Energetische Sanierung: Förderprogramme, Maßnahmen und Steuerermäßigung

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden nimmt in der heutigen Baupolitik eine immer größere Rolle ein, insbesondere bei der Verfolgung ambitionierter Klimaschutzziele. Zentrales Element vieler Sanierungsprojekte ist die Reduktion von Heizenergiebedarf und CO₂-Emissionen durch den Austausch veralteter Systeme und die nachträgliche Dämmung. Die Kosten für solche Maßnahmen können aufgrund der hohen Investitionssummen bei Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen auf schwerwiegende finanzielle Belastungen führen. Um dies abzufedernden und die energetische Modernisierung voranzutreiben, bietet der Staat eine Vielzahl an Förderinstrumenten an. Diese umfassen Zuschüsse über das BAFA, zinsgünstige Kredite über die KfW und steuerliche Komponenten über das Bundeszentrum für Steuermanagement (BZSt).

Dieser Artikel bietet fachliche und praxistaugliche Orientierung für Beteiligte, die eine energetische Sanierung in Erwägung ziehen. Dabei werden die zentralen Förderinstitutionen, förderfähige Maßnahmen, das Instrument des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), steuerliche Absetzmöglichkeiten und finanztechnische Aspekte einer energetischen Modernisierung detaillierter beleuchtet, stets auf Basis der verfügbaren Daten aus den bereitgestellten Quellen.

Energetische Sanierung: Warum sie heute relevant ist

Bestandsgebäude verursachen in Deutschland laut Statistik der Bundesregierung einen beträchtlichen Teil der Gesamtemissionen von Treibhausgasen. Um die Klimaziele der Bundesrepublik zu erreichen, muss der Gebäudebestand energieeffizienter und klimagerecht umgestaltet werden. Dazu zählen vor allem die Modernisierung der Heiztechnik, die Dämmung von Bauteilen wie Fassaden, Kellerdecken und Dachflächen, die Einbau- oder Erneuerung von Lüftungsanlagen und die steuerliche Nutzung bestimmter Investitionen nach § 35c EStG.

Die wichtigsten Maßnahmen, die einen erheblichen Beitrag zur Energieeffizienzsteigerung leisten und auch staatlich gefördert werden, sind:

  • Wärmedämmung an Wänden, Dachflächen, Kellerdecken
  • Austausch alter Fenster und Außentüren mit hohem Wärmeschutz
  • Modernisierung der Heizungsanlage samt Wärmepumpeneinbau
  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Digitale Steuerungssysteme zur Optimierung von Verbrauch

Diese Maßnahmen bilden den Rohstoffkatalog für eine energetische Sanierung, die sich auch über mehrere Jahre erstrecken kann – insbesondere bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Förderung der energetischen Sanierung: BAFA und KfW

Die staatliche Förderung erfolgt über zweierlei Institutionen: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Jede dieser Stellen bietet unterschiedliche Förderinstrumente an, wobei die Kombination beider Anbieter oftmals einen wirksameren Finanzierungsansatz ergibt.

BAFA-Förderung: Direkter Investitionszuschuss

Das Bundesamt BAFA ist für den direkten Zuschuss von Einzelmaßnahmen zuständig. Ein Zuschuss ist nicht rückzahlbar und kann daher für einzelne Baumaßnahmen nützlich sein. Typische förderfähige Maßnahmen, wie der iSFP ausweist, sind die Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung von Fassaden, Dach, Kellerdecke) sowie der Austausch von Fenstern und Türen oder auch die Modernisierung der Heizungsanlage.

Für die Beantragung über BAFA gilt, dass die Maßnahmen bereits in der Planung sind, und dass ein Energieberater involviert wird. Im Rahmen der energetischen Beratung kann auch der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Dieser Fahrplan ist verpflichtend für einige Förderungen und kann zudem den Förderbonus von 5 % einbringen, sofern entsprechende Zertifizierung durch den Berater vorliegt.

KfW-Förderung: Kredite und Tilgungszuschüsse

Die KfW spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung größere Sanierungsprojekte, besonders bei sogenannten Komplettsanierungen. Dazu zählen Investitionen, die die Gebäudestruktur umfassend anpassen und mehrere Maßnahmen gleichzeitig betreffen. Bei der KfW steht der zinsgünstige Kredit im Mittelpunkt, wobei in einigen Fällen auch Tilgungszuschüsse oder Einzelzuschüsse vergeben werden können, insbesondere wenn der Heizungstausch als zentrales Element des Projekts eingeplant ist.

