KfW-Förderkredite für die Sanierung 2024: Übersicht, Konditionen und Antrag

Die KfW-Förderbank hat im Jahr 2024 ihre Sanierungsprogramme erweitert und angepasst, um den Herausforderungen der Energiewende und der steigenden Nachfrage nach klimafreundlichem Bauen und Sanieren gerecht zu werden. Besonders in der Sanierung von Bestandsgebäuden und Altbauten bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Vielzahl von Förderkrediten, die Bauherren, Eigentümer und Mieterfinanzierer finanziell unterstützen können. Diese Kredite sind oft mit günstigen Zinssätzen, tilgungsfördernden Zuschüssen oder Kombinationsmöglichkeiten verbunden, wodurch sie eine wertvolle Grundlage für energetische Modernisierungsmaßnahmen bilden.

Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die KfW-Förderkredite für die Sanierung im Jahr 2024. Dabei werden die aktuellsten Programme, Konditionen, Voraussetzungen und Antragsabläufe detailliert beschrieben. Ziel ist es, Interessierten eine verlässliche Orientierung in der Welt der KfW-Förderung zu geben und sie bei der Planung und Durchführung ihrer Sanierungsprojekte zu unterstützen.

Einführung in die KfW-Förderung für Sanierungsmaßnahmen

Die KfW-Förderung ist ein zentraler Baustein für die energetische Sanierung von Immobilien in Deutschland. Sie wird von der Bundesregierung als staatlich gefördertes Finanzierungsprogramm eingesetzt, um die Modernisierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden voranzutreiben. Die Förderung umfasst sowohl Kredite als auch Zuschüsse und ist darauf ausgerichtet, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, CO₂-Emissionen zu reduzieren und den Gebäudebestand klimafreundlicher zu machen.

Die KfW-Förderung richtet sich an verschiedene Zielgruppen: privatwirtschaftliche Eigentümer, Mieter und auch Kommunen. Sie ist besonders für Haushalte relevant, die in bestehende Immobilien investieren und diese energetisch optimieren möchten. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung sind dabei relativ einfach zu erfüllen: Es müssen energetische Maßnahmen geplant und umgesetzt werden, die unter die Kriterien der KfW fallen, und der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.

Ein weiteres wichtiges Merkmal der KfW-Förderung ist die Möglichkeit, verschiedene Programme miteinander zu kombinieren. So können beispielsweise Förderkredite für Heizungsoptimierung mit Zuschüssen für Dämmung oder Fensteraustausch verknüpft werden, um eine umfassende Sanierung zu realisieren. Dies ermöglicht eine bessere Finanzplanung und maximiert die Unterstützung durch die Förderbank.

KfW-Förderkredite für die Sanierung 2024: Übersicht der aktuellen Programme

Im Jahr 2024 hat die KfW ihre Sanierungsprogramme überarbeitet und neue Kredite eingeführt. Die wichtigsten Programme sind:

  1. KfW 358 – Ergänzungskredit Plus: Dieser Kredit richtet sich an selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 90.000 Euro. Er ist besonders geeignet für Sanierungsmaßnahmen, bei denen bereits ein Zuschuss der KfW oder ein Bescheid des BAFA vorliegt.

  2. KfW 359: Dieses Programm ist für Haushalte mit einem höheren Einkommen oder für Mehrfamilienhäuser gedacht. Die Zinsen liegen hier auf Marktniveau, da es sich um einen Standardförderkredit handelt.

  3. KfW 261 – Kredit für das KfW-Effizienzhaus: Dieser Kredit wird für umfassende Sanierungen verwendet, die die Kriterien eines KfW-Effizienzhauses erfüllen. Dabei werden Energieeinsparungen auf hohem Niveau angestrebt.

  4. KfW 273 – Einzelmaßnahmenkredit: Dieser Kredit ist für einzelne Sanierungsmaßnahmen gedacht, wie z. B. Dämmung, Heizungsoptimierung oder Fensteraustausch.

  5. KfW 430 – Kredit für die Nutzung erneuerbarer Energien: Dieser Kredit unterstützt Maßnahmen, die den Anteil erneuerbarer Energien in der Beheizung eines Gebäudes erhöhen.

