Renovieren ist oft notwendig, um eine Wohnung oder einen Raum in Schuss zu halten, aber nicht immer ist es nötig, einen Fachmann zu beauftragen. Dies gilt insbesondere für Mieter, die im Rahmen ihrer Kaltmietzuschüsse oder nach Ablauf einer Mieterhöhung selbst Hand anlegen können. Doch wie weit darf der Mieter gehen, ohne gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen? Welche Qualitätsanforderungen bestehen? Und was gilt es zu beachten, wenn es um die Pflege und Reparatur von Materialien wie Korkboden geht?
Dieser Artikel klärt, welche rechtlichen und handwerklichen Aspekte Mieter beachten müssen, wenn sie sich selbst an Renovierungsarbeiten beteiligen. Anhand konkreter Beispiele – von der Garagenmodernisierung bis zur Renovierung eines Korkbodens – werden praxisnahe Tipps und Empfehlungen vermittelt.
Einführung: Mieterrenovierung – Pfuschen oder Pflege?
In der Praxis ist es für Mieter durchaus üblich, Renovierungsarbeiten eigenständig durchzuführen. Dies kann aus Kostengründen geschehen oder auch, um den eigenen Wohnraum individuell zu gestalten. Die gesetzliche Grundlage für diese Praxis ist jedoch nicht immer klar. Der Begriff „Pfusch“ wird oft in diesem Zusammenhang verwendet, meint aber nicht automatisch, dass eine Renovierung minderwertig ist, sondern dass sie nicht fachgerecht durchgeführt wurde.
Dass ein Mieter nicht zwingend einen Handwerker beauftragen muss, bestätigte auch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Rechtsstreit. Eine Klausel, die verlangte, dass die Wohnung fachmännisch renoviert werden müsse, wurde für unwirksam erklärt (OLG Stuttgart, Az. 8 RE-Miet 2/92). Dies bedeutet, dass Mieter zwar die Arbeiten selbst durchführen können – sie müssen jedoch gewährleisten, dass diese Arbeiten dem Standard der „mittleren Art und Güte“ entsprechen.
Was bedeutet „mittlere Art und Güte“?
Der Begriff „mittlere Art und Güte“ ist ein juristischer Ausdruck, der sich auf die Qualität der Arbeiten bezieht. Er definiert, welche Anforderungen an die Ausführung gestellt werden dürfen, ohne den Mieter übermäßig zu belasten. Im Folgenden werden die konkreten Aspekte dieses Standards erläutert.
Qualität der Ausführung
Ein Mieter, der beispielsweise Tapete oder Farbe anbringt, muss gewährleisten, dass das Ergebnis dieser Arbeit nicht unter dem durchschnittlichen Qualitätsniveau liegt. Dies bedeutet, dass Verfärbungen, Blasen, ungleichmäßige Farbaufträge oder schlecht abgedeckte Stellen nicht akzeptabel sind und ggf. als Mangel angesehen werden können.
Ein typisches Problem ist beispielsweise, wenn bei der Tapete Blasen entstehen oder Streifen sichtbar sind. Solche Mängel können als unzulässig angesehen werden, wenn der Vermieter die Räume nach der Renovierung überprüft. In einem Streitfall entscheidet in der Regel ein Gutachter, ob die Arbeiten dem Standard „mittlerer Art und Güte“ entsprechen.
Keine überzogenen Forderungen
Ein weiterer Aspekt dieses Standards ist, dass der Vermieter keine überzogenen Anforderungen stellen darf. So kann er beispielsweise nicht verlangen, dass eine Raufasertapete jedes Mal neu tapeziert wird, wenn sie lediglich überstrichen werden kann. Solche Vorgaben würden den Mieter unnötig in der Pflicht sehen.
Dieser Grundsatz soll Mieter schützen, indem sie nicht gezwungen werden, unnötig hohe Kosten für Renovierungen zu tragen. Gleichzeitig bedeutet dies nicht, dass Mieter sich auf eine „billige“ oder „unkonsequente“ Ausführung verlassen können. Die Arbeiten müssen fachgerecht durchgeführt werden – auch wenn der Mieter selbst Hand anlegt.
