KfW-Darlehen für die energetische Sanierung: Informationen, Voraussetzungen und Fördermodelle

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist ein zentraler Bestandteil der Klimaschutzstrategie in Deutschland. Um private Hausherren und Investoren zu unterstützen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Vielzahl von zinsgünstigen Förderkrediten an. Diese Kredite sind darauf ausgerichtet, Gebäude energieeffizienter zu machen und so den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. In diesem Artikel wird ein Überblick über die KfW-Förderkredite für die energetische Sanierung gegeben. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Programmvoraussetzungen, der Höhe der Förderung sowie den notwendigen Schritten, um die Förderung in Anspruch zu nehmen.

Energetische Sanierung: Bedeutung und Ziele

Die energetische Sanierung ist ein Prozess, bei dem Gebäude durch Maßnahmen wie Dämmung, Austausch von Fenstern oder den Einbau einer Wärmepumpe energetisch verbessert werden. Ziel ist es, den Energiebedarf der Gebäude zu senken und so langfristig Heizkosten zu sparen. Gleichzeitig tragen solche Maßnahmen zum Klimaschutz bei, da der Ausstoß klimaschädlicher Gase durch den Energieverbrauch verringert wird.

Die KfW fördert solche Sanierungsmaßnahmen über verschiedene Programme. Ein zentrales Programm ist das „Wohngebäude – Kredit“ (Programm 261), das ab 2024 in Kraft ist und ältere Förderkredite wie KfW 152 und KfW 167 ersetzt hat. Dieses Programm ist für umfassende Sanierungen gedacht, bei denen das Gebäude einem bestimmten Effizienzhausstandard entsprechen muss.

Voraussetzungen für die KfW-Förderung

Um von einem KfW-Förderkredit profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind im Rahmen der Förderprogramme festgelegt und variieren je nach Art der Sanierung. Im Folgenden sind die wichtigsten Voraussetzungen für das Programm „Wohngebäude – Kredit“ (261) zusammengefasst:

  • Eigentumsverhältnisse: Der Kredit ist für Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie für Eigentumswohnungen erhältlich.
  • Bestandsimmobilien: Der Kredit ist für bestehende Immobilien gedacht. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • Energetische Effizienz: Das Gebäude muss nach der Sanierung einen Effizienzhausstandard erreichen. Dieser Standard wird durch den Primärenergiebedarf und die Transmissionswärme definiert.
  • Planung und Beratung: Eine qualifizierte Planung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten ist zwingend erforderlich. Diese Experten erstellen die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die bei der Antragstellung benötigt wird.
  • Finanzierungspartner: Der Kredit wird nicht direkt von der KfW vergeben, sondern über Finanzierungspartner wie Banken oder Sparkassen.

Arten der KfW-Förderung

Die KfW bietet verschiedene Förderprodukte an, die sich in der Art der Förderung unterscheiden. Die wichtigsten Formen sind:

  • Zinsgünstige Kredite: Bei diesen Krediten profitiert der Kreditnehmer von einem niedrigeren Zinssatz als bei regulären Krediten. Die Höhe der Kreditsumme hängt von der Art der Sanierung und dem erreichten Effizienzhausstandard ab.
  • Zuschüsse: Einige Programme bieten auch direkte Zuschüsse an, die den Kreditbetrag reduzieren oder den Tilgungsbedarf verringern.
  • Kredite mit Tilgungszuschüssen: Bei diesen Krediten wird ein Teil der Kreditsumme durch einen Tilgungszuschuss ersetzt. Der Kreditnehmer muss also nicht die gesamte Kreditsumme tilgen. Dies ist insbesondere für umfassende Sanierungen vorteilhaft.

Ein zentrales Förderprodukt ist der KfW-Kredit 261. Bei diesem Kredit handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschüssen. Die maximale Kreditsumme beträgt 150.000 Euro je Wohneinheit. Diese Summe kann nur dann erreicht werden, wenn das Gebäude nach der Sanierung entweder in die Erneuerbare-Energien-Klasse oder in die Nachhaltigkeits-Klasse eingestuft wird.

