Häuser in Herford renovieren mit staatlicher Förderung: Chancen und Voraussetzungen

Einführung

In der Region Herford und im Kreis Herford bieten sich für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien zahlreiche Möglichkeiten, die Sanierung und Modernisierung ihrer Gebäude staatlich zu fördern. Insbesondere in Zeiten des Klimawandels und steigender Energiekosten sind energieeffiziente Maßnahmen, die Erneuerung der Gebäudehülle oder der barrierefreie Umbau nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Die staatliche Förderung kann dabei einen entscheidenden Hebel für die Umsetzung solcher Maßnahmen bilden.

Die vorliegenden Informationen stammen aus offiziellen Quellen wie der Kreisverwaltung Herford, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Sparkasse Herford und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie decken verschiedene Aspekte der Förderung ab: von der Erstellung eines Sanierungsfahrplans über die Finanzierung einzelner Sanierungsmaßnahmen bis hin zu konkreten Voraussetzungen und Konditionen. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die für Herforder Immobilienbesitzer relevanten staatlichen Förderprogramme, wobei ausschließlich die im Kontextdokument genannten Fakten berücksichtigt werden.

Die Bedeutung der Sanierung und Modernisierung im Kontext Herfords

Herford ist ein Standort mit wachsender Bedeutung im Wohnungsmarkt Nordrhein-Westfalen. In den letzten Jahren hat die Stadt wie auch der umliegende Kreis ein starkes Wachstum im Bereich Wohnraum- und Immobilienentwicklung erlebt. Gleichzeitig hat der Klimawandel und die steigende Nachfrage nach energieeffizienten Wohnräumen zu einem Schwerpunkt auf Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen geführt. Besonders in Bestandsgebäuden, die oft nicht mehr den heutigen Energieeffizienzstandards entsprechen, bieten sich durch staatliche Förderung günstige Konditionen, um Investitionen zu starten.

Ein zentraler Ansatzpunkt ist hierbei die energetische Sanierung. Laut den Quellen ist es möglich, einzelne Maßnahmen wie Dachdämmung, Fensteraustausch oder Heizungsoptimierung unter finanzieller Unterstützung durchzuführen. Zudem gibt es Unterstützung für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, der die Sanierungsmaßnahmen systematisch plant und umsetzt.

Der Sanierungsfahrplan (iSFP) – Systematische Planung zur Sanierung

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Instrument, das Hausbesitzerinnen und -besitzern dabei hilft, die energetische Sanierung ihres Hauses systematisch zu planen und langfristig umzusetzen. Er wird von staatlichen Stellen wie dem BAFA unterstützt und kann als Teil der Fördermaßnahmen genutzt werden. Der Sanierungsfahrplan enthält mehrere Schritte:

  1. Gebäudeanalyse
  2. Bewertung des energetischen Zustands
  3. Entwicklung von Maßnahmen
  4. Sanierungsstrategie: Schrittweise oder Gesamtsanierung
  5. Priorisierung der Maßnahmen
  6. Wirtschaftlichkeit und Einsparpotenziale
  7. Langfristiger Plan
  8. Dokumentation und Monitoring
  9. Gesetzliche Anforderungen

Die Vorteile eines Sanierungsfahrplans liegen in der systematischen Herangehensweise. So können Sanierungskosten über mehrere Jahre verteilt werden, wodurch die finanzielle Belastung reduziert wird. Gleichzeitig wird die Energieeffizienz des Hauses deutlich verbessert, was langfristig zu niedrigeren Energiekosten führt.

Ein weiteres Plus ist, dass die Erstellung des Sanierungsfahrplans zu 50 % vom Staat gefördert wird. Das bedeutet, dass sich die Kosten für die Beratung und Planung deutlich reduzieren. Dies ist besonders für Eigentümer mit begrenztem Budget attraktiv, da sie so Zugang zu professioneller Unterstützung erhalten, ohne einen hohen anteiligen Eigenanteil tragen zu müssen.

Fördertarife für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Im Rahmen der staatlichen Förderung können auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dächer, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • Erneuerung oder Erstinstallation von Fenstern, Außentüren und Toren
  • Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Für diese Maßnahmen wird ein Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben gezahlt. Dieser Betrag wird durch die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt.

Ein Beispiel: Bei einem Handwerkerangebot für eine Dachsanierung in Höhe von 60.000 Euro kann ein zusätzlicher Betrag durch den iSFP erhalten werden, wodurch die Gesamtkosten reduziert werden. Die konkrete Höhe der Förderung hängt dabei von der Detaillierung der Maßnahmen im Sanierungsfahrplan ab.

