Steuerbonus für die energetische Sanierung: Alles, was Eigentümer wissen müssen

Die energetische Sanierung von Immobilien hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen – nicht nur aus klimapolitischen Gründen, sondern auch im Hinblick auf steuerliche Vorteile. Eine dieser Optionen ist der Steuerbonus nach § 35c EStG, der es Eigentümern ermöglicht, Investitionen in die Sanierung ihrer eigenen Wohnimmobilien steuerlich geltend zu machen. Dieser Bonus ist eine wertvolle Alternative oder Ergänzung zu staatlichen Förderprogrammen wie BAFA oder KfW, bietet aber auch andere Vorteile und Einschränkungen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Steuerbonus funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Sanierungsmaßnahmen förderfähig sind und wie Sie ihn in der Praxis optimal nutzen können. Dazu werden konkrete Beispiele und Rechenmodelle vorgestellt, um eine fundierte Entscheidungshilfe zu bieten.

Was ist der Steuerbonus für die energetische Sanierung?

Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist ein gesetzlich verankertes Instrument, das Eigentümer:innen von selbst genutzten Immobilien erlaubt, Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre verteilt von der Einkommensteuer abzusetzen. Dieser Bonus ist flexibel, rechtssicher und unabhängig von politischen Entscheidungen, was ihn gegenüber staatlichen Förderprogrammen wie BAFA oder KfW attraktiv macht.

Die steuerliche Entlastung beträgt insgesamt 20 % der förderfähigen Kosten, verteilt auf drei Jahre:

  • 7 % im ersten Jahr
  • 7 % im zweiten Jahr
  • 6 % im dritten Jahr

Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro pro Objekt (z. B. ein Haus oder eine Wohnung). Ein Vorteil dieses Modells ist, dass die Maßnahmen sofort umgesetzt werden können, ohne auf eine Förderzusage zu warten. Der Bonus wird über die Steuererklärung geltend gemacht, was die Abwicklung vereinfacht.

Für welche Sanierungsmaßnahmen ist der Steuerbonus geltend zu machen?

Der Steuerbonus gilt für Maßnahmen der energetischen Sanierung, die nach dem 31.12.2019 begonnen und bis zum 31.12.2029 abgeschlossen wurden. Die folgenden Maßnahmen sind förderfähig:

  • Dämmung von Wänden, Dächern oder Kellerdecken
  • Austausch von Fenstern oder Türen
  • Modernisierung der Heizung, z. B. der Austausch einer alten Heizanlage gegen eine Wärmepumpe
  • Anbringung von Solaranlagen
  • Andere Maßnahmen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen

Für den Steuerbonus werden Materialkosten, Einbau- oder Installationskosten sowie notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Wichtig ist, dass die Maßnahmen fachgerecht durchgeführt und von einem Fachunternehmen aus einem der zulässigen Gewerke ausgeführt werden.

Voraussetzungen für den Steuerbonus nach § 35c EStG

Um den Steuerbonus in Anspruch zu nehmen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Durchführung durch ein Fachunternehmen

Die Sanierungsmaßnahme muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Dieser Begriff ist im Einkommensteuergesetz (§ 35c Abs. 1 Satz 6 EStG) definiert und bezieht sich auf Betriebe der folgenden Gewerke:

  • Dachdecker
  • Elektroinstallateure
  • Heizungsbauer
  • Schlosser
  • Tischler
  • Baumeister

Ein Eigentümer darf nicht einfach einen Handwerker beauftragen, der nicht in das Gewerk passt. Beispielsweise darf ein Dachdecker nicht beauftragt werden, eine Heizung zu erneuern – dafür muss ein Heizungsbauer tätig sein.

2. Anforderungen an die Sanierungsmaßnahmen

Die Maßnahmen müssen mindestens den gesetzlich definierten Standards entsprechen, die im Rahmen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt werden. Diese Verordnung legt unter anderem fest, wie viel Energie eingespart werden muss, um die Maßnahme als förderfähig zu qualifizieren.

3. Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken

Der Steuerbonus ist nur für Eigentümer:innen verfügbar, die die Immobilie selbst bewohnen. Dazu gehören auch Zweit- oder Ferienwohnungen, nicht jedoch vermietete Wohnungen. Wenn ein berufliches Arbeitszimmer im Haus integriert ist, muss der Anteil der Sanierungskosten, der auf dieses Zimmer entfällt, aus der Steuerermäßigung herausgerechnet werden.

Steuerbonus beantragen: Wie funktioniert das?

Der Steuerbonus wird nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und vollständiger Zahlung der Kosten geltend gemacht. Die Beantragung erfolgt über die Steuererklärung. Dafür müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Rechnung des Fachunternehmens
  • Überweisungsbeleg der Zahlung

Keine weitere Bescheinigung oder Zertifizierung ist erforderlich – im Gegensatz zu staatlichen Förderprogrammen wie BAFA oder KfW. Die Abwicklung erfolgt über die Anlage Energetische Maßnahmen in der Steuererklärung.

Verteilung auf drei Jahre

Die steuerliche Entlastung wird über drei Jahre verteilt, wobei die folgenden Prozentsätze gelten:

  • 7 % im ersten