Das Thema barrierefreies und altersgerechtes Wohnen gewinnt in Deutschland immer mehr an Relevanz. Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Anzahl an älteren und pflegebedürftigen Menschen ist es wichtig, Wohnungen so zu gestalten, dass sie sich langfristig nutzen lassen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Eigentümer und Mieter dabei mit zinsgünstigen Krediten und Investitionszuschüssen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen gefördert werden, wie Sie die Förderung beantragen und welche Voraussetzungen Sie dabei erfüllen müssen.
Was bedeutet altersgerechtes Wohnen?
Aeltere Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben. Um dies zu ermöglichen, müssen Wohnungen so gestaltet sein, dass sie auch im Alter barrierefrei und sicher nutzbar sind. Altersgerechtes Wohnen umfasst daher eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Alltag erleichtern und Unfälle verhindern. Dazu gehören beispielsweise die Schaffung bodenebener Duschen, die Einrichtung von Haltegriffen oder die Installation von Notrufsystemen. Die KfW fördert solche Maßnahmen mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“.
KfW-Förderprogramme im Überblick
Die KfW bietet mehrere Förderprogramme an, die sich auf altersgerechtes und barrierefreies Wohnen konzentrieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Programme beschrieben:
KfW Kredit 159: Altersgerecht Umbauen
Der KfW Kredit 159 ist ein zinsgünstiges Darlehen, das Eigentümer und Mieter dabei unterstützt, Barrieren in ihrer Wohnimmobilie zu reduzieren. Der Kredit ist ganzjährig verfügbar und kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen. Er dient der Finanzierung von Maßnahmen, die den Wohnraum altersgerecht gestalten.
Förderfähige Maßnahmen im Kredit 159 umfassen beispielsweise:
- Umgestaltung des Badezimmers, z. B. durch bessere Bewegungsfreiheit
- Einbau einer bodengleichen Dusche mit fest installierten Haltegriffen
- Umbau einer Badewanne zur Dusche
- Modernisierung von Sanitärobjekten wie WC, Waschbecken oder Badewanne
- Installation von Treppen- oder Plattformliften
- Nachrüstung von altersgerechten Assistenzsystemen (z. B. Notrufsysteme)
- Schaffung barrierearmer Wohnbereiche in Kellerräumen
- Förderung von Smart-Home-Technologien, die die Selbstständigkeit im Alter unterstützen
KfW Investitionszuschuss 455-B: Barrierereduzierung (veraltet)
Der Investitionszuschuss 455-B wurde am 1. Januar 2025 eingestellt und ist daher nicht mehr für neue Anträge verfügbar. Vor diesem Zeitpunkt gab er bis zu 10 % der förderfähigen Kosten für altersgerechte Umbaumaßnahmen zurück, mit einer Obergrenze von 2.500 Euro je Wohneinheit. Bei umfassenderen Umbaumaßnahmen, die den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllten, lag der Zuschuss bei bis zu 12,5 %, mit einer Maximalförderung von 6.250 Euro.
Weitere Förderungsmöglichkeiten
Neben der KfW gibt es auf Landesebene und durch private Stiftungen weitere Zuschüsse und Darlehen, die altersgerechte Wohnraumgestaltungen unterstützen. Diese können individuell variieren und sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet. Es ist daher sinnvoll, auch in der regionalen Förderdatenbank oder bei der zuständigen Kommune nach weiteren Möglichkeiten zu suchen.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung
Um die KfW-Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen einige technische und formale Voraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten insbesondere für das Kreditprogramm 159 und basieren auf dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“.
Technische Anforderungen
Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens den KfW-Standard erfüllen. Dieser legt fest, welche baulichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Immobilie altersgerecht und barrierearm zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise:
- Bodenebene Duschen mit ausreichend Platz für den Rollstuhl
- Haltegriffe an Wänden und in der Dusche
- Breite Türen und Durchgänge
- Einfache Zugänglichkeit zu Sanitärobjekten
- Vorkehrungen für spätere Sicherheitstechnik wie Notrufsysteme
Formale Voraussetzungen
- Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten bei der Bank oder einem Finanzierungspartner gestellt werden.
