Steuererleichterungen bei energetischen Sanierungen: Förderrichtlinien, Anforderungen und Voraussetzungen

Die energetische Sanierung von Gebäuden hat sich mittlerweile zu einem festeren Bestandteil der modernen Bau- und Renovierungslandschaft entwickelt. Nicht nur, um langfristig Energiekosten zu senken und Wohnkomfort zu optimieren, sondern auch aufgrund staatlicher Initiativen zur Klimaneutralität und energiepolitischer Reformen. Ein besonderes Instrument der staatlichen Unterstützung ist die steuerliche Förderung, die Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden erheblich entlasten kann. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte dieser steuerlichen Förderung näher erläutert, einschließlich der förderfähigen Maßnahmen, Voraussetzungen, zeitlichen Rahmenbedingungen sowie der Antragstellung.


Was ist die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen?

Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen ist eine Vorteilregelung, die in § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt ist. Ziel dieser Regelung ist es, Immobilieneigentümer zu unterstützen, energieeffiziente Maßnahmen vorzunehmen, um die Energieversorgung des eigenen Wohnraums zu optimieren und somit CO₂-Emissionen zu reduzieren. Der Staat gibt hierbei einen Teil der bei der Sanierung anfallenden Kosten in Form einer Steuerermäßigung züruck.

Durch diese Erleichterung wird eine Anreizwirkung geschaffen, um den sogenannten „Sanierungsstau“ voranzutreiben und Investitionen in Modernisierungen von Altbauten oder Einfamilienhäusern zu fördern.


Welche Maßnahmen sind förderfähige energetische Sanierungen?

Steuerlich absetzbar sind solche Maßnahmen, die energetisch nennenswerte Verbesserungen im Hinblick auf Wärmedämmung, Heizungsoptimierung oder Lüftungstechnik bewirken. Laut den Vorgaben der Bundesregierung und den dazugehörigen Verordnungen dürfen folgende Maßnahmen steuerlich gefördert werden:

  • Wärmedämmung an Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung oder Einbau neuer Fenster oder Außentüren
  • Optimierung oder Erneuerung einer Heizungsanlage (älter als 2 Jahre)
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Installationsarbeiten digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Zusätzlich können auch Kosten, die im Zusammenhang mit der fachgerechten Baubegleitung oder der Fachplanung einer energetischen Sanierung entstehen, steuerlich gefördert werden. Hierbei steht jedoch nicht die gesamte Summe zur Verfügung, sondern maximal 50 Prozent der Kosten sind einsetzbar, vorausgesetzt die Arbeit wurde von einem BAFA-zugelassenen Energieberater durchgeführt.


Voraussetzungen der steuerlichen Förderung

Damit eine energetische Sanierung steuerlich abgesetzt werden kann, muss der Immobilienbesitzer einige zentrale Voraussetzungen erfüllen:

  1. Eigenmünzige Nutzung
    Das Gebäude muss als eigengenutzte Wohnimmobilie genutzt werden. Die steuerliche Förderung gilt nur, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die Nutzung von Teilen der Immobilie als häusliches Arbeitszimmer ist hierbei unbedenklich.

  2. Förderfähigkeit der Maßnahme
    Die vorliegende Maßnahme muss mindestens die im Gesetz festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, die in der „Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)“ formuliert sind. Die hier aufgeführten Maßnahmen erfordern zum Beispiel einen bestimmten energetischen Dämmstandard oder eine bestimmte Effizienz der neuen Heizanlagen.

  3. Zustimmung durch ein Fachunternehmen
    Die Sanierung muss von einem Fachunternehmen im jeweiligen Gewerk durchgeführt worden sein. Der gewerbliche Auftraggeber muss vorliegen und stammen aus einem amtlich zugelassenen Gewerbe. In keinem Fall ist der Auftrag an einen fachfremden Handwerksbetrieb zu vergeben.

