Weihnachten ist in der Regel ein Fest der Ruhe, der Besinnlichkeit und der familiären Zugehörigkeit. Doch nicht immer verläuft die Vorweihnachtszeit ideal – gerade bei Renovierungsarbeiten in kirchlichen Gebäuden oder Mietwohnungen können Störungen entstehen, die den Charakter des Festes beeinflussen. In den Jahren 2022 und 2023 standen mehrere Kirchgemeinden und Mieter*innen vor der Herausforderung, Renovierungsarbeiten zeitgerecht abzuschließen oder mit den Konsequenzen umzugehen. Diese Artikelserie beleuchtet die praktischen Erfahrungen, rechtliche Aspekte und organisatorischen Herausforderungen, die sich aus Renovierungsarbeiten im Weihnachtsrahmen ergeben können.
Die Dringlichkeit von Renovierungsarbeiten vor Weihnachten
In mehreren Fällen war es notwendig, Renovierungsarbeiten in Kirchen- und Gemeindesälen so kurz vor Weihnachten wie möglich abzuschließen, um die kirchlichen Gottesdienste am Heiligen Abend nicht zu gefährden. Ein solches Szenario ereignete sich in Essen-Nord, wo das Gemeindesaalzentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Katernberg dringend einen neuen Anstrich und einen neuen Bodenbelag benötigte. Nach 25 Jahren war die Einrichtung des Raumes in die Jahre gekommen, und ein neues Design wurde dringend erforderlich.
Pfarrer Frank-Dieter Leich nutzte das Jubiläum seines 25-jährigen Ordinationsjubiläums, um statt Geschenken Spenden für die Renovierung zu sammeln. Doch die Arbeit nahm unerwartete Wege: Eine Charity-Initiative namens „Buntes Ruhrgebiet“, initiiert von Timo Fischer von der Firma Fischer Malerbetrieb GmbH, half, die Arbeiten in Rekordgeschwindigkeit voranzutreiben. Timo Fischer besichtigte den Saal und versprach, den Anstrich bis Weihnachten fertigzustellen.
Diese Initiative, die monatlich sozialen Einrichtungen der Region mit Malerarbeiten unterstützt, brachte nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch eine professionelle Arbeitsleistung ein. Die Kirchengemeinde holte tief Luft, bevor sie der Renovierung zustimmte, denn der Heiligabendgottesdienst mit Krippenspiel war fest eingeplant. Doch dank der Kooperation mit dem „Bunten Ruhrgebiet“ konnte der Saal rechtzeitig fertig werden, und die Gemeinde feierte Weihnachten in einem neu gestalteten, hellen und einladenden Raum.
Weihnachten im Schatten von Bauarbeiten: Der Fall Bleckede
Im Gegensatz zu Essen-Nord standen die Kirchengemeinde in Bleckede vor einer anderen Herausforderung. Die 250 Jahre alte St. Jacobikirche war seit April 2022 in Renovierung. Aufgrund von bröckelndem Mauerwerk und faulenden tragenden Holzbalken wurde die Kirche nicht mehr als statisch sicher eingestuft. Die ursprünglichen Planungen sahen den Abschluss der Bauarbeiten bis Heiligabend vor. Doch wie sich herausstellte, war die Restaurierung aufwendiger, als ursprünglich gedacht.
Pastor Frank Eisel berichtete, dass die Kirche für die Gemeinde ein besonderer Ort sei – ein Treffpunkt für Taufen, Hochzeiten und Weihnachtsgottesdienste. Daher war es unerlässlich, dass Weihnachten nicht ausgelassen wurde, auch wenn der eigentliche Gottesdienstraum nicht mehr nutzbar war.
Die Kirchengemeinde entschied, den Gottesdienst in der Veranstaltungshalle Bleckeder Haus durchzuführen. Obwohl die Halle nicht kirchlich geweiht war, erklärte Pastor Eisel: „Letztlich ist es egal, an welchem Ort wir zusammenkommen. Wir brauchen keine heiligen geweihten Hallen, wir brauchen keine außergewöhnlichen Kirchen. Ich bin mir sicher, Jesus wird mitten unter uns sein, wenn wir hier Gottesdienst feiern.“
Der Weihnachtsgottesdienst fand unter diesen Umständen statt, und die Gemeinde zeigte sich erfreut, dass trotz der Baustelle ein Fest gefeiert werden konnte. Für das nächste Jahr plant man, dass die Kirche bis zum Sommer fertig renoviert ist, sodass das Weihnachtsfest 2024 wieder in der St. Jacobikirche gefeiert werden kann.
