Der "Krankenschein für das Haus" – Finanzielle Unterstützung bei Renovierungen aus gesundheitlichen Gründen

Einleitung

In einer Zeit, in der Haushalte immer häufiger mit unerwarteten Herausforderungen konfrontiert werden, besonders wenn ein Familienmitglied aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung Pflege braucht, ist die Renovierung eines Hauses oft nicht mehr nur eine Frage des Wohnerlebnisses oder der Bautechnik. Sie wird zur Notwendigkeit, um die Lebensqualität und Sicherheit der betroffenen Person zu gewährleisten. In solchen Fällen bietet es sich an, die sogenannte „Finanzsicherheit für die Immobilie“ in Betracht zu ziehen – ein Konzept, das oft als „Krankenschein für das Haus“ bezeichnet wird.

Dieser Begriff beschreibt im Wesentlichen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die es Eigentümern ermöglichen, ihre Wohnungen barrierefrei und behindertengerecht umzubauen oder zu errichten. Solche Maßnahmen können beispielsweise den Einbau einer Rampe, die Sanierung des Bads, den Umbau des Hauses für Pflegepersonal oder den Einbau von Hilfsmitteln beinhalten. Die Finanzierung solcher Maßnahmen ist oftmals über staatliche, kommunale oder private Mittel möglich.

Dieser Artikel liefert eine detaillierte Übersicht über die Finanzierungsoptionen, die bei Renovierungen aus gesundheitlichen Gründen zur Verfügung stehen. Dazu zählen staatliche Zuschüsse, KfW-Förderprogramme, Stiftungshilfen sowie private Finanzierungsmöglichkeiten wie Bausparverträge. Die Informationsbasis stammt ausschließlich aus öffentlich verfügbaren Quellen und Diskussionen, die in Foren, Blogs und staatlichen Regelwerken zu finden sind.

Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse

Eine der ersten Anlaufstellen für Familien, die einen behindertengerechten oder barrierefreien Umbau planen, ist die Pflegekasse. Diese bietet sogenannte Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen an, die darauf abzielen, die Pflegesituation im Haushalt zu verbessern. Die Maßnahmen können beispielsweise folgende Umbauteile umfassen:

  • Türverbreiterungen
  • Einbau automatischer Türöffner
  • Installation fest montierter Rampen oder Haltegriffe
  • Barrierefreie Küchenmöbel
  • Barrierefreier oder barrieregemindert ausgebauter Bäder
  • Installation von Treppen- oder Plattformliften
  • Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Der Antrag auf solche Maßnahmen wird direkt bei der Pflegekasse gestellt, wobei ein Kostenvoranschlag und eine Notwendigkeitsbescheinigung durch einen Pflegedienst erforderlich sind. Die Pflegekasse stellt hierzu ein eigenes Formular bereit. Zudem ist eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MdK) erforderlich, der von der Pflegekasse beauftragt wird.

Einige Beispiele aus der Praxis zeigen, dass die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro einmalig für Umbauten zur Verfügung stellen kann. Dieser Betrag kann nicht für andere Zwecke erneut beantragt werden, außer in Fällen einer deutlichen Verschlechterung der Gesundheit. Zudem ist es möglich, einzelne Komponenten des Umbaus – wie den Einbau einer Dusche oder eines Badewannenlifts – als Hilfsmittel zu beantragen, wodurch diese Maßnahmen zu 100 % durch die Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen werden können.

Ein Vorteil dieser Förderung ist, dass sie keine Normen des barrierefreien Bauens erfüllen muss. Es reicht aus, dass die Maßnahmen tatsächlich zur Verbesserung der Pflegesituation beitragen. Dies ermöglicht eine flexible Planung der Umbaumaßnahmen, wobei jedoch darauf geachtet werden muss, dass der Antrag vollständig ist und mit allen notwendigen Belegen versehen wird.

Kombination mit weiteren Förderprogrammen

Neben der Pflegekasse gibt es weitere Förderquellen, die in Kombination genutzt werden können. Besonders erwähnenswert ist hier die KfW-Förderbank, die spezielle Kredite für den Barrierenabbau anbietet. Solche Kredite sind insbesondere dann sinnvoll, wenn die Kosten der Renovierungen über dem Zuschussrahmen liegen, den die Pflegekasse bereitstellt.

