Der Umtausch des Führerscheins in Bremen ist ein Thema, das aktuell für viele Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist. Insbesondere für die Jahrgänge 1965 bis 1970 gilt ein Pflichtumtausch des alten Papierführerscheins in den neuen Kartenführerschein. Dieser Prozess ist Teil eines europaweiten Standardisierungsansatzes, der bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheininhaber in der Europäischen Union betreffen wird. Betroffene in Bremen sollten sich daher über die Fristen, notwendigen Dokumente, Terminvereinbarungen und mögliche Konsequenzen informieren, um den Umtausch reibungslos und rechtzeitig durchzuführen.
Der Pflichtumtausch in Bremen: Hintergrund und Fristen
Der sogenannte gestaffelte Pflichtumtausch wurde mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beschlossen und ist ein europäisches Projekt, das eine gleichmäßige Ausstellung und Validierung von Führerscheinen in der EU gewährleisten soll. Der Prozess beginnt mit den Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, und erfolgt in Staffeln nach dem Geburtsjahr des Inhabers.
Für Bremen bedeutet dies konkret: alle Führerscheininhaber, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, sind aktuell am Umtausch beteiligt. Die Frist für den Umtausch ist auf den 20. Dezember 2023 festgelegt. Wer bis zu diesem Datum keinen Antrag auf Umtausch gestellt hat, riskiert eine Ordnungswidrigkeitsverfolgung, da der alte Führerschein danach nicht mehr als gültiges Verkehrsdokument gilt.
Die zuständigen Führerscheinstellen in Bremen haben darauf hingewiesen, dass der Umtausch nicht nur rechtlich notwendig ist, sondern auch praktische Vorteile bietet. Der neue Kartenführerschein ist sicherer, leichter zu prüfen und europaweit einheitlich. Zudem ist er mit elektronischen Identitätsmerkmalen ausgestattet, die das Fälschungsrisiko minimieren.
Vorbereitung auf den Umtausch: Dokumente und Anforderungen
Um den Umtauschvorgang ordnungsgemäß durchzuführen, sind mehrere Dokumente erforderlich. Die genauen Voraussetzungen hängen davon ab, wo der Führerschein zuvor ausgestellt wurde und ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind. Im Folgenden sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Umtausch in Bremen zusammengefasst:
Grundlegende Dokumente
Alter Führerschein
Der aktuelle, gültige Führerschein muss beim Umtausch vorgelegt werden. Bei verlorenem oder gestohlenem Führerschein ist ein Ersatz beantragt.Personalausweis oder Reisepass
Ein biometrisch gesicherten Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich, um die Identität des Antragstellers zu bestätigen.Biometrisches Passbild
Ein aktuelles, biometrisches Passbild (Format: 35 mm × 45 mm) muss eingereicht werden. Es ist ratsam, dieses vorab zu erstellen, da die Fotokabinen in den Bürgercentern nicht immer funktionieren.Karteikartenabschrift (bei auswärtigem Aussteller)
Wenn der Führerschein vor 1999 in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich. Diese kann meist per E-Mail bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Die Bearbeitung kann jedoch mehrere Wochen dauern, weshalb dieser Schritt vor der Terminvereinbarung in Bremen durchgeführt werden sollte.
Weitere Voraussetzungen
Neben den oben genannten Dokumenten können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, insbesondere bei älteren Fahrerinnen und Fahrern oder bei bestimmten Führerscheinklassen. So können beispielsweise ärztliche Gutachten oder Sehtests erforderlich sein, um die Fahrtüchtigkeit zu bestätigen.
Für Berufskraftfahrer und Busfahrer sind psychologische Gutachten verpflichtend. Diese Nachweise sind wichtig, um sicherzustellen, dass der Fahrer weiterhin fähig ist, im Straßenverkehr sicher zu unterwegs zu sein. Es ist daher empfohlen, diese Gutachten frühzeitig zu beantragen, um Verzögerungen beim Umtausch zu vermeiden.
Terminvereinbarung und Beantragung des Umtauschs
Die Terminvereinbarung ist ein entscheidender Schritt im Umtauschprozess. In Bremen und Bremerhaven ist der Umtausch an den Bürgerämtern durchzuführen. Ein Termin kann über das Bürgertelefon Bremen unter 0421 115 oder über das Online-Terminvergabe-System unter https://termin.bremen.de gebucht werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Terminkapazitäten begrenzt sind und Terminvergaben meist Wochen im Voraus erfolgen. Am 9. Mai 2023 waren beispielsweise frühestens Termine für den 6. Oktober 2023 verfügbar. Daher ist es ratsam, den Umtausch so früh wie möglich einzuplanen.
