Gebäude-Sanierung in Deutschland: Umfang, Pflichten und Fördermöglichkeiten

Einleitung

Die Sanierung von Gebäuden ist in Deutschland ein zentrales Thema für Klimaschutz, Energieeffizienz und die Wertsteigerung von Immobilien. Laut aktuellen Untersuchungen sind fast 60 Prozent aller auf dem Immobilienmarkt angebotenen Gebäude dringend sanierungsbedürftig. Besonders in Westdeutschland weisen Immobilien einen hohen Energieverbrauch auf. Städte wie Stuttgart (74,81 Prozent), Wuppertal (73,91 Prozent) und Bonn (72,46 Prozent) haben den größten Anteil der Wohnungsangebote in den energieineffizienten Klassen E bis H. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Gebäude-Sanierung, von der Definition und Unterscheidung zu Renovierung und Modernisierung, über typische Sanierungsmaßnahmen bis hin zu gesetzlichen Pflichten und Fördermöglichkeiten.

Begriffsdefinitionen: Sanierung, Renovierung und Modernisierung

In der Baubranche werden die Begriffe Sanierung, Renovierung und Modernisierung oft verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Bedeutungen haben:

  • Sanierung bezeichnet die Behebung von gravierenden Mängeln und Schäden an der Immobilie mit dem Ziel, die ursprüngliche Qualität wiederherzustellen. Sie geht tief in die bauliche Substanz und beseitigt nicht nur sichtbare, sondern auch strukturelle Mängel.

  • Renovierung beschränkt sich auf die optische Aufwertung und betrifft ästhetische Verbesserungen ohne Eingriffe in die bauliche Substanz.

  • Modernisierung umfasst Maßnahmen, die den Wohnkomfort und die Energieeffizienz eines Gebäudes erhöhen, und berücksichtigt oft auch den Begriff der Effizienz.

Diese Unterscheidungen sind wichtig, um den Sanierungsbedarf korrekt zu identifizieren und die entsprechenden Maßnahmen zu planen. Eine Sanierung kann mehrere Instandhaltungsmaßnahmen umfassen, darunter die Fassadensanierung, die Dachsanierung und den Austausch von Fenstern.

Der Sanierungsstau in Deutschland

In Deutschland besteht ein erheblicher Sanierungsstau. Einer aktuellen Untersuchung zufolge sind fast 60 Prozent aller auf dem Immobilienmarkt angebotenen Gebäude dringend sanierungsbedürftig. Besonders in Westdeutschland weisen Immobilien einen hohen Energieverbrauch auf. Die Untersuchung wurde vom Climate-Tech-Unternehmen Purpose Green durchgeführt, das 7.056 Immobilienangebote in 30 deutschen Städten auf dem Portal Immowelt analysierte.

Die Treibhausgasemissionen der Heizenergie sind ein "Big Point" für den Klimaschutz. Gebäude in Deutschland machen rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen aus, und dieser Wert ist seit Jahren nahezu unverändert geblieben. Um die EU-Ziele zu erreichen, bis 2050 klimaneutral zu werden, müssen viele Gebäude saniert werden.

Besonders sanierungsbedürftig sind die Gebäude mit den Energieeffizienzklassen E bis H. Die Städte, die den größten Anteil der Wohnungsangebote in diesen Energieklassen haben, sind Stuttgart (74,81 Prozent), Wuppertal (73,91 Prozent) und Bonn (72,46 Prozent).

Typische Sanierungsmaßnahmen

Zu den typischen Sanierungsmaßnahmen gehören:

  • der Dachausbau
  • die Fassadendämmung
  • die Innendämmung
  • der Austausch von Türen und Fenstern
  • die Bauwerksabdichtung und -dämmung
  • die Modernisierung von Bädern

Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Beseitigung von baulichen Schäden bei, sondern verbessern auch die Energieeffizienz und den Wohnkomfort des Gebäudes. Unter den genannten Maßnahmen sind die Fassadensanierung, Dachsanierung und Fenstererneuerung einige der häufigsten Maßnahmen. Dabei hat jede dieser Maßnahmen spezifische Vorteile und Herausforderungen, die in den folgenden Unterabschnitten detailliert erläutert werden.

Fassadensanierung

Die Fassadensanierung umfasst Maßnahmen zur Behebung von Schäden an der Gebäudehülle und trägt zur optischen Aufwertung des Gebäudes bei. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. die Dämmung der Fassade, kann der Energieverbrauch signifikant gesenkt werden. Die Kosten für eine Fassadensanierung können je nach Umfang der Arbeiten variieren, weshalb es wichtig ist, diese im Voraus zu planen. Die äußere Fassadendämmung kann den Wärmeverlust signifikant reduzieren und das Gebäude vor Überhitzung im Sommer schützen. Durch die Fassadendämmung können Energieeinsparungen von bis zu 22 Prozent erzielt werden. Bei der Planung einer Fassadensanierung sind verschiedene Faktoren zu beachten, darunter die Art des Gebäudes, die lokale Bauvorschriften und die gewählten Dämmmaterialien.

Dachsanierung

Die Dachsanierung und die Verbesserung der Wärmedämmung tragen nicht nur zur Senkung des Energieverbrauchs bei, sondern verbessern auch den Wohnkomfort und steigern den Wert der Immobilie. Zu den gängigen Sanierungsmaßnahmen zählen die Dämmung von Wänden, der Austausch von Heizungsanlagen und die Erneuerung von Wasserleitungen. Die Dämmung des Daches ist entscheidend, um Wärmeverluste zu reduzieren und Schutz vor Witterungseinflüssen zu gewährleisten. Eine effektive Dachdämmung kann den Heizenergiebedarf um bis zu 30 % reduzieren. Auch die Dämmung der Kellerdecke kann zu einer Energieeinsparung von etwa 10 Prozent führen. Bei Flachdächern ist eine besondere Sorgfalt erforderlich, da diese anfälliger für Undichtigkeiten sind und eine spezielle Abdichtung erfordern.

