Einleitung
Bei der Sanierung eines Altbaus übernimmt als Bauherr erhebliche Verantwortung und Haftung für mögliche Schäden, die Dritten auf oder durch die Baustelle entstehen können. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein entscheidendes Instrument, um diese finanziellen Risiken abzuwehren. Auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wird sie von Experten dringend empfohlen, um sich vor potenziell hohen Schadensersatzforderungen zu schützen. Dieser Artikel beleuchtet die Bedeutung der Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen, den Leistungsumfang, die Kosten und wichtige Aspekte, die Bauherren bei der Auswahl und Abschluss einer solchen Versicherung beachten sollten.
Notwendigkeit der Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen
Die Bauherrenhaftpflicht ist keine gesetzliche Pflicht, wird jedoch bei jedem Bauprojekt – egal ob Neubau oder Sanierung eines Altbaus – dringend empfohlen. Als Bauherr haften Sie für alle Schäden an Dritten, die durch die Verletzung von Verkehrssicherheitspflichten auf Ihrer Baustelle entstehen. Diese Haftung besteht unabhängig davon, ob Sie selbst aktiv am Bau mitwirken.
Besonders bei der Sanierung von Altbauten entstehen spezifische Risiken. Während einige Anbieter wie degenia keine Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Sanierung von Altbauten anbieten, ist es dennoch wichtig, sich adäquat abzusichern. Dabei ist zu beachten, dass degenia kein Versicherer, sondern ein Assekuradeur ist.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Beauftragung von Architekten, Bauunternehmen oder Handwerkern den Bauherren von seiner Sorgfaltspflicht entbindet. Tatsächlich bleibt der Bauherr jedoch in der Verantwortung. Die Haftung als Bauherr wird durch die Beauftragung von Fachkräften nicht aufgehoben. Kommt es zu einem Schaden, trägt der Bauherr die volle Verantwortung, da er die Gefahrenstelle veranlasst hat.
Die Haftung des Bauherren beginnt bereits vor Baubeginn. Bei unbebauten Grundstücken haften Sie bereits als Grundstückseigentümer. Daher wird empfohlen, die Baustellenversicherung noch vor Beginn der Bauphase abzuschließen. Ihre Haftung beginnt ab dem Zeitpunkt der Beauftragung des Bauunternehmens bzw. des Architekten.
Leistungsumfang der Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert Sie als Bauherren gegen die Schadensersatzansprüche Dritter ab. Sie leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Experten empfehlen eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 5.000.000 Euro, wobei die meisten Anbieter ohnehin drei Millionen Euro als Untergrenze ansetzen.
Die Bauherrenhaftpflicht deckt verschiedene Risikobereiche ab:
Haftung als Haus- und Grundbesitzer: Für das zu bebauende Grundstück und das Gebäude. Zum Beispiel, wenn ein Passant auf dem Gehweg vor dem Baugrundstück stürzt und sich schwer verletzt, weil bei Glatteis nicht gestreut wurde.
Schäden aus dem Bauvorhaben: Wenn ein Kind in eine nicht ordnungsgemäß gesicherte Baugrube fällt und sich dabei verletzt.
Bauen mit eigener Leistung: Bis zu einem Wert von 50.000 EUR.
Nutzung selbst fahrender Arbeitsmaschinen: Mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
Lagerung und Verwendung gewässerschädlicher Stoffe: Versichert ist das Risiko durch die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe in Behältnissen bis 250 l beziehungsweise kg Fassungsvermögen (Kleingebinde), wenn das Gesamtfassungsvermögen aller vorhandenen Kleingebinde 2.500 l beziehungsweise kg nicht übersteigt.
Es gibt jedoch Fälle, in denen die Bauherrenhaftpflicht nicht greift:
- Wenn ein Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
- Wenn Ansprüche nachweislich nicht gerechtfertigt sind.
- Wenn Schäden durch bekannte Mängel entstehen.
- Wenn versicherte Personen wie Bauhelfer Schadenersatzansprüche geltend machen möchten.