- Der Kreditvertrag muss mit der Bank abgeschlossen werden, die dann die Förderung bei der KfW beantragt.
- Der KfW-Zuschuss (455-B) war nur möglich, wenn der Mieter oder Eigentümer vor dem Beginn der Arbeiten den Antrag gestellt hat.
- Bei Mietimmobilien ist es ratsam, eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abzuschließen, um späteren Streit um die Nutzung der geförderten Maßnahmen zu vermeiden.
Wie Sie den KfW-Antrag stellen
Der Antrag auf KfW-Förderung für altersgerechtes Wohnen ist ein mehrschrittiger Prozess, der sorgfältig geplant werden muss. Im Folgenden wird beschrieben, wie der Antrag im Rahmen des Kreditprogramms 159 abläuft.
1. Gründliche Planung
Bevor Sie sich für die KfW-Förderung entscheiden, sollten Sie die geplanten Umbaumaßnahmen sorgfältig planen. Dazu gehört:
- Kontakt mit einem Fachunternehmen: Ein Architekt oder Planer kann Ihnen dabei helfen, die baulichen Anforderungen zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen auch nach den KfW-Standards durchgeführt werden.
- Beratung durch eine Wohnungsberatungsstelle: Diese Einrichtungen können Ihnen weitere Informationen über geförderte Maßnahmen und Voraussetzungen geben.
- Planung zusätzlicher Maßnahmen: Wenn Sie auch Energieeffizienzmaßnahmen in Betracht ziehen, können Sie diese ggf. mit der KfW-Förderung kombinieren, um höhere Fördermittel zu erhalten.
2. Prüfung weiterer Fördermöglichkeiten
Wenn Sie über den altersgerechten Umbau hinaus auch Energieeffizienzmaßnahmen planen, können Sie diese ggf. mit der KfW-Förderung verbinden. Dazu gehören z. B.:
- Dämmung von Wänden oder Dächern
- Austausch von Fenstern
- Installation von Wärmepumpen
Diese Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden und führen so zu einem höheren Fördervolumen.
3. Auswahl des Finanzierungspartners
Um den KfW-Kredit 159 in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie einen Finanzierungspartner, der den Kredit für Sie abwickelt. Dies kann Ihre Hausbank, eine Baufinanzierungs-Bank oder ein spezialisierter Finanzdienstleister sein.
Es ist wichtig, vor Beginn der Arbeiten einen Kreditvertrag mit der Bank abzuschließen, da die Bank dann die Förderung bei der KfW beantragt.
4. Kreditvertrag abschließen
Nach der Planung und Auswahl des Finanzierungspartners schließen Sie den Kreditvertrag ab. Dieser legt fest, welche Summe Sie erhalten, zu welchen Konditionen und in welchen Raten Sie den Kredit zurückzahlen müssen.
Die Bank beantragt daraufhin die KfW-Förderung 159. Sie müssen nicht selbst bei der KfW einen Antrag stellen.
5. Warten auf die KfW-Zusage
Nach Einreichung des Antrags durch die Bank muss die KfW prüfen, ob die geplanten Maßnahmen den KfW-Standards entsprechen. Diese Prüfung kann mehrere Wochen dauern.
Erst nach Eingang der Förderzusage der KfW können Sie mit den Bauarbeiten beginnen. Dies ist wichtig, da die Maßnahmen erst dann förderfähig sind, wenn sie nach der Zusage durchgeführt werden.
6. Beginn der Bauarbeiten
Sobald die KfW die Förderung bestätigt hat, können Sie mit den geplanten Umbaumaßnahmen beginnen. Sie sollten sicherstellen, dass alle Arbeiten nach den KfW-Standards durchgeführt werden, um späteren Problemen vorzubeugen.
