Die Renovierung von Bestandsimmobilien gewinnt in Nordrhein-Westfalen und insbesondere im Kreis Herford immer mehr an Bedeutung. Nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus ökologischen Gründen wird es immer wichtiger, bestehende Gebäude energieeffizienter zu gestalten, barrierefrei umzubauen und technisch zu modernisieren. Zahlreiche staatliche Förderprogramme unterstützen Hausbesitzer dabei. In diesem Artikel wird ein detaillierter Überblick über die verfügbaren Fördermittel im Kontext des Kreises Herford gegeben, basierend auf den aktuellen Förderrichtlinien der NRW.Bank, der KfW-Bank und weiterer regionaler und landesweiter Unterstützungsmöglichkeiten.
Energieeffiziente Modernisierung: Eine zentrale Aufgabe
Die Modernisierung von Bestandsimmobilien beinhaltet oft energetische Sanierungen, die zur Reduktion des Energieverbrauchs und damit zur Senkung von Heizkosten führen. Die aktuelle Förderrichtlinie im Land Nordrhein-Westfalen betont, dass durch Investitionen in moderne Heizsysteme, Dämmmaterialien und Energieeffizienztechnologien der Wohnraum nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch umweltfreundlicher gestaltet werden kann.
Energetische Sanierungsmaßnahmen und ihre Förderung
Im Kreis Herford ist eine Vielzahl an Maßnahmen förderfähig, die sich auf die Gebäudehülle, Heiztechnik, Anlagentechnik und digitale Steuerungssysteme beziehen. Jede dieser Maßnahmen hat spezifische Voraussetzungen und Fördersätze, die im Folgenden detailliert erläutert werden.
1. Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle
Die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen ist eine der grundlegendsten Maßnahmen, um die Energieeffizienz eines Hauses zu steigern. Zudem zählen zur Gebäudehülle auch die Erneuerung oder der Einbau von Fenstern, Außentüren und Sonnenschutzsystemen.
Für diese Maßnahmen gilt ein Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn zusätzliche Qualitätssiegel wie das „Nachhaltige Gebäude“-Zertifikat nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zu dieser Förderung finden sich auf der Website des Bundesamtes für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter „Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Bestandsgebäude)“.
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
Modernisierungen im Bereich der Anlagentechnik, wie beispielsweise die Installation von raumlufttechnischen Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung, können ebenfalls gefördert werden. Ebenso zählen digitale Systeme, die zur Energiesteuerung und Optimierung dienen (z. B. Smart-Home-Anlagen), zu den förderfähigen Maßnahmen.
Auch bei dieser Förderkategorie gilt ein Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Weitere Details sind auf der BAFA-Website unter „Förderung Anlagentechnik (außer Heizung)“ zu finden.
3. Heizungstechnik und Wärmeerzeugung
Die Modernisierung der Heiztechnik spielt eine besonders große Rolle bei der Energieeffizienz. Hierzu zählen der Einbau, Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen. Diese Maßnahmen sind mit einem Grundfördersatz von 30 % der förderfähigen Ausgaben verbunden, was deutlich höher ist als bei den anderen Kategorien.
Wichtig ist, dass die Maßnahmen zur Heizungsoptimierung den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Das GEG trat im Januar 2024 in Kraft und legt neue Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden fest.
Weitere Informationen zu dieser Förderung sind auf der BAFA-Website unter „Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ zu finden.
Klimafreundliche Neubauten: KfW-Förderung für Effizienzhäuser
Neben der Modernisierung von Bestandsimmobilien gibt es auch Förderprogramme für Neubauten, die besonders energieeffizient sind. Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ fördert den Bau von Gebäuden, die den Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) erfüllen. Dieser Standard bedeutet, dass das Gebäude weniger als 40 Prozent der Heizenergie eines konventionellen Neubaus benötigt.
Zusätzlich wird eine erhöhte Förderung gewährt, wenn das Gebäude das Qualitätssiegel „Nachhaltige Gebäude (QNG)“ nachweisen kann. Dieses Zertifikat wird von der KfW vergeben und belegt, dass das Gebäude überdurchschnittlich umweltfreundlich ist.
Diese Förderung ist eine exzellente Option für Bauherren, die langfristig planen und gleichzeitig den Klimaschutz in die Praxis umsetzen möchten.
Kreis-spezifische Förderprogramme: Der Mietzuschuss des Kreises Herford
Neben den landesweit und bundesweit geltenden Förderungen bietet der Kreis Herford ein eigenes Förderprogramm an, das insbesondere für Investoren im Mietwohnraum attraktiv ist. Dieses Programm gewährt einen Mietzuschuss, der nach Abschluss und Anzeige der Bezugsfertigkeit des Förderobjektes ausbezahlt wird.
Die Förderung gilt für Maßnahmen, die den Gebrauchswert, die Energieeffizienz, die Klimaanpassung oder die Barrierefreiheit des Wohnraums verbessern. Zudem werden Investitionen in die Aufwertung des Wohnumfeldes unterstützt, insbesondere in der Mietwohnungsbaukette.
Einige der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Mietzuschusses sind:
- Das Gebäude darf nicht mehr als sechs Vollgeschosse haben.
- Jede Wohneinheit muss mindestens 35 qm Wohnfläche aufweisen.
- Es müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden, insbesondere bei selbstgenutztem Eigentum.
- Die Maßnahmen müssen mindestens den Standard eines Effizienzhauses 100 nach dem Gebäudeenergiegesetz erreichen.
- Der Antrag muss von den Eigentümern oder Erbbauberechtigten gestellt werden.
