Sanierungspflicht bei Eigentumswohnungen: Alles zum Thema ab 2025

Einführung

Die Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verfestigt, insbesondere durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Regelung betrifft auch Eigentumswohnungen und bringt für Käufer, Erben oder Schenkgänger erhebliche Anforderungen und Verpflichtungen mit sich. Insbesondere ab 2025 haben neue Regelungen und gesetzliche Vorgaben zur Umschreibung der energetischen Anforderungen an Immobilien geführt. In dieser Artikelserie beleuchten wir im Detail, welche Sanierungsmaßnahmen für Eigentumswohnungen vorgeschrieben sind, welche Fristen bestehen, welche Ausnahmen möglich sind und welche Kosten entstehen können. Der Fokus liegt dabei auf aktuellen Erkenntnissen und Änderungen, die durch das GEG und kürzlich verabschiedete Novellen entstanden sind.

Was ist die Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel?

Die Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel ist eine gesetzliche Verpflichtung, die aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) resultiert. Danach müssen neue Eigentümer von Immobilien – einschließlich Eigentumswohnungen – bestimmte Energiemaßnahmen innerhalb von 24 Monaten nach dem Eigentumsübergang durchführen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Immobilie durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung erworben wurde. Ein Klarstellungsbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hat zudem festgelegt, dass der neue Eigentümer selbst für die Sanierung verantwortlich ist, selbst wenn der verkaufende Eigentümer bis dahin noch die notwendigen Maßnahmen nicht durchgeführt hat.

Die Sanierungspflicht zielt ausschließlich auf Energieeffizienz ab – das bedeutet, dass Sanierungen, die den Komfort oder die Funktion der Wohnung belegen, nicht automatisch verpflichtend sind. Sie betrifft zumeist das Energieverbrauchsverhalten der Immobilie, insbesondere die Heizanlage und die Wärmedämmung der Gebäudehülle.

Welche Gebäude sind besonders betroffen?

Im Kern der Sanierungspflicht liegen Bestandsimmobilien, die einen hohen Energieverbrauch aufweisen. Besonders Eigentumswohnungen, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden, müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf saniert werden.

Ein Schwerpunkt liegt hierbei nach Experteneinschätzung auf Immobilien mit Energieeffizienzklasse H, da diese den größten Energieverbrauch haben und daher als Kandidaten für den Umstieg auf energetisch bessere Systeme gelten. Für neue Eigentümer bedeutet dies, dass bei einer Energiediagnose ein Klassifikationsniveau von H oder schlechter als Warnsignal wirken kann – denn in diesen Fällen steigen die Anforderungen an eindeutig erforderliche Maßnahmen.

Besonderen Wert legt das GEG auf die Heizungsmodernisierung. Veraltete Heizsysteme, insbesondere solche, die älter als 30 Jahre sind, müssen saniert oder ersetzt werden. Eine besondere Vorschrift, die ab diesem Jahr stärker berücksichtigt wird, ist die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien: Neue Heizanlagen dürfen nur noch mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden.

Drei Hauptmaßnahmen der Sanierungspflicht

Gesetzlich festgelegte Sanierungsmaßnahmen sind insgesamt drei Hauptbereiche, die neue Eigentümer von Eigentumswohnungen beachten müssen:

  1. Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 47 GEG)
    Laut GEG müssen Gebäude eine Dämmung aufweisen, die einen U-Wert von max. 0,24 W/m²K nicht überschreitet. Der U-Wert misst den Wärmedurchgang zwischen innen und außen. Bei unbeheizten Dachgeschossen oder Dachräumen ist eine sogenannte Gehördachdämmung nachzurüsten. Diese Maßnahme ist oft mit hohen Kosten verbunden, insbesondere bei alten Bautypen. Die Dämmung des Daches kann alternativ zur Dämmung der obersten Geschossdecke als Option in Betracht gezogen werden.

  2. Modernisierung der Heizungsanlage (§ 72 GEG)
    Die Erneuerung oder Anpassung der Heizung ist ebenfalls verpflichtend, wenn sie veraltet oder die Wärmeabgabe sehr ineffizient ist. Bestehende Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Gleichzeitig müssen auch ungedämmte Rohre, die Warmwasser führen, verbessert werden, sobald sie sich im unbeheizten Bereich befinden.

