Einleitung
Die außergerichtliche Sanierung stellt eine der wichtigsten und häufigsten Maßnahmen dar, wenn ein Unternehmen in eine existenzielle Krise gerät. In einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit und sich schnell verändernder Marktbedingungen ist das Wissen über alternative Sanierungskonzepte für Unternehmer, Geschäftsführer und Berater von entscheidender Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet die Konzepte, Methoden und strategischen Überlegungen der außergerichtlichen Sanierung als effektives Werkzeug zur Vermeidung von Insolvenzverfahren und zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung.
Definition und Grundlagen der außergerichtlichen Sanierung
Die außergerichtliche Sanierung, gelegentlich auch als "freie Sanierung" bezeichnet, ist die beliebteste und häufigste in Anspruch genommene Art der Unternehmenssanierung. Sie stellt eine informelle, freiwillige Lösung zur Restrukturierung eines Unternehmens dar, die ohne Einbeziehung eines Gerichts erfolgt. Im Kern handelt es sich dabei um einen Vergleich des Unternehmens mit seinen Gläubigern, eine Neufinanzierung des Unternehmens oder eine Kombination aus diesen beiden Maßnahmen.
Ein wesentliches Merkmal der außergerichtlichen Sanierung ist, dass sie Erkenntnisse aus einer vorgeschalteten Sanierungsanalyse als Krisenursachen einbezieht. Auf dieser Basis können neben einer finanzwirtschaftlichen Sanierung auch leistungswirtschaftliche und strategische Restrukturierungen durchgeführt werden. Der Fokus liegt insbesondere auf der Einführung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, die das laufende Geschäft wieder auf eine nachhaltige und branchenübliche Wettbewerbs- sowie Renditefähigkeit bringen.
Im Gegensatz zur gerichtlichen Sanierung ist das Ziel einer außergerichtlichen Sanierung die Abwehr und Vermeidung des Insolvenzereignisses. Ein erfolgreicher Plan sollte alle Beteiligten davon überzeugen, dass sie in einer außergerichtlichen Abwicklung besser aufgehoben sind als in einem langwierigen gerichtlichen Insolvenzverfahren. Durch frühzeitige und transparente Kommunikation können die Parteien Vertrauen aufbauen und gemeinsam an einer erfolgreichen Sanierung arbeiten.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche außergerichtliche Sanierung
Für die Durchführung einer außergerichtlichen Sanierung sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die grundlegende Voraussetzung ist ein tragfähiges Geschäfts- und Gesamtkonzept, das die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens belegt. Ohne ein solches Konzept ist es schwierig, Gläubiger und andere Stakeholder von der Sanierungsfähigkeit des Betriebes zu überzeugen.
Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist, dass keine Insolvenzantragspflicht besteht. Sollte bereits eine solche Pflicht vorliegen, müssen zunächst Maßnahmen zur Sicherung der Fortbestehensfähigkeit eingeleitet werden. Je ernster die Lage hinsichtlich Liquidität und Zahlungsfähigkeit sowie sonstiger Vertragsverbindlichkeiten wird, umso mehr schwinden die Chancen auf eine erfolgreiche außergerichtliche Sanierung.
In der Praxis sind die Bedürfnisse und Gründe für eine außergerichtliche Sanierung vielfältig. In einer Situation der Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH, die beispielsweise durch bedeutende Forderungsausfälle, Naturereignisse oder den Streit zwischen Gesellschaftern bedingte Betriebsstörungen hervorgerufen wurde, sind die Aussichten auf öffentliche Finanzierungshilfen wie Bürgschaften oft besser als in Situationen, in denen der Unternehmensführung schwere Managementfehler zugerechnet werden müssen.
Prozess und Methoden der außergerichtlichen Sanierung
Die außergerichtliche Sanierung kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden. Eine häufige Methode ist der Teilzahlungsvergleich des Krisenunternehmens mit seinen Gläubigern. Alternativ werden Kapitalgeber mit Hilfe eines Sanierungskonzepts dazu bewogen, dem Unternehmen Mittel zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
In der Regel geht eine außergerichtliche Sanierung mit einem Instrument wie dem sogenannten IDW S6 (Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer) oder anderer vergleichbarer Ansätze (IBR und ähnliche) einhand. Ein solches Sanierungsgutachten ist besonders notwendig bei der Vergabe von Sanierungskrediten durch Banken oder bei der Beteiligung von öffentlich-rechtlichen Gläubigern wie dem Finanzamt oder der Sozialversicherung an einem außergerichtlichen Vergleich. Die Forderung der beteiligten Banken, ein solches Gutachten vorzulegen, ist weit verbreitet, da ohne einen entsprechenden Nachweis der Sanierungsfähigkeit die Banken meist nicht in der Lage sind, eine Um- oder Neufinanzierung in der Krise durchzuführen.