Anlagentechnik – Förderung außerhalb der Heizungstechnik

Neben der Gebäudehülle kann auch die Anlagentechnik gefördert werden, wobei Heizungstechnik explizit ausgenommen ist. Dazu zählen:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung
  • Digitalisierung zur Optimierung des Energieverbrauchs, wie z. B. „Efficiency Smart Home“-Systeme
  • Verbesserung der Netzdienlichkeit von technischen Anlagen

Auch hier beträgt der Grundfördersatz 15 % der förderfähigen Ausgaben. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort zu erhöhen. Die Digitalisierung von Heiz- und Lüftungssystemen ermöglicht es Eigentümern, den Energieverbrauch transparent zu verfolgen und gezielt zu optimieren.

Heizungstechnik – Förderung von Wärmeerzeugungsanlagen

Ein weiterer Schwerpunkt der staatlichen Unterstützung ist die Heizungstechnik. Hier können Maßnahmen wie der Einbau, Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen gefördert werden. Der Grundfördersatz liegt hier bei 30 % der förderfähigen Ausgaben, was deutlich höher ist als bei anderen Maßnahmen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Heizungsoptimierung im Kontext der Energieeffizienz.

Zusätzlich wird eine Heizungsoptimierung selbst gefördert, sofern sie zur Erreichung des Standards „Effizienzhaus 100“ beiträgt. Dieser Standard ist ein Maßstab für energieeffiziente Gebäude, die im gesamten Lebenszyklus kaum Treibhausgase emittieren.

KfW-Förderprogramme – Besonderheiten für Herford

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mehrere Förderprogramme an, die insbesondere für Herforder Immobilienbesitzer relevant sind:

1. Klimafreundlicher Neubau (KFN)

  • Ziel: Förderung von Neubauten, die den Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) erfüllen.
  • Zusätzliche Förderung: Bei Vorlage des Qualitätssiegels „Nachhaltige Gebäude (QNG)“
  • Förderform: Zinsverbilligte Kredite über die KfW
  • Vorteil: Günstige Finanzierung für Neubauten mit hoher Energieeffizienz

2. Wohneigentum für Familien (WEF)

  • Ziel: Klimafreundliches Bauen für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen
  • Förderform: Zinsverbilligte Kredite über die KfW mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren
  • Vorteil: Langfristige Finanzierungsmodelle für Familien mit begrenztem Budget

3. Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

  • Ziel: Unterstützung innovativer Konzepte im Wohnungsneubau
  • Voraussetzung: Mindestens der Standard eines Effizienzhauses 40
  • Förderform: Zinsverbilligte Kredite über die KfW
  • Vorteil: Günstige Finanzierung für energieeffiziente Neubauten mit hohem Klimaschutzpotenzial

4. Gewerbe zu Wohnen

  • Ziel: Umnutzung leerstehender Gewerbeimmobilien in Wohnraum
  • Hintergrund: Steigender Leerstand durch die Corona-Pandemie und mobile Arbeitsformen
  • Förderform: Zinsverbilligte Kredite über die KfW
  • Vorteil: Nutzung von untergenutztem Immobilienpotential für den Wohnungsbedarf

Diese Programme sind nicht nur für Neubauten relevant, sondern auch für den Umbau und die Nutzung bestehender Gebäude. Sie tragen dazu bei, die Wohnraumversorgung in Herford und Umgebung zu stabilisieren und gleichzeitig Klimaschutzziele zu erreichen.

Kreis- und Landesförderung – Weitere Chancen

Neben den KfW-Programmen bietet auch der Kreis Herford zusätzliche Unterstützung an. So gibt es ein kommunales Wohnraumförderprogramm, das Investoren bei der Modernisierung und Neuschaffung von Wohnraum unterstützt. In diesem Programm kann ein Mietzuschuss gewährt werden, der nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ausbezahlt wird.

Die Voraussetzungen für diese Förderung sind:

  • Wohnfläche: Mindestens 35 qm pro Wohneinheit
  • Gebäudehöhe: Maximal sechs Vollgeschosse
  • Eigentumsform: Mietwohnungen, Eigenheime oder Eigentumswohnungen
  • Einkommensgrenzen: Beschränkung für selbstgenutztes Eigentum
  • Energetische Vorgaben: Maßnahmen müssen mindestens zum Standard „Effizienzhaus 100“ führen

Ein weiteres Plus ist, dass der Kreis Herford in einigen Fällen auch eine vorzeitige Baubeginnserlaubnis erteilt, sofern die Bewilligungsbehörde dies genehmigt. Dies kann die Planung und Umsetzung beschleunigen.

Energieberatung – Unterstützung durch qualifizierte Experten

Die Stadt Herford betont in mehreren Stellen, wie wichtig eine professionelle Energieberatung ist. Hierzu bieten beispielsweise EE-Experten GmbH oder der Modernisierungsrechner der Sparkasse Herford Unterstützung an. Der Modernisierungsrechner ist ein praktisches Instrument, um den Energiebedarf der Immobilie zu ermitteln und mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren.