  3. Dämmung von Rohren in unbeheizten Räumen (§ 71 GEG)
    Ein weiterer Schwerpunkt ist die Dämmung von warmwasserführenden Rohren, insbesondere wenn sie sich in unbeheizten Räumen befinden. Eine unzureichende Dämmung dieser Anschlussleitungen führt zu beträchtlichen Wärmeverlusten und damit zu höheren Energiekosten.

Fristen und Zeitpläne

Die Zweijahresfrist ist ein entscheidender Aspekt der Sanierungspflicht. Käufer haben nach dem Eigentümerwechsel exakt 24 Monate Zeit, um die vorgeschriebenen Maßnahmen abzuschließen. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Eigentümerwechsels, unabhängig davon, ob sofort die Schlüssel übergeben wurden oder ob der Anwalt noch den Erwerb genehmigt.

Ab 2028 wird, wie im März 2025 im aktuellen Novellierungs-Entwurf des GEG beschlossen, eine weitere Verpflichtung hinzukommen, die speziell Gas-Etagenheizungen in Mehrfamilienhäusern betrifft. Diese werden dann verpflichtend ausgetauscht. Dieser Regelungsschwerpunkt betrifft vor allem Eigentumswohnungsgemeinschaften in der Verwaltung.

Welche Ausnahmen gibt es?

Es gibt bestimmte Ausnahmeregelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen für die Sanierungspflicht gelten. Hier sind die zentralen Punkte:

  1. Eigentümer, die bereits vor dem 1. Februar 2002 in der Wohnung gelebt haben, sind von der Sanierungspflicht ausgenommen.
  2. Denkmalgeschützte Immobilien können von der Sanierungspflicht befreit sein, wenn die Anforderungen an Energieeffizienz mit dem Schutz historischer Substanz nicht vereinbar sind.
  3. Immobilien, bei denen Sanierungsmaßnahmen unwirtschaftlich wären (z. B. im Vorfeld eines geplanten Abrisses), können ebenfalls von der Pflicht befreit werden.

Es ist wichtig, sich vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung bezüglich dieser Ausnahmen aufzuklären, um unerwartete finanzielle oder organisatorische Belastungen zu vermeiden. Empfehlenswert ist eine Abfrage bei der zuständigen Landesenergieagentur, sowie eine Energiediagnose der Immobilie, um die konkreten Anforderungen zu ermitteln.

Kosten und Finanzierungsmodelle

Die durchschnittlichen Kosten für eine GEG-konforme Sanierung liegen im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich und übersteigen häufig die 10.000 Euro-Marke. So kann allein eine Dämmung der obersten Geschossdecke bis zu 10.000 bis 20.000 Euro kosten, ein Fenstertausch bis zu 25.000 Euro und die Umstellung der Heizung auf eine Wärmepumpe knapp 30.000 Euro.

Die finanzielle Auswirkung variiert dabei stark je nach Bausubstanz, Art der Nutzung und individuellen Anforderungen. Einige Bundesländer bieten zudem Förderungen und Zuschüsse an, die die Sanierungskosten mindern können. Besonders in Regionen, die über eine eigene Landesenergieagentur verfügen, ist es ratsam, sich frühzeitig über Finanzierungsmodelle wie KfW-Förderungen, Landesprogramme oder staatliche Bonuszahlungen zu informieren.

Praktische Umsetzung: Wie gestaltet sich die Sanierung einer Eigentumswohnung?

Für Eigentümer von Eigentumswohnungen kann die Sanierungspflicht sowohl im Sondereigentum (Wohnungshülle, Elektroinstallationen, Küche, Bad) als auch im Gemeinschaftseigentum (Heizung, Fassade, Dämmmaßnahmen) Anforderungen beinhalten. Praktisch ist, dass einige Maßnahmen ohne Baugenehmigung und durchsetzbar auf eigenes Einvernehmen durchgeführt werden können, während für andere Genehmigungen benötigt werden, besonders wenn sich die Maßnahmen im Rahmen der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) bewegen.