Die Zuführung von Liquidität sowie ein sogenannter "Schuldenschnitt" betreffen jedoch nur die finanzwirtschaftliche Seite der Sanierung. Diese Maßnahmen sind nur sinnvoll, wenn das Unternehmen im Anschluss auch leistungswirtschaftlich saniert wird und eine stabile Wettbewerbsposition erreichen kann. Daher muss jede außergerichtliche Sanierung sowohl die finanzielle als auch die operative Komponente berücksichtigen.
Vorteile der außergerichtlichen Sanierung
Die außergerichtliche Sanierung bietet gegenüber dem gerichtlichen Verfahren mehrere signifikante Vorteile. Sie ist in der Regel die kostengünstigste Option und bietet die größte Flexibilität. Da das Verfahren außerhalb eines gerichtlichen Rahmens stattfindet, entstehen keine Kosten für die Erstellung eines Sanierungskonzepts oder für die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass der Schuldner die Verfügungsgewahr behält. Dies ermöglicht eine schnellere Reaktion auf sich änder Marktbedingungen und die Möglichkeit, notwendige Entscheidungen ohne gerichtliche Genehmigung zu treffen. Die außergerichtliche Sanierung kann schneller und kostengünstiger durchgeführt werden, wenn sie mit allen Beteiligten abgesprochen und geplant wird.
Für viele Unternehmer, die extrem großen Wert auf ihre Reputation legen, ist die Diskretion der außergerichtlichen Sanierung von besonderer Bedeutung. Im Gegensatz zu einem Insolvenzverfahren bleibt die Krise des Unternehmens weitgehend vor der Öffentlichkeit verborgen, was für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter von großer Bedeutung sein kann.
Risiken und Herausforderungen
Trotz ihrer Vorteile birgt die außergerichtliche Sanierung auch Risiken. Da das Verfahren außerhalb eines gerichtlichen Rahmens stattfindet, besteht eine deutlich geringere Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit der Sanierungsvereinbarungen. Es besteht das Risiko, dass Vergleichsstörer die Sanierungsmaßnahmen torpedieren. Dies kann im schlimmsten Fall eine Insolvenzanmeldungspflicht oder sogar einen ungewollten Insolvenzverschleppungstatbestand auslösen.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass nicht alle Gläubiger an einer außergerichtlichen Lösung beteiligt werden oder sich mit den getroffenen Vereinbarungen nicht einverstanden erklären. Dies kann zu Konflikten und weiteren Verzögerungen im Sanierungsprozess führen.
Daher sollte auch eine außergerichtliche Sanierung nur mit Sanierungsspezialisten durchgeführt werden, die die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhünde verstehen und eine profession Begleitung des Prozesses gewährleisten können.
Vergleich mit anderen Sanierungsoptionen
Im deutschen Insolvenzrecht stehen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten mehrere Wege zur Restrukturierung zur Verfügung. Neben der außergerichtlichen Sanierung gibt es den Sanierungsvergleich und den Insolvenzplan in Eigenverwaltung. Jede dieser Optionen hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile.
Die außergerichtliche Sanierung ist in der Regel die kostengünstigste und flexibelste Option. Sie eignet sich besonders für kleinere Unternehmen ohne starke öffentliche Aufmerksamkeit. Im Gegensatz dazu sind das StaRUG (Sanierungs- und Insolvenzrechtsstärkungsgesetz) und der Insolvenzplan in Eigenverwaltung ideal für Unternehmen, die eine strukturierte, aber dennoch flexible Sanierung unter Einbindung von Gerichten anstreben.
Die Wahl der richtigen Sanierungsstrategie hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Größe des Unternehmens, der Art der Krise, der Anzahl und der Art der Gläubiger sowie der öffentlichen Wahrnehmung des Unternehmens. Eine sorgfältige Abwägung aller Optionen ist daher entscheidend für den Erfolg einer Sanierung.
Praktische Anwendungsfälle und Beispiele
In der Praxis ist eine Gegenüberstellung von außergerichtlichen Sanierungen und Sanierungen im Rahmen eines möglichen Insolvenzverfahrens besonders dann von Interesse, wenn der Kapitalbedarf einer außergerichtlichen Sanierung derart hoch wird, dass eine Finanzierung unwahrscheinlich erscheint.