  4. Bescheinigung nach amtlichem Muster
    Die Maßnahme und der Einbau müssen mit einem amtlichen Musterbescheinigung nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung wird von dem ausführenden Handwerker oder der durchführenden Energieberaterin erstellt und mit der Einkommensteuererklärung eingereicht.

  5. Nicht-Kombination mit anderen Förderungen
    Im Gegensatz zu Darlehen oder Zuschüssen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist keine Kombination der steuerlichen Förderung mit solchen Programmen möglich. Da es sich hierbei um parallele Förderungen handelt, wird nur eine der beiden Anträge berücksichtigt.


Begünstigungszeitraum

Die steuerliche Förderung gilt für Maßnahmen, die ab 1. Januar 2020 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen wurden. Der Steuerbonus ist jedoch nicht zeitlich befristet, sondern kann in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen über einen Zeitraum von drei Jahren nach Abschluss der Maßnahme beantragt werden.

Ein weiteres positives Argument ist, dass die steuerliche Förderung nicht vom Steuersatz des Steuerpflichtigen abhängt. Das bedeutet, dass der Nutzen durch eine Sanierungsmaßnahme für viele Eigentümer gleichermaßen attraktiv ist, unabhängig davon, ob sie in der hohen oder niedrigen Steuerstufe liegen.


Wie hoch ist der Steuerbonus?

Eine wesentliche Information ist die Höhe des Steuerbonus, den der Steuerpflichtige in Anspruch nehmen kann. Der Bonus liegt bei maximal 20 Prozent der Gesamtkosten auf ein Maximum von 200.000 Euro Investitionskosten. Das ergibt somit einen steuerlichen Freibetrag bis zu 40.000 Euro pro Immobilie.

Diese Steuerermäßigung wird über drei Jahre verteilt:

  • 7 Prozent im ersten Jahr
  • 7 Prozent im zweiten Jahr
  • 6 Prozent im dritten Jahr

Es ist besonders hilfreich anzumerken, dass Kosten für Baubegleitung und fachliche Planung nicht über drei Jahre verteilt abgeschrieben werden müssen, sondern in voller Höhe sofort zu 50 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.


Wie erfolgt die Beantragung der steuerlichen Förderung?

Die steuerliche Förderung wird in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen geltend gemacht. Dafür ist es notwendig, nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und vollständiger Zahlung der Kosten einen Antrag zu stellen. Die Beantragung erfolgt über die dazugehörige Anlage "Energetische Maßnahmen" bei der Einkommensteuererklärung.

Wichtig ist folgende Vorgehensweise:

  1. Bescheinigung des Ausführers
    Die Handwerker oder Energieberater müssen eine amtliche Bescheinigung nach den vorgegebenen Mustern ausstellen.

  2. Steuererklärung mit Anlage
    Die Kosten und Maßnahmen werden über drei Jahre angegeben und entsprechend der anteiligen Steuerermäßigung erfasst.

  3. Rechnung und Zahlungsbelege
    Die Vorlage einer ungültigen oder unvollständigen Rechnung kann zu Ablehnung des Antrags führen. Es ist daher stets sinnvoll, sorgfältig zu dokumentieren und ggf. Software wie WISO Steuer zu nutzen, die steuerliche Abrechnungen vereinfacht.


Grenzen der steuerlichen Förderung

Trotz der Anreize gibt es ein paar grundlegende Einschränkungen, die bei der Planung zu berücksichtigen sind:

  • Maximale Förderung pro Objekt
    Der steuerliche Freibetrag gilt nur einmal pro Immobilie (Haus oder Wohnung). Wenn zwei Objekte wie Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz vorliegen, können hier insgesamt zweimal 40.000 Euro gefördert werden.

  • Keine Förderung bei vermieteter Immobilie
    Das Objekt muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Vermieter oder Mieter erhalten hierbei keine steuerliche Unterstützung, auch wenn sie die Sanierungsmaßnahmen finanziert haben.

