Die Renovierung und Modernisierung von Gebäuden erfordert nicht nur planerische und handwerkliche Kompetenzen, sondern auch ein Bewusstsein für die ordnungsgemäße Entsorgung von Baustoffen. Im Landkreis Leer sind Bauherren, Handwerker und Privatpersonen in besonderem Maße aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, um die Umwelt zu schützen und Vergehen zu vermeiden. Insbesondere bei der Umgang mit asbesthaltigen Materialien, Gipsplatten und anderen Baustoffen gelten spezifische Vorschriften, die im Folgenden detailliert erläutert werden.
Asbesthaltige Abfälle: Spezielle Vorgaben und Entsorgungskosten
Asbesthaltige Abfälle sind aufgrund ihrer gesundheitlichen Gefährdung besonders strengen Vorgaben unterworfen. Im Landkreis Leer können asbesthaltige Abfälle nur über das Entsorgungszentrum Breinermoor oder die Abfallumschlaganlage Borkum entsorgt werden. Die Abfälle müssen zudem in zugelassene Verpackungen wie Platten-Bags oder Big-Bags verpackt werden, um die Sicherheit beim Transport und der Lagerung zu gewährleisten.
Asbesthaltige Dachwellplatten
Für asbesthaltige Dachwellplatten sind nur zertifizierte Platten-Bags zulässig. Diese Bags sind in den genannten Entsorgungszentren erhältlich. Bei der Verpackung ist darauf zu achten, dass die Bags staubdicht und nicht überfüllt sind. In Folie verpackte Abfälle werden nicht angenommen, da diese keine Trageschlaufen besitzen und daher nicht mit Gabelstaplern oder Radlader abgeladen werden können.
Asbesthaltige Bruchstücke
Asbesthaltige Bruchstücke müssen in zugelassene Big-Bags verpackt werden. Auch hier gelten klare Vorgaben: Die Bags müssen so dimensioniert sein, dass sie mit Standard-Lagersystemen wie Radlader oder Gabelstaplern abgeladen werden können. Die Verpackung ist zudem staubdicht zu sichern, um eine Ausbreitung von Schadstoffen zu verhindern.
Mineralfaserdämmstoffe
Auch bei Mineralfaserdämmstoffen wie Glaswolle gelten besondere Vorgaben. Diese Abfälle müssen in zulässige Mineralfaserabfallsäcke verpackt werden. Solche Säcke sind im Entsorgungszentrum Breinermoor und auf der Abfallumschlaganlage Borkum erhältlich. Bei der Verpackung ist darauf zu achten, dass die Säcke nicht überfüllt sind und die Mineralfasern nicht in direkter Umgebung verbleiben können.
Kosten der Asbestentsorgung
Die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle ist im Landkreis Leer mit erhöhten Kosten verbunden. Die Kosten beinhalten sowohl den Preis der Entsorgungssäcke als auch die Entsorgungsgebühr selbst. Im Jahr 2025 gelten folgende Preise:
Big Bag Asbest (Größe S):
- Kosten des Entsorgungssacks: 8,00 Euro
- Entsorgungskosten: 45,00 Euro pro angefangener ½ m³
Big Bag Asbest (Größe M):
- Kosten des Entsorgungssacks: 10,00 Euro
- Entsorgungskosten: 45,00 Euro pro angefangener ½ m³
Diese Preise beziehen sich ausschließlich auf die Abfallarten, die unter die Vorschriften zur Asbestentsorgung fallen. Für die Planung eines Renovierungsprojekts ist es daher wichtig, bereits im Vorfeld Kalkulationen über die anfallenden Kosten vorzunehmen.
Gipsplatten und Gipsfaserplatten: Nicht in den Bauschutt entsorgen
Ein häufiger Fehler bei der Baustoffentsorgung ist die falsche Zuordnung von Gipsplatten und Gipsfaserplatten zum Bauschutt. Laut den Angaben aus den bereitgestellten Materialien gehören Gipsplatten und Gipsfaserplatten nicht in den sortenreinen Bauschutt, da sie die Qualität des Recyclingmaterials beeinträchtigen.
Warum Gipsplatten nicht im Bauschutt entsorgt werden dürfen
Gipsplatten und Gipsfaserplatten, beispielsweise Rigipsplatten oder Fermacell, haben eine spezifische chemische Zusammensetzung, die bei der Wiederverwertung von Bauschutt wie Ziegel, Kacheln oder Steinen zu Qualitätsverlusten führt. Deshalb ist deren Entsorgung über anderweitige Kanäle vorzunehmen. Diese Abfälle sind als Restabfall zu deklarieren und entsprechend zu entsorgen.
Wie können Gipsplatten entsorgt werden?