  • Erneuerbare-Energien-Klasse: Diese Klasse wird erreicht, wenn das Gebäude nach der Sanierung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien für die Beheizung nutzt. Dies kann beispielsweise durch den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung erreicht werden.
  • Nachhaltigkeits-Klasse: Diese Klasse erfordert, dass das Gebäude das Nachhaltigkeitszertifikat „Qualitätsiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) trägt. Dieses Zertifikat wird vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen ausgestellt. Kriterien für das QNG-Zertifikat sind unter anderem die Art der Baumaterialien, die Barrierefreiheit des Hauses und die Energieeffizienz.

Wenn das Gebäude weder in die Erneuerbare-Energien-Klasse noch in die Nachhaltigkeits-Klasse eingestuft wird, beträgt die maximale Kreditsumme 120.000 Euro je Wohneinheit. Das bedeutet, dass es einen finanziellen Anreiz gibt, besonders nachhaltige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Schritte zur Antragstellung

Die Beantragung eines KfW-Förderkredits erfolgt in mehreren Schritten. Die folgenden Schritte sind für das Programm 261 typisch:

  1. Planung der Sanierung: Der erste Schritt besteht in der Planung der Sanierungsmaßnahmen. Hierbei ist es sinnvoll, mehrere Angebote von Fachfirmen einzuholen. Die Planung sollte so ausgearbeitet sein, dass die KfW-Anforderungen erfüllt werden.

  2. Einbindung eines Energieberaters: Eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte ist zwingend erforderlich. Diese Experten erstellen die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die bei der Antragstellung benötigt wird. Die BzA bestätigt, dass die geplante Sanierung die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Gleichzeitig wird eine BzA-Identifikationsnummer generiert, die für die Antragstellung notwendig ist.

  3. Finanzierungspartner finden: Der KfW-Kredit wird nicht direkt von der KfW vergeben, sondern über sogenannte durchleitende Finanzierungspartner. Dazu zählen Banken, Sparkassen oder andere Finanzdienstleister. Der Kreditnehmer muss einen Finanzierungspartner finden, der bereit ist, den Kredit zu vergeben.

  4. Antragstellung: Bei dem gewählten Finanzierungspartner muss ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Hierzu sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Dazu gehören unter anderem:

    • Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA)
    • Gegebenenfalls eine Bestätigung durch die Kommune, dass das Gebäude als „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ eingestuft ist
    • Unterlagen zu den förderfähigen Kosten
  5. Durchführung der Sanierung: Nach der Antragstellung und der Bewilligung der Förderung kann die Sanierung durchgeführt werden. Wichtig ist, dass alle förderfähigen Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden.

  6. Nachweis der Durchführung: Nach Abschluss der Sanierung müssen zusätzliche Unterlagen beim Finanzierungspartner vorgelegt werden. Dazu gehören die „Bestätigung nach Durchführung“ und bei Krediten über 25.000 Euro eine „Ergänzung zur Bestätigung nach Durchführung“. Diese Unterlagen werden von der Energieeffizienz-Expertin oder dem Energieeffizienz-Experten erstellt.

Fazit

Die KfW bietet mit ihrem Programm „Wohngebäude – Kredit“ (261) eine wertvolle Unterstützung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Dieses Programm ersetzt ältere Förderkredite wie KfW 152 und KfW 167 und ist auf umfassende Sanierungen ausgerichtet. Der Kredit ist zinsgünstig und kann durch Tilgungszuschüsse ergänzt werden. Die Höhe der Kreditsumme hängt davon ab, ob das Gebäude nach der Sanierung in die Erneuerbare-Energien-Klasse oder die Nachhaltigkeits-Klasse eingestuft wird.

Die Beantragung des KfW-Kredits erfolgt in mehreren Schritten. Eine qualifizierte Planung und Beratung sind zwingend erforderlich. Der Kredit wird nicht direkt von der KfW vergeben, sondern über Finanzierungspartner wie Banken oder Sparkassen. Bei der Antragstellung müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, die die energetische Sanierung nachweisen.

Die KfW-Förderung ist insbesondere für Eigentümer von Bestandsimmobilien interessant. Sie bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern trägt auch zum Klimaschutz bei. Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch sanieren möchte, sollte daher die KfW-Förderprodukte in Betracht ziehen.

Quellen

  1. Kredit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus beantragen
  2. Energieeffizient Sanieren – KfW-Förderkredite
  3. KfW-Förderung für die energetische Sanierung
  4. Förderprodukte für die energetische Sanierung
  5. KfW-Förderkredite für Wohngebäude

Ähnliche Beiträge