsdauer: Mieter sollten sich über die Nutzungsdauer des modernisierten Wohnraums im Klaren sein. Die KfW-Förderung unterliegt oft einer 10-jährigen Verpflichtung, in der der modernisierte Raum von dem ursprünglichen Nutzer genutzt wird.

Der Standard „Altersgerechtes Haus“

Ein weiteres Kriterium, das bei der KfW-Förderung eine Rolle spielt, ist der sogenannte „Standard Altersgerechtes Haus“. Dieser Standard definiert eine Sammlung von baulichen und technischen Maßnahmen, die ein Gebäude altersgerecht und barrierefrei gestalten. Die Einhaltung des Standards erhöht die Förderhöhe von 10 % auf 12,5 %.

Voraussetzungen

  • Die Maßnahmen müssen in einem Komplett-Umbau durchgeführt werden.
  • Der Standard muss nach Abschluss der Arbeiten durch einen Sachverständigen bestätigt werden.
  • Die Umbaumaßnahmen müssen in bestehenden Gebäuden durchgeführt werden.

Vorteile

  • Höhere Förderung: Die Förderhöhe steigt von 10 % auf 12,5 %.
  • Langfristige Sicherheit: Der Standard sorgt für eine bessere Wohnqualität und eine höhere Lebensqualität im Alter.
  • Bewerbungswert: Ein altersgerechtes Haus kann zudem im Immobilienmarkt attraktiver sein.

Fazit

Barrierefreies Wohnen ist eine Investition in die Zukunft – sowohl für den eigenen Haushalt als auch für den Wert der Immobilie. Mit der KfW-Förderung steht eine breite Palette an Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, die den barrierefreien Umbau finanziell zugänglich macht. Obwohl das Zuschussprogramm 455-B nicht mehr vergeben wird, bleibt der Kredit 159 eine attraktive Option, um altersgerechte Umbaumaßnahmen durchzuführen.

Dabei ist es wichtig, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten zu informieren, die zulässigen Maßnahmen zu planen und – falls nötig – eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abzuschließen. Zudem kann die Einhaltung des Standards „Altersgerechtes Haus“ die Förderhöhe erhöhen und langfristige Vorteile bieten.

Bei der Planung eines barrierefreien Umbaus sollten Mieter und Eigentümer zudem auf fachliche Begleitung durch Sachverständige zurückgreifen. Dies minimiert die Gefahr von Fehlplanungen und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen. Zudem ist es wichtig, die technischen Vorgaben wie bei Treppen, Rampen oder Badezimmern einzuhalten, um die KfW-Förderung in Anspruch zu nehmen.

Insgesamt bietet die KfW-Förderung eine wertvolle Unterstützung, um das eigene Zuhause altersgerecht und barrierefrei umzugestalten. Wer sich rechtzeitig informiert und gut plant, kann so nicht nur seine Lebensqualität verbessern, sondern auch langfristig Kosten sparen und die Nutzung der eigenen Immobilie verlängern.

Quellen

  1. KfW-Zuschuss für barrierefreies Wohnen
  2. Altersgerecht umbauen – Finanzierung durch die KfW
  3. Zuschüsse für Barrierefreiheit 2023
  4. Altersgerecht umbauen – KfW-Förderung

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