Förderprogramme für die energetische Sanierung: Was gibt es alles zu beachten?

Die energetische Sanierung ist eine zentrale Maßnahme im Umgang mit bestehenden Immobilien. Sie trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern auch zur Stabilisierung der Stromkosten und zum Erhalt des Wohnumfeldes. Aufgrund der steigenden Bedeutung energieeffizienter Gebäude hat der Bund verschiedene Förderprogramme geschaffen, um Immobilienbesitzern bei Sanierungsarbeiten finanziell unter die Arme zu greifen. Diese sind sowohl in Form von Zuschüssen als auch in Form von günstigen Krediten verfügbar. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die aktuell verfügbaren Förderprogramme für die Sanierung, wobei ausschließlich auf Informationen zurückgegriffen wird, die in den bereitgestellten Dokumenten enthalten sind.

Überblick über Förderschwerpunkte

Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen gliedert sich in verschiedene Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung, die dazu dient, Gebäude für die Zukunft fit zu machen. Diese Maßnahmen reduzieren den Energieverbrauch nachhaltig und verbessern die Energieeffizienz von Immobilien. Der zweite Schwerpunkt zielt auf barrierefreie Umbauten und maßnahmen zum Einbruchschutz ab. Im Energiesanierungssektor gibt es zudem mehrere Formen der Förderung durch staatliche Stellen wie BAFA und KfW, darunter Zuschüsse, steuerliche Abzüge und günstige Kredite.

Ein weiteres relevanter Förderschwerpunkt ist der Kauf und Sanierung von Altbauten durch junge Familien. Mit dem Programm „Jung kauft Alt“ hilft der Staat insbesondere einkommensschwachen Familien, Wohneigentum zu erwerben und gleichzeitig in den Besitz energieeffizienter Immobilien zu gelangen. Die Voraussetzung hierbei ist die Sanierung bis zur Energieeffizienzklasse 70 EE und ein Selbstnutzungszeitraum von mindestens fünf Jahren.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Eine übergeordnete Förderinitiative ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die verschiedene Förderschwerpunkte abdeckt. Sie bündelt diverse staatliche Maßnahmen und ist über BAFA und KfW durchführbar. Beim BEG unterscheidet man grundsätzlich zwischen Einzelmaßnahmen und Gesamtmaßnahmen. Je nachdem, welche Art der Maßnahmen durchgeführt wird, stehen auch unterschiedliche Zuschusshöhen und technische Mindeststandards.

Einzelmaßnahmen: Wärmedämmelemente, Fenster, Lüftung und Heizung

Bei Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung werden gefördert:

  • Dämmung von Außenwänden, Dächern, obersten Geschossdecken und Kellern.
  • Tausch von Fenstern und Außentüren.
  • Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
  • Erneuerung und Optimierung von Heizungsanlagen.

Für solche Maßnahmen ist eine Förderung in Form von 20 % Steuerersparnis bis maximal 40.000 Euro pro Gebäude innerhalb von drei Jahren möglich. Zusätzlich zur Steuerersparnis gibt es Zuschüsse durch die BAFA und KfW, die bis zu 50 Prozent der Kosten übernehmen können, wenn sie mit einer Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten abgeschlossen werden. Hierbei können die Kosten für die Baubegleitung bis zu 4.000 Euro über die KfW getragen werden.

Gesamtmaßnahmen: Der Weg zum KfW-Effizienzhaus

Bei umfassenden Maßnahmen oder so genannten Gesamtmaßnahmen handelt es sich um die Sanierung eines gesamten Gebäudes zur Erreichung besonders hoher Energieeffizienzstandards. In diesem Fall spricht man vom KfW-Effizienzhaus Standard 70 EE oder sogar noch höher.

Für diesen Sanierungstyp gibt es spezielle Programme wie KfW 261, die Kredite mit Tilgungszuschüssen anbieten. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro, wobei der Zinssatz niedrig und die Laufzeit lang bemessen ist. Das Programm berücksichtigt, dass die Standarderreichung in Altbauten schwieriger ist, weshalb es hier höhere Förderbeiträge gibt.

Zudem hat das Bundesministerium für Finanzen ein Muster für eine Fachunternehmerbescheinigung bereitgestellt, um die Förderfähigkeit der Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen.

Das KfW 358: Ergänzungen und Zusatzeffekte

Zusätzlich zum Zuschuss der BAFA oder des BEG EM bietet die KfW den Ergänzungskredit 358, der in Verbindung mit Zuschüssen oder Krediten genutzt werden kann. Dieser Kredit ist über eine Bank oder einen Finanzierungsvermittler abzuschließen.

