Sanierung 2024: Förderung, Pflichten und Chancen für Eigentümer

Die Sanierung von Immobilien hat in den letzten Jahren sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht an Bedeutung gewonnen. 2024 hat sich das Thema noch weiter verschärft, da staatliche Förderprogramme attraktiver werden und gesetzliche Vorgaben wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stärker in den Fokus rücken. Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, aber auch von Mehrfamilienhäusern, ist es jetzt wichtiger denn je, sich über die Anforderungen, Chancen und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.

In diesem Artikel werden die aktuellen Regelungen, Förderungen und Handlungsempfehlungen für Sanierungen 2024 ausführlich dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit wird der Rolle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), der Energieberatung und der Sanierungspflicht gewidmet. Zudem werden die neuen Anforderungen an Heizsysteme sowie die Vorteile der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erläutert.


Die Bedeutung der Sanierung im Jahr 2024

Die Sanierung von Immobilien ist in 2024 nicht nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Wohnqualität, sondern auch eine Voraussetzung für die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig bieten die aktuell erhöhten Zuschüsse und Kredite eine einmalige Chance, umfassende Modernisierungsmaßnahmen kostengünstig umzusetzen.

Die Bundesregierung hat sich im Zuge der Klimaneutralitätsstrategie entschieden, die Energieeffizienz von Gebäuden deutlich zu steigern. Dies zeigt sich in der Ausgestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die 2024 in mehreren Punkten überarbeitet wurde. Ein zentraler Faktor ist die Einführung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der nicht nur die Planung vereinfacht, sondern auch die förderfähigen Kosten erhöht.


Energieberatung als Startpunkt der Sanierung

Eine professionelle Energieberatung ist die Voraussetzung für eine effektive und wirtschaftlich sinnvolle Sanierung. Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) unterstützt Eigentümer dabei, die energetische Qualität ihrer Immobilie zu analysieren. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Die Beratung liefert einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der die notwendigen Maßnahmen zur Energieeinsparung aufzeigt. Wer diesen Fahrplan umsetzt, profitiert von einem 5-Prozent-Bonus bei der Förderung und einer doppelt so hohen Förderhöchstgrenze bei Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (bis zu 60.000 Euro statt 30.000 Euro).


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG bündelt alle staatlichen Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Sie unterstützt Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken und die Heizkosten reduzieren. Dazu gehören:

  • Wärmedämmung an Dach, Fassade und Kellerdecke
  • Tausch energieeffizienter Fenster und Türen
  • Heizungserneuerung mit Wärmepumpen oder Biomasseheizungen
  • Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

Die BEG ist in zwei Programme unterteilt:
- BEG EM (Einzelmaßnahmen)
- BEG WG (Komplettsanierung zum Effizienzhaus)

Beide Programme profitieren von den neuen Regelungen 2024. So ist es beispielsweise möglich, mehrere Einzelmaßnahmen zu kombinieren, um die förderfähigen Kosten zu erhöhen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Energieeffizienzexperte eingeschaltet wird, der die Maßnahmen begutachtet und berät.


Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Förderung von Einzelmaßnahmen wurde 2024 erweitert und neu strukturiert. Ein KfW-Ergänzungskredit 358/359 kann zusätzlich zu den Zuschüssen beantragt werden. Dies ermöglicht eine bessere Finanzierung der Sanierung, insbesondere wenn die Kosten höher sind als die ursprünglichen Zuschussgrenzen.

Zusätzlich gibt es zahlreiche Änderungen bei der Antragstellung und Bewilligungszeit, sowie Übergangsregelungen und Ausnahmen von der Sperrfrist, insbesondere bei der Heizungsförderung. Einige Beispiele:

  • Der Heizungstausch kann ab 2024 mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent gefördert werden
  • Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher werden mit bis zu 50 Prozent unterstützt
  • Die Förderung ist möglich für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen

Besonders attraktiv ist die Förderung für Maßnahmen mit hoher CO₂-Reduktion, die zusätzliche Boni erhalten können.


Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG)

Wer seine Immobilie umfassend sanieren und klar in Richtung Klimaneutralität bringen will, profitiert von der Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Dieses Programm wird über die KfW beantragt und umfasst:

  • Zinsverbilligten Kredit
  • Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent

Die Förderung ist besonders attraktiv für Immobilien, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für den Kauf einer frisch sanierten Immobilie ist die Förderung ebenfalls möglich, sofern die kosten der energetischen Sanierung gesondert ausgewiesen werden können.

Die Zielsetzung ist es, die Immobilie auf das Niveau eines Effizienzhauses 85 oder besser zu bringen. Die Höchstförderung beträgt 150.000 Euro je Wohneinheit, was eine umfassende Sanierung finanziell attraktiv macht.


Heizungstausch und KfW-Förderung

Ein zentraler Punkt der Sanierung ist der Heizungstausch. Ab 2024 ist die Zuständigkeit für die Förderung moderner, umweltfreundlicher Heizungen von BAFA auf KfW gewechselt. Eigentümer können dort einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen.

Neu ist auch, dass nur noch die Einbau von klimafreundlichen Heizsystemen gefördert wird. Öl- und Gasheizungen sind nicht mehr förderfähig. Zudem gibt es ab 2024 eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent, wobei zusätzliche Boni möglich sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein weiterer Vorteil ist die flexiblere Antragstellung: Eigentümer können den Antrag erst nach Vertragsabschluss mit einem Handwerker stellen. Dies ist im Vergleich zu früheren Regelungen ein großer Vorteil, da Planungssicherheit entsteht.


