Einleitung
Die Unternehmenssanierung stellt einen kritischen Prozess für Unternehmen dar, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Traditionell wurde dieser Prozess oft nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchgeführt, was mit erheblichen Nachteilen verbunden war, insbesondere hinsichtlich des Reputationsschadens und des Verlusts der Kontrolle über das Unternehmen. Mit dem Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) am 01.01.2021 hat der Gesetzgeber jedoch neue Möglichkeiten geschaffen, Unternehmenssanierungen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchzuführen. Dieser Beitrag erläutert die Grundlagen, Voraussetzungen und Abläufe dieser modernen Sanierungsmethode, die Unternehmen die Chance bietet, Krisenbewältigung diskret und unter Beibehaltung der Unternehmensführung zu gestalten.
Das neue StaRUG-Verfahren: Grundlagen und Voraussetzungen
Das Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz (StaRUG) stellt eine bedeutende rechtliche Neuerung im deutschen Insolvenz- und Sanierungsrecht dar. Mit diesem Gesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, Unternehmenssanierungen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens gegen den Widerstand von Minderheiten auf Seiten der Gläubiger umzusetzen. Damit können Verbindlichkeiten des Unternehmens auch dann außerhalb eines Insolvenzverfahrens gekürzt werden, wenn einzelne Gläubiger dem widersprechen, was eine Novität im deutschen Recht darstellt.
Damit der Anwendungsbereich des StaRUG eröffnet ist, müssen bestimmte Voraussetzungen strikt erfüllt sein. Eine zentrale Voraussetzung ist, dass dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht im Sinne von § 18 InsO. Gleichzeitig darf jedoch weder eine Überschuldung (§ 19 InsO) noch eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) bereits eingetreten sein. Diese Abgrenzung ist entscheidend, da das Gesetz präventiv wirken und eine Sanierung bereits im frühen Krisenstadium ermöglichen soll.
Eine Überschuldung liegt vor, wenn ein Unternehmen rechnerisch überschuldet ist und innerhalb eines Prognosezeitraums von 12 Monaten seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit hingegen ist gegeben, wenn die Liquiditätslücke erst nach zwölf Monaten, aber innerhalb von 24 Monaten eintritt. Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) wurde dieser Prognosezeitraum von ursprünglich 18 Monaten auf 24 Monate verlängert, was Unternehmen mehr Planungssicherheit gibt.
Der Restrukturierungsplan: Kerninstrument der Sanierung
Das zentrale Element einer Sanierung nach dem StaRUG ist der Restrukturierungsplan. Dieser Plan bildet die rechtliche und wirtschaftliche Grundlage für die Sanierung des Unternehmens und muss alle Maßnahmen enthalten, die für die erfolgreiche Restrukturierung notwendig sind. Im Plan werden sowohl finanzwirtschaftliche als auch leistungswirtschaftliche Maßnahmen definiert und mithilfe eines entsprechenden Zahlenwerks plausibilisiert.
Die Erstellung eines solchen Plans erfordert eine umfassende Analyse der aktuellen Unternehmenssituation. Diese beinhaltet die Untersuchung der Jahresabschlüsse der letzten 3 bis 5 Jahre, die Stellung des Unternehmens im Wettbewerb, die Aufstellung der Stärken und Schwächen sowie die Analyse der Krisenursachen und des aktuellen Krisenstadiums. Nur auf Basis einer solchen detaillierten Unternehmensanalyse lassen sich die richtigen Maßnahmen identifizieren, um das Unternehmen erfolgreich zu sanieren.
Der Restrukturierungsplan wird vom Unternehmen selbst erstellt, während des gesamten Verfahrens führt die Unternehmensführung den Betrieb weiter. Dies stellt einen wesentlichen Vorteil gegenüber dem klassischen Insolvenzverfahren dar, bei dem die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Unternehmens an einen Insolvenzverwalter übergeht.
Vergleich mit dem klassischen Insolvenzverfahren
Die Sanierung ohne Insolvenzverfahren bietet gegenüber dem klassischen Insolvenzverfahren mehrere wesentliche Vorteile. Einer der wichtigsten Vorteile ist die Vermeidung des mit einer Insolvenz verbundenen Reputationsschadens. Insbesondere für Unternehmen, die mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern in enger Beziehung stehen, kann die öffentliche Kenntnisnahme einer Insolvenz existenzbedrohend sein.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Beibehaltung der Kontrolle über das Unternehmen. Während des gesamten Restrukturierungsverfahrens bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Unternehmens in der Hand des Managements. Dies ermöglicht eine schnellere und flexiblere Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, da nicht auf die Entscheidungen eines Insolvenzverwalters gewartet werden muss.
Zudem bietet das StaRUG-Verfahren die Möglichkeit, auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger einen Restrukturierungsplan umzusetzen. Dies wird durch das sogenannte "cross-class cram-down"-Verfahren ermöglicht, bei dem die Zustimmung einer den Plan ablehnenden Gläubigergruppe ersetzt werden kann, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im klassischen Insolvenzverfahren ist dies in der Regel nicht möglich.
Schritte der Unternehmenssanierung nach StaRUG
Der Prozess der Unternehmenssanierung nach StaRUG folgt einem strukturierten Ablauf, der mehrere klar definierte Schritte umfasst. Zunächst muss das Unternehmen eine umfassende Analyse seiner aktuellen Situation durchführen, um die Ursachen der Krise zu identifizieren und die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung zu bewerten. Diese Analyse bildet die Grundlage für die Entwicklung eines tragfähigen Sanierungskonzepts.
