KfW-Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen: Vorteile, Beantragung und Fördervoraussetzungen

Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Um die Modernisierung zu erleichtern und finanziell attraktiv zu gestalten, bietet die KfW Bankengruppe eine Reihe von Förderprogrammen an. Eines dieser Instrumente ist der KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen, der in den Programmen 358 und 359 angeboten wird. In diesem Artikel wird detailliert auf die Voraussetzungen, Vorteile, Beantragungsprozess und Anwendungsbereiche dieses Förderinstruments eingegangen. Alle Angaben basieren ausschließlich auf den bereitgestellten Quellen und sind so weit wie möglich auf ihre Faktizität geprüft.

Einleitung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert seit Anfang 2024 Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Ergänzungskredit der KfW, der als Ergänzung zu bereits genehmigten Zuschüssen dienen kann. Er ist insbesondere für Bauherren interessant, die Einzelmaßnahmen durchführen möchten, ohne eine umfassende Komplettsanierung durchzuführen. Die KfW unterteilt den Ergänzungskredit in zwei Programme: KfW 358 und KfW 359, wobei die Voraussetzungen und Zielgruppen leicht variieren.

In diesem Artikel wird gezeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Ergänzungskredit zu erhalten, welche Fördersummen und Zinssätze möglich sind, und wie der Antrag gestellt werden kann. Zudem wird auf die Unterschiede zwischen KfW 358 und 359 eingegangen, da diese bei der Wahl des richtigen Programms entscheidend sind.

Voraussetzungen für die KfW-Ergänzungskredite

Um den Ergänzungskredit in Anspruch zu nehmen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind in den Förderprogrammen KfW 358 und KfW 359 unterschiedlich definiert.

Grundvoraussetzungen beider Programme

Die wichtigsten Voraussetzungen, die für beide Programme gelten, sind:

  • Es muss bereits eine Zuschusszusage der KfW oder des BAFA für eine Einzelmaßnahme zur energetischen Sanierung vorliegen.
  • Die Zuschusszusage darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Die Maßnahme muss gemäß der Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) durchgeführt werden.
  • Die Maßnahme darf noch nicht begonnen oder nicht abgeschlossen sein.
  • Die Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums durchgeführt werden.
  • Bei KfW 358 gilt zudem ein Einkommenslimit: Das versteuerbare Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Diese Voraussetzungen sind in mehreren Quellen konsistent erwähnt und scheinen zentral für die Beantragung des Ergänzungskredits zu sein.

Unterschiede zwischen KfW 358 und KfW 359

Die KfW unterscheidet zwischen Programm 358 und Programm 359. Die Zielgruppen und Anwendungsbereiche sind dabei unterschiedlich:

KfW 358: Ergänzungskredit Plus

  • Zielgruppe: Privatpersonen mit einem versteuerbaren Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro.
  • Objekt: Einzelne Wohneinheiten (z. B. Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), die selbst genutzt werden und als Hauptwohnsitz dienen.
  • Zinsvorteil: Der Zinssatz liegt bei 0,01 Prozent effektiv, was einen erheblichen Vorteil darstellt.
  • Kreditbetrag: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Zusammenhang mit Zuschüssen: Der Kredit kann nur in Kombination mit einem bereits bewilligten Zuschuss der KfW oder des BAFA beantragt werden.
  • Beantragung: Der Antrag kann über eine Baufinanzierungsvermittlung oder direkt bei der Bank gestellt werden.

KfW 359: Ergänzungskredit für Unternehmen und Kapitalanlagen

  • Zielgruppe: Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen, deren Einkommen über 90.000 Euro liegt.
  • Objekt: Selbstgenutzte und vermietete Wohneinheiten, Mehrfamilienhäuser.
  • Zinsvorteil: Der Zinssatz liegt etwas höher als bei 358 und hängt von der Kreditlaufzeit ab, ist aber dennoch vergünstigt.
  • Kreditbetrag: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Zusammenhang mit Zuschüssen: Wie bei 358, kann der Kredit nur in Kombination mit einem bereits bewilligten Zuschuss der KfW oder des BAFA beantragt werden.
  • Beantragung: Der Antrag kann über eine Baufinanzierungsvermittlung oder direkt bei der Bank gestellt werden.

