Einführung
Die Renovierung einer selbstgenutzten Immobilie ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Ob es um die Modernisierung des Bads, die Dämmung der Fassade oder den Austausch der Fenster geht – viele dieser Maßnahmen sind nicht nur sinnvoll aus energetischer oder funktioneller Sicht, sondern auch steuerlich begünstigt. In Deutschland bietet das Finanzamt verschiedene Möglichkeiten an, Renovierungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die steuerlichen Abzugs- und Absetzmöglichkeiten bei der Renovierung des eigenen Hauses und erläutert die wichtigsten Voraussetzungen, Begrenzungen und Praxisbeispiele.
Was ist von der Steuer absetzbar?
Bei einer Renovierung des eigenen Hauses können mehrere Kostenarten steuerlich berücksichtigt werden. Ob und in welcher Höhe diese abgesetzt werden können, hängt entscheidend davon ab, ob die Arbeiten von Handwerkern durchgeführt werden oder ob sie im Eigenbau erfolgen. Zudem spielen die Art der Maßnahme (z. B. Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten) sowie der Zweck der Renovierung (z. B. energetische Sanierung, Barrierefreiheit) eine Rolle.
1. Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Wenn Renovierungsarbeiten durch professionelle Handwerker durchgeführt werden, kann bis zu 20 % der entstandenen Kosten als Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt bei maximal 1.200 Euro pro Jahr, was bedeutet, dass maximal 6.000 Euro Renovierungskosten in drei Jahren steuerlich abgesetzt werden können.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Handwerkerleistungen, nicht jedoch für Materialkosten oder Eigenleistungen. Das bedeutet, dass die Kosten für die Arbeitsleistung (z. B. die Bezahlung eines Handwerkers für die Dachdämmung) steuerlich begünstigt sind, nicht jedoch die Kosten für Materialien oder Werkzeuge, die im Zuge der Maßnahme eingesetzt werden.
Diese Steuerermäßigung ist nach § 35c EStG geregelt und kann in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Leistungen müssen von einem zugelassenen Handwerker durchgeführt werden, und die Rechnung sollte idealerweise per Überweisung oder Bankeinzug beglichen werden, um als steuerlich anerkennbar zu gelten.
2. Energetische Sanierungen
Energetische Sanierungen genießen in der Steuererklärung besondere Vorteile. Beispielsweise können bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung durch die Geltendmachung von 20 % der gesamten Arbeits- und Materialkosten realisiert werden. Dieser Betrag verteilt sich über drei Jahre, sofern die Maßnahme in einer selbst genutzten Immobilie durchgeführt wird und das Gebäude älter als zehn Jahre ist.
Zu den energieeffizienten Maßnahmen gehören beispielsweise:
- Dämmung von Wänden, Dach oder Keller
- Austausch von Fenstern und Türen
- Installation einer effizienten Heizungsanlage
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solaranlagen)
Diese Maßnahmen müssen durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden, und die Rechnung muss durch diesen bescheinigt werden. Die Zahlung sollte nicht bar erfolgen, da dies von den Finanzämtern in der Regel nicht anerkannt wird.
3. Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand
Die steuerliche Behandlung von Renovierungskosten hängt auch davon ab, ob es sich um Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand handelt:
- Herstellungskosten entstehen durch Arbeiten, die den Wert der Immobilie dauerhaft erhöhen, z. B. durch einen Anbau, eine grundlegende Modernisierung oder eine energetische Sanierung. Diese Kosten müssen über mehrere Jahre (typischerweise 50 Jahre) abgeschrieben werden.
- Erhaltungsaufwand hingegen ist in der Regel in voller Höhe und sofort steuerlich absetzbar. Dazu zählen beispielsweise Reparaturen, Wartungen oder kleinere Renovierungen, die den ursprünglichen Zustand der Immobilie wiederherstellen.
4. Eigenleistungen und Materialkosten
Die Geltendmachung von Eigenleistungen ist in der Steuererklärung eingeschränkt. Eigene Arbeitsleistungen können in der Regel nicht steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings können Materialkosten, die im Zuge der Renovierung anfallen, in bestimmten Fällen als Werbungskosten oder Herstellungskosten abgesetzt werden.
Zu den absetzbaren Materialkosten gehören beispielsweise:
- Farben und Lacke
- Fliesen und Bodenbeläge
- Werkzeuge (wenn sie nicht privat genutzt werden)
- Gemietete Geräte oder Maschinen
Diese Materialkosten müssen jedoch gut dokumentiert werden, um von den Finanzbehörden anerkannt zu werden.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Dachdämmung durch Handwerker
Ein Eigentümer lässt sein Dach durch einen Handwerker dämmen. Die gesamten Kosten betragen 10.000 Euro, wovon 2.000 Euro für die Arbeitsleistung anfallen. Da die Dämmung eine energetische Maßnahme ist und die Immobilie älter als zehn Jahre ist, kann der Eigentümer 20 % der Kosten (also 2.000 Euro) in der Steuererklärung geltend machen. Dieser Betrag reduziert seine Steuerschuld direkt um 2.000 Euro.
Beispiel 2: Eigenleistungen bei der Renovierung
Ein Eigentümer renoviert sein Bad eigenhändig und investiert dabei 5.000 Euro an Materialien. Da die Arbeiten selbst ausgeführt werden, ist die Arbeitsleistung nicht steuerlich absetzbar. Allerdings können die Materialkosten in der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern sie nicht bereits in der Vergangenheit für andere Zwecke genutzt wurden.
Förderung durch KfW und BAFA
Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es weitere finanzielle Hilfen für Renovierungsmaßnahmen. So bietet beispielsweise die KfW-Bank günstige Förderkredite an, die in der Regel mit niedrigen Zinsen getilgt werden können. Der Antrag auf solche Kredite erfolgt über ein Kreditinstitut, z. B. die Hausbank.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hingegen gewährt Zuschüsse für bestimmte Sanierungsmaßnahmen. In einigen Fällen können bis zu 45 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten werden. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und können direkt beim BAFA beantragt werden.
Wichtige Voraussetzungen
- Die Maßnahme muss in einer selbst genutzten Immobilie durchgeführt werden.
- Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein.
- Die Arbeiten müssen von einem zugelassenen Handwerker durchgeführt werden.
- Die Rechnung muss per Überweisung oder Bankeinzug beglichen werden.
- Die Rechnung muss durch den ausführenden Betrieb bescheinigt werden.
Steuerliche Geltendmachung
Die steuerliche Geltendmachung von Renovierungskosten erfolgt in der Einkommensteuererklärung. Je nach Art der Maßnahme und Nutzung der Immobilie (Selbstnutzung oder Vermietung) wird der Betrag an unterschiedlichen Stellen eingetragen:
- Lohnkosten für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen werden unter Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt eingegeben.
- Anschaffungs- und Herstellungskosten werden unter Vermieter > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen berücksichtigt.
- Energetische Maßnahmen werden in der Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Einkommensteuererklärung angegeben.
Fazit
Die Renovierung des eigenen Hauses kann neben den reinen Vorteilen für den Eigentümer auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Insbesondere energetische Sanierungen und Handwerkerleistungen können steuerlich berücksichtigt werden, wodurch die Steuerschuld reduziert werden kann. Es ist wichtig, die verschiedenen Arten der Abzugs- und Absetzbarkeit zu verstehen und bei Bedarf Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten. Zudem bietet es sich an, zusätzliche Förderungen durch KfW oder BAFA in Anspruch zu nehmen, um die Renovierungskosten weiter zu senken.