Führerscheinumbau und -umtausch in Ratingen: Fristen, Gebühren, Unterlagen und Bearbeitung

Einführung

Der Umtausch oder die Umschreibung eines Führerscheins ist für viele Personen, die in Ratingen oder der Region Düsseldorf wohnen, eine notwendige Verwaltungshandlung. Dies gilt insbesondere für Personen, die einen alten Kartenführerschein oder einen ausländischen Führerschein besitzen. Der Prozess kann jedoch komplex sein und erfordert genaue Kenntnisse der Fristen, notwendigen Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeiten. Im Folgenden werden basierend auf den verfügbaren Daten aus den offiziellen Dienstleistungsseiten der Landeshauptstadt Düsseldorf relevante Informationen zusammengefasst und detailliert beschrieben, um Interessenten bei der Planung und Durchführung des Umtauschs unterstützt zu werden.

Umtausch alter Kartenführerscheine

Fristen für den Umtausch

Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine), unterliegen gesetzlich festgelegten Umtauschfristen. Diese Fristen sind abhängig vom Ausstellungszeitraum des Führerscheins:

  • 1999 bis 2001: Umtausch muss bis 19.01.2026 erfolgen
  • 2002 bis 2004: Umtausch muss bis 19.01.2027 erfolgen
  • 2005 bis 2007: Umtausch muss bis 19.01.2028 erfolgen
  • 2008: Umtausch muss bis 19.01.2029 erfolgen
  • 2009: Umtausch muss bis 19.01.2030 erfolgen
  • 2010: Umtausch muss bis 19.01.2031 erfolgen
  • 2011: Umtausch muss bis 19.01.2032 erfolgen
  • 2012 bis 18.01.2013: Umtausch muss bis 19.01.2033 erfolgen

Diese Fristen gelten für Führerscheine, die vor dem 31.12.1999 ausgestellt wurden und nicht von der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgestellt wurden. Für solche Fälle ist zusätzlich ein Auszug aus der Führerscheindatei (Karteikartenabschrift) erforderlich.

Notwendige Unterlagen

Für den Umtausch eines Kartenführerscheins sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Der aktuelle Führerschein
  • Ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 2 Jahre)
  • Auszug aus der Führerscheindatei (Karteikartenabschrift) – nur für Führerscheine, die vor dem 31.12.1999 ausgestellt wurden und nicht von der Landeshauptstadt Düsseldorf ausgestellt wurden

Viele Verwaltungen bieten mittlerweile Online-Formulare zur Beantragung dieser Abschrift an. Dies kann den Prozess beschleunigen und die notwendige Vorlage vor Ort reduzieren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung eines Umtausch- oder Umschreibungsantrags dauert durchschnittlich 12 Wochen. Es ist also ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei zusätzlichen Dienstleistungen, wie z. B. der Verlängerung der Fahrerlaubnis für C- oder D-Klassen oder der Eintragung einer Schlüsselzahl (z. B. SZ 95), ist eine persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle erforderlich. In diesen Fällen ist eine Online-Antragstellung nicht möglich.

Gebühren

Die Gebühren für den Umtausch eines Kartenführerscheins betragen aktuell:

  • 28,60 Euro für den Umtausch
  • 6 Euro für den Direktversand des Führerscheins (nur möglich bei Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde)

Die Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Es gibt keine Befreiungen oder Ermäßigungen.

Umschreibung ausländischer Führerscheine

Allgemeine Regelungen

Führerscheine, die in anderen Staaten ausgestellt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland umgeschrieben werden. Ob eine prüfungsfreie Umschreibung möglich ist, hängt von der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ab. Für Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten, die nach dem 01.07.1996 ausgestellt wurden, ist kein Umtausch mehr erforderlich. Allerdings müssen die deutschen Vorschriften der FeV beachtet werden, insbesondere bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis für C- und D-Klassen sowie bei Beschränkungen bei der Klasse A1.

Umschreibung von EU- und EWR-Führerscheinen

Für Führerscheine aus den EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes der ausländischen Fahrerlaubnis, falls das Ausstellungsdatum im Führerschein nicht vermerkt ist

Einige weitere Voraussetzungen können je nach Klasse und Land variieren. Es ist wichtig, dass der Führerschein regelmäßig erworben wurde und nicht während eines vorübergehenden Aufenthalts (unter 185 Tagen) im Ausland ausgestellt wurde.

Umschreibung von Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern

Für Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern oder Staaten, die nicht in der Anlage 11 der FeV aufgeführt sind, gelten strengere Voraussetzungen. In diesen Fällen ist in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich, wobei die vollständige Fahrschulausbildung entfallen kann. Die notwendigen Dokumente sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Übersetzung des Führerscheins (nicht erforderlich für EU- und EWR-Führerscheine)
  • Biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung, nicht älter als 2 Jahre)

Für die Übersetzung des Führerscheins ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. Diese kann von folgenden Stellen vorgenommen werden:

  • Deutsche Konsuln im Ausstellungsstaat
  • International anerkannte Automobilklubs des Ausstellungsstaates
  • Amtliche Stellen des Ausstellungsstaates
  • Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer, die von Oberlandesgerichten ermächtigt sind, Urkundenübersetzungen vorzunehmen und zu beglaubigen

Wichtig ist, dass der Dolmetscher oder Übersetzer das Originaldokument vorgelegt bekam und dies aus der Übersetzung hervorgeht.