Alternative: Antrag über die Post
Fahrschulen und Einzelpersonen, die sich nicht selbst für einen Termin entscheiden können oder wollen, haben auch die Möglichkeit, den Antrag per Post an das Bürgeramt zu senden. Der Antrag ist an folgende Adresse zu richten:
Bürgeramt – Fahrerlaubnisse –
Stresemannstr. 48
28207 Bremen
Bei der ersten Antragstellung per Post muss entweder ein SEPA-Lastschriftmandat oder ein Verrechnungsscheck beigelegt werden, um die Verwaltungsgebühren zu begleichen. Antragsformulare können telefonisch unter (0421) 361-12435 oder per E-Mail an [email protected] angefordert werden.
Der Umtauschvorgang: Was passiert nach dem Antrag?
Nach Einreichung des Antrags und Prüfung der Dokumente erfolgt die Bearbeitung des Umtauschs. Der neue Führerschein wird nach der Genehmigung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an die Bundesdruckerei übermittelt. Von dort aus erfolgt die Versandung des neuen Führerscheins an die Antragstellerin oder den Antragsteller.
Die Bearbeitungszeiten können variieren, weshalb es wichtig ist, den Antrag rechtzeitig bis spätestens 20. Dezember 2023 einzureichen, um sicherzustellen, dass der neue Führerschein vor dem 19. Januar 2024 bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller eintrifft. Wer danach noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Was mit dem alten Führerschein passiert
Nach dem Umtausch wird der alte Führerschein entstempelt und ist nicht mehr als Verkehrsdokument gültig. In Bremen ist es jedoch möglich, den alten Führerschein nach dem Umtausch als Andenken mit nach Hause zu nehmen. Dies ist eine sinnvolle Option, da der alte Führerschein nach der Entstempelung nicht mehr genutzt werden kann und nicht mehr zurückgegeben wird.
Was passiert, wenn man den Umtausch verpasst?
Wer den Umtausch bis zum 20. Dezember 2023 nicht durchgeführt hat, riskiert ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei einer Verkehrskontrolle kann in diesem Fall ein Bußgeld verhängt werden. Zudem ist es bei einer Kontrolle im Ausland möglich, dass der alte Führerschein nicht anerkannt wird und zusätzliche Schritte erforderlich sind.
In solchen Fällen rät die Bremer Innenbehörde, einen Termin bei der Führerscheinstelle auszumachen und den Terminnachweis mitzuführen. Dies kann in der Praxis dazu führen, dass Polizeibeamte von einer Verwarnung absehen.
Kosten für den Umtausch
Die Gebühren für den Führerscheinumtausch sind in Bremen festgelegt. Die genauen Beträge hängen von der Führerscheinklasse ab. Eine detaillierte Übersicht der Kosten kann auf der offiziellen Website der Stadt Bremen abgerufen werden. Für die Bearbeitung des Antrags fallen zudem Gebühren an, die entweder über ein SEPA-Lastschriftmandat oder einen Verrechnungsscheck beglichen werden können.
Tipps und Empfehlungen für eine reibungslose Umtauschabwicklung
Um den Umtausch möglichst unkompliziert abwickeln zu können, sind folgende Tipps besonders hilfreich:
Vorbereitung der Dokumente: Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Dokumente wie biometrisches Bild, Personalausweis und Karteikartenabschrift vorhanden sind.
Frühzeitige Beantragung: Terminvereinbarungen sollten möglichst frühzeitig durchgeführt werden, da die Kapazitäten begrenzt sind.
SEPA-Lastschriftmandat oder Verrechnungsscheck: Bei der postalischen Beantragung müssen Gebühren beglichen werden. Ein Mandat oder ein Verrechnungsscheck sollte daher vorbereitet werden.
Karteikartenabschrift nicht vergessen: Bei auswärtig ausgestellten Führerscheinen vor 1999 ist eine Karteikartenabschrift notwendig. Diese kann per E-Mail beantragt werden.
Gesundheitsnachweise frühzeitig sammeln: Bei älteren Fahrerinnen und Fahrern oder Berufskraftfahrern sind zusätzliche Gutachten erforderlich. Diese sollten rechtzeitig beantragt werden.
Fazit
Der Umtausch des Führerscheins in Bremen ist ein notwendiger Schritt, um sich an die neuen europäischen Vorschriften zu halten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Insbesondere für die Jahrgänge 1965 bis 1970 gilt ein festgelegter Stichtag, der bis zum 20. Dezember 2023 liegt. Wer diesen Termin verpasst, riskiert ein Bußgeld und potenzielle Komplikationen bei Verkehrskontrollen.
Mit der richtigen Vorbereitung, der Einreichung der notwendigen Dokumente und der rechtzeitigen Terminvereinbarung kann der Umtausch reibungslos durchgeführt werden. Zudem bietet der neue Kartenführerschein mehr Sicherheit und Einheitlichkeit im europäischen Raum. Wer sich jetzt aktiv um den Umtausch kümmert, sichert sich nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch eine reibungslose Zukunft im Straßenverkehr.