Ein weiteres Modell ist die Wohnungshilfe, die von der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit oder dem Integrationsamt angeboten wird. Diese Leistung ist Teil der Teilhabe am Arbeitsleben und kann in Fällen, in denen der Weg zur Arbeit barrierefrei gestaltet werden muss, in vollem Umfang übernommen werden. Beispiele hierfür sind:

  • Barrierefreier Umbau der Haustür mit Rampe, Lift oder Türöffner
  • Installation eines Aufzugs, wenn der Zugang nicht anders barrierefrei ist
  • Barrierefreie Sanitäranlagen
  • Hublifte am Eingang
  • Klimaanlagen oder andere technische Anpassungen

Ein entscheidender Vorteil dieser Leistungen ist, dass sie kombinierbar mit den Maßnahmen der Pflegekasse sind. Das bedeutet, dass beispielsweise die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts durch die Wohnungshilfe übernommen werden können, während die Kosten für den Umbau des Bads über die Pflegekasse abgedeckt werden.

Zudem ist in einigen Bundesländern – insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Baden-Württemberg – die Sozialbehörde als weitere Finanzierungsquelle relevant. So können Familien, die in engen Einkommensverhältnissen leben, zusätzliche Unterstützung durch das Sozialamt erhalten. Hierbei ist eine Einkommensprüfung erforderlich, die zeigt, dass die Familie nicht in der Lage ist, die Renovierungskosten aus eigenen Mitteln zu stemmen.

Stiftungshilfen und private Finanzierungsquellen

Neben staatlichen und kommunalen Förderungen können auch Stiftungen eine Rolle spielen. Allerdings sind Stiftungen nur in außergewöhnlichen Konstellationen bereit, zu zahlen. Es müssen alle anderen Finanzierungsquellen, wie Krankenkasse oder Pflegekasse, bereits ausgeschöpft sein, bevor eine Stiftung in Betracht kommt. Zudem ist die Bedürftigkeit entscheidend, sowohl in finanzieller als auch in medizinischer Hinsicht.

Einige Beispiele aus der Praxis zeigen, dass Stiftungen in Einzelfällen Behandlungskosten übernehmen können, wenn die Krankenkasse sich weigert. Solche Fälle sind jedoch selten und meist auf spezielle Erkrankungen wie Krebs oder andere schwere Erkrankungen beschränkt. Zudem ist es möglich, dass Stiftungen als Vermittler zwischen Versicherungen agieren, beispielsweise bei Mutter-Kind-Kuren, wenn die Versicherungssituation ungünstig ist.

Für den Einzelhaushalt bedeutet das, dass Stiftungen nicht als erste Anlaufstelle, sondern eher als Zweit- oder Drittmöglichkeit in Betracht kommen. Zudem ist es wichtig, dass der Antrag auf eine Stiftungshilfe vollständig und detailliert ist. Einkünfte und Ausgaben müssen belegt werden, und ein Kostenvoranschlag ist Pflicht.

Bausparverträge als "Krankenschein für das Haus"

Ein weiteres Modell, das in der Diskussion immer wieder erwähnt wird, ist der Bausparvertrag, der oft als "Krankenschein für das Haus" bezeichnet wird. Dieser Begriff beschreibt die Idee, einen Bausparvertrag als Vorsorgeinstrument für Renovierungen oder Umbauten einzusetzen. Im Gegensatz zu einem Kredit über eine Bank, der vor allem bei Finanzierungsbedarfen unter 50.000 Euro oft nicht attraktiv ist, bieten Bausparkassen hier Vorteile.

Ein Beispiel ist der Bausparvertrag "Haus Plus" der Bausparkasse Mainz, der bereits ab 50 Euro monatlich Einzahlung startet und nach 5, 10, 15, 20 oder 25 Jahren eine automatische Zuteilung über 5.000 Euro ermöglicht. Der Guthabenzins liegt hier bei 0,01 %, und der Darlehenszinssatz bei 0,99 %. Zudem können Bauspardarlehen unter 50.000 Euro ohne Grundschuld vergeben werden, was für viele Haushalte eine große Erleichterung darstellt.

