Städtebauförderung und Renovierung: Chancen für die Modernisierung von Wohnraum

Die Renovierung und Modernisierung von Immobilien hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz, Barrierefreiheit und bessere Lebensqualität. Im Kontext der städtebaulichen Förderung bieten verschiedene Bundesländer und Bundesbehörden finanzielle Unterstützung für private und öffentliche Bauherren. Diese Förderprogramme sind auf Nachhaltigkeit, soziale Verträglichkeit und wirtschaftliche Entwicklung ausgerichtet. In diesem Artikel werden die Rahmenbedingungen, Ziele und konkrete Förderangebote im Zusammenhang mit der Renovierung und Modernisierung von Wohnraum detailliert beschrieben, wobei ausschließlich auf die bereitgestellten Quellen zurückgegriffen wird.

Einführung in die Städtebauförderung

Die Städtebauförderung ist ein zentraler Bestandteil der urbanen Entwicklung in Deutschland. Sie unterstützt Städte und Gemeinden dabei, sich den Herausforderungen wirtschaftlichen, strukturellen und demografischen Wandels zu stellen. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Entwicklung und Umnutzung brachliegender Flächen sowie der Schaffung nachhaltiger Wohn- und Arbeitsumgebungen. Die Städtebauförderung orientiert sich an den Zielen des jeweiligen Landesentwicklungsprogramms und folgt dem Prinzip der Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Ziel ist es, die Versiegelung von neuen Flächen zu minimieren und somit die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern.

Seit 1971 stellt der Bund gemeinsam mit den Ländern finanzielle Mittel für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit. Die Programme sind dabei inhaltlich unterschiedlich ausgerichtet, jedoch vereint sie das gemeinsame Ziel, Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände zu beheben.

Förderung für die Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen bietet mit der Modernisierungsförderung ein attraktives Programm an, um die Sanierung von Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu unterstützen. Die Förderung ist Bestandteil des Wohnraumförderprogramms und seit 2024 in die Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen NRW“ integriert.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen können die Modernisierungsförderung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob die Immobilien als Miet- oder Eigentumswohnungen genutzt werden. Für selbst genutzte Immobilien gelten jedoch Einkommensgrenzen, die in zwei Einkommensgruppen unterteilt sind: die enge Einkommensgruppe [EK-A] und die erweiterte Einkommensgruppe [EK-B]. Haushalte der EK-B-Gruppe dürfen bis zu 40 Prozent mehr Einkommen haben, um den Förderanspruch zu behalten.

Förderschwerpunkte

Gefördert werden die tatsächlich entstandenen Bau- und Baunebenkosten für Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums nachhaltig erhöhen, beispielsweise durch:

  • Verbesserung der Barrierefreiheit
  • Einbruchschutz und Sicherheitsmaßnahmen
  • Zeitgemäße digitale Infrastruktur
  • Nachhaltige Verringerung des Wasserverbrauchs

Außerdem werden Maßnahmen gefördert, die:

  • Endenergie- und/oder nicht erneuerbare Primärenergie eingespart werden,
  • zur Klimaschutz beitragen,
  • Klimaanpassungsmaßnahmen umfassen,
  • das Wohnumfeld aufwerten, oder
  • den Wohnraum durch Umbau, Ausbau oder Anbau neu schaffen.

Neben den Baukosten können auch Baunebenkosten wie Architekturleistungen und Energiegutachten gefördert werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Baudarlehen, die bis zu 220.000 Euro je Wohnung oder Eigenheim bereitstellen können. Damit können alle anfallenden Bau- und Baunebenkosten für förderfähige Maßnahmen finanziert werden.

Besondere Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Die Modernisierungsförderung bietet zusätzliche Unterstützung für den Umbau aufgrund von Schwerbehinderung oder Pflegegrad. Auch Instandsetzungsmaßnahmen können gefördert werden, sofern sie nicht den überwiegenden Teil der beantragten Maßnahmen ausmachen.

Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt private und öffentliche Bauherren bei der Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in besonderen Wohnformen. Die Förderung erfolgt gemäß den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm.

Gefördert werden alle energetischen und den Wohnwert verbessernden Maßnahmen, beispielsweise:

  • Dämmungsoptimierungen
  • Neue Fenster und Türen
  • Balkonausbau
  • Klimaanpassungsmaßnahmen

Finanzierungsmöglichkeiten

Die Förderung erfolgt durch:

  • Zuschuss: bis zu 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche („Basiszuschuss“) und bis zu 200 Euro/m² für Nachhaltigkeit.
  • Zinsverbilligtes Darlehen: bis zu 100 Prozent der weiteren förderfähigen Kosten.