Zusätzlich gibt es das Bundesförderprogramm Energieberatung (BafA), das die Erstellung von Energieberatungen fördert. Diese Beratungen können auch von den Beratungsstellen der Sparkasse Herford angeboten werden.

Ein weiteres Angebot ist die Beratung durch die Sparkasse Herford, die in Kooperation mit lokalen Energieberatern arbeitet. Hier können Eigentümer nicht nur finanzielle Modelle für ihre Modernisierung erarbeiten, sondern auch konkrete Sanierungsmaßnahmen planen, die staatlich gefördert werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme staatlicher Förderungen

Um staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind sowohl in den KfW- als auch in den Kreis-Programmen definiert. Einige zentrale Punkte sind:

  • Eigentum: Die Immobilie muss in Eigentum stehen (Mieteinheit, Eigenheim oder Eigentumswohnung)
  • Gebäudehöhe: Maximal sechs Vollgeschosse
  • Wohnfläche: Mindestens 35 qm pro Wohneinheit
  • Energieeffizienz: Die Maßnahmen müssen bestimmte Standards (z. B. „Effizienzhaus 100“) erreichen
  • Finanzierung: In einigen Fällen ist eine Baufinanzierung über zinsgünstige Kredite erforderlich
  • Beratung: In einigen Fällen ist eine Energieberatung oder der Sanierungsfahrplan Voraussetzung
  • Einkommensgrenzen: Bei selbstgenutztem Eigentum kann eine Einkommensgrenze gelten

Ein weiterer Aspekt ist die Dokumentation der Maßnahmen. So muss die Fertigstellung von Sanierungsarbeiten nachgewiesen werden, bevor Fördergelder ausbezahlt werden. Dies kann durch Handwerkerrechnungen oder eine Energieberatung erfolgen.

Der Einfluss des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf die Sanierungsmaßnahmen

Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Januar 2024 hat sich der rechtliche Rahmen für Sanierungsmaßnahmen geändert. Das GEG legt neue Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere an die Heizungstechnik. So müssen neue Heizungen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten, und in einigen Fällen ist der Austausch von alten Heizungsanlagen erforderlich.

Für Eigentümer bedeutet dies, dass geplante Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig geplant werden müssen, um im Einklang mit dem GEG zu bleiben. Zudem können sich Maßnahmen, die vor dem GEG angestossen wurden, im Nachhinein als weniger attraktiv erweisen, da sie nicht mehr den neuen Standards entsprechen.

Die Sparkasse Herford betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen, um die neuen Vorgaben zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Finanzierung der Maßnahmen anzupassen. Besonders bei Heizungsoptimierungen oder der Umrüstung auf erneuerbare Energien kann das GEG einen entscheidenden Einfluss auf die Planung haben.

Finanzierung – Wie wird die Sanierung bezahlt?

Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt über mehrere Wege:

  1. Zinsverbilligte Kredite über die KfW
  2. Direkte Förderungen durch den BAFA oder die Kreisverwaltung Herford
  3. Mietzuschuss aus dem kommunalen Wohnraumförderprogramm
  4. Selbstfinanzierung durch Eigentümer

Die KfW-Kredite sind in der Regel langfristig und zinsgünstig. Dies ist besonders attraktiv, da die Sanierungsmaßnahmen oft zu hohen Einmalinvestitionen führen, die sich aber über viele Jahre amortisieren.

Zusätzlich gibt es Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese sind insbesondere in den Kreisprogrammen und bei der Erstellung des Sanierungsfahrplans zu finden. Zuschüsse können helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren und ermöglichen es auch Eigentümern mit geringem Budget, Sanierungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.

Fazit

Die Sanierung und Modernisierung von Häusern in Herford bietet zahlreiche Chancen, vor allem durch die umfangreiche staatliche Förderung. Ob es um die Erstellung eines Sanierungsfahrplans geht, um die Dämmung der Gebäudehülle oder die Optimierung der Heizungstechnik – es gibt für fast jede Maßnahme Förderoptionen, die die Kosten deutlich reduzieren.

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Förderungen sind klar definiert und liegen in den Händen der Kreisverwaltung, der KfW und des BAFA. Wichtig ist, dass Eigentümer frühzeitig planen und professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die bestmöglichen Finanzierungsmodelle zu nutzen.

Die Kombination aus staatlicher Förderung, zinsgünstiger Finanzierung und professioneller Beratung macht die Sanierung und Modernisierung von Häusern in Herford nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch finanziell attraktiv. Wer heute in die energetische Sanierung investiert, profitiert langfristig von niedrigeren Energiekosten, einem besseren Wohnkomfort und einem höheren Immobilienwert.

Quellen

  1. Kreis Herford – Weitere Förderprogramme für Neubau und Bestand nutzen
  2. Energie.NRW – Sanierungsfahrplan
  3. Kreis Herford – Wohnungsförderung für Modernisierungen und investive Maßnahmen beantragen
  4. Sparkasse Herford – Modernisierung

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