Steuerliche Absetzung von Renovierungskosten – Was Eigentümer wissen müssen

Die Renovierung einer Immobilie bedeutet nicht nur bauliche Verbesserungen und Wertsteigerung, sondern auch eine finanzielle Investition. Viele Eigentümer wissen jedoch nicht, dass eine große Anzahl dieser Kosten steuerlich geltend gemacht werden kann. Dieser Artikel erklärt detailliert, welche Renovierungskosten abgesetzt werden können, wie sie korrekt erfasst werden und welche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Grundlage ist die Bewertung renommierten Informationsmaterialien, die sich auf die deutsche Steuerpraxis beziehen.

Was bedeutet steuerlich absetzen?

Steuerlich absetzen bedeutet, dass bestimmte Kosten, die im Zuge der Erhaltung oder Wartung einer Immobilie entstanden sind, von den Einkünften abgezogen werden können. Dadurch sinkt die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Dies gilt insbesondere für vermietete Immobilien, wobei auch für selbstgenutzte Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen Abzüge möglich sind.

Die Absetzung kann entweder sofort erfolgen oder über mehrere Jahre verteilt. Der Unterschied hängt davon ab, ob die Kosten als Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungsaufwendungen einzuordnen sind.

Erhaltungsaufwendungen vs. Herstellungsaufwendungen

Die Einteilung der Renovierungskosten in Erhaltungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen ist entscheidend für die steuerliche Behandlung.

  • Erhaltungsaufwendungen dienen der Wartung und Instandhaltung der bestehenden Immobilie. Solche Kosten können in der Regel in voller Höhe und sofort in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise:

    • Streichen von Wänden und Fensterrahmen
    • Tapezieren
    • Austausch von Bodenbelägen
    • Reparaturen an Dach, Fenstern, Türen, Heizung oder Sanitär (ohne Standardverbesserungen)
    • Streichen der Fassade
  • Herstellungsaufwendungen hingegen beziehen sich auf Maßnahmen, die den Wert der Immobilie dauerhaft erhöhen. Beispiele hierfür sind:

    • Anbauten
    • Einbau einer neuen Einbauküche
    • Generelle Wertsteigerungen durch Renovierungen

Diese Kosten müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Der Abschreibungsbetrag ist in der Regel für 50 Jahre verteilt. Allerdings können die Finanzämter auch kürzere oder längere Abschreibungsdauern festlegen, je nach Art der Maßnahme.

Welche Renovierungskosten können steuerlich abgesetzt werden?

Nicht alle Renovierungsarbeiten lassen sich steuerlich geltend machen. Entscheidend ist, dass die Kosten zur Erhaltung der Immobilie beitragen oder zur Erhaltung der Mietqualität dienen.

Übliche absetzbare Kostenpositionen

Folgende Kostenpositionen fallen in der Regel unter Erhaltungsaufwendungen und können somit sofort steuerlich abgesetzt werden:

  • Streichen von Wänden, Türen und Fensterrahmen
  • Tapezieren
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Badezimmerrenovierung (ohne Wertsteigerungen)
  • Reparatur oder Neudeckung des Dachs
  • Streichen der Fassade
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einbau von Türsprechanlagen
  • Erneuerung von Elektroinstallationen
  • Erneuerung von Rohrleitungen

Was gilt nicht als steuerlich absetzbar?

Es gibt jedoch auch Renovierungsarbeiten, die nicht als Erhaltungsaufwendungen gelten, sondern als Herstellungsaufwendungen beurteilt werden. Solche Maßnahmen müssen über einen Zeitraum abgeschrieben werden.

Zu diesen zählen beispielsweise:

  • Anbau einer Terrasse oder eines Anbaus
  • Einbau einer Einbauküche mit hohem Preisaufwand
  • Generelle Wertsteigerungen, die über das Maß der Erhaltung hinausgehen

Beispiel: Absetzung einer Einbauküche

Wenn ein Vermieter eine hochwertige Einbauküche für mehr als 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer investiert, muss der Betrag über mehrere Jahre abgeschrieben werden. In der Regel erfolgt dies über 10 Jahre. Jährlich kann dann ein zehntel des Gesamtbetrags in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Wie erfolgt die steuerliche Absetzung?

Die korrekte Erfassung der Renovierungskosten in der Steuererklärung ist entscheidend. Je nach Art der Nutzung der Immobilie – vermietet oder selbstgenutzt – ändern sich die Eintragungspflichten.

1. Für vermietete Immobilien

Für vermietete Immobilien können Renovierungskosten entweder als Erhaltungsaufwendungen oder Herstellungsaufwendungen eintragen werden:

  • Erhaltungsaufwendungen werden in der Anlage "Vermietung und Verpachtung" unter "Betriebskosten und andere Ausgaben" > "Erhaltungsaufwendungen" erfasst.
  • Herstellungsaufwendungen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden und werden im Abschnitt "Absetzung für Abnutzung (AfA)" eingetragen.

Ein weiteres Beispiel: Wenn ein Vermieter für Reparaturen an einem Dach 10.000 Euro ausgibt, kann er diese in der Steuererklärung entweder vollständig im Jahr der Ausgabe berücksichtigen oder auf mehrere Jahre verteilen – je nach seiner persönlichen Steuerlage.