Weihnachten in Ausweichräumen: Der Fall Coburg
In Coburg standen beide Kirchen, St. Augustin und die Morizkirche, seit Monaten still. Ausweichgottesdienste wurden in der Salvatorkirche und im Pfarr- und Dekanatszentrum St. Augustin durchgeführt. Doch die Kapazitäten dieser Räume reichten an Heiligabend nicht aus, da die ursprünglichen Kirchen traditionell bis zu 1000 Besucher an Weihnachten empfingen.
Pfarrerin Gertrud Göpfert erklärte, dass man sich entschlossen habe, einen ökumenischen Gottesdienst im Innenhof von Schloss Ehrenburg durchzuführen. Dieser Ort bot Platz für bis zu 1500 Teilnehmer und ermöglichte so eine außergewöhnliche Gottesdienstgestaltung unter freiem Himmel. Der evangelische Posaunenchor St. Moriz sorgte für musikalische Untermalung, und es war geplant, dass die Predigt von Pfarrerin Göpfert gehalten wurde.
Dieser Weihnachtsgottesdienst war nicht nur ein kreativer Lösungsansatz, sondern auch ein Symbol für die Flexibilität und den Glauben der Gemeinde. Es zeigte, dass Weihnachten auch in ungewöhnlichen Räumen gefeiert werden kann, solange die Gemeinschaft und der Glaube vorhanden sind.
Rechtliche Aspekte: Renovierung in Mietwohnungen
Nicht nur kirchliche Räume, sondern auch private Mietwohnungen standen im Jahr 2022 vor Herausforderungen. In mehreren Fällen mussten Mieter*innen mit Renovierungsarbeiten in der Vorweihnachtszeit umgehen, was rechtliche Fragestellungen aufwarf.
Ein Beispiel hierfür ist ein Fall, in dem ein Mieterin in Köln den Einbau einer Heizung durch den Vermieter kurz vor Weihnachten ablehnte. Das Amtsgericht entschied, dass der Mieterin nicht zumutbar sei, die Vorweihnachtszeit unter Staub und Lärm zu verbringen. Rechtsanwältin Nicole Mutschke betonte, dass die Vorweihnachtszeit ein besonderer Zeitraum sei, in dem Mieter*innen ein Recht auf eine besinnliche Atmosphäre hätten.
Diese Entscheidung unterstreicht, dass Vermieter*innen bei Renovierungsarbeiten in der Weihnachtszeit sensibel vorgehen sollten. Obwohl sie generell berechtigt sind, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist es ratsam, die besondere Stimmung der Vorweihnachtszeit zu berücksichtigen.
Brandschutz und Weihnachten: Echte Kerzen in der Mietwohnung
Ein weiterer Aspekt, der in der Weihnachtszeit besonders relevant wird, ist der Brandschutz. In einem Fall aus 2022 kam es zu einem Brand durch echte Kerzen an einem Tannenbaum. Die Feuerwehr riet eindringlich dazu, immer einen vollen Wassereimer neben den Tannenbaum zu stellen, um im Notfall schnell reagieren zu können.
Die Frage, wer im Falle eines Brands haftet, war entscheidend. In diesem Fall war es der Vermieter, der für den Schaden aufkam. Es wurde festgestellt, dass die Mieterinnen den Tannenbaum nicht alleine geschmückt hatten, sondern der Vermieter die Kerzen bereitgestellt hatte. Daher lag die Haftung nicht bei den Mieterinnen, sondern bei dem Vermieter.
Dieser Fall zeigt, dass Weihnachtsdekoration, insbesondere mit echten Kerzen, ein Risiko birgt. Es ist wichtig, dass Vermieterinnen und Mieterinnen sich über die Brandschutzverantwortung einig sind und klare Vereinbarungen treffen.
Fazit
Weihnachten und Renovierung – zwei Themen, die auf den ersten Blick unvereinbar erscheinen. Doch wie die Beispiele aus Essen-Nord, Bleckede, Coburg und Köln zeigen, ist es durch gute Planung, Kooperation und Sensibilität möglich, auch in ungewöhnlichen Situationen eine Weihnachtsfeier zu ermöglichen. Ob es um kirchliche Gottesdienste in Ausweichräumen geht, um Renovierungsarbeiten in Mietwohnungen oder um Brandschutzfragen, die Vorweihnachtszeit erfordert nicht nur pragmatische Lösungen, sondern auch Empathie und Verständnis für die besondere Atmosphäre dieser Zeit.
Renovierungsarbeiten, die kurz vor Weihnachten durchgeführt werden, sind nicht nur technisch anspruchsvoll, sondern auch emotional belastend. Sie erfordern eine sorgfältige Abstimmung mit den Beteiligten, eine klare Kommunikation und eine Sensibilität für die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes. In kirchlichen wie auch in privaten Räumen kann es gelingen, Weihnachten und Renovierung in Einklang zu bringen – vorausgesetzt, man nutzt die richtigen Strategien, kooperiert mit Expert*innen und berücksichtigt rechtliche und emotionale Aspekte.