Einleitung
Die Stadt Essen bietet verschiedene Förderprogramme für die energetische Sanierung von Gebäuden an, die private, gemeinnützige und gewerbliche Eigentümer unterstützen. Diese Programme zielen darauf ab, die Sanierungs- und Modernisierungsrate zu erhöhen und den CO2-Ausstoß im Stadtgebiet zu reduzieren. Neben lokalen Fördermaßnahmen hat die Bundesregierung im November 2025 das Programm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) wieder aufgelegt, das Kommunen bei der Umsetzung klimafreundlicher Umbaumaßnahmen unterstützt. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten in Essen.
Essener Förderprogramm für energetische Gebäudemodernisierung
Grundlagen des Förderprogramms
Die Stadt Essen fördert die energetische Gebäudemodernisierung von Wohngebäuden auf ihrem Stadtgebiet. Das Programm unterstützt private, gemeinnützige und gewerbliche Antragsteller mit Liegenschaften in Essen. Übergeordnetes Ziel ist die Erhöhung der Sanierungs- und Modernisierungsrate und die damit verbundene Reduktion des CO2-Ausstoßes im Stadtgebiet.
Für die Förderung 2023 standen insgesamt 1.730.500 Euro zur Verfügung. Für das Jahr 2024 erhöhte sich das Budget auf 3.730.500 Euro. Nach einer vorübergehenden Unterbrechung im Jahr 2024 wird das Programm fortgesetzt: Für das Jahr 2025 sind rund 2.500.000 Euro im Fördertopf der energetischen Gebäudemodernisierung vorgesehen.
Geförderte Maßnahmen
Gefördert werden energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie Energieberatungen. Der Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht erteilt sein. Konkret werden folgende Maßnahmen gefördert:
- Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Wände, Dach, oberste Geschossdecke)
- Perimetriedämmung (Bauteile im Erdreich wie Kellerwände und Bodenplatten)
- Fenster- und Türaustausch (wenn zertifiziert umweltfreundlich verfügbar)
- Installation von effizienten Heizungssystemen in Kombination mit Dämmmaßnahmen
Besonderes Augenmerk liegt auf der Verwendung zertifizierter umweltfreundlicher Materialien zur Dämmung. Umweltfreundliche Fenster und Türen werden derzeit nicht gefördert, da diese kaum erhältlich sind. Die Anforderungen an Luft-Luft-Wärmepumpen wurden in der Richtlinie präzisiert.
Förderhöhe und Begünstigte
Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für Eigentümer, die ihr Wohneigentum selbst nutzen und Sozialleistungen beziehen, ist ein zusätzlicher Bonus von 40 Prozent vorgesehen. Eigenleistungen sind ebenso förderfähig wie Arbeiten von Fachfirmen, sofern sie fachgerecht ausgeführt und nachgewiesen werden.
Die Förderung konzentriert sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Hülle von Bestandsbauten. Da es für die Erneuerung von Haustechnik bereits umfassende Bundesförderungen gibt (beispielsweise für Wärmepumpen mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent), wird diese nicht zusätzlich bezuschusst.
Antragsverfahren
Wer die Förderung für eine energetische Sanierung beantragen möchte, muss seinen Antrag online im Serviceportal der Stadt Essen stellen. Dafür ist das Formblatt "Antrag auf Förderung der energetischen Sanierung" erforderlich, das unter "Energetische Gebäudemodernisierung: Antrag auf Förderung von Maßnahmen - Richtlinie 2023 - Serviceportal Stadt Essen" zu finden ist.
Für die Antragsstellung wird ein gültiges Angebot eines Fachunternehmens benötigt, welches alle notwendigen Informationen über die Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahme beinhaltet. Für die Beantragung der Förderung für die Energieberatung sowie des Bonus B1 wird ein Angebot von einer Energie-Effizienz-Expertin oder einem Energie-Effizienz-Experten benötigt.
Nach Eingang des Antrags erhalten die Antragsteller eine automatische Eingangsbestätigung. Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet. Nachdem der Antrag versendet und die Eingangsbestätigung erhalten wurde, können Antraggeber auf eigenes Risiko den Auftrag an das Fachunternehmen erteilen. Die Förderung ist jedoch erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides genehmigt. Für die Umsetzung und Abrechnung haben sie ab der Bewilligung zwölf Monate Zeit.
Im Serviceportal können Antragsteller ihren Bearbeitungsstatus jederzeit einsehen, den Zuwendungsbescheid erhalten und bei Bedarf weitere Dokumente hochladen. Wenn der Antrag im Jahr 2023 oder 2024 gestellt wurde, erfolgt die Auszahlung der Förderung ebenfalls über das Serviceportal der Stadt Essen.
Aktuelle Änderungen in der Förderrichtlinie
Die Stadt Essen hat ihre Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung angepasst. Die Voraussetzungen sind klarer formuliert, damit weniger Anträge wegen Formfehlern abgelehnt werden müssen. In der Richtlinie wird klargestellt, wie der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient nachgewiesen werden muss. Dieser Wert, auch U-Wert genannt, beschreibt, wie gut ein Bauteil zur Wärmedämmung beiträgt. Für die Förderung ist unter anderem eine U-Wert-Berechnung einzureichen.
Zudem wurden die Definitionen der Dämmstoffe überarbeitet, um die Treibhausgasreduktion im Stadtgebiet zu stärken, während ökologische Standards gemäß der Ökobaudat des BBSR erhalten bleiben. Das Antragsverfahren wurde gestrafft und ververständlicher gestaltet, um sowohl Antragstellenden als auch der Verwaltung den Prozess zu erleichtern.