2. Für selbstgenutzte Immobilien

Bei selbstgenutzten Immobilien gelten andere Regeln. Hier können nur die Kosten, die nicht selbstgenutzt werden, berücksichtigt werden. Das bedeutet:

  • Wenn ein Eigentümer beispielsweise 50 % seiner Wohnung selbst nutzt und 50 % vermietet, muss er den selbstgenutzten Anteil aus der Absetzung herausrechnen.
  • Nur der vermietete Teil der Kosten kann steuerlich berücksichtigt werden.

3. Für leerstehende Immobilien

Wenn eine Immobilie leer steht, kann sie dennoch steuerlich abgesetzt werden – vorausgesetzt, die *Vermietungsabsicht kann nachgewiesen werden. Das Finanzamt kann in solchen Fällen misstrauisch werden, wenn über mehrere Jahre ein Verlust entsteht. In solchen Fällen kann es zu *vorbehaltener Absetzung kommen, was bedeutet, dass die Steuererstattung später angepasst werden kann.

Praktische Tipps zur Absetzung

Um die steuerliche Absetzung erfolgreich zu nutzen, sollten einige Punkte beachtet werden:

1. Belege aufbewahren

Es ist wichtig, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren. Insbesondere muss die Rechnung: - die Maßnahme beschreiben - die Handwerkerarbeiten belegen - die Adresse der Immobilie enthalten - in deutscher Sprache sein

Außerdem ist zu beachten, dass Barzahlungen nicht akzeptiert werden. Stattdessen sollten Kontoauszüge als Nachweis vorgelegt werden.

2. Kosten richtig zuordnen

Eine falsche Zuordnung der Kosten kann zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Empfehlenswert ist es, Software wie WISO Steuer zu nutzen, die Schritt für Schritt führt und hilft, die Kosten korrekt einzuordnen.

3. Steuerberater hinzuziehen

Auch wenn die Absetzung in der Regel einfach ist, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und keine Rechtsverluste entstehen. Dies gilt insbesondere für komplexe Fälle, in denen beispielsweise Rückzahlungen oder Zinsen berücksichtigt werden müssen.

Wann sich die Absetzung lohnt

Die steuerliche Absetzung ist besonders vorteilhaft, wenn:

  • die Renovierungskosten hoch sind
  • das Einkommen aus der Vermietung entsprechend hoch ist
  • die Steuerschuld hoch ist

Beispiel:

Ein Vermieter erwirbt neue Fenster und eine Dachgaube für insgesamt 20.000 Euro. Wenn er diese Kosten im gleichen Jahr ansetzt und sein Vermieter-Einkommen 15.000 Euro beträgt, sinkt sein zu versteuerndes Einkommen auf 5.000 Euro. Dies kann zu einer deutlichen Steuersenkung führen.

Hingegen kann es sinnvoll sein, die Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen, wenn das Einkommen gering ist oder der Vermieter nicht profitiert. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Kosten über zwei bis maximal fünf Jahre zu verteilen.

Grenzen der Absetzung

Es gibt jedoch auch Grenzen, die zu beachten sind:

  • Nur die Einnahmen aus der Vermietung können von den Kosten abgezogen werden.
  • Negative Einnahmen (Verluste) können mit anderen Einkünften verrechnet werden, aber nur innerhalb des gleichen Steuerjahres.
  • Verluste über mehrere Jahre können zu vorbehaltener Absetzung führen, sodass die Steuererstattung später korrigiert werden kann.

Beispiel: Verluste aus der Vermietung

Wenn ein Vermieter durch Renovierungsarbeiten einen Verlust von 10.000 Euro erzielt und im selben Jahr 15.000 Euro aus anderen Einnahmen verdient, kann er den Verlust mit dem Einkommen verrechnen. Das bedeutet, er muss nur 5.000 Euro steuerlich berücksichtigen.

Fazit

Die steuerliche Absetzung von Renovierungskosten bietet wichtige Vorteile für Eigentümer von vermieteten Immobilien. Durch die korrekte Einordnung der Kosten als Erhaltungs- oder Herstellungsaufwendungen können sie entweder sofort oder über mehrere Jahre abgesetzt werden. Wichtig ist, die Kosten korrekt zu erfassen und Belege aufzubewahren. Zudem kann eine Steuererklärung mit Software oder Steuerberatung hilfreich sein, um Fehler zu vermeiden.

Vor allem für höhere Renovierungskosten kann die Absetzung eine deutliche Steuersenkung ermöglichen. Dennoch gilt es, die Grenzen der Absetzung zu beachten, um langfristig keine Nachteile zu erleiden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich frühzeitig bei einem Steuerberater oder Finanzamt zu informieren.

Quellen

  1. Bühl Steuer-Ratgeber: Renovierung steuerlich absetzbar
  2. 15 Kosten, die Vermieter von der Steuer absetzen können
  3. Sanierungskosten steuerlich absetzen – Was Sie wissen müssen
  4. Renovierungskosten von der Steuer absetzen
  5. Renovierungskosten für vermietete Immobilien absetzen
  6. Sanierungskosten steuerlich absetzen – Darauf sollten Sie achten

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