Beispiele für Sondereigentumsmaßnahmen:

  • Dämmung des Wohnraums (falls in den Raum hineinragen)
  • Anpassung von Elektroinstallationen (Steckdosen, Licht, Leuchten)
  • Bodenbeläge mit Trittschalldämmung
  • Fenster- oder Türwechsel mit Genehmigung

Bei WEG und Gemeinschaftseigentum:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke (meist WEG-bezogen)
  • Heizungsmodernisierung (WEG-gesteuert)
  • Dämmung von Rohren in der Haustechnik (nur bei Zustimmung der WEG durchführbar)

Bevor umfangreiche Maßnahmen in Angriff genommen werden, sollte stets die Hausverwaltung und ggf. die Wohnungsverwaltung der WEG befragt werden, um unnötige Konflikte zu vermeiden. Auch Nachbarn sollten in solchen Fällen, insbesondere wenn Lärmbelästigungen oder Arbeitszeiten betroffen sind, informiert werden. Das Prinzip von Transparenz und Vorsprache ist hierbei unerlässlich.

Sanierungsmaßnahmen in der Praxis: Typische Beispiele

Für Eigentumswohnungen gibt es zahlreiche konkrete Sanierungsbeispiele, die durch die Sanierungspflicht angedeutet oder verpflichtend gemacht werden können. Unternehmerische und technische Expertise ist hierbei oftmals erforderlich:

1. Dachdämmung / Geschossdeckendämmung

Für das GEG ist eine Wärmedämmung der obersten Geschossdecke oft ein Schlüsselbaustein. Gängige Materialien sind Mineralfasern, Cellulose oder Polystyrol. Die Kosten schwanken stark je nach Material, Zustand und Größe. Professionelle Planung ist hierbei ratsam, um Lecks und thermische Brücken zu vermeiden.

2. Heizungswechsel und Effizienzsteigerung

Die KfW und andere Bundesstellen bieten Förderungen für Wärmeübertragungsgeräte, die über erneuerbare Energien betrieben werden. Insbesondere Wärmepumpen sind im Trend und erfüllen die 65 % Regel nahezu vollständig. In einigen Fällen kann ein Brennwertkessel ebenfalls eine Option sein – wenn dieser nicht älter als 15 Jahre ist und die Anforderungen des GEG erfüllt.

3. Armaturendämmung und Rohrwechsel

Im Rahmen einer Heizungsmodernisierung müssen auch oft warm- und kaltwasserführende Rohre nachisoliert werden. Dies erfordert meist das Zutun von Fachhandwerk und kann sich besonders in alten Bestandsbauten als aufwendig erweisen, da Rohre hinter Mauern verlegt sind oder unzugänglich gelegen.

4. Energiediagnose und Wärmeprofile

In mehreren Bundesländern gilt eine Verpflichtung zur Energiediagnose, bevor Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dieser Schritt ist jedoch im Verbund mit dem GEG sinnvoll, um präzise zu erkennen, welche Maßnahmen tatsächlich notwendig sind und welche Kosten eingespart werden können. Professionelle Energieberater können hierbei als Ansprechpartner dienen.

Sanierungspflicht vs. Eigenwillige Modernisierung

Ein wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Pflicht und freiwilliger Modernisierung. Die Sanierungspflicht legt lediglich die Mindestanforderungen der Energieeffizienz fest. Eine reine optische Modernisierung – wie die Farbauswahl bei Wandfarben oder das Anbringen einer neuen Arbeitsplatte in der Küche – fällt hingegen nicht unter die zwingende Pflicht.

Doch gerade solche optischen Modernisierungen können für Eigentümer eine sinnvolle Ergänzung sein, insbesondere wenn sie mit der Energieerhöhung durchgängig geplant werden. Beispielsweise kann eine Barrierefreigestaltung im Badezimmer mit einer Duschenanordnung und barrierefreier Dusche geplant werden, ohne dass dies eine Verpflichtung wäre – jedoch sinnvoll für die Zukunftsfähigkeit der Immobilie.

