Energetische Sanierung 2024: Überblick zu Förderungen, Maßnahmen und neuen Regelungen

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität in Deutschland. Sie bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch finanzielle, insbesondere durch staatliche Förderprogramme. Mit Beginn des Jahres 2024 wurden mehrere relevante Regelungen angepasst, die für Eigentümer, Mieter und Handwerker von besonderer Bedeutung sind. Im Folgenden finden Sie einen detaillierten Überblick über die aktuellen Förderungsbedingungen, geförderte Maßnahmen, Voraussetzungen, Änderungen und praktische Tipps zur Antragstellung.

Einführung: Wichtige Neuerungen und Ziele

Ab dem 1. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft getreten. Sie ersetzt und vereinheitlicht mehrere bisherige Förderprogramme wie die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) und die Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Die Zielsetzung bleibt dabei, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen.

Ein weiteres wichtiges Element ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), der als zentraler Beratungsleitfaden für Sanierungsmaßnahmen gilt. Er wird in der Energieberatung erstellt und kann bei der Beantragung von Förderungen erhebliche Vorteile bieten.

Geförderte Maßnahmen und Fördersätze

Die Förderung in 2024 konzentriert sich auf Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken und den Einsatz erneuerbarer Energien fördern. Im Folgenden sind die wichtigsten Maßnahmen und Fördersätze detailliert aufgeführt.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Ein zentraler Schwerpunkt der Förderung ist die Wärmedämmung an der Gebäudehülle. Dazu zählen Dämmmaßnahmen an Fassaden, Dächern, Kellerdecken sowie der Austausch von Fenstern und Türen.

Fördersätze (ohne iSFP): - 20 % Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle

Fördersätze (mit iSFP): - 25 % Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle

Höchstgrenzen: - Ohne iSFP: 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr - Mit iSFP: 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr

Anlagentechnik

Zu den geförderten Anlagentechnikmaßnahmen gehören der Einbau und die Optimierung von raumlufttechnischen Anlagen sowie die Instandsetzung bestehender Heizungsanlagen. Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, den Energiebedarf zu senken.

Fördersätze: - 20 % Zuschuss für Anlagentechnik (ohne iSFP) - 25 % Zuschuss für Anlagentechnik (mit iSFP)

Höchstgrenzen: - Ohne iSFP: 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr - Mit iSFP: 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr

Erneuerbare Energien für Heizungen

Die Förderung von erneuerbaren Energien ist ein entscheidender Faktor in der neuen Förderrichtlinie. Maßnahmen wie der Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen werden stärker gefördert, um den Ausbau klimafreundlicher Heiztechniken zu beschleunigen.

Fördersätze: - 20 % Zuschuss für den Einbau erneuerbarer Heizungstechnik (ohne iSFP) - 25 % Zuschuss für den Einbau erneuerbarer Heizungstechnik (mit iSFP)

Höchstgrenzen: - Ohne iSFP: 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr - Mit iSFP: 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr

Kombination von Maßnahmen

Eine Neuerung ab 2024 ist die Kombinierbarkeit bestimmter Fördergrenzen. Wenn beispielsweise ein Eigentümer sowohl eine Heizungsmodernisierung als auch eine Fassadendämmung plant, können die Fördergrenzen kombiniert werden:

Maximale Fördergrenze bei Kombination: - Heizungstausch: bis zu 30.000 Euro - Weitere Effizienzmaßnahmen: bis zu 60.000 Euro - Gesamtfördergrenze: bis zu 90.000 Euro (bei Vorliegen eines iSFP)

Diese Regelung gilt für Einfamilienhäuser sowie die erste Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern. Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienzexperte die Maßnahmen begleitet.

Die Rolle des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein zentraler Bestandteil der Förderung. Er wird in einer Energieberatung erstellt und bietet den Eigentümern einen klaren Überblick über den energetischen Zustand ihrer Immobilie. Der Vorteil liegt nicht nur im Förderbonus von 5 Prozent, sondern auch in der deutlich höheren Förderhöchstgrenze (60.000 Euro statt 30.000 Euro).

Vorteile des iSFP:

  • 5 % Bonus auf den Fördersatz
  • Höhere Förderhöchstgrenzen für Einzelmaßnahmen
  • Kombinierbare Fördergrenzen bei mehreren Sanierungsmaßnahmen
  • Klarer Plan zur effizienten Sanierung

Wie wird der iSFP erstellt?