  6. KfW 430 Plus: Ein ergänzender Kredit für den Einbau von Photovoltaik-Anlagen.

Jedes dieser Programme hat spezifische Konditionen, Voraussetzungen und Vorteile. Im Folgenden werden die wichtigsten Details der KfW-Förderkredite für Sanierungsmaßnahmen 2024 ausführlich dargestellt.

KfW 358 und 359: Ergänzungskredite für Heizung und Sanierung

Die KfW 358 und 359 sind zwei der wichtigsten Sanierungsprogramme für den Heizungstausch und die energetische Modernisierung von Wohngebäuden. Sie sind insbesondere für Wohneigentümer gedacht, die bereits eine Förderzusage der KfW oder einen Bescheid des BAFA vorweisen können. Beide Programme bieten zinsgünstige Kredite, die zur Finanzierung von Maßnahmen eingesetzt werden können, die nach Abzug der Zuschüsse noch Kosten verursachen.

KfW 358 – Ergänzungskredit Plus

Der KfW 358 ist ein Förderkredit für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro. Die Zinsen liegen unter 2 %, was diesen Kredit besonders attraktiv macht. Die maximale Kreditsumme beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit. Die Laufzeiten reichen von 4 bis 35 Jahren, wobei die Zinsbindung meist auf 5 bis 10 Jahre begrenzt ist.

Der KfW 358 ist ideal für Sanierungsmaßnahmen, bei denen bereits ein Zuschuss der KfW oder ein BAFA-Bescheid vorliegt. Er kann für Heizungstausch, Dämmung, Fensteraustausch oder andere Einzelmaßnahmen genutzt werden.

KfW 359 – Ergänzungskredit

Der KfW 359 ist für Haushalte mit einem höheren Einkommen oder für Mehrfamilienhäuser gedacht. Die Zinsen liegen hier auf Marktniveau, da es sich um einen Standardförderkredit handelt. Im Jahr 2025 bewegen sich die Zinsen zwischen 3 und 4 Prozent.

Auch bei diesem Programm ist die maximale Kreditsumme auf 120.000 Euro je Wohneinheit begrenzt. Die Laufzeiten reichen ebenfalls von 4 bis 35 Jahren, wobei die Zinsbindung auf 5 bis 10 Jahre fixiert ist.

Beide Kredite sind über eine Bank oder einen Finanzierungsvermittler zu beantragen. Es ist wichtig, vor der Beantragung eine Förderzusage der KfW oder einen BAFA-Bescheid zu besorgen, da der Kredit nur dann bewilligt wird, wenn ein förderfähiges Vorhaben vorliegt.

KfW 261 – Kredit für das KfW-Effizienzhaus

Der KfW 261 ist ein Förderkredit für umfassende Sanierungen, die die Kriterien eines KfW-Effizienzhauses erfüllen. Dieses Programm richtet sich an Wohneigentümer, die ihre Immobilien energetisch auf den neuesten Stand bringen möchten. Ein KfW-Effizienzhaus ist ein Gebäude, das einen sehr niedrigen Energiebedarf aufweist und gleichzeitig hohe Wohnqualität und Komfort bietet.

Die KfW unterscheidet mehrere Energiestandards:

  • Effizienzhaus 40: Ein Gebäude, das 40 % weniger Energie verbraucht als ein Neubau nach EnEV (Energieeinsparverordnung).
  • Effizienzhaus 55: Ein Gebäude mit 55 % geringerem Energieverbrauch.
  • Effizienzhaus 70: Ein Gebäude mit 70 % geringerem Energieverbrauch.
  • Effizienzhaus 85: Ein Gebäude mit 85 % geringerem Energieverbrauch.
  • Effizienzhaus 100: Ein Gebäude mit 100 % geringerem Energieverbrauch (seit Juli 2022 nicht mehr gefördert).

Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt von der erreichten Energiestufe ab. Für ein Effizienzhaus 40 beträgt der maximale Zuschuss 24.000 Euro je Wohneinheit. Bei einem Effizienzhaus 55 ist ein Zuschuss von bis zu 18.000 Euro möglich. Ein Effizienzhaus 70 wird mit maximal 12.000 Euro gefördert, und ein Effizienzhaus 85 erhält bis zu 6.000 Euro als Tilgungszuschuss.