Eine besondere Stellung hat die Sanierung von Denkmalobjekten. Bei diesen Immobilien ist die Erreichung bestimmter Energieeffizienzstandards weniger streng spezifiziert. Für diesen Förderschwerpunkt gelten günstigere Voraussetzungen und niedrigere technische Anforderungen. Das Programm ist ebenfalls im BEG-Portfolie verankert.

Jung kauft Alt: Förderung für einkommensschwache, junge Familien

Ab dem 3. September 2024 ist das neue KfW-Programm 308 „Jung kauft Alt“ in Kraft. Ziel ist es, jungen Familien mit maximal 90.000 Euro Jahreshaushaltseinkommen (pro Kind maximal 10.000 Euro mehr) den Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern. Voraussetzung ist hierbei:

  • Der Erwerb einer sanierungsbedürftigen Wohnung oder eines Hauses.
  • In den nächsten 4,5 Jahren die Sanierung auf Effizienzklasse 70 EE.
  • Ein Selbstnutzungszeitraum von mindestens 5 Jahren.

Die Förderung erfolgt durch günstige Darlehen, die je nach Anzahl der Kinder zwischen 100.000 und 150.000 Euro betragen können. In Kombination mit anderen Fördermaßnahmen wie KfW 261, BAFA-Zuschüssen und dem Heizungsförderprogramm stellt diese Maßnahme eine attraktive Option dar.

Auffallend ist hierbei, dass diese Förderung auch mit anderen staatlichen und kommunalen Programmsegmenten kombiniert werden kann. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei der Beantragung ein hoher Bewusstseinsstand und ein zeitnahes Handeln erforderlich sind, um den komplexen Antragungsprozess erfolgreich abzuschließen.

Energieberatung und Sanierungsfahrplan

Eine weitere förderfähige Leistung ist die Energieberatung, die einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt. Dieser macht transparent, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Bis zu 50 Prozent der Kosten können durch die Bundesförderung für Energieberatung geltend gemacht werden.

Für den Erteilungsfahrplan gibt es im BEG EM Programm eine maximale Förderung in Höhe von 1.300 Euro bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und bis zu 1.700 Euro bei Gebäuden mit drei oder mehr Einheiten. Das Honorar wird in voller Höhe durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein weiterer förderfähiger Punkt ist die Baubegleitung durch Energieexperten. Hier können bis zu 9.200 Euro der Kosten übernommen werden, wenn der KfW 261 genutzt wird. Die Baubegleitung sorgt dafür, dass die Maßnahmen fachlich korrekt umgesetzt werden und dass der erreichte Energiestandard tatsächlich erfüllt ist.

Voraussetzungen und Vorgehensweise bei der Förderung

Die Beantragung einer Förderung ist zeitnah und inhaltlich präzise abzuwickeln. In der Regel ist die Beantragung vor Beginn der Sanierungsarbeiten notwendig, und sie bedarf entsprechender Verträge mit den dafür zuständigen Handwerksunternehmen.

Zu den notwendigen Voraussetzungen gehört:

  • Die Sanierung muss von zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Die Dokumentation der Durchführung (Liefer- und Leistungsverträge) muss vollständig vorliegen.
  • Eine Fachunternehmerbescheinigung ist oft erforderlich, um den Nachweis über die Erfüllung der Mindeststandards zu erbringen.
  • Bei Einzelmaßnahmen gilt, dass die Erneuerung der bestehenden Heizungsanlagen ebenfalls für die Förderung berücksichtigt werden kann, sofern sie der Heizungsgesetz-Verordnung entsprechen.

Die Beantragung erfolgt je nach Programm entweder über:

  • Bafa-Portal (für Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen).
  • KfW-Onlineportal (für Zuschüsse und Kredite).
  • KfW über Bank / Finanzierungsvermittler (für Ergänzungskredite).

Im Regelfall erfolgt die Auszahlung erst nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme. Es ist daher wichtig, dass die Maßnahme dokumentiert und mit Erfüllung der Vorgaben nachgewiesen wird.

Steuerermäßigung als Alternative zur Zuschussförderung

Ein weiterer Option ist die steuerliche Abzugsfähigkeit. Nach Fertigstellung der Maßnahmen können Gebäudeeigentümer 20 Prozent der Investitionskosten und bis zu 40.000 Euro innerhalb von drei Jahren in der Steuererklärung geltend machen. Dies ist in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt.

Diese Option ist als Alternative zu Zuschüssen oder Krediten verfügbar. Es liegt also am Eigentümer, ob er den Förderbetrag direkt ausbezahlt bekommt oder später über steuerliche Vorteile geltend macht.