Wichtige Hinweise
Es gibt einige Punkte, die Sie bei der Beantragung der KfW-Förderung beachten sollten:
- Der Investitionszuschuss 455-B ist seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr erhältlich. Nur noch der Kredit 159 ist für neue Anträge verfügbar.
- Die Förderung durch die KfW ist kein Zuschuss, sondern ein zinsgünstiger Kredit. Sie müssen also später die Kredite zurückzahlen.
- Die Förderung ist ausschließlich für Maßnahmen, die den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllen. Nicht jede bauliche Maßnahme ist daher förderfähig.
- Bei Mietimmobilien ist es wichtig, vor dem Beginn der Arbeiten eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abzuschließen. Diese klärt, wer die Maßnahmen nutzt und ob der Vermieter z. B. die Kosten später von der Miete abziehen kann.
Was wird konkret gefördert?
Die KfW-Förderung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die altersgerechtes Wohnen ermöglichen. Im Folgenden sind die wichtigsten Beispiele aufgeführt:
| Maßnahme | Beschreibung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche | Einbau einer Dusche ohne Stufen | inkl. Haltegriffe und Duschsitzen |
| Modernisierung der Sanitärobjekte | Erneuerung von WC, Waschbecken oder Badewanne | inkl. mobiler oder fest installierter Lifte |
| Installation von Treppen- oder Plattformliften | Unterstützung beim Auf- und Abstieg | besonders in Einfamilienhäusern sinnvoll |
| Schaffung barrierearmer Wohnbereiche | Umbau von Kellerräumen zu Wohnflächen | für barrierefreien Zugang |
| Nachrüstung von Assistenzsystemen | z. B. Notrufsysteme oder sensorgestützte Lichtsteuerung | Ambient Assisted Living-Technologie |
| Umgestaltung des Badezimmers | z. B. durch bessere Raumaufteilung | für mehr Bewegungsfreiheit |
| Einbau von Haltegriffen | in Badezimmer und Flure | für besseren Halt |
Diese Maßnahmen können einzeln oder kombiniert durchgeführt werden. Je nach Umfang der Maßnahmen kann auch die Höhe der Förderung variieren.
Barrierefreies Wohnen und DIN-Norm 18040-2
Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff „barrierefrei“ in der DIN-Norm 18040-2 definiert ist. Diese Norm legt fest, welche baulichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Immobilie als barrierefrei gilt. Die KfW-Förderung richtet sich jedoch vor allem auf barrierereduzierende Maßnahmen, die weniger strengen Voraussetzungen unterliegen.
Das hat den Vorteil, dass viele Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, auch ohne umfassende bauliche Anpassungen gefördert werden können. Dies macht es einfacher, altersgerechte Umbaumaßnahmen durchzuführen, ohne dass eine vollständige barrierefreie Umgestaltung erforderlich ist.
Fazit
Die KfW-Förderung für altersgerechtes und barrierearmes Wohnen ist eine wertvolle Unterstützung für Eigentümer und Mieter, die ihre Wohnimmobilie so gestalten möchten, dass sie auch im Alter nutzbar bleibt. Mit dem Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ bietet die KfW zinsgünstige Darlehen an, die bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit bereitstellen können.
Um den Kredit in Anspruch zu nehmen, ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Die geplanten Maßnahmen müssen den KfW-Standard erfüllen, und der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Es ist daher wichtig, frühzeitig mit einem Finanzierungspartner und ggf. auch mit einem Fachunternehmen zu sprechen.
Die KfW-Förderung ist keine einmalige Zahlung, sondern ein Kredit, der später zurückgezahlt werden muss. Sie ist daher nicht der gleiche wie der ehemalige Investitionszuschuss 455-B, der bis 2024 zur Verfügung stand. Dennoch bietet das Kreditprogramm 159 eine gute Möglichkeit, altersgerechte Umbaumaßnahmen zu finanzieren und so den langfristigen Wohnkomfort zu sichern.