Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen: Was Bauherren über Risiken und Versicherungsdeckung wissen sollten

Die Sanierung eines Altbaus ist ein komplexer Prozess, der sowohl finanzielle als auch rechtliche Herausforderungen birgt. Während die Baustelle in Betrieb ist, haftet der Bauherr für Schäden an Dritten, die aufgrund von Verletzungen der Verkehrssicherheitspflichten entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bauherr selbst aktiv an den Arbeiten beteiligt ist oder diese an externe Handwerker delegiert. Um sich finanziell abzusichern, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bei Sanierungen ratsam – wenn nicht sogar unerlässlich.

In diesem Artikel erklären wir, warum eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bei Sanierungen notwendig ist, welche Leistungen sie abdeckt, wie hoch die Kosten sind und worauf Bauherren beim Abschluss achten sollten. Alle Angaben basieren auf den verfügbaren Quellen, die in der Quellen-Liste am Ende dieses Artikels genannt sind.


Warum ist eine Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen wichtig?

Bei Sanierungen, insbesondere umfangreichen Sanierungen wie Dachdämmung, Fassadensanierung oder Umbau von Räumen, entstehen Baustellen, die Risiken für Dritte bergen. Beispiele hierfür sind:

  • Unvollständig abgesicherte Baugruben
  • Nicht gesicherte Dacharbeiten
  • Elektrische Leitungen, die beschädigt werden
  • Schäden an Nachbargrundstücken durch Erdarbeiten oder Schlagwellen

Als Bauherr haftet man in solchen Fällen mit eigenem Vermögen für Schadensersatzansprüche, die Dritte stellen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt diese finanzielle Last, sofern der Schaden auf Verletzungen der Verkehrssicherheitspflichten zurückgeht.

Zwar ist die Bauherrenhaftpflicht bei kleineren Sanierungen oft in der Privathaftpflichversicherung enthalten, meist jedoch nur bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro (laut Stiftung Warentest). Bei größeren Sanierungen ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung daher unverzichtbar.


Was deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung bei Sanierungen ab?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die während der Sanierung entstehen können. Dazu gehören:

  • Personenschäden: Wenn Personen durch Unfälle auf der Baustelle verletzt werden – beispielsweise Kinder, die in eine Baugrube stürzen, oder Handwerker, die auf dem Dach ausrutschen.
  • Sachschäden: Wenn das Eigentum Dritter beschädigt wird, z. B. durch auslaufendes Wasser, beschädigte Leitungen oder herabfallende Materialien.
  • Vermögensschäden: Schäden durch Verletzungen der Verkehrssicherheitspflichten, die sich auf die Nachbarschaft auswirken können.
  • Erdleitungs- und Erdarbeiten: Schäden an unterirdischen Leitungen wie Stromkabeln oder Wasserleitungen.
  • Senkungsschäden: Wenn sich aufgrund von Erdarbeiten der Untergrund verändert und dadurch Nachbargrundstücke Schaden erleiden.
  • Allmählichkeitschäden: Schäden, die erst nach einer gewissen Zeit sichtbar werden, z. B. durch Gase oder Dämpfe.

Zu beachten ist jedoch, dass vorsätzliche Handlungen oder Schäden durch bekannte Mängel meist von der Versicherung nicht übernommen werden.


Wann sollte die Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen abgeschlossen werden?

Die Versicherungsschutz beginnt bereits vor Baubeginn und muss vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für unbebaute Grundstücke, da der Bauherr bereits vor Baubeginn für die Sicherheit des Geländes verantwortlich ist.

Für Sanierungen ist es ratsam, die Versicherung so früh wie möglich abzuschließen – idealerweise, sobald die Planung beginnt oder die Baugenehmigung vorliegt. Einige Versicherer bieten auch sogenannte Vorverträge, die bereits ab Vertragsabschluss mit einem Architekten oder Planer gelten.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt in der Regel für die gesamte Bauzeit, die in der Praxis etwa 6 bis 12 Monate beträgt. Sie kann jedoch bis zu 3 Jahre laufen, um auch eventuelle Folgeschäden abzudecken.


Wie hoch sind die Kosten der Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen?

Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere:

  • Bausumme: Je höher die Bausumme, desto höher der Beitrag.
  • Deckungssumme: Die Empfehlung für die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Millionen Euro.
  • Beteiligung an Eigenleistungen: Bei Sanierungen, bei denen der Bauherr selbst mitarbeitet, kann die Versicherung teurer werden.
  • Laufzeit der Bauzeit: Die Bauzeit kann zwischen 3 Monaten und 2 Jahren liegen, doch dies hat meist keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Beispiele für Kosten (basierend auf den Quellen):

Bausumme Eigenleistungen Kostenbereich (monatlich)
350.000 € keine 66,64 € bis 204,09 €
350.000 € 175.000 € 66,64 € bis 630,58 €
700.000 € keine 114,45 € bis 391,51 €
700.000 € 350.000 € 116,62 € bis 1.259,50 €

Die Preisspanne ist erheblich und variiert je nach Versicherer und individueller Tarifgestaltung. Es lohnt sich daher, mehrere Angebote einzuholen und vergleichen.


Wie unterscheiden sich Bauherrenhaftpflicht und Privathaftpflicht?

Viele Bauherren fragen sich, ob sie bei Sanierungen zusätzlich zur bestehenden Privathaftpflicht eine Bauherrenhaftpflicht benötigen. Die Antwort lautet: Ja, in den meisten Fällen.