Ein weiterer Bonus ist der sogenannte EE-Bonus, der 5 % zusätzlichen Tilgungszuschuss gewährt. Dafür muss eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien eingesetzt werden, die mindestens 65 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes deckt.

Ein weiterer Bonus ist der Worst Performing Building Bonus, der 10 % zusätzlichen Tilgungszuschuss für Sanierungen von Gebäuden gewährt, die zu den schlechtesten 25 % in Deutschland gehören.

Der KfW 261 ist über eine Bank oder ein Kreditinstitut zu beantragen. Es ist wichtig, vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen die Förderzusage einzuholen und alle notwendigen Dokumente bereitzuhalten.

KfW 273 – Einzelmaßnahmenkredit

Der KfW 273 ist ein Förderkredit für einzelne Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. Dämmung, Heizungsoptimierung oder Fensteraustausch. Er ist besonders für Eigentümer gedacht, die keine umfassende Sanierung planen, sondern einzelne Maßnahmen durchführen möchten. Der Kredit ist in der Regel günstiger als ein Standardkredit, da er von der KfW finanziert wird.

Die KfW 273 bietet verschiedene Zinssätze und Laufzeiten an. Die genauen Konditionen hängen von der geplanten Maßnahme, dem Einkommen des Antragstellers und der gewählten Laufzeit ab. Die maximale Kreditsumme beträgt 120.000 Euro je Wohneinheit.

Ein weiterer Vorteil des KfW 273 ist, dass er gut mit anderen KfW-Programmen kombinierbar ist. So können beispielsweise Förderkredite für Heizungsoptimierung mit Zuschüssen für Dämmung verknüpft werden, um eine umfassende Sanierung zu realisieren.

KfW 430 – Kredit für die Nutzung erneuerbarer Energien

Der KfW 430 ist ein Förderkredit für Maßnahmen, die den Anteil erneuerbarer Energien in der Beheizung eines Gebäudes erhöhen. Er ist besonders für Wohneigentümer gedacht, die eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien installieren möchten. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen, Solarthermie oder Holzpellet-Heizungen.

Der KfW 430 bietet vergünstigte Zinsen und kann in Kombination mit anderen KfW-Programmen genutzt werden. Die maximale Kreditsumme beträgt 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Laufzeiten reichen von 4 bis 35 Jahren, wobei die Zinsbindung meist auf 5 bis 10 Jahre begrenzt ist.

Ein weiterer Vorteil des KfW 430 ist der EE-Bonus, der 5 % zusätzlichen Tilgungszuschuss gewährt. Dafür muss eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien eingesetzt werden, die mindestens 65 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes deckt.

KfW 430 Plus – Kredit für den Einbau von Photovoltaik-Anlagen

Der KfW 430 Plus ist ein ergänzender Kredit für den Einbau von Photovoltaik-Anlagen. Er ist besonders für Wohneigentümer gedacht, die ihre Immobilien mit Solarstrom ausstatten möchten. Der Kredit ist in der Regel günstiger als ein Standardkredit, da er von der KfW finanziert wird.

Die KfW 430 Plus bietet vergünstigte Zinsen und kann in Kombination mit anderen KfW-Programmen genutzt werden. Die maximale Kreditsumme beträgt 120.000 Euro je Wohneinheit. Die Laufzeiten reichen von 4 bis 35 Jahren, wobei die Zinsbindung meist auf 5 bis 10 Jahre begrenzt ist.

Ein weiterer Vorteil des KfW 430 Plus ist der EE-Bonus, der 5 % zusätzlichen Tilgungszuschuss gewährt. Dafür muss eine Photovoltaik-Anlage eingesetzt werden, die mindestens 65 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes deckt.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der KfW-Förderkredite

Die Inanspruchnahme der KfW-Förderkredite setzt einige Voraussetzungen voraus. Zunächst muss ein förderfähiges Vorhaben vorliegen. Dies bedeutet, dass die geplante Sanierungsmaßnahme unter die Kriterien der KfW fällt. Dazu gehören beispielsweise Heizungsoptimierung, Dämmung, Fensteraustausch oder der Einbau erneuerbarer Energien.

Ein weiteres Kriterium ist die Selbstnutzung der Immobilie. Die Förderkredite der KfW sind grundsätzlich nur für selbstgenutztes Wohneigentum gedacht. Mieterhöhungen oder Kapitalerträge sind nicht förderfähig.