Der iSFP wird durch eine qualifizierte Energieberatung erstellt. Diese wird ebenfalls gefördert:

Förderung für Energieberatung: - 50 % der förderfähigen Beratungskosten - Maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser - Maximal 850 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten

Der iSFP ist Voraussetzung für die Kombinierbarkeit der Fördergrenzen und für den Bonus von 5 %.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Für umfassende Sanierungsmaßnahmen, die das Gebäude auf den Effizienzhaus-Standard bringen, gibt es zusätzliche Förderoptionen. Diese Maßnahmen werden über das Bundesförderprogramm BEG WG abgewickelt.

Voraussetzungen:

  • Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein
  • Es muss ein Energieeffizienzexperte einbeziehen
  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen

Förderung:

  • Zinsverbilligter Kredit über die KfW
  • Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % der Kreditsumme
  • Maximale Kreditsumme: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit

Effizienzhaus-Stufen:

  • Effizienzhaus 85: Reduktion des Primärenergiebedarfs um 85 % im Vergleich zum Referenzgebäude
  • Effizienzhaus 70, 55, 40 usw. für noch höhere Effizienz

Heizungstausch 2024: Änderungen und Voraussetzungen

Der Heizungstausch ist eine der am häufigsten geförderten Maßnahmen. Mit Beginn von 2024 wurde die Zuständigkeit für diese Förderung von der BAFA auf die KfW übertragen.

Fördersätze für den Heizungstausch:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
  • Zusätzliche Boni:
    • 10 % Bonus für den Einbau einer Wärmepumpe
    • 10 % Bonus für den Einbau einer Solarthermieanlage
    • 10 % Bonus für die Einbindung eines Energieeffizienzexperten

Wichtige Regelungen:

  • Nur klimafreundliche Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen) werden gefördert
  • Keine Förderung für neue Öl- oder Gasheizungen
  • Antragstellung ab 27. Februar 2024 (wegen technischer Umstellungen bei der KfW)
  • Übergangsregelung: Maßnahmen, die bis 31. August 2024 begonnen werden, können bis 30. November 2024 beantragt werden

Antragstellung: Wie und wann?

Die Antragstellung für Sanierungsmaßnahmen ist ab 2024 flexibler gestaltet. Ein entscheidender Punkt ist die Neuregelung zur Reihenfolge der Antragstellung.

Änderungen bei der Antragstellung:

  • Vorher: Die Förderung musste vor Vertragsschluss mit einem Handwerker beantragt werden.
  • Neu: Die Antragstellung kann nach Vertragsabschluss erfolgen. Dies gilt für Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpen, Dämmung oder Fenstertausch.

Diese Regelung gibt Eigentümern mehr Flexibilität bei der Planung.

Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Energieberatung und iSFP erstellen
  2. Fachunternehmen beauftragen
  3. Maßnahmen umsetzen
  4. Förderantrag über KfW oder BAFA stellen

Wichtige Fristen:

  • Heizungstausch: Antrag kann ab 27. Februar 2024 gestellt werden
  • Übergangsregelung: Maßnahmen, die bis 31. August 2024 begonnen werden, können bis 30. November 2024 beantragt werden

Vorteile und Zielgruppen

Die Sanierungsförderungen richten sich an verschiedene Zielgruppen, darunter:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen
  • Kommunen

Besonders Eigentümer älterer Gebäude profitieren, da diese oft einen hohen energetischen Modernisierungsbedarf aufweisen. Durch die Förderung können sie eine effiziente und wirtschaftliche Sanierung realisieren.

Fazit

Die energetische Sanierung ist 2024 ein zentrales Thema für Gebäudeeigentümer. Mit der neuen Förderrichtlinie BEG EM und der Komplettförderung für das Effizienzhaus bietet der Staat umfassende Unterstützung. Die Vorteile liegen nicht nur in den hohen Zuschüssen, sondern auch in der Flexibilisierung der Antragstellung, der Kombinierbarkeit der Fördergrenzen und der Einbindung von Energieeffizienzexperten.

Durch den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und die klaren Vorgaben für geförderte Maßnahmen können Eigentümer gezielt und effizient sanieren. Die Förderung ist nicht nur ein finanzieller Anreiz, sondern auch ein Beitrag zur Klimaneutralität und zur Stabilisierung der Immobilienwerte.

Wer seine Immobilie bis 2024 saniert, nutzt die bestmögliche Gelegenheit, um langfristig Heizkosten zu sparen, Umweltstandards zu verbessern und Wohnqualität zu steigern.

Quellen

  1. Attraktive Förderungen für Sanierungsmaßnahmen 2024
  2. Förderung für die Sanierung 2024 – Das müssen Sie wissen
  3. Förderung für die Sanierung 2024
  4. Energetische Sanierung – Diese Förderungen gibt es 2024
  5. Anpassung der Förderrichtlinien 2024

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