Die Unterscheidung zwischen 358 und 359 ist in mehreren Quellen genannt und wird als wichtig für die richtige Auswahl des Programms hervorgehoben. Beide Programme erfordern eine Zuschusszusage, sind jedoch in ihrer Zielgruppe und Einkommensabhängigkeit unterschiedlich ausgerichtet.

Geförderte Maßnahmen

Der Ergänzungskredit ist explizit auf Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden ausgerichtet. Dazu gehören beispielsweise:

  • Heizungstausch mit klimafreundlichen Alternativen (z. B. Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie)
  • Gebäudedämmung (Außendämmung, Innendämmung)
  • Sanierung der Gebäudehülle (z. B. Fenster- und Dachdämmung)
  • Barrierereduzierung (z. B. barrierefreie Umbauten, Einbruchschutz)

Die konkrete Förderung hängt davon ab, ob die Maßnahme unter die Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fällt. Bei Heizungstausch wird beispielsweise bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Zudem gibt es Bonusprogramme, wie den Klima-Bonus oder den Einkommensbonus, die die Förderung erhöhen können.

Die Maßnahmen müssen durch einen Fachhandwerker durchgeführt werden, und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) muss vorliegen. Diese wird im KfW-Portal „Meine KfW“ hochgeladen, um die Beantragung abzuschließen.

Vorteile des Ergänzungskredits

Der KfW-Ergänzungskredit bietet mehrere Vorteile, die ihn zu einem attraktiven Instrument für Bauherren machen können:

1. Zinsvorteil

  • Programm 358: Effektiver Jahreszins ab 0,01 Prozent – einer der günstigsten Zinssätze auf dem Markt.
  • Programm 359: Effektiver Jahreszins variiert, aber bleibt günstig im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen.

2. Kombinierbarkeit mit Zuschüssen

Der Ergänzungskredit kann in Kombination mit bereits bewilligten Zuschüssen der KfW oder des BAFA genutzt werden. Dies ermöglicht eine finanziell günstige Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen.

3. Höhere Kreditsummen

Mit bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit können Bauherren größere Projekte realisieren. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn mehrere Einzelmaßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden.

4. Langfristige Planungssicherheit

Der Kredit kann langfristig finanziert werden, was eine bessere Kapitalplanung ermöglicht. Zudem ist der Zinssatz fixiert, was langfristige Kostensicherheit bietet.

5. Energiekostenreduktion

Durch die Sanierungsmaßnahmen werden Energiekosten gesenkt, was langfristig zu einer Erhöhung des Wohnumgebungsstandards und einer Wertschätzung der Immobilie führt.

Beantragungsprozess

Der Beantragungsprozess des KfW-Ergänzungskredits ist mehrstufig und setzt voraus, dass alle Dokumente vollständig und korrekt vorliegen. Im Folgenden wird der Prozess Schritt für Schritt erläutert:

1. Vorstellung einer Zuschusszusage

Voraussetzung für die Beantragung des Ergänzungskredits ist, dass bereits eine Zuschusszusage für eine Einzelmaßnahme vorliegt. Diese kann durch das KfW-Portal oder über den BAFA beantragt werden.

2. Beauftragung eines Fachhandwerkers

Sobald die Zuschusszusage vorliegt, muss ein Fachhandwerker beauftragt werden, die Maßnahme durchzuführen. Der Handwerker muss die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen, die im nächsten Schritt benötigt wird.