Nach der Analyse folgt die Entwicklung konkreter Sanierungsmaßnahmen. Diese können sowohl finanzwirtschaftliche Maßnahmen wie die Umstrukturierung von Verbindlichkeiten, die Aufnahme von neuem Kapital oder die Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerten als auch leistungswirtschaftliche Maßnahmen wie die Restrukturierung des Geschäftsmodells, die Optimierung der Prozesse oder die Neuausrichtung des Produktsortiments umfassen.
Auf Basis dieser Maßnahmen wird der Restrukturierungsplan erstellt, der anschließend den Gläubigern zur Stimmabgabe vorgelegt wird. Nach erfolgreicher Bestätigung des Plans durch die Gläubiger erfolgt die gerichtliche Bestätigung, wodurch der Plan für alle Parteien bindend wird. Anschließend werden die im Plan festgelegten Maßnahmen umgesetzt, deren Erfolg kontinuierlich überwacht wird.
Rolle der Gläubiger und deren Einbindung
Die Einbindung der Gläubiger stellt einen wesentlichen Bestandteil des Restrukturierungsverfahrens dar. Die Gläubiger, die im Rahmen einer Restrukturierung Zugeständnisse machen sollen, werden sogenannte Planbetroffene in Gruppen eingeteilt. Diese Einteilung erfolgt nach sachgerechten Kriterien, die sich nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Gläubiger richten.
Die Zustimmung der Gläubiger zu einem Restrukturierungsplan erfordert in der Regel eine Mehrheit sowohl hinsichtlich der beteiligten Gläubiger als auch hinsichtlich der Höhe ihrer Forderungen. Konkret bedeutet dies, dass Gläubiger, die mindestens 75 % der Forderungen einer Gruppe repräsentieren, für diese Gruppe bindend entscheiden können.
Besonders relevant ist das bereits erwähnte "cross-class cram-down"-Verfahren. Dieses Verfahren ermöglicht es, die Zustimmung einer den Plan ablehnenden Gläubigergruppe zu ersetzen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere muss der Plan für die ablehnende Gruppe fair sein und die Annahme des Plans durch die anderen Gläubigergruppen muss die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens erhöhen.
Praktische Umsetzung und rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtliche Grundlage für die Unternehmenssanierung ohne Insolvenzverfahren bilden das Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz (StaRUG) sowie das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Diese Gesetze schaffen einen präventiven Restrukturierungsrahmen, der es Unternehmen ermöglicht, bereits im frühen Krisenstadium eine Sanierung außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens durchzuführen.
In der praktischen Umsetzung spielen verschiedene Akteure eine wichtige Rolle. Zum einen ist die Unternehmensführung selbst, die den Restrukturierungsprozess initiiert und leitet. Zum anderen sind Berater wie Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerberater und Unternehmensberater, die das Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung des Sanierungskonzepts unterstützen. Schließlich ist das Gericht, das den Restrukturierungsplan prüft und bestätigt, ein zentraler Akteur im Verfahren.
Das Verfahren selbst dauert in der Regel mehrere Monate und ist in verschiedene Phasen unterteilt. Nach der Einleitung des Verfahrens durch das Unternehmen folgt die Entwicklung des Restrukturierungsplans, die Abstimmung mit den Gläubigern und die gerichtliche Bestätigung. Anschließend erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen, die je nach Komplexität des Einzelfalls mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
Chancen und Grenzen der Sanierung ohne Insolvenz
Die Sanierung ohne Insolvenzverfahren bietet Unternehmen in der Krise erhebliche Chancen, aber es gibt auch Grenzen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass das Unternehmen über ein nachhaltiges und funktionierendes Geschäftsmodell verfügt. Unternehmen, deren Geschäftsmodell grundsätzlich nicht tragfähig ist, können auch mit dem StaRUG-Verfahren nicht erfolgreich saniert werden.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Timing-Frage. Das StaRUG-Verfahren ist nur anwendbar, wenn dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit droht, aber noch nicht eingetreten ist. Sobald eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, ist der Weg ins Insolvenzverfahren meist unausweichlich. Daher ist es entscheidend, die Krise frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig mit den Sanierungsmaßnahmen zu beginnen.
Die Sanierung ohne Insolvenz bietet jedoch den Vorteil, dass sie disketer durchgeführt werden kann als ein öffentliches Insolvenzverfahren. Dies ist besonders für Unternehmen wichtig, deren Geschäft stark auf Vertrauen und Reputation basiert. Gleichzeitig bietet das Verfahren die Möglichkeit, die Unternehmensführung beizubehalten und die Sanierungsmaßnahmen zügig umzusetzen.
Fazit
Das Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat eine neue Ära der Unternehmenssanierung eingeleitet, die es ermöglicht, Krisenbewältigung diskret und unter Beibehaltung der Unternehmensführung durchzuführen. Durch die Möglichkeit der Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens können Unternehmen den mit einer Insolvenz verbundenen Reputationsschaden vermeiden und gleichzeitig die notwendigen Sanierungsinstrumente nutzen.
Die Voraussetzungen für die Anwendung des StaRUG sind klar definiert: Es darf noch keine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, aber die Zahlungsunfähigkeit muss drohen. Der Restrukturierungsplan als zentrales Instrument muss von den Gläubigern bestätigt und vom Gericht genehmigt werden. Danach ist der Plan für alle Parteien bindend und kann auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger umgesetzt werden.
Für Unternehmen in der Krise bietet das StaRUG-Verfahren eine wertvolle Alternative zum klassischen Insolvenzverfahren, vorausgesetzt, das Unternehmen hat noch eine positive Fortbestehensprognose und ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Die frühzeitige Einleitung des Sanierungsprozesses und die professionelle Begleitung durch erfahrene Berater sind dabei entscheidend für den Erfolg der Sanierung.