Steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungskosten – Was Eigentümer und Vermieter wissen sollten

Renovierungsarbeiten sind nicht nur eine Investition in den Wert der eigenen Immobilie, sondern können auch steuerlich vorteilhaft genutzt werden. Ob die Kosten steuerlich abgesetzt werden dürfen, hängt jedoch stark davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. In diesem Artikel wird detailliert erläutert, welche Renovierungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden können, wie sie korrekt erfasst werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der steuerliche Abzug gewährleistet ist.

Steuerliche Absetzbarkeit bei selbstgenutzten Immobilien

Bei selbstgenutzten Immobilien gilt ein spezielles Regelwerk, das sich von der Regelung für vermietete Objekte unterscheidet. Eigentümer, die selbst in der renovierten Immobilie wohnen, können bestimmte Renovierungskosten steuerlich geltend machen, allerdings mit eingeschränktem Abzug. Im Unterschied zu Vermieterkosten, die in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, stehen Eigentümern bei Selbstnutzung lediglich eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zur Verfügung.

Eigenleistungen: Grenzen und Abzugsfähigkeit

Eigenleistungen, also Tätigkeiten, die der Eigentümer selbst ausführt, sind grundsätzlich steuerlich begrenzt abzugsfähig. Laut den verfügbaren Quellen ist es möglich, bis zu 20 % der Renovierungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro jährlich, als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Wichtig ist, dass die Arbeit tatsächlich im Haushalt durchgeführt wird und nicht im Rahmen eines Neubaus entstanden ist.

Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen

Für Handwerkerleistungen, beispielsweise für Malerarbeiten, Bodenbeläge oder Dacharbeiten, gibt es klare Vorgaben. Diese Leistungen können in den Bereich „Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt“ eingetragen werden. Hier ist zu beachten, dass nur die Lohnkosten und nicht etwa Materialkosten absetzbar sind. Das bedeutet, dass beispielsweise die Kosten für Farbe oder Estrich nicht berücksichtigt werden können, wenn diese von einem Handwerker erbracht werden.

Dokumentation und Belegaufbewahrung

Die ordnungsgemäße Buchführung ist entscheidend, um im Bedarfsfall Nachweise gegenüber dem Finanzamt vorlegen zu können. Rechnungen, Zahlungsnachweise und Arbeitsnachweise müssen gut aufbewahrt werden. Obwohl sie bei der Abgabe der Steuererklärung nicht mitgeschickt werden müssen, sind sie erforderlich, falls das Finanzamt eine Überprüfung durchführt. Nach der Absetzfrist von zehn Jahren können die Belege entsorgt werden.

Steuerliche Absetzbarkeit bei vermieteten Immobilien

Für Vermieter gelten andere Regelungen. Renovierungskosten können in der Regel als Werbungskosten abgesetzt werden, wodurch die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung reduziert werden. Im Unterschied zu Selbstnutzern können Vermieter die Kosten in voller Höhe berücksichtigen, wobei sie zwischen Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten unterscheiden müssen.

Erhaltungsaufwendungen: Sofortabzug in voller Höhe

Erhaltungsaufwendungen dienen dem Erhalt des baulichen Zustandes der Immobilie. Beispiele hierfür sind die Renovierung von Wänden, der Austausch von Bodenbelägen oder kleinere Reparaturen am Dach. Solche Maßnahmen können in der Regel direkt und in voller Höhe als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Diese Kosten werden in den Bereich „Vermieter > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Betriebskosten und andere Ausgaben > Erhaltungsaufwendungen“ eingetragen. Sie reduzieren die steuerpflichtigen Einkünfte direkt und können so den steuerlichen Gesamtausgang senken.

Herstellungskosten: Abschreibung über mehrere Jahre

Herstellungskosten sind dagegen Maßnahmen, die den Wert der Immobilie dauerhaft erhöhen. Beispiele hierfür sind der Anbau einer Garage, der Einbau einer neuen Heizungsanlage oder die Errichtung einer Terrasse. Solche Investitionen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden, in der Regel über 50 Jahre. Der Abzug erfolgt dann in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA).