3. Beantragung im KfW-Portal

Die eigentliche Beantragung erfolgt über das KfW-Portal „Meine KfW“. Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachhandwerker
  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung (an die Förderzusage geknüpft)
  • Liefer- und Ausführungstermin innerhalb des Bewilligungszeitraums

4. Identitätsprüfung

Nach Einreichung der Unterlagen muss die Identität des Antragstellers nachgewiesen werden. Dies kann über folgende Methoden erfolgen:

  • Schufa-Identitäts-Check
  • Video-Identifizierung
  • PostIdent-Verfahren

5. Abschluss der Maßnahme und Nachweis

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme muss der Fachhandwerker oder Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Zudem müssen Rechnungen und eventuelle Boni (z. B. Klima-Bonus, Einkommensbonus) im KfW-Portal hochgeladen werden.

Die KfW prüft die Unterlagen und freigibt die Auszahlung der Förderung, sofern keine Fragen offen bleiben.

Wichtige Hinweise und Grenzen

Neben den Vorteilen gibt es auch einige Grenzen und Aspekte, die Bauherren berücksichtigen sollten:

1. Mindestkreditsummen

Es gibt keine offizielle Mindestkreditsumme, doch einige Banken setzen interne Schwellenwerte an. Diese können bei 10.000 bis 50.000 Euro liegen. Ein Kredit unter dieser Schwelle kann in einigen Fällen nicht genehmigt werden, da er für die Bank nicht rentabel genug ist.

2. Tilgungsmindestbeträge

Bei der Volltilgung des Kredits vor Ablauf der Zinsbindung muss eine Mindesttilgungssumme von 5.000 Euro erreicht sein. Andernfalls ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

3. Kein Umschuldungsinstrument

Der Ergänzungskredit ist nicht dafür gedacht, bestehende Kredite umzuschulden oder bereits abgeschlossene Vorhaben nachzufinanzieren. Dies ist in mehreren Quellen explizit erwähnt und ein wichtiger Unterschied zu anderen Baufinanzierungsformen.

4. Einkommensabhängigkeit

Der Zinssatzvorteil von KfW 358 ist nur für Haushalte mit einem versteuerbaren Einkommen unter 90.000 Euro verfügbar. Wer dieses Einkommenslimit überschreitet, muss sich für Programm 359 entscheiden, bei dem der Zinsvorteil geringer ausfällt.

Fazit

Der KfW-Ergänzungskredit ist ein wertvolles Instrument für Bauherren, die Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung durchführen möchten. Mit einem effektiven Jahreszins ab 0,01 Prozent und Kreditbeträgen bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bietet der Kredit eine finanziell günstige Finanzierungsmöglichkeit, die in Kombination mit Zuschüssen der KfW oder des BAFA besonders attraktiv ist.

Die Beantragung ist zwar mehrschrittig und dokumentenlastig, aber mit einer klaren Struktur und der Unterstützung durch eine Baufinanzierungsvermittlung gut umsetzbar. Wichtig ist, dass der Kredit nur für neue Maßnahmen genutzt werden kann und nicht für Umschuldungen oder Nachfinanzierungen.

Die Unterscheidung zwischen KfW 358 und KfW 359 ist entscheidend, da die Zielgruppe, der Zinssatz und die Einkommensabhängigkeit je nach Programm unterschiedlich ausfallen. Bauherren sollten daher ihre Finanzierungssituation genau prüfen, bevor sie sich für ein Programm entscheiden.

Insgesamt ist der KfW-Ergänzungskredit ein wichtiger Baustein im Förderportfolio zur energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien. Er ermöglicht es, Energiekosten zu senken, den Wert der Immobilie zu erhöhen und umweltfreundliche Technologien einzusetzen, wodurch langfristig ökologische und wirtschaftliche Vorteile entstehen.

Quellen

  1. ADAC: Energetische Sanierung
  2. LBS: KfW-Einzelmassnahmen
  3. Interhyp: KfW-Einzelmassnahmen
  4. Heizung: KfW-Einzelmassnahmen
  5. KfW: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
  6. Finanztip: KfW 358

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