Die neue Förderrichtlinie trat am 1. April 2025 in Kraft und bleibt bis zum Ausschöpfen der Mittel oder spätestens bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Bundesinitiative: Energetische Stadtsanierung (KfW 432)
Hintergrund und Ziele
Nach einem Förderstopp am Ende des Jahres 2023 nimmt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das erfolgreiche Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) wieder auf. Ziel des Förderprogramms ist es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen.
Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet. Es bietet die Chance, den für den Klimaschutz notwendigen Umbau der Stadtquartiere gleichzeitig für die Entwicklung nachhaltiger Quartiere mit hoher Lebensqualität zu nutzen. Zudem ist das Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen.
In Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor unter anderem verpflichtet, den Quartiersansatz zu stärken. Mit der Neuauflage des Förderprogramms geht die Bundesregierung einen weiteren bedeutenden Schritt hin zu nachhaltigeren und klimafreundlicheren Städten – für die Umwelt und für die Menschen, die hier leben. Im Vordergrund steht die Minderung von CO2-Austoß, zugleich werden jedoch auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Aspekte in das Programm mit einbezogen. Neben der CO2-Reduktion können auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien berücksichtigt werden.
Förderumfang und -höhe
Im Rahmen des Programms erhalten geförderte Kommunen Zuschüsse von bis zu 75 Prozent, in Haushaltsnotlagen sind sogar bis zu 90 Prozent Förderung möglich. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung. Bisher wurden bereits 1.800 Quartiere gefördert, wodurch umfangreiche, aufeinander abgestimmte lokale Investitionen in die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes, in Ausbau und Modernisierung der Energieversorgung und den Einsatz erneuerbarer Energien angestoßen wurden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind: - Kommunale Gebietskörperschaften - Gemeindeverbände - Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften - Kommunale Zweckverbände
Geförderte Maßnahmen
Das Programm fördert zwei Hauptkomponenten:
A) Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts: Bezuschusst werden die Ausgaben für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts insbesondere unter Beachtung der aktuellen kommunalen Wärmeplanung. Die Fertigstellung des Konzepts sollte in der Regel nach einem Jahr, beginnend ab dem Datum der Auftragserteilung, abgeschlossen und durch den Auftraggeber abgenommen sein.
B) Sanierungsmanagement: Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben für ein Sanierungsmanagement für die Dauer von maximal 5 Jahren.
Bedeutung für Essener Stadtquartiere
Die Reaktivierung des KfW-Programms hat die Fördersituation für Kommunen und ihre Partner deutlich verbessert – inhaltlich wie finanziell. Für die Stadt Essen bedeutet dies, dass sie zusätzliche Mittel für die klimafreundliche Umgestaltung ihrer Stadtquartiere erhalten kann. Serielles Sanieren, Nahwärmenetze oder die Nutzung von Abwärme aus benachbartem Gewerbe sind effiziente Wege, um den Energieverbrauch zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu stärken. So entstehen vor Ort innovative Lösungen, die Energie sparen, erneuerbare Quellen stärken und die Essener Stadtquartiere lebenswerter machen.
Mit der Förderung helfen Kommunen gleich zweifach. Mit dem Zuschuss unterstützen sie einerseits dabei, energetisch intelligente Quartiere zu planen. Gleichzeitig ermöglichen sie, hierfür qualifiziertes Personal zu engagieren, um die Lösungen zügig umzusetzen.
Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten
Für Eigentümer in Essen stehen folgende Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung zur Verfügung:
Städtisches Förderprogramm Essener Gebäudemodernisierung
- Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Förderhöhe variiert, bis zu 40% Bonus für Sozialleistungsempfänger
- Antragsstellung online über das Serviceportal der Stadt Essen
- Budget 2025: ca. 2,5 Millionen Euro
Bundesprogramm Energetische Stadtsanierung (KfW 432)
- Förderung für Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement
- Zuschüsse von 75% (bis zu 90% für finanzschwache Kommunen)
- Antragsberechtigt: Kommunen und kommunale Einrichtungen
- Budget 2025: 75 Millionen Euro
Fazit
Die Stadt Essen bietet mit ihrem Förderprogramm für energetische Gebäudemodernisierung wichtige Anreize für Eigentümer, in energiesparende Sanierungsmaßnahmen zu investieren. Die klare Fokussierung auf die Gebäudehülle, die transparente Antragsstellung und die zusätzlichen Boni für bestimmte Zielgruppen machen das Programm attraktiv.
Gleichzeitig ermöglicht die Wiedereinführung des Bundesprogramms "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) eine ganzheitliche Quartiersentwicklung, die über einzelne Gebäude hinausgeht. Die Kombination aus städtischen und bundesweiten Fördermöglichkeiten schafft eine gute Grundlage für die Umsetzung der Klimaziele im Gebäudebestand Essens.
Eigentümer, die eine energetische Sanierung planen, sollten sich frühzeitig über die aktuellen Förderrichtlinien informieren und gegebenenfalls eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um die maximalen Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Die klare Trennung zwischen der Förderung der Gebäudehülle durch die Stadt und der Haustechnik durch die Bundesprogramme ermöglicht eine gezielte Antragstellung.
Quellen
- Handwerk Essen - Richtlinie 2023 zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen
- Stadt Essen - Sanierungsförderung
- Stadt Essen - Pressemeldung zur angepassten Richtlinie
- Stadt und Werk - Fortführung des Förderprogramms für Gebäudemodernisierung
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen - Energetische Stadtsanierung
- KfW - Wiederaufnahme und Ausbau der Zuschussförderung Energetische Stadtsanierung
- Ökozentrum NRW - Förderprogramm KfW 432 reaktiviert