Für Kommunen wurde kürzlich (vgl. Quelle [2]) die Förderung Energetische Stadtsanierung ausgeweitet. Hier gibt es Zuschüsse für Quartiere, die sich energetisch optimieren lassen. Bis zu 75 Millionen Euro pro Jahr stehen zur Verfügung. Insgesamt wurden bislang bereits 1.800 Quartiere gefördert, was eine klare Ausrichtung nachhaltiger Stadterneuerung deutlich macht.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – Planung mit Vorteil

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Planungstool, das von Energieberatern erstellt wird. Er beinhaltet eine detaillierte Planung über die energetischen Vorteile einer Sanierung und legt fest, welche Maßnahmen nötig sind, um den geplanten Energieverbrauch zu reduzieren. Ein sorgfältig erstellter iSFP kann zur Kostenreduktion, zur Sicherung der Planungssicherheit und zur Höherfördernung des Projekts führen.

Für seine Erstellung gibt es bis zu 80 % Förderung, wobei der Höchstbetrag für Wohngebäude bis zu 1.700 Euro beträgt (für Gebäude mit 3 oder mehr Wohnungen), und bis zu 1.300 Euro für Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen (Quelle [5]).

Der iSFP wird üblicherweise vor Beginn der Baumaßnahmen erstellt, da viele Förderprogramme den Plan als Voraussetzung für die Zulassung des Antrags sehen. Er ist somit ein unverzichtbarer Planungs- und Förderwerkzeug in der energetischen Sanierung.

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Neben der klassischen BAFA- oder KfW-Förderung bietet der Staat auch steuerliche Vorteile an. Diese ermöglichen es, bis zu 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre abzuschreiben. Die steuerliche Förderung ist aber nach Abschluss der Maßnahmen greifend, d. h., die Investition muss erst tatsächlich ausgeführt, dokumentiert und als steuerlich förderfähig nachgewiesen werden.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung

Für die steuerliche Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Fachunternehmerausführung: Die Sanierungsarbeiten müssen von zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt worden sein.
  • Einhaltung der ESanMV: Die erneuerten Anlagen müssen die Mindestanforderungen der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen.
  • Mindestalter des Gebäudes: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (Quelle [4], [5]).
  • Nutzung des Gebäudes durch Steuerpflichtigen: Derjenige, der von der steuerlichen Erleichterung profitiert, muss das Gebäude bewohnt haben oder nutzen.

Diese Voraussetzungen sind für eine effektive Nutzung der steuerlichen Option zwingend und sollten vor Einleitung von Arbeiten überprüft werden.

Wie erfolgt der Nachweis?

Der Nachweis der steuerlich förderfähigen Maßnahmen erfolgt über eine sogenannte Fachunternehmerbescheinigung. Diese wird direkt vom antragstellenden Handwerker ausgestellt und unterschrieben. Sie ist ein kerniges Dokument bei der Steuererklärung und ermöglicht die steuerliche Geltendmachung der Investitionskosten.

Höchstgrenzen und Begrenzungsregeln

Die steuerliche Absetzung hat begrenzte Höchstwerte. Je Gebäude und Sanierungsmaßnahme beträgt der maximale Steuerbonus 40.000 Euro (Quelle [3]). Darüber hinaus darf der Steuerabzug nicht höher sein als 20 % der anfallenden Kosten. Überdies können Kosten über 200.000 Euro nicht im Steuerrecht berücksichtigt werden.

Die steuerliche Absetzung kann allein genutzt oder als ersatzlose Option genommen werden, wobei sie auch in Kombination mit BAFA- oder KfW-Förderung genutzt werden kann.

Für wen eignet sich die steuerliche Förderung?

Die steuerliche Förderung eignet sich besonders für:

  • Privatpersonen, die mehrere Sanierungsmaßnahmen hintereinander realisieren möchten.
  • Privatpersonen, deren Einkünfte nicht ausreichen, um BAFA- oder KfW-Förderungen voraussetzungsgemäß zu nutzen.
  • Privatpersonen, die mehrere Immobilien besitzen und somit mehrere steuerlich absetzbare Sanierungen vornehmen können.

Sie eignet sich dagegen weniger für:

  • Menschen mit niedrigem Einkommen, da der Steuervorteil mit der Höhe der Steuerlast abnimmt.
  • Menschen, die nicht unmittelbar Sanierungsmaßnahmen auslösen oder steuerlich geltend machen können, da der Abzug auf Nutzung des Hauses durch steuerpflichtige Person beruht.

Fördervoraussetzungen allgemein: Wichtige Anforderungen

Für jede Form der staatlichen Förderung gelten formale Voraussetzungen, die vor Eintragung der Maßnahmen erfüllt sein müssen. In den meisten Fällen ist eine Baubegleitung durch einen Energieberater zwingend. Diese muss aufgezeichnet werden und kann gegebenenfalls auch bis zu 50 % der Kosten abdecken.