Die Vorteile eines Bausparvertrags liegen also in der Flexibilität, der Zinsgünstigkeit und der Planbarkeit. Wer nicht in der Lage ist, einen Kredit über eine Bank zu erhalten, kann mit einem Bausparvertrag dennoch finanzielle Mittel für Renovierungen oder Umbauten bereitstellen. Zudem kann der Bausparvertrag als Teil der Wohnungsbauprämie genutzt werden, wodurch Sparbeiträge staatlich gefördert werden können.

Praktische Beispiele und Tipps

Neben den theoretischen Modellen gibt es auch praktische Beispiele, die zeigen, wie Renovierungen aus gesundheitlichen Gründen finanziert werden können. Ein solches Beispiel ist die Demontage eines zweiten Waschbeckens, die durch die Krankenkasse als Hilfsmittel übernommen werden kann. Ebenso kann der Einbau eines Badewannenlifts oder eines Sanitätsrollstuhls zu 100 % gefördert werden, wodurch der Haushalt finanziell entlastet wird.

Ein weiteres Beispiel ist der Einbau eines Treppenlifts, der in manchen Fällen durch die Wohnungshilfe übernommen wird. Zudem ist es möglich, den Garten so umzugestalten, dass das Haus über die Terrasse barrierefrei betreten werden kann. In solchen Fällen können beispielsweise Rampen von Bekannten oder Handwerkern gebaut werden, wodurch Kosten eingespart werden.

Wichtig ist, dass die Familie klar plant und priorisiert, welche Maßnahmen am dringendsten sind. So können beispielsweise die Kosten für einen Badumbau den Zuschussrahmen der Pflegekasse sprengen, was eine Kombination mit weiteren Förderquellen erforderlich macht.

Ein weiterer Tipp ist, sich frühzeitig an Beratungsstellen wie den Pflegestützpunkt der Stadt oder an die Neuroklinik zu wenden. Diese Stellen können nicht nur mit Formularen und Informationen versorgen, sondern auch bei der Beantragung von Förderungen und Krediten unterstützen.

Fazit

Der Begriff „Krankenschein für das Haus“ bezeichnet im Kern die Finanzierung von Renovierungen oder Umbauten, die aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen notwendig sind. Solche Maßnahmen können durch mehrere Quellen gefördert werden, darunter:

  • Die Pflegekasse, die bis zu 4.000 Euro für Umbauten zur Verfügung stellt
  • Die KfW-Förderbank, die günstige Kredite für den Barrierenabbau anbietet
  • Die Rentenversicherung, die die sogenannte Wohnungshilfe als Teil der Teilhabe am Arbeitsleben anbietet
  • Das Sozialamt, das in engen Einkommensverhältnissen zusätzliche Unterstützung leisten kann
  • Stiftungen, die in Einzelfällen als Zweitfinanzierungsquelle dienen können
  • Bausparverträge, die als Vorsorgeinstrument für Renovierungen genutzt werden können

Die Planung solcher Maßnahmen sollte vorausschauend und detailliert erfolgen. Dabei ist es wichtig, dass alle Förderquellen genutzt werden, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Zudem ist es sinnvoll, frühzeitig mit Beratungsstellen und Handwerkern zusammenzuarbeiten, um den Umbau möglichst reibungslos und kosteneffizient durchzuführen.

Ein Umbau aus gesundheitlichen Gründen ist immer eine große Herausforderung, sowohl finanziell als auch emotional. Doch mit der richtigen Planung, den richtigen Anträgen und der Unterstützung durch verschiedene Finanzierungsquellen ist es möglich, den Haushalt so zu gestalten, dass er die Bedürfnisse aller Familienmitglieder – auch derer mit Pflegebedarf – optimal erfüllt.

Quellen

  1. Umbau eines Hauses wegen Krankheit – finanzielle Unterstützung gesucht
  2. Der Krankenschein fürs Haus
  3. Der Immobilienbesitzer von heute
  4. Behindertengerecht umbauen – Zuschuss

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