Vermieter müssen solche Kosten im Abschnitt zur AfA eintragen, wodurch die steuerliche Vorteilhaftigkeit über den langfristigen Zeitraum der Abschreibung entsteht. Die Planung solcher Maßnahmen sollte daher immer mit Blick auf die steuerliche Abschreibung erfolgen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen im Mietkontext

Auch bei vermieteten Immobilien gibt es die Möglichkeit, bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen. Beispielsweise können Kosten für eine Grundreinigung nach Renovierungsarbeiten oder für Gartenarbeiten berücksichtigt werden. Diese Leistungen müssen jedoch nicht direkt durch den Eigentümer erbracht werden – sie können beispielsweise durch beauftragte Dienstleister wie Reinigungsfirma oder Gärtner erbracht werden.

Grenzen der Absetzbarkeit

Es gibt jedoch auch klare Grenzen. Nicht abzugsfähig sind beispielsweise Materialkosten, Leistungen von Architekten oder Gutachtern sowie Leistungen, für die bereits öffentliche Förderung wie KfW-Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse erhalten wurden. Zudem sind Kosten, die im Zusammenhang mit einem Neubau entstanden sind, nicht steuerlich berücksichtigt.

Praktische Tipps für die Steuererklärung

Software wie WISO Steuer als Unterstützung

Die korrekte Eintragung der Renovierungskosten in der Steuererklärung ist entscheidend. Software wie WISO Steuer kann hierbei eine große Hilfe sein. Die Software führt Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben und hilft dabei, die Kosten korrekt zuordnen. So wird sichergestellt, dass Erhaltungsaufwendungen, Herstellungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen an den richtigen Stellen der Steuererklärung eingetragen werden.

Vorbereitung auf mögliche Prüfungen

Das Finanzamt prüft in manchen Fällen die steuerlich geltend gemachten Renovierungskosten. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Buchführung unerlässlich. Es empfiehlt sich, alle Rechnungen, Verträge und Nachweise ordentlich zu archivieren. Besonders wichtig ist dies in den ersten zehn Jahren nach der Renovierung, da dies die Absetzfrist darstellt.

Auswirkungen auf die Grundsteuer

Renovierungen können auch indirekte Auswirkungen auf die Grundsteuer haben. Je nach Umfang der Renovierungsmaßnahmen kann der Einheitswert der Immobilie steigen, was sich in einer höheren Grundsteuer niederschlägt. Es ist daher wichtig, Renovierungsmaßnahmen so zu planen, dass sie zwar den Wert der Immobilie steigern, aber gleichzeitig die langfristigen steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungskosten bietet für Eigentümer und Vermieter eine wertvolle Möglichkeit, ihre Investitionen finanziell entlasten zu können. Dabei ist es entscheidend, die Kosten korrekt zuordnen und in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Ob Eigenleistungen, Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen – jede Maßnahme unterliegt spezifischen Regelungen, die im Vorfeld bekannt sein sollten.

Für Selbstnutzer ist die Steuerermäßigung auf bis zu 20 % der Renovierungskosten, maximal 4.000 Euro, relevant. Vermieter hingegen profitieren davon, dass sie Renovierungskosten in voller Höhe als Werbungskosten absetzen können, wobei sie zwischen Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten unterscheiden müssen. Beide Gruppen profitieren jedoch davon, dass sie die Kosten ordnungsgemäß in der Steuererklärung eintragen können, um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Durch sorgfältige Planung, ordnungsgemäße Buchführung und die Nutzung von Steuererklärungssoftware wie WISO Steuer lässt sich die steuerliche Absetzbarkeit optimal nutzen – ohne unnötige Risiken einzugehen.

Quellen

  1. Bühl: Renovierungskosten in die Steuererklärung eintragen
  2. Finanztip: Steuererklärung
  3. Der Steuermeister: Eigenleistung von der Steuer absetzen
  4. Steuertalk: Renovierungskosten steuerlich geltend machen
  5. Focus: Renovierungskosten von der Steuer absetzen – So geht’s

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