Diese Förderung kann mit anderen Maßnahmen kombiniert werden. Maßnahmen, die den Umfang einer Modernisierung überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert werden.

Förderung für die Erneuerung von Haustüren

Die Erneuerung der Haustür ist eine häufige Sanierungsmaßnahme, die sowohl energetische als auch Sicherheitsvorteile bietet. In einigen Fällen kann diese Maßnahme durch Förderungen unterstützt werden.

BAFA-Zuschuss

Die Bundesagentur für Arbeit (BAFA) bietet einen Zuschuss für die Erneuerung der Haustür an, wenn diese Maßnahme nicht Teil einer umfassenden Sanierung ist. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei diese mindestens 300 Euro betragen müssen. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Haustür in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist.

Für die Beantragung der Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters erforderlich. Für die Kosten des Energieberaters gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind pro Jahr auf 30.000 Euro je Wohneinheit begrenzt. Bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans erhöhen sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit 12.000 Euro.

Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden. Dazu benötigen Eigentümer einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.

KfW-Ergänzungskredit

Neben dem BAFA-Zuschuss gibt es auch KfW-Förderkredite, die die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen wie der Erneuerung der Haustür unterstützen können. Diese Kredite sind zinsgünstig und können in Kombination mit dem BAFA-Zuschuss genutzt werden.

Förderung von Wohnraum im Freistaat Thüringen

Im Freistaat Thüringen konzentriert sich die Förderung auf die Sicherung bezahlbaren und angemessenen Mietwohnraums. Ziel ist es, den Wohnungsbestand an energetische, demografische und räumliche Herausforderungen anzupassen. Dies erfolgt durch Sanierung, Umbau, Erweiterung und Modernisierung.

Schwerpunkte der Förderung

  • Neubau in Städten und Gemeinden mit Mietenstufe 3 und höher, um angemessene Mietwohnungen mit sozialverträglichen Mieten zu schaffen.
  • Qualitativer Wohnungsfehlbedarf in anderen Regionen, insbesondere in Bezug auf barrierefreie und altersgerechte Wohnungen.
  • Förderung erfolgt vorrangig in Ortsteilen der Zentralen Orte, in denen mehrere Einrichtungen der Daseinsvorsorge angesiedelt sind.

Zielsetzung der Bauvorhaben

Gefördert werden Wohnungsbauvorhaben, die mindestens eine der folgenden Zielsetzungen verfolgen:

  • Sicherung oder Verbesserung der Wohnraumversorgung für Zielgruppen.
  • Schaffung von sozialverträglichen Mietwohnungen.
  • Deckung von qualitativem Wohnungsfehlbedarf.

Zusammenfassung der Förderangebote

Die Städtebauförderung und die damit verbundenen Förderprogramme bieten eine breite Palette an Möglichkeiten, um die Renovierung und Modernisierung von Wohnraum finanziell zu unterstützen. Die Förderung ist in den Bundesländern individuell ausgestaltet, jedoch vereint sie das gemeinsame Ziel, die Lebensqualität zu steigern, die Energieeffizienz zu verbessern und den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Besonders hervorzuheben sind:

  • Nordrhein-Westfalen: Modernisierungsförderung mit zinsgünstigen Darlehen und Einkommensgrenzen.
  • Bayern: Projektbezogene Förderung mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen.
  • Thüringen: Fokus auf bezahlbaren Wohnraum und soziale Verträglichkeit.
  • Förderung für Haustüren: BAFA-Zuschuss und KfW-Kredite.

Fazit

Die Renovierung und Modernisierung von Wohnraum ist nicht nur eine Investition in die Zukunft der eigenen Immobilie, sondern auch eine Chance, den Wohnraum sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten. Die Städtebauförderung und die verschiedenen Bundes- und Landesprogramme bieten dabei wertvolle Unterstützung. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die jeweiligen Förderbedingungen zu informieren und bei Bedarf Experten hinzuzuziehen, um die Voraussetzungen für die Förderung zu erfüllen. Mit der richtigen Planung und Beratung können Eigentümer und Mieter von einer besseren Lebensqualität profitieren und gleichzeitig zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Städte und Gemeinden beitragen.

Quellen

  1. Städtebauliche Erneuerung in Rheinland-Pfalz
  2. Modernisierungsförderung in Nordrhein-Westfalen
  3. Modernisierungsprogramm in Bayern
  4. BAFA-Zuschuss für Haustüren
  5. Förderprogramm für bezahlbaren Wohnraum in Thüringen

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