Zusätzlich sind folgende Dokumente für bestimmte Klassen erforderlich:

  • Sehtestbescheinigung (für Klasse A oder B)
  • Augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der FeV (für C- und D-Klassen)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 5 Nummer 1 der FeV (für C- und D-Klassen)
  • Leistungstest gemäß Anlage 5 Nummer 2 der FeV (für Klasse D)

Umschreibung in Ratingen

Die Zuständigkeit für die Umschreibung liegt beim Straßenverkehrsamt Düsseldorf. Der Prozess muss persönlich und nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Die Bearbeitung dauert in der Regel 12 Wochen. Bei Rückfragen oder Verzögerungen ist ein persönliches Gespräch unter Vorlage eines Termins möglich.

Voraussetzungen für eine Umschreibung

Nicht jeder ausländische Führerschein kann umgeschrieben werden. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

  • Lernführerscheine, provisorische Führerscheine oder Führerscheine, die während eines vorübergehenden Aufenthalts (unter 185 Tagen) im Ausland erworben wurden, können nicht anerkannt werden.
  • Internationale Führerscheine können nicht umgeschrieben werden.
  • Mit einem regulär erworbenen ausländischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland maximal 6 Monate fahren. Danach ist eine Umschreibung erforderlich.

Umgang mit Bearbeitungszeiten und Rückfragen

Die Bearbeitung eines Führerscheinantrags (Umtausch oder Umschreibung) dauert in der Regel 12 Wochen. Dieser Zeitraum beinhaltet die Prüfung der Unterlagen, die Verarbeitung des Antrags und die Ausstellung des neuen Führerscheins. Bei zusätzlichen Dienstleistungen oder besonderen Voraussetzungen kann die Bearbeitung länger dauern.

Abwicklung von Rückfragen

Die Verwaltung bittet ausdrücklich um Verzicht auf telefonische oder schriftliche Rückfragen, da dies den Ablauf behindern kann. Sollte dennoch eine Rückfrage nötig sein, beispielsweise aufgrund einer Bearbeitungsverzögerung, ist ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich. Dies ist in der Rubrik „Abholung Führerschein / Rückfragen – Rückfragen zu laufendem Antrag“ möglich.

Online-Beantragung

Eine Online-Beantragung ist nur bei reinen Umtauschvorgängen möglich. Bei zusätzlichen Dienstleistungen wie der Verlängerung der Fahrerlaubnis oder der Eintragung einer Schlüsselzahl ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Kosten und Bezahlung

Die Umtauschgebühr für einen Kartenführerschein beträgt 28,60 Euro, bei Direktversand hinzugekommen 6 Euro. Die Bezahlung ist ausschließlich bargeldlos möglich (z. B. per Giro-Karte, Kreditkarte, Google Pay oder Apple Pay).

Für die Umschreibung ausländischer Führerscheine gelten folgende Gebühren:

  • 37,50 bis 45,10 Euro

Bei der Beantragung eines biometrischen Lichtbilds im Passbildautomaten der Zulassungsstelle ist zu beachten, dass dieser nur Münzgeld akzeptiert. Ein Bild kostet aktuell 10 Euro.

Vorbereitung auf den Antrag

Um den Antrag reibungslos zu bearbeiten, ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich. Dies beinhaltet:

  • Prüfung der Fristen für den Umtausch
  • Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
  • Planung der Bearbeitungszeit
  • Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt Düsseldorf für eine Terminvereinbarung
  • Kontrolle der Voraussetzungen für die Umschreibung (z. B. für ausländische Führerscheine)

Es kann sinnvoll sein, vor der Antragstellung Merkmale des Führerscheins (z. B. Klasse, Ausstellungsland) zu überprüfen und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Hürden frühzeitig zu erkennen.

Fazit

Der Umtausch oder die Umschreibung eines Führerscheins in Ratingen oder der Region Düsseldorf ist ein Prozess, der sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Die Fristen für den Umtausch alter Kartenführerscheine sind klar definiert und sollten pünktlich eingehalten werden. Für ausländische Führerscheine gelten zusätzliche Voraussetzungen, die von der Anlage 11 der FeV abhängen. Wichtig ist, dass der Antrag persönlich und nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt wird, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zusammenfassend ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig zu informieren, die notwendigen Dokumente vorzubereiten und den Bearbeitungszeitraum einzuplanen. Dies gewährleistet, dass der Umtausch oder die Umschreibung reibungslos und ohne ungewollte Verzögerungen erfolgen kann.

Quellen

  1. Führerscheinumbau in Düsseldorf
  2. Umschreibung ausländischer Führerscheine in Düsseldorf

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