- Bei Schäden am Rohbau, die über die Bauleistungsversicherung oder eine Feuerrohbauversicherung abgedeckt sind.
Wichtig ist zu wissen, dass Bauhelfer nicht über die Bauherrenhaftpflicht des Bauherren versichert sind. Die Bauhelferversicherung ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, Verwandte, Freunde, Bekannte, die Ihnen beim Bau entgeltlich oder auch unentgeltlich helfen, bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) zu versichern (spätestens eine Woche nach Baubeginn). Nichtanmeldungen werden mit erheblichen Ordnungsgeldern bestraft.
Wichtige Aspekte bei der Sanierung
Unterschiede zwischen Sanierung und Neubau
Bei der Sanierung eines Altbaus gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Abhängig von der Bausumme sind Sanierung, Renovierung und Abriss bereits über die Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei höheren Summen empfiehlt sich jedoch der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Ein unbestätigter Bericht legt nahe, dass einige Anbieter wie degenia keine Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Sanierung von Altbauten anbieten. Es ist daher wichtig, vor Abschluss einer Versicherung die genauen Deckungsbedingungen zu prüfen.
Zeitlicher Abschluss der Versicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte am besten bereits vor Baubeginn abgeschlossen werden. Die Haftung beginnt bereits bei Vertragsabschluss mit einem Architekten oder mit der Planung durch eine Baufirma. Die Versicherung endet mit Beendigung des Bauvorhabens.
Die Bauzeit kann zwischen 3 Monaten und 2 Jahren versichert werden. Interessanterweise hat die Dauer der Bauzeit keinen Einfluss auf den Beitrag zur Versicherung.
Eigenleistungen bei Sanierungen
Eigenleistungen spielen bei der Kalkulation der Bauherrenhaftpflicht eine wichtige Rolle. Wenn Sie selbst Arbeiten auf der Baustelle ausführen oder Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, hat dies erheblichen Einfluss auf die Kosten der Versicherung.
Je höher der Anteil der Eigenleistungen an der Gesamtbausumme, desto höher ist auch der Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung. Dies liegt darin begründet, dass mit zunehmenden Eigenleistungen das Risiko für mögliche Schäden steigt.
Kosten der Bauherrenhaftpflicht bei Sanierungen
Eine Bauherrenhaftpflicht wird als Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit bezahlt. Die Kosten variieren je nach Anbieter, Bausumme und Umfang der Eigenleistungen erheblich.
Einflussfaktoren auf die Kosten
Die Frage nach dem Preis einer Bauherrenhaftpflichtversicherung kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Beitrag durch zwei individuelle Faktoren beeinflusst wird:
Bausumme: Der wichtigste Faktor. Je höher die Bausumme, desto teurer der Beitrag.
Eigenleistungen: Bei der Bausumme kommt noch der Faktor Eigenleistungen ins Spiel. Je höher der Anteil der Eigenleistungen, desto höher der Beitrag.
Kostenbeispiele für Sanierungen
Damit Sie ein Gefühl für die Kosten einer Bauherrenhaftpflichtversicherung bekommen, hier einige beispielhafte Berechnungen:
Bauvorhaben mit einer Bausumme von 350.000 € ohne Eigenleistungen: - Preisspanne: 66,64 € bis 204,09 €
Bauvorhaben mit einer Bausumme von 350.000 € und Eigenleistungen in Höhe von 175.000 €: - Preisspanne: 66,64 € bis 630,58 €
Bauvorhaben mit einer Bausumme von 700.000 € ohne Eigenleistungen: - Preisspanne: 114,45 € bis 391,51 €
Bauvorhaben mit einer Bausumme von 700.000 € und Eigenleistungen in Höhe von 350.000 €: - Preispanne: 116,62 € bis 1.259,50 €
Die zum Teil erheblichen Preisunterschiede bei identischen Bauvorhaben entstehen durch unterschiedliche Tarifgestaltungen der Versicherungsunternehmen.