Ein weiteres Kriterium ist die Einkommensgrenze. Die KfW 358 ist beispielsweise nur für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro gedacht. Für den KfW 359 gelten keine Einkommensgrenzen.

Ein weiteres Kriterium ist die Zusammenarbeit mit einer Bank oder einem Finanzierungsvermittler. Die KfW-Förderkredite müssen über eine Bank oder einen Finanzierungsvermittler beantragt werden. Die KfW selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Ein weiteres Kriterium ist die Vorlage von Unterlagen. Dazu gehören beispielsweise der Grundbuchauszug, die Meldebestätigung, die Einkommensteuerbescheide und die Förderzusage der KfW oder ein BAFA-Bescheid.

Antragstellung und Ablauf der KfW-Förderkredite

Die Antragstellung der KfW-Förderkredite erfolgt über eine Bank oder einen Finanzierungsvermittler. Es ist wichtig, vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen die Förderzusage einzuholen und alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.

Der Ablauf der Antragstellung ist in mehreren Schritten unterteilt:

  1. Finanzierungspartner finden: Wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler, um einen Kredit zu beantragen.
  2. Förderzusage einholen: Vor der Beantragung des Kredits muss eine Förderzusage der KfW oder ein BAFA-Bescheid vorliegen.
  3. Kreditantrag stellen: Der Finanzierungspartner leitet den Kreditantrag an die KfW weiter.
  4. Kreditvertrag abschließen: Nach Erhalt der Zusage kann der Kreditvertrag abgeschlossen werden.
  5. Kredit auszahlen lassen: Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten vollständig oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden.
  6. Sanierungsmaßnahmen durchführen: Die Sanierungsmaßnahmen können nun durchgeführt werden.
  7. Zuschuss einreichen: Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen müssen alle notwendigen Nachweise bei der KfW oder dem BAFA eingesendet werden.

Kombination von KfW-Förderkrediten

Ein weiterer Vorteil der KfW-Förderkredite ist, dass sie gut miteinander kombinierbar sind. So können beispielsweise Förderkredite für Heizungsoptimierung mit Zuschüssen für Dämmung verknüpft werden, um eine umfassende Sanierung zu realisieren.

Die Kombinationsregeln sind jedoch nicht immer einheitlich. Es ist wichtig, die spezifischen Kombinationsregeln und Voraussetzungen jedes Programms zu beachten. Ein Energieeffizienz-Experte kann bei der Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen beraten und helfen, die maximale Förderung zu erreichen.

Fazit

Die KfW-Förderkredite für die Sanierung 2024 bieten eine breite Palette an Finanzierungs- und Förderoptionen für Wohneigentümer, die ihre Immobilien energetisch optimieren möchten. Mit günstigen Zinssätzen, tilgungsfördernden Zuschüssen und Kombinationsmöglichkeiten sind diese Kredite eine wertvolle Grundlage für energetische Modernisierungsmaßnahmen.

Die wichtigsten Programme sind die KfW 358, KfW 359, KfW 261, KfW 273, KfW 430 und KfW 430 Plus. Jedes dieser Programme hat spezifische Konditionen, Voraussetzungen und Vorteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Die Antragstellung der KfW-Förderkredite erfolgt über eine Bank oder einen Finanzierungsvermittler. Es ist wichtig, vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen die Förderzusage einzuholen und alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.

Die Kombination von KfW-Förderkrediten ist ein weiterer Vorteil, der bei der Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen genutzt werden sollte. Ein Energieeffizienz-Experte kann bei der Beratung und Planung der Sanierungsmaßnahmen helfen und die maximale Förderung erreichen.

Quellen

  1. KfW-Förderung 2024: Neue Möglichkeiten für Bauherren und Hausbesitzer
  2. KfW-Förderung: Energetische Sanierung von Immobilien
  3. KfW-Ergänzungskredit für Heizung und Sanierung
  4. KfW-Förderung 2024: So sparen Sie Energie und Kosten bei der Sanierung
  5. KfW-Förderung für die Sanierung: Konditionen und Voraussetzungen
  6. KfW 358: Ergänzungskredit für Heizung und Sanierung

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