Die Maßnahmen müssen vor Beantragung durchgeführt werden, mit einer Dokumentation und fachlicher Planung. Ebenso wichtig ist, dass die Erstellung der Maßnahme oder das Sanierungsprojekt mindestens fünf Jahre lang bestehen wird (Quelle [5]). Dies ist eine formelle Sicherung, dass Investitionen dauerhaft eingesetzt werden.

Erstellung des Antrags auf Fördermittelauszahlung: Wer, wann, wie?

Die Beantragung der Förderung ist eine entscheidende Stufe. Sie sollte möglichst vollständig und gut vorbereitet sein. Dabei gilt:

  1. Energieberatung einbeziehen: Viele Förderungen der KfW und / oder BAFA sind nur in Kombination mit der Energieberatung möglich.
  2. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen: Dieser Plan zeigt auf, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
  3. Finanzierungsplanung vorbereiten: Vor der Beantragung sollte ein realistischer Finanzierungsplan und eine Kostenrechnung erstellen worden sein.
  4. Handwerker unterzeichnen: Zertifizierte Firmen, die Maßnahmen ausführen, müssen die Anträge unterschreiben und ggf. Bescheinigungen vorlegen.
  5. Antrag bei Fördergeber einreichen: Jeder Fördergeber (KfW, BAFA) besitzt eine spezifische Beantragsstelle und eine Checkliste.
  6. Antrag bis vor Vertragsbeginn einreichen: Es ist verboten, Verträge mit Handwerkern zu unterschreiben, solange die Förderung nicht eingegangen ist (Quellen [1], [3]).

Besonderheiten: Umfeldmaßnahmen und Baubegleitung durch Energieexperten

Nicht nur die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen sind förderfähig, sondern auch begleitende Maßnahmen, die in direkter Zusammenarbeit mit den Baumaßnahmen durchgeführt werden. Dazu zählen:

  • Umfeldmaßnahmen: Arbeitsarbeiten (z. B. Gerüste aufstellen), notwendige bauliche Vorarbeiten, Abbrucharbeiten oder Putz- und Verputzarbeiten.
  • Energetische Beratung: Eine fachliche Planung ist für die Realisierung besonders großer Projekte notwendig.
  • Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten: Diese Experten überwachen, dass alle Maßnahmen nach den planerischen und fachlichen Vorgaben durchgeführt werden.

Diese Maßnahmen können zusätzlich zur eigentlichen Sanierung gefördert werden und sind deshalb für eine ganzheitliche Sanierung von Bedeutung.

Fazit

Energetische Sanierungen bieten heute für Private, Unternehmen und Kommunen eine zentrale Möglichkeit, den Klimaschutz voranzutreiben und Energiekosten dauerhaft zu senken. Um die hohen Investitionskosten zu stemmen, bieten der Staat und einige Förderinstitutionen ein breites Spektrum an Fördermodellen und steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten.

Die Förderung wird größtenteils über BAFA und KfW vergeben, wobei auch Kommunen gezielt im Rahmen der Energetischen Stadtsanierung unterstützt werden können. Vor der Beantragung sollte ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater erstellt werden, da dies einen zusätzlichen Bonus ermöglicht und oft ein formales Voraussetzung für die Zuführung der Mittel an.

Zusätzlich können Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre steuerlich angesetzt werden, wobei dies nur unter strikten Vorgaben erlaubt ist: Einzelfacharbeiten, eine Fachplanung, eine Frist der Nutzung und eine Einhaltung der ESanMV. Die Steuerbescheinigung über den Fachunternehmer ist dabei ein zentrales Nachweisinstrument.

Bei komplexeren Projekten oder im Falle von Quartierssanierungen können Kommunen zusätzliche Unterstützung durch die steuerliche Baubegleitung und Finanzierung erhalten. Im Ergebnis ist eine gute Planung, professionelle Umsetzung und fachliche Begleitung unerlässlich, um eine energieeffiziente Sanierung realisieren zu können.

Wer sich für eine energetische Sanierung entscheidet, sollte daher möglichst frühzeitig Energieberatung in Anspruch nehmen, die fürchtbaren Baumaßnahmen im Vorfeld kalkulieren und sich mit der Förderlandschaft und den Steuerabzugsmöglichkeiten auseinandersetzen.

Quellen

  1. Energieberatung Richter – Förderung energetische Sanierung
  2. Pressemitteilung KfW: Energetische Stadtsanierung
  3. ADAC: Energetische Sanierung – Spartipps
  4. Finanztip: Steuerfreibeträge für Heizungssanierung
  5. Verbraucherzentrale: Fördermittel im Überblick
  6. Bundesfinanzministerium: Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen

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