Die Privathaftpflicht schützt den Bauherrn vor alltäglichen Haftungsfällen, z. B. wenn jemand vor dem Haus stolpert. Bei Sanierungen ist diese Versicherung jedoch oft nur bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro ausreichend. Bei umfangreichen Sanierungen ist der Schutz nicht ausreichend.

Die Bauherrenhaftpflicht hingegen ist auf den Bau- und Sanierungsprozess ausgerichtet und deckt höhere Risiken ab. Sie ist nicht automatisch in der Privathaftpflicht enthalten und muss extra abgeschlossen werden.


Welche Risiken bestehen bei Sanierungen?

Sanierungen können vielfältige Risiken bergen, sowohl für Dritte als auch für den Bauherrn selbst. Dazu gehören:

  • Unvollständig gesicherte Baustellen: Kinder oder Passanten können in offene Gruben stürzen.
  • Beschädigung von Leitungen: Bei Sanierungen wird oft nicht bekannt, wo Strom- oder Wasserleitungen verlaufen.
  • Umgestürzte Bäume oder Schäden an Nachbargrundstücken: Durch Erdarbeiten können Nachbargrundstücke beschädigt werden.
  • Unfallrisiken durch Handwerker: Obwohl Handwerker selbst versichert sind, haftet der Bauherr für deren Sicherheit.
  • Schäden durch Schlechtwetter oder Verzögerungen: Längere Bauzeiten durch Witterung oder Koordinationsprobleme erhöhen das Risiko.

Durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann der Bauherr sich finanziell gegen diese Risiken absichern.


Wie funktioniert der Abschluss der Bauherrenhaftpflicht?

Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht erfolgt in der Regel über Versicherungsunternehmen oder Assekuradeure. Einige Assekuradeure, wie degenia, bieten beispielsweise keine Bauherrenhaftpflicht für Sanierungen an. Es ist daher wichtig, den Versicherer vorher zu klären, ob die gewünschte Sanierung im Tarif enthalten ist.

Die Versicherung wird einmalig für die gesamte Bauzeit bezahlt, weshalb es sinnvoll ist, verschiedene Tarife zu vergleichen. Die Versicherungssumme sollte mindestens 3 Millionen Euro betragen, um ausreichend abgesichert zu sein.

Beim Abschluss sollten Bauherren auf folgende Punkte achten:

  • Deckungssumme: Mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
  • Bauzeit: Die Bauzeit sollte möglichst lang genug gewählt werden, um auch eventuelle Verzögerungen abzudecken.
  • Bausumme: Die Bausumme beeinflusst die Kosten der Versicherung.
  • Exklusivitäten: Vorsätzliche Handlungen oder Schäden durch bekannte Mängel sind oft nicht versichert.
  • Übergabeklausel: Manche Versicherer bieten eine Übergabeklausel an, die den Schutz auch nach Fertigstellung des Bauvorhabens fortsetzt.

Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen

Gilt die Bauherrenhaftpflicht auch bei Sanierungen?

Ja, die Bauherrenhaftpflicht gilt sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen. Sie deckt Schäden ab, die während der Sanierung entstehen.

Ist die Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen Pflicht?

Nein, die Bauherrenhaftpflicht ist keine gesetzliche Pflicht. Sie ist jedoch empfohlen, da sie den Bauherrn vor hohen Schadensersatzforderungen schützt.

Wann sollte die Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen abgeschlossen werden?

Die Versicherung sollte vor Baubeginn abgeschlossen werden. Vor allem bei unbebauten Grundstücken ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll, bis die Bauherrenhaftpflicht greifen kann.

Wie viel kostet die Bauherrenhaftpflicht für Sanierungen?

Die Kosten variieren stark je nach Bausumme, Deckungssumme und Versicherer. Bei Sanierungen mit einer Bausumme von 350.000 Euro liegen die Kosten zwischen 66,64 € und 630,58 € pro Jahr, je nach Höhe der Eigenleistungen.


Fazit

Eine Bauherrenhaftpflicht ist bei Sanierungen ein unverzichtbarer Schutz vor hohen finanziellen Risiken. Sie deckt Schäden ab, die durch Verletzungen der Verkehrssicherheitspflichten auf der Baustelle entstehen, und schützt den Bauherrn vor Schadensersatzforderungen Dritter. Obwohl die Bauherrenhaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt sich der Abschluss bei jeder Sanierung, insbesondere wenn die Bausumme über 50.000 Euro liegt.

Die Kosten der Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter Bausumme, Deckungssumme und Bauzeit. Bauherren sollten daher mehrere Angebote einholen und vergleichen, um den passenden Tarif zu finden. Wichtig ist auch, den Abschluss vor Baubeginn vorzunehmen, um eine Lücke in der Versicherungsdeckung zu vermeiden.

Mit der Bauherrenhaftpflicht kann der Bauherr sich darauf konzentrieren, die Sanierung seines Altbaus erfolgreich umzusetzen, ohne sich ständig um mögliche finanzielle Risiken sorgen zu müssen.


Quellen

  1. Bauherrenhaftpflicht bei Sanierung und Neubau – Vergleich
  2. Bauherrenhaftpflichtversicherung
  3. Bauherrenhaftpflicht – Pflichten und Regelungen
  4. Bauherrenhaftpflicht der HUK-COBURG
  5. Bauherrenhaftpflichtversicherung – Finanztip
  6. Bauherrenhaftpflicht – Dr. Klein

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