Heizungstausch

Der Austausch der Heizungsanlage kann bis zu 17 Prozent der Energie einsparen. Seit 2024 gilt für neue Heizungen: Sie müssen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus regenerativen Quellen nutzen. Heizungen, die Erdgas oder Heizöl verwenden, dürfen ab 2045 nicht mehr betrieben werden. Bei der Auswahl einer neuen Heizungsanlage sollten Hauseigentümer verschiedene Optionen in Betracht ziehen, wie Wärmepumpen, Solaranlagen oder Biomasseheizungen. Die Wahl hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Verfügbarkeit erneuerbarer Energien vor Ort, die baulichen Gegebenheiten des Hauses und die finanziellen Möglichkeiten.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das seit 2020 gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern zu verschiedenen Sanierungsmaßnahmen. Eine Sanierungspflicht entsteht in der Regel dann, wenn ein Haus den Eigentümer wechselt, also durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung und die Immobilie nicht den im GEG definierten energetischen Mindestanforderungen entspricht. In diesem Fall müssen die neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren nach dem Grundbucheintrag die notwendigen Nachrüstungen umsetzen.

Auch ohne Eigentümerwechsel kann eine Pflicht ausgelöst werden, und zwar immer dann, wenn bei Renovierungen oder Umbauten mehr als zehn Prozent eines Gebäudeteils erneuert werden (die sogenannte 10-Prozent-Regel). Das betrifft vor allem größere Maßnahmen wie den Dachausbau, die Modernisierung bzw. Dämmung der Fassade oder umfassende Kernsanierungen. Kleinere "Schönheitsreparaturen" an einer Immobilie wie etwa neue Farbe oder das Schließen kleiner Risse zählen nicht dazu. Die genaue Auslegung der 10-Prozent-Regel kann jedoch komplex sein und erfordert oft eine fachliche Einschätzung.

Wer ist von der Sanierungspflicht ausgenommen? Eine Ausnahme von der Sanierungspflicht gilt für Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus schon vor dem Stichtag 1. Februar 2002 ununterbrochen selbst bewohnt haben und bis heute bewohnen. Sobald jedoch ein Eigentümerwechsel stattfindet, gelten die GEG-Vorgaben automatisch für Käufer, Erben und Beschenkte. Auch wenn eine energetische Sanierung nicht den Vorgaben des Denkmalschutzes entspricht, dann besteht keine Pflicht für das entsprechende Gebäude.

Das GEG bestimmt auch, wann neu installierte Heizungen welchen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen. Dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten wurden, müssen Bauherr oder Eigentümer nachweisen: Für umfassende Sanierung geschieht dies mittels Erfüllungserklärung, die der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen ist. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen muss der zuständigen Behörde auf Verlangen eine Unternehmererklärung vorgelegt werden, die die ausführende Firma ausstellt.

Der Sanierungsprozess: Schritt für Schritt

Die energetische Sanierung eines Gebäudes ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und Durchführung erfordert:

1. Energieverbrauch und energetischen Zustand prüfen

Zunächst sollte überprüft werden, ob der Energieverbrauch des Hauses zu hoch ist. Mit dem Energie(bedarfs)ausweis kann die energetische Qualität des Gebäudes unter standardisierten Randbedingungen bewertet und das Haus in eine Effizienzklasse eingestuft werden (grün bis rot bzw. A+ bis H). Je weiter das Haus im gelben oder gar roten Bereich liegt, desto größer ist die mögliche Energieeinsparung.

2. Schwachstellen identifizieren

Mit Online-Tools kann ein Überblick über Schwachstellen des Hauses verschafft werden. Diese Hilfsmittel helfen dabei, den Sanierungsbedarf genauer zu identifizieren.

3. Professionelle Beratung einholen

Es wird empfohlen, sich professionell und detailliert beraten zu lassen. Eine professionelle Energieberatung kann helfen, den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu planen. Solche Beratungen werden gefördert.

4. Sanierungsfahrplan erstellen

Mit einem Sanierungsfahrplan kann Schritt für Schritt auf den Weg gemacht werden. Dabei sollte die Reihenfolge der Maßnahmen so geplant werden, dass sie sich gegenseitig optimieren. Beispielsweise sollte die Fassadendämmung vor dem Austausch der Fenster erfolgen.

5. Gebäude für erneuerbare Energien fit machen

Bei einer umfassenden Sanierung sollte das Haus für eine Heizung mit erneuerbaren Energien vorbereitet werden. Wird ein Haus umfassend saniert, begrenzt das Gebäudeenergiegesetz den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer Primärenergie und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle.

6. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle

Eine professionelle Bauüberwachung durch qualifizierte Fachkräfte ist entscheidend für die Qualitätssicherung während der Sanierungsarbeiten. Schließlich ist die Abnahme der Sanierungsarbeiten notwendig, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten den Qualitätsstandards entsprechen und keine Mängel aufweisen.

Fördermöglichkeiten für Sanierungen

Um die energetische Sanierung von Gebäuden zu fördern, stehen verschiedene finanzielle Anreize zur Verfügung. Im November 2025 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) wieder aufgenommen. Dieses Programm war Ende 2023 vorübergehend eingestellt worden.

Ziel des Förderprogramms ist es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen. Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet.

Auch individuelle Sanierungs

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