Rechtliche Grundlagen: Das WEG und die Bauordnungen

Für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen ist es wichtig zu verstehen, was Gemeinschaftseigentum ist und welche Genehmigungen dafür notwendig sind. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) regelt, wer für welche Sanierung zuständig ist und auf welche Anträge oder Zustimmungen zurückgegriffen werden muss.

Im Sondereigentum ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich, für Sanierungsmaßnahmen im Gemeinschaftseigentum muss er in der Regel Beschluss der WEG einholen. Darüber hinaus können Bauordnungen der einzelnen Bundesländer zusätzliche Vorgaben setzen.

Die Teilungserklärung, die meist in der Gründungsakte der WEG enthalten ist, kann zudem auch individuelle Vorgaben enthalten, die über das allgemeine WEG-Regime hinausgehen. Ein Beispiel: Viele Teilungserklärungen fordern bestimmte Trittschallstandards bei der Verlegung von Bodenbelägen, um Konfliktpotenziale auszuräumen.

Ein weiteres Beispiel ist die Elektroinstallation. Hier ist bekannt, dass die Verlegung von Schaltern, Steckdosen oder Leuchten zumeist genehmigungsfrei bleibt, doch Änderungen im Sicherungskasten oder innerhalb der Steigleitung erfordern fachtechnisches Know-how und oft auch den Segen der WEG oder Bauaufsicht.

Rechtliche Konsequenzen: Was passiert, wenn die Sanierungspflicht versäumt wird?

Wer die Sanierungspflicht nicht fristgerecht umsetzt, kann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. So kann eine Nichtbefolgung zur Abmahnung führen, und im worst case entsteht später ein Strafbefehl über die Energiebehörde. Dies kann wiederum Forderungen auf das Gerichtsverfahren übertragen. In mehreren Fällen wird in der Praxis versucht, strafrechtliche Maßnahmen durch konkludente Handlungsanreize (z. B. Bauauflagen oder Ordnungsgelder) zu ersetzen.

Es ist also ratsam, frühzeitig den Sanierungsplan zu erstellen und soweit möglich Fördermittel in Anspruch zu nehmen, um die Kosten zu reduzieren und termingerecht umzusetzen. Alternativ kann der Eigentümer auch bei der zuständigen Gemeinde- oder Energiebehörde Antrag auf Ausnahmetat bestätigen, wenn dies durch unvorhergesehene Umstände (Baulage, Notwendigkeit, wirtschaftliche Lage) gerechtfertigt ist.

Fazit

Die Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel ist für Eigentümer von Eigentumswohnungen eine zentrale Pflicht, die sich über 2025 und darüber hinaus an die konkreten Energievorgaben in den Bundesländern anpassen wird. Dabei ist zu beachten:

  • Die Pflicht bezieht sich nur auf Energiemaßnahmen wie Dämmung oder Heizungen.
  • Neue Eigentümer haben 24 Monate Zeit, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen.
  • Ausnahmen bestehen, wenn die Immobilie bereits seit 2002 bewohnt wird oder unter Denkmalschutz steht.
  • Die Umsetzung kann kostspielig sein, besonders bei Altbauten.
  • Genehmigungen und Zustimmungen durchs Wohnungseigentümerwohnungseigentümerwohnungseigentümergesetz (WEG) oder die Baubehörde müssen vorab geklärt werden.
  • Energiediagnosen ermöglichen eine präzise Planung der Kosten.
  • Es gibt zahlreiche Förderungen, die die finanzielle Belastung verringern können.

Es ist somit ratsam, in die Sanierungspflicht nicht hinein zu stolpern, sondern im Vorfeld über die konkreten Anforderungen, finanzielle Unterstützung und rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid zu haben. Wer sich in diesen Bereichen frühzeitig informiert, gestaltet auch den Immobilienerwerb nachhaltiger und transparenter.

Quellen

  1. Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel
  2. Sanierungen in der eigenen Wohnung – ein Ratgeber für Eigentümer
  3. Informationen zur Sanierungspflicht
  4. Sanierungspflicht: Alles, was Sie wissen müssen
  5. Sanierungspflicht und Käuferschutz
  6. Modernisierungspflichten im Gebäudeenergiegesetz

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