  • Zahlungen müssen vollständig getätigt worden sein
    Die Rechnungen müssen innerhalb des Förderzeitraums vollständig beglichen worden sein, andernfalls kann der Bonus erheblich reduziert oder wegfallen.


Energieberater: Vorteilhafte Unterstützung oder Pflicht?

Obwohl für die steuerliche Förderung keine unmittelbare Pflicht zur Beantragung bei einem Energieberater besteht, können Energieexperten hilfreich sein, insbesondere wenn:

  • Fachplanung erforderlich ist,
  • mehrere Maßnahmen parallel durchgeführt werden, oder
  • der Steuerpflichtige unsicher ist, wie er die Maßnahmen in der Steuererklärung verbuchen kann.

Gerade bei Baugeschossen oder Altbauten mit mehreren Eigentümern kann eine fachliche Begleitung durch einen zertifizierten Energieberater Vorteile bringen und die ordnungsgemäße Antragstellung erleichtern. Allerdings muss der Berater BAFA-zugelassen sein, um förderfähige Leistungen zu erbringen.


Praxisbeispiel: Wie viel kann man wirklich sparen?

Ein typisches Szenario zur Veranschaulichung:

Ein Eigentümer investiert 100.000 Euro in die Sanierung seines Hauses. Nach Abschluss und Einreichung der notwendigen Bescheinigungen ist er berechtigt, 20 Prozent der Kosten = 20.000 Euro als steuerliche Entlastung einzusetzen.

Diese Summe wird über drei Jahre verteilt geltend gemacht:

  • 7 Prozent des 1. Jahres: 7.000 Euro
  • 7 Prozent des 2. Jahres: 7.000 Euro
  • 6 Prozent des 3. Jahres: 6.000 Euro

Der Effekt dieser Einsparung wird durch die Erleichterung bei der Steuerlast realisiert. Die Summen hängen zwar von den jeweiligen Einnahmen des Steuerpflichtigen ab, doch der Bonus ist fix, nicht veränderlich durch den Erwerbseinkommenssteuersatz.

In einem Beispiel aus Quelle 2 wird erwähnt, dass 21.000 Euro bereits als Erstattung durch das Finanzamt beantragt worden seien. Dies zeigen, dass bei größeren Investitionen die Fördergrenze schnell überschritten werden kann.


Wohnobjekt außerhalb Deutschlands: Ist die Förderung auch in anderen Ländern gültig?

Eine interessante Information ist, dass der Wohnsitz des Steuerpflichtigen oder die Immobilienadresse nicht zwangsläufig in Deutschland liegen müssen, um die steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Sanierung muss lediglich im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durchgeführt werden. Dies kann besonders hilfreich sein für Investoren mit Immobilien in Ländern wie Österreich oder der Schweiz, sofern die Maßnahmen entsprechend geplant und durchgeführt werden.


Fazit

Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen bietet Immobilienbesitzern eine bedeutende Entlastung und unterstützt gleichzeitig politische Ziele zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Mit geltendem Steuerbonus bis 40.000 Euro pro Objekt und maximal 20 Prozent der Investitionen als Steuerermäßigung können Hausherren erheblich in ihre eigene Sanierung investieren, ohne umfassende finanzielle Engpässe befürchten zu müssen.

Die Beantragung der Förderung setzt aber ein gewisses Mass an Transparenz und Dokumentation voraus. Besonders wichtig ist die Einbehaltung der Bescheinigungen durch die Handwerker sowie der sorgfältige Abschluss der Steuererklärung. Wer sich an die Vorgaben hält, kann auf einen reibungslosen Ablauf hoffen und eine echte Unterstützung durch den Staat genießen.


Quellen

  1. Bühler Steuerberatung: Energetische Sanierung steuern
  2. Energetische Maßnahmen bei selbstgenutztem Haus steuerlich absetzen
  3. Energetische Sanierung – Steuererleichterung
  4. Steuerliche Absetzung von Sanierungskosten
  5. Energetische Sanierungen steuerlich fördern
  6. Energieberatung und Steuerbonus

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