Diese Konditionen sind eindeutig formuliert und gelten landesweit einheitlich. Die Kreisverwaltung Herford betont, dass sie die Förderung des Landes NRW durch dieses kreiseigene Programm weiter stärkt.
Die Rolle der Sparkasse Herford: Beratung und Finanzierung
Die Sparkasse Herford unterstützt Hausbesitzer nicht nur durch die Bereitstellung von Finanzierungsmodellen, sondern auch durch umfassende Beratungsdienste. Ein zentrales Instrument ist der Modernisierungsrechner, der kostenlos auf der Website der Sparkasse abrufbar ist. Mit diesem können Besitzer kostenlos den aktuellen Energiebedarf ihrer Immobilie ermitteln und mögliche Sanierungsmaßnahmen sowie Einsparpotenziale berechnen.
Darüber hinaus wird empfohlen, sich im Januar 2024 mit den Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auseinanderzusetzen. Dieses legt neue Vorgaben für den Energieverbrauch und die Emissionsreduktion in Gebäuden fest. Die Sparkasse bietet Terminvergaben an, bei denen qualifizierte Berater die Auswirkungen des GEG auf bestehende Heizungsanlagen und andere Baumaßnahmen besprechen.
Finanzierungsmöglichkeiten sind individuell und hängen stark von den gewählten Sanierungsmaßnahmen ab. Die Sparkasse hilft dabei, die richtigen Finanzierungswege zu finden, insbesondere bei umfassenden Sanierungen wie der Energetischen Grundsanierung.
KfW-Förderung: Energetisches Sanieren und Barrierefreiheit
Neben den landesweiten Förderungen der NRW.Bank und dem kreiseigenen Programm des Kreises Herford bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ebenfalls verschiedene Förderprogramme an. Besonders relevant sind hier die Förderungen für energetische Sanierungen und barrierefreie Umbauten.
Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen, die sich auf die Gesamtkosten der Sanierung beziehen. Zudem gibt es Zuschüsse, die den Eigenanteil der Bauherrin oder des Bauherrn entfallen lassen. Die Vorteile dieser Förderung liegen insbesondere in der langfristigen Kostensicherheit und der Unterstützung bei der Planung und Realisierung großer Sanierungsprojekte.
Energetische Beratung und Planung: BAFA-Förderung
Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Modernisierung ist die Inanspruchnahme von Energieberatungen, die von der BAFA gefördert werden. Diese Beratungen dienen dazu, individuelle Sanierungsmaßnahmen zu planen und zu optimieren. Sie sind besonders dann sinnvoll, wenn der Haushalt über keine eigenen Planungskompetenzen verfügt oder wenn mehrere Maßnahmen kombiniert werden sollen.
Die BAFA-Förderung für Energieberatung ist ein weiteres Instrument, das die Umsetzung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Sie ist für alle Haustypen verfügbar und kann in Kombination mit anderen Förderungen genutzt werden.
Die Bedeutung der Fachplanung und Baubegleitung
Bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen ist es oft sinnvoll, professionelle Planungsdienste in Anspruch zu nehmen. Die KfW-Förderung für Fachplanung und Baubegleitung kann hierbei hilfreich sein. Diese Förderung ist jedoch nur in Kombination mit anderen Maßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungsoptimierung) möglich.
Der Grundfördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben, was bedeutet, dass die Hälfte der Kosten für die Planung und Baubegleitung durch die Förderung abgedeckt wird. Dies ist insbesondere für Bauherren, die keine eigenen Planungskompetenzen haben, eine große Unterstützung.
Zusammenfassung: Vorteile der Förderungen
Die Kombination aus landesweiten, kreiseigenen und bundesweiten Förderprogrammen bietet Bauherren und Mieter eine breite Palette an Finanzierungsmöglichkeiten. Die Vorteile dieser Programme sind vielfältig:
- Kostenersparnis: Die Förderungen reduzieren die Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen und ermöglichen oft eine Kostendeckung durch Zuschüsse.
- Energieeffizienz: Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Wohnraum umweltfreundlicher zu gestalten.
- Langfristige Sicherheit: Zinsgünstige Darlehen bieten langfristige Planungssicherheit und sind besonders für umfangreiche Projekte geeignet.
- Barrierefreiheit: Förderungen für barrierefreie Umbauten tragen zur Erhöhung der Lebensqualität, insbesondere im Alter.
- Qualitätssicherung: Die Verbindung mit Qualitätssiegeln wie dem „Effizienzhaus 40“ oder dem „Nachhaltige Gebäude“-Zertifikat sorgt für eine höhere Bauqualität und Nachhaltigkeit.
Fazit
Die Renovierung von Häusern in Nordrhein-Westfalen und insbesondere im Kreis Herford wird durch eine Vielzahl an staatlichen Förderprogrammen unterstützt. Diese reichen von der energetischen Sanierung über den barrierefreien Umbau bis hin zur Neubauförderung. Besonders hervorzuheben ist die Kombination aus landesweiten und kreiseigenen Förderungen, die Bauherren und Investoren in die Lage versetzt, ihre Projekte umfassend zu planen und zu realisieren.
Die Inanspruchnahme dieser Förderungen erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und oft auch die Unterstützung von Beratern. Die Verbraucherzentrale NRW, die NRW.Bank, die KfW und die Sparkasse Herford bieten hierzu umfassende Beratungs- und Informationsdienste an. Wer in die Zukunft seines Wohnraums investieren möchte, kann sich mit diesen Instrumenten auf eine sichere, wirtschaftliche und umweltfreundliche Sanierung verlassen.