Gipsplatten und Gipsfaserplatten gehören nicht in die Sammelstelle für Bauschutt. Sie sind im Entsorgungszentrum Breinermoor gegen Gebühr abzugeben. Privathaushalte können sie alternativ auch auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Leer entsorgen. Die genauen Abholstellen und Preise sind in den Dokumenten detailliert aufgeführt.
Kosten der Gipsplattenentsorgung
Die Entsorgungskosten für Gipsplatten sind in die allgemeinen Abfallkategorien eingeteilt. Im Landkreis Leer gelten folgende Preise:
- Bauschutt (mineralisch): 12,50 Euro pro angefangener ½ m³
- Bau- und Abbruch (aus Bau- und Umbaumaßnahmen): 19,00 Euro pro angefangener ½ m³
Gipsplatten fallen unter die Kategorie Bau- und Abbruch, da sie nicht in den Bauschutt gehören. Die Abrechnung erfolgt daher entsprechend der Preissätze für diese Kategorie.
Andere relevante Baustoffe und deren Entsorgung
Dämmmaterialien
Dämmmaterialien wie Dämmplatten oder Gipskartonplatten sind ebenfalls nicht in den Bauschutt zu entsorgen. Sie gehören zur Kategorie Bau- und Abbruchabfälle und sind im Entsorgungszentrum Breinermoor gegen Gebühr abzugeben. Die Kosten für Dämmmaterial betragen 8,00 Euro pro angefangener ½ m³.
Elektroaltgeräte und Elektrokleingeräte
Elektroaltgeräte, wie z.B. Föns, Wasserkocher oder Rasierer, können kostenlos im Entsorgungszentrum Breinermoor, den Wertstoffhöfen oder bei der Abfallumschlaganlage auf Borkum entsorgt werden. Dies gilt auch für Elektrogroßgeräte. Besondere Vorgaben gelten zudem für PV-Module (Photovoltaik/Solarmodule), die ausschließlich montags bis freitags im Entsorgungszentrum Breinermoor entsorgt werden dürfen. Voraussetzung für die Entsorgung ist eine rutschfeste Lagerung auf Einweg- oder Europaletten, wobei die Stapelhöhe nicht mehr als 50 cm betragen darf.
Open Scope-Geräte
Geräte, die nicht unbedingt Elektrogeräte im herkömmlichen Sinne sind, aber dennoch Strom verbrauchen, sind ebenfalls vom Elektrogesetz erfasst. Dazu gehören beispielsweise beleuchtete Spiegelschränke, höhenverstellbare Schreibtische, elektrische Fernsehsessel oder Schuhe mit Leuchtdioden. Solche Geräte sind vom Letztbesitzer nach dem Elektrogesetz zu entsorgen.
Passive Geräte
Neuerdings, ab dem 1. Mai 2019, gelten auch passive Geräte als Elektroaltgeräte, wenn sie lediglich Strom durchleiten. Dazu gehören beispielsweise Steckdosen, Antennen, Stecker, Adapter, Chipkarten (z.B. EC-Karten), Schalter und Kabel mit Streckverbindungen, aber nicht Kabel als Meterware. Diese Geräte müssen ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt werden.
Grünabfall: Kompost statt Abfall
Bei der Renovierung von Häusern entstehen oft auch grüne Abfälle, beispielsweise bei der Umgestaltung von Gärten. Diese Abfälle können in den Wertstoffhöfen des Landkreises Leer entsorgt werden. Der Grünabfall wird in den Kompostwerken verarbeitet und zu hygienisiertem, unkrautsamenfreien Kompost weiterverarbeitet, der anschließend wieder für private Gärtnerei verwendet werden kann.
Was gehört in den Grünabfall?
Zu den zulässigen Abfällen gehören:
- Baum- und Strauchschnitt
- Heckenschnitt
- Grasschnitt und Unkraut
- Laub, Moos und Fallobst
- Verwelkte Blumen und Pflanzen
Diese Abfälle sind kostenlos im Entsorgungszentrum Breinermoor oder den Wertstoffhöfen abzugeben. Die genaue Abrechnung erfolgt je angefangener ½ m³. Für Grünabfall gelten folgende Preise:
- 120 Liter Transportsäcke für 1 Euro (reißfestes Polypropylen-Gewebematerial)
- 6,00 Euro pro angefangener ½ m³
Baustellenabfälle: Trennung und Verwertung
Bei Renovierungsarbeiten an Häusern entstehen oft Baustellenabfälle, die in mehrere Kategorien unterteilt sind. Laut den Vorgaben im Landkreis Leer sind diese Abfälle bereits auf der Baustelle weitestgehend zu trennen und an Verwerter abzugeben. Die übrigen Abfälle sind als Restabfall zu entsorgen.