Typische Fälle sind beispielsweise Unternehmen, bei denen im Rahmen der Sanierung ungünstige Verträge mit langen Laufzeiten gekündigt werden sollen oder ein sehr teurer Personalabbau betrieben werden muss. Beispielhaft seien hier Einzelhandelsunternehmen mit einem umfangreichen stationären Vertrieb genannt, bei denen im Rahmen der Sanierung eine weitreichende Portfoliobereinigung mit entsprechender Kündigung von Mietverträgen und Personalabbau durchzuführen ist. Die in einem ersten Schritt anzustellende Planrechnung in einem außergerichtlichen Verfahren wird möglicherweise zu sehr hohen Zahlungen an Vermieter und je nach Personalstruktur zu hohen Abfindungszahlungen und Auslauflöhnen der Mitarbeitern führen.
Ein erfolgreiches Beispiel für eine außergerichtliche Sanierung ist der Elektronikhändler Conrad Electronic, der eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern erzielen konnte, ohne dass ein Insolvenzverfahren notwendig war.
Rolle von Beratern und Sanierungsspezialisten
Die frühzeitige Einbindung eines Sanierungsberaters sichert den größten Handlungsspielraum für ein Unternehmen in der Krise. Spezialisten auf dem Gebiet der Unternehmenssanierung können nicht nur die notwendigen Analysen durchführen, sondern auch als Vermittler zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern fungieren.
Ein Sanierungsberater hilft dabei, den genauen Stand der Unternehmenskrise zu erfassen und die erfolgversprechendsten Maßnahmen zur Beendigung der Krise zu identifizieren. In vielen Fällen finden sich Unternehmen in Krisensituationen, die durch verschiedene Faktoren bedingt sind:
- Streit im Kreis der Gesellschafter
- Konflikte mit Kunden
- Auseinandersetzungen mit Lieferanten
- Probleme mit Banken oder öffentlichen Stellen
In all diesen Fällen ist zwingend eine Beilegung der Konflikte erforderlich, um das Abrutschen in eine Insolvenz und damit eine Zerschlagung oder bestenfalls eine gerichtliche Sanierung zu vermeiden. Sanierungsspezialisten bringen den gesamten Baukasten der leistungs- und betriebswirtschaftlichen Optimierung in den Prozess ein und erzielen typischerweise Kompromisslösungen, die für alle Beteiligten eine wirtschaftlich tragfähige Basis für eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit bilden.
Fazit
Eine außergerichtliche Sanierung stellt für alle Beteiligten den schnellsten und kostengünstigsten Weg dar, wenn sich das Unternehmen noch nicht in der Insolvenzreife befindet. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, durch geeignete Verhandlungsstrategien mit Partnern tatsächliche Verständigungen zu erreichen, die es ermöglichen, schnell zu einem substantiellen Ergebnis zu kommen, das den gegenseitigen Bedürfnissen bestmöglich entspricht und gleichzeitig eine maximale Diskretion in der Öffentlichkeit sicherstellt.
Dennoch birgt die außergerichtliche Sanierung auch Risiken, insbesondere was die Durchsetzbarkeit der getroffenen Vereinbarungen betrifft. Daher ist es entscheidend, professionelle Sanierungsspezialisten hinzuzuziehen, die den Prozess begleiten und eine nachhaltige Sanierung gewährleisten können.
Letztendlich hängt der Erfolg einer außergerichtlichen Sanierung von vielen Faktoren ab, einschließlich der Bereitschaft der Gläubiger, Kompromisse einzugehen, der Qualität des Sanierungskonzepts und der Fähigkeit des Managements, die notwendigen Veränderungen umzusetzen. Bei frühzeitiger Intervention und professioneller Begleitung kann die außergerichtliche Sanierung jedoch eine effektive Lösung sein, um die Existenz eines Unternehmens zu sichern und eine erfolgreiche Zukunft zu gewährleisten.
Quellen
- Planer & Kollegen - Außergerichtliche Sanierung / Sanierungsgutachten
- Concepta Unternehmensberatung - Außergerichtliche Sanierung
- Nordantech - Vergleich der Optionen der Eigensanierung
- AMBG - Außergerichtliche Sanierung
- Insoguide - Außergerichtliche Sanierung
- UKMC - Außergerichtliche Sanierung
- Rödl & Partner - Außergerichtliche Sanierungsstrategien