Sanierungspflicht gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Sanierungspflicht ist ein zentrales Thema, das 2024 verstärkt in den Vordergrund rückt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer, bei bestimmten Vorgängen wie Kauf, Erbe oder Geschenk einer Bestandsimmobilie innerhalb von zwei Jahren Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

Besonders relevant ist die 10-Prozent-Regel: Wer mindestens 10 Prozent der Fläche einer Immobilie erneuert, ist verpflichtet, dies gemäß den GEG-Vorgaben zu tun. Dies gilt beispielsweise bei Dachsanierungen, Fassadentausch oder Umbauarbeiten.

Ab 2024 gilt zudem, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen müssen. Dies bedeutet, dass Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solaranlagen bevorzugt werden.

Ein weiteres Thema ist die Europäische Sanierungsrichtlinie, die zwar nicht mehr in der ursprünglichen Form umgesetzt wird, aber dennoch Einsparziele bis 2030 und 2033 definiert. Die konkreten Maßnahmen bleiben jedoch frei wählbar.


Vorteile des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein wichtiger Bestandteil der Sanierungsplanung. Er wird im Rahmen der Energieberatung erstellt und liefert einen detaillierten Überblick über den energetischen Zustand der Immobilie. Die Vorteile:

  • Förderhöchstgrenzen steigen: Ohne iSFP liegt die Förderung bei 30.000 Euro, mit iSFP bei 60.000 Euro
  • Kombination von Maßnahmen ist möglich: Beispielsweise können Heizungstausch und Dämmung kombiniert werden, wodurch die Grenze auf 90.000 Euro steigt
  • Planungssicherheit für Eigentümer, da der iSFP klare Maßnahmen aufzeigt und wirtschaftliche Entscheidungen ermöglicht

Zusätzlich profitiert der Eigentümer von einem 5-Prozent-Bonus, wenn die Maßnahmen aus dem iSFP umgesetzt werden. Dies macht den iSFP nicht nur für die Förderung, sondern auch für die langfristige Energiekostenplanung besonders wertvoll.


Handlungsleitfaden für die Sanierung 2024

Die Umsetzung einer Sanierung erfordert eine sorgfältige Planung und Organisation. Folgende Schritte sollten Eigentümer beachten:

  1. Energieberatung in Anspruch nehmen
    Ein Energieberater erstellt den iSFP und analysiert die Energieeffizienz der Immobilie.

  2. Förderprogramme prüfen
    Die BEG, BAFA und KfW bieten verschiedene Optionen an. Die Zuschüsse und Kredite sollten frühzeitig beantragt werden.

  3. Fachbetriebe beauftragen
    Es ist wichtig, qualifizierte Handwerker zu beauftragen, die Erfahrung im Bereich Energieeffizienz haben.

  4. Bewohner informieren
    Bei vermietetem Bestand ist es ratsam, die Bewohner über die Sanierungsmaßnahmen zu informieren, um Konflikte zu vermeiden.

  5. GEG-Vorgaben beachten
    Die Sanierung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um Bußgelder zu vermeiden.

  6. Überwachung und Dokumentation
    Alle Maßnahmen sollten dokumentiert werden, um die Förderung und GEG-Konformität nachzuweisen.


Neue Anforderungen in ausgewählten Bundesländern

Neben den bundesweiten Regelungen gibt es in einigen Bundesländern lokale Vorgaben, die ebenfalls beachtet werden müssen. Einige Beispiele:

  • Nordrhein-Westfalen: Ab 01.01.2026 muss bei Dachsanierungen mit mehr als 50 m² Dachfläche eine Photovoltaikanlage installiert werden.
  • Rheinland-Pfalz: Seit 01.01.2024 müssen bei Dachsanierungen bauliche Vorrichtungen für eine spätere PV-Installation vorgesehen sein.
  • Schleswig-Holstein: Ab 01.04.2026 gilt eine Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierungen mit mehr als 10 % Dachflächenänderung.
  • In Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen ist aktuell keine Solarpflicht in Kraft, doch es wird diskutiert, solche Regelungen einzuführen.

Eigentümer sollten sich daher über die gesetzlichen Anforderungen in ihrem Bundesland informieren, um Überraschungen zu vermeiden.


Fazit

Die Sanierung von Immobilien 2024 ist sowohl eine Pflicht als auch eine Chance. Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), erfordern eine sorgfältige Planung. Gleichzeitig bieten die Förderprogramme der Bundesregierung und der KfW eine gute Finanzierungsmöglichkeit für umfassende Sanierungsmaßnahmen.

Eigentümer, die jetzt handeln, profitieren nicht nur von höheren Zuschüssen, sondern auch von sinkenden Energiekosten und steigender Wohnqualität. Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist dabei unerlässlich, da sie die Förderhöchstgrenzen erhöht und die Planung transparent macht.

Mit der richtigen Strategie ist es möglich, die Sanierung 2024 ökonomisch, ökologisch und rechtssicher umzusetzen. Ein professioneller Energieberater und qualifizierte Handwerker sind dabei wertvolle Partner, die die Umsetzung begleiten und optimieren.


Quellen

  1. Energie-Fachberater.de: Förderung für die Sanierung 2024
  2. Förderungsportal.de: Förderung für die Sanierung 2024
  3. Immobilienscout24.de: Sanierungspflicht
  4. Deutsche Handwerks-Zeitung: Energetische Sanierung
  5. Energie-Experten.org: Sanierungspflicht

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