Arten von Baustellenabfällen
Im Landkreis Leer werden folgende Arten von Baustellenabfällen unterschieden:
Bauschutt (Mauerbruch, Steine, Dachziegel, Fliesen, Keramik, Sanitärkeramik etc.)
- Dieser Abfall kann an verschiedene Annahmestellen im Landkreis abgegeben werden.
Andere Baustellenabfälle (z.B. Türen, Fenster, Dämmplatten, Gipsplatten, Wandputz usw.)
- Diese Abfälle sind im Entsorgungszentrum Breinermoor gegen Entgelt abzugeben. Privathaushalte können sie alternativ auch bei den Wertstoffhöfen entsorgen.
Asbesthaltige Abfälle
- Bei der Entsorgung dieser Abfälle gelten besondere Vorgaben, die bereits im vorherigen Abschnitt erläutert wurden.
Verpackungsfolien, Kartonagen, Einwegpaletten, Fässer, Kanister, Dosen, Eimer, Beutel, Kartuschen oder Umreifungsbänder
- Diese Abfälle gehören nicht in den Abfall, sondern sind einer Verwertung zuzuführen.
Nicht zum sortenreinen Bauschutt gehören
Einige Materialien sind ausdrücklich nicht in den sortenreinen Bauschutt einzuordnen, da sie die Qualität des Recyclingmaterials beeinträchtigen. Dazu gehören:
- Gasbetonelemente (z.B. YTONG-Steine)
- Gipsfaserplatten (z.B. Fermacell, Rigipsplatten)
Diese Materialien sind daher nicht in die Sammelstelle für Bauschutt zu geben, sondern müssen über andere Kanäle entsorgt werden.
Abfallentsorgung in der Praxis: Verkaufsstellen und Abfallsäcke
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Baustoffen ist nur mit der richtigen Ausrüstung und Kenntnis der Verkaufsstellen möglich. Im Landkreis Leer gibt es zahlreiche Verkaufsstellen für Abfallsäcke, die in den Dokumenten detailliert aufgelistet werden.
Verkaufsstellen in verschiedenen Ortschaften
Die Abfallsäcke können in verschiedenen Ortschaften wie Moormerland, Ostrhauderfehn, Rhauderfehn, Uplengen, Weener, Westoverledingen und Bunde erworben werden. Die genauen Adressen der Verkaufsstellen sind in den Tabellen detailliert aufgeführt.
Arten von Abfallsäcken
Es stehen verschiedene Arten von Abfallsäcken zur Verfügung, die je nach Abfallart eingesetzt werden:
Restabfallsäcke (30 Liter und 50 Liter)
- 30 Liter: 9,80 Euro pro Rolle
- 50 Liter: 16,40 Euro pro Rolle
Grünabfallsäcke (20 Liter und 40 Liter)
- 20 Liter: 3,60 Euro pro Rolle
- 40 Liter: 7,20 Euro pro Rolle
Transportsäcke für Grünabfall
- 120 Liter: 1 Euro
Zusätzlich ist die Zahlung per EC-Karte möglich, was die Abrechnung vereinfacht.
Abfallumschlaganlagen
Für größere Mengen an Abfällen, insbesondere bei Renovierungsarbeiten mit hohem Abfallaufkommen, ist die Abfallumschlaganlage Borkum empfohlen. Diese Anlage dient der Entlastung des Entsorgungszentrums Breinermoor und ermöglicht die kostenfreie oder reduzierte Entsorgung bestimmter Abfallarten.
Fazit
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Baustoffen ist bei Renovierungs- und Baumaßnahmen im Landkreis Leer von großer Bedeutung. Besondere Vorschriften gelten insbesondere für asbesthaltige Abfälle, Gipsplatten und Elektroaltgeräte, die eine fachgerechte Verpackung und Entsorgung erfordern. Mit den richtigen Kenntnissen und der Anschaffung der notwendigen Abfallsäcke ist es möglich, die Abfälle ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen.
Für Bauherren und Handwerker ist es zudem wichtig, die Kosten der Abfallentsorgung in die Kalkulation einzubeziehen. Die Preise sind je nach Abfallart unterschiedlich und können sich erheblich auf die Gesamtkosten des Projekts auswirken. Die genannten Vorgaben und Empfehlungen basieren auf den Vorgaben der Abfallentsorgung im Landkreis Leer, die im Jahr 2025 aktuell sind.
Die Vermeidung von Verstößen gegen die Abfallentsorgungsvorschriften ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Sicherheit der Arbeiter. Mit der richtigen Planung, der fachgerechten Verpackung und der ordnungsgemäßen Entsorgung kann jeder Bauhersteller sicherstellen, dass die Renovierungsarbeiten auch in ecologischer Hinsicht erfolgreich sind.