Zusammenfassung der wichtigsten Förderprogramme

Fördername Anbieter Kostenübernahme Dauer/Maximalbetrag Voraussetzungen
BEG EM (Zuschuss Einzelmaßnahmen) BAFA bis 50 % der Kosten bis 40.000 € in 3 Jahren Beratungspflicht, Fachunternehmer, technische Mindeststandards
Heizungsförderung KfW bis 200.000 € 3 Jahre Anpassung an Heizungsgesetz, Beratungspflicht
KfW 261 (Kredit) KfW zinsgünstig, Tilgungszuschuss 120.000 € Komplettsanierung, Beratungspflicht
Jung kauft Alt (KfW 308) KfW günstige Kredite bis 150.000 € Junge Familien, Altbaukauf, Sanierung auf EE 70, Selbstnutzung
Energieberatung BAFA bis 50 % Honorar 1.300 €–1.700 € Individueller Sanierungsfahrplan
Baubegleitung KfW bis 9.200 € nicht zinspflichtig Sanierung der KfW 261
Steuerabzug Finanzamt 20 % Investitionskosten bis 40.000 € über 3 Jahre Fachunternehmerbescheinigung, ESanMV

Praktische Vorteile und Nachteile der verschiedenen Förderungsoptionen

Eine Kombination von Förderprogrammen kann in vielen Fällen das finanzielle Risiko und die Kosten minimieren, während sie den Nutzen maximiert. So können zum Beispiel die Begleitungsleistungen über die BEG abgedeckt werden, wärend ein zinsgünstiger Kredit über KfW übernommen wird. Ebenso kann die steuerliche Abzugsfähigkeit parallel genutzt werden, um sich über mehrere Kanäle finanziell zu entlasten.

Die Nutzung verschiedener Förderungsoptionen setzt jedoch voraus, dass der Eigentümer über detaillierte Kenntnisse der Anwendungsbedingungen und der notwendigen Dokumentation verfügt. Eine klare Planung und Einhaltung der Termine ist zudem unerlässlich, da beantragte Fördergelder nur in begrenztem Volumen zur Verfügung stehen.

Wie sicher ist die Finanzierung?

Die Finanzierung durch BEG und KfW ist grundsätzlich von beständiger Qualität, da die KfW eine staatliche Förderbank ist und BAFA als Bundesamt mit klaren Regeln arbeitet. Zudem werden die Voraussetzungen und technischen Mindeststandards transparent und öffentlich zugänglich gemacht. Die Verbraucherzentrale weist zwar darauf hin, dass die Regeln ständig anpassen werden, doch bleibt der Kern der Förderung – die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern – stabil.

Es gilt jedoch, die laufenden Änderungen und Fristen immer unter die Lupe zu nehmen. So wird seit dem 28. Juli 2022 beispielsweise KfW-Förderungen für Neubauprojekte nur noch für Gebäude ausgeschüttet, die das QNG-Siegel tragen, was in Sanierungsprojekten keine Rolle spielt.

Fazit

Die Möglichkeit zur energetischen Sanierung und die damit verbundenen Förderprogramme sind ein zentraler Bestandteil der heutigen Immobilienökonomie. Sie bieten sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile, indem sie den Energieverbrauch senken und finanzielle Unterstützung leisten.

Die Antragstellung auf Fördergelder erfordert jedoch eine genaue Planung, gute Vorbereitung und fachliche Betreuung durch Energieberater, Baubegleiter oder Handwerksfirmen. Zudem ist es wichtig, aktuelle Informationen über die jeweiligen Fördervoraussetzungen und die Antragstellung immer wieder aktuell zu halten.

Eine Kombination aus Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Vorteilen kann dabei den Gesamtnutzen optimieren. Insbesondere bei der Sanierung von Altbauten gibt es spezifische Programme wie „Jung kauft Alt“, die jungen Familien Zugang und finanzielle Perspektiven bieten. Für jeden einzelnen Sanierungswerkstoff, vom Tausch des Dachfensters bis zur kompletten Fassadendämmung, gibt es klare Vorgaben, Kostenrahmen und technische Mindeststandards, die zur Förderfähigkeit führen können.

Für Interessierte an einer Sanierung lohnt es sich, rechtzeitig unter Einbindung aller Beteiligten zu planen, um die steuerlichen, finanziellen und bautechnischen Vorteile voll auszuschöpfen.


Quellen

  1. Finanztip – Energetische Sanierung & Förderung
  2. Bau-Welt – Förderung Sanierung
  3. Verbraucherzentrale – Energieberatung & Förderung
  4. BAFA-Fördermittel für Energieeffizienz

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