Weitere wichtige Versicherungen für Sanierungen
Während die Bauherrenhaftpflicht vor den Ansprüchen Drittern schützt, gibt es weitere wichtige Versicherungen während der Bauphase:
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren und die Baustelle selbst während der Bauphase. Sie greift bei Vandalismus, bei Folgeschäden durch Konstruktions- oder Materialfehler oder bei Schäden, die durch höhere Gewalt und Elementarereignisse verursacht wurden. Während die Bauherrenhaftpflicht Schäden an Dritten abdeckt, sichert die Bauleistungsversicherung Schäden am eigenen Bauvorhaben ab.
Bauhelferversicherung
Wie bereits erwähnt, sind Bauhelfer nicht über die Bauherrenhaftpflicht des Bauherren versichert. Die Bauhelferversicherung ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, alle Personen, die Ihnen beim Bau helfen, bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) zu versichern.
Weitere relevante Versicherungen
Je nach Art und Umfang der Sanierung können weitere Versicherungen relevant sein:
- Feuerrohbauversicherung: Schützt den Rohbau vor Brandschäden.
- Elementarschadenversicherung: Deckt Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche oder Stürme.
- Maschinenbruchversicherung: Schützt gegen Schäden an eingesetzten Maschinen und Geräten.
Besonders bei der Sanierung von Altbauten ist es wichtig, den bestehenden Versicherungsschritt genau zu prüfen. Wenn Sie ein Haus vom Bauträger kaufen, benötigen Sie in der Regel keine eigene Bauherrenhaftpflicht. Es ist jedoch ratsam, in den Kaufunterlagen zu prüfen, ob der Bauträger selbst eine solche Versicherung abgeschlossen hat.
Verhalten im Schadenfall
Kommt es zu einem Schadenfall, ist es wichtig, die folgenden Schritte zu beachten, um eine optimale Versicherungsleistung sicherzustellen:
- Melden Sie jeden Schadenfall innerhalb von 1 Woche schriftlich Ihrem Versicherer.
- Schildern Sie Ihrem Versicherer die genauen Umstände, die zum Schaden geführt haben.
- Erkennen Sie ohne Rücksprache mit Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung unter keinen Umständen Schadenersatzansprüche an.
- Leisten Sie ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Versicherer keine Zahlungen.
- Ergreifen Sie unverzüglich Maßnahmen, um einen weiteren Schadenfall abzuwenden.
- Heben Sie nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer fristgerecht Widerspruch auf eventuelle behördliche Mahnbescheide oder Verfügungen auf Schadenersatz.
Wichtig ist auch zu wissen, dass die Bauherrenhaftpflicht auch dann greift, wenn die Pflichtverletzung durch beauftragte Unternehmen oder Handwerker verursacht wurde. Auch wenn diese Pflicht verletzt wurde, haftet der Bauherr.
Fazit
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist ein entscheidendes Instrument für jeden Bauherrn, der ein Sanierungsprojekt plant oder durchführt. Sie schützt vor potenziell hohen finanziellen Belastungen durch Schadensersatzforderungen Dritter, die durch Unfälle oder andere Vorfälle auf der Baustelle entstehen können.
Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird sie von Experten dringend empfohlen. Die Versicherung sollte bereits vor Baubeginn abgeschlossen werden, da die Haftung bereits mit der Beauftragung von Architekten oder Bauunternehmen beginnt. Die Kosten variieren je nach Bausumme und Anteil der Eigenleistungen erheblich, liegen aber in der Regel im angemessenen Verhältnis zum potenziellen Risiko.
Bei der Sanierung von Altbauten ist es besonders wichtig, die genauen Deckungsbedingungen zu prüfen, da nicht alle Anbieter Sanierungsprojekte abdecken. Zudem ist zu beachten, dass Bauhelfer nicht über die Bauherrenhaftpflicht versichert sind und daher eine separate Bauhelferversicherung erforderlich ist.
Insgesamt bietet die Bauherrenhaftversicherung einen wichtigen Schutz, der Bauherren vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen bewahrt und die Durchführung von Sanierungsprojekten sicherer macht.