Praxisbeispiele: Renovierungsarbeiten im Detail
Um den Standard der „mittleren Art und Güte“ besser zu verstehen, folgen im Folgenden konkrete Beispiele, wie Mieter ihre Renovierungsarbeiten planen und durchführen können.
Tapeten und Wandfarben
Tapeten anbringen und Wände streichen sind zwei der am häufigsten durchgeführten Renovierungsarbeiten. Beide Arbeiten können von Mieterinnen und Mietern eigenständig durchgeführt werden, doch es gibt einige Dinge zu beachten:
- Tapetenkleben: Die Tapete muss fachgerecht aufgeklebt werden. Blasen, Falten oder ungleichmäßige Anpressung sind nicht akzeptabel. Zudem muss die Tapete sorgfältig an Stoßstellen abgeklebt und abgeschnitten werden, um eine saubere Kante zu erzielen.
- Wandfarbe: Bei der Farbauftragung ist es wichtig, dass die Farbe gleichmäßig aufgetragen wird. Streifen, Farbabfälle oder fehlende Abdeckung sind nicht zulässig. Es empfiehlt sich, den Farbantrag mit dem passenden Pinsel oder Roller durchzuführen und gegebenenfalls eine Grundierung aufzutragen, um den Untergrund zu stabilisieren.
Korkboden: Pflege und Reparatur
Ein Korkboden ist ein empfindliches Material, das besondere Pflege erfordert. Der Korkboden kann im Laufe der Jahre durch Abschleifen oder durch spezielle Pflegemittel wiederhergestellt werden.
- Pflege: Ein Korkboden darf nicht nass gewischt werden. Stattdessen eignet sich eine nebelfeuchte Reinigung mit speziellen Reinigern. Zudem ist es wichtig, schwere Möbel mit Filz oder Korkplättchen unterzulegen, um Druckstellen zu vermeiden.
- Reparatur: Bei leichten Kratzern oder Rissen reicht oft eine Nachversiegelung mit Öl oder Klarlack aus. Tiefergehende Schäden, wie Löcher oder abgelöste Korkplatten, können mit einem Hartwachs oder einem Reparaturset behoben werden. Bei stark abgenutzten Korkböden ist eine Sanierung durch Abschleifen nötig. Dazu wird eine Einscheiben-Schleifmaschine mit flexibler Schleifplatte verwendet, gefolgt von einer Neubesiegelung.
Garagenmodernisierung
Auch die Renovierung einer Garage kann einen hohen Mehrwert bieten. Eine Garagenmodernisierung kann beispielsweise durch die Erneuerung des Dachs, die Reparatur des Garagentors oder die Anbringung moderner Beleuchtung erfolgen.
- Garagendach: Ein Pultdach ist eine effektive Lösung, um ein undichtes oder vermoostes Dach zu ersetzen. Es wird über das bestehende Dach gelegt und bietet so eine langlebige und wasserdichte Lösung.
- Garagentor: Ein defektes oder verrostetes Tor kann repariert oder ausgetauscht werden. Ein Sektionaltor oder ein Schwingtor kann modern und praktisch in Betrieb genommen werden.
- Optik und Komfort: Moderne Beleuchtung, eine Dachbegrünung oder ein individuell gestaltetes Dachrandprofil können die Optik und den Komfort der Garage deutlich verbessern.
Fazit
Die Renovierung einer Mietwohnung oder eines Hauses kann Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit bieten, aktiv in die Pflege ihres Wohnraums einzusteigen. Gleichzeitig gibt es klare gesetzliche und handwerkliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. So kann ein Mieter zwar selbst Hand anlegen, muss aber gewährleisten, dass die Arbeiten der „mittleren Art und Güte“ entsprechen.
Praxisnahe Tipps, wie die fachgerechte Anwendung von Farbe oder Tapete, die Pflege eines Korkbodens oder die Sanierung einer Garage, helfen, Renovierungsarbeiten erfolgreich durchzuführen. Wichtig ist, dass Mieter sich nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Qualität der Arbeiten konzentrieren. Nur so kann eine Renovierung langfristig den Erwartungen entsprechen – ohne, dass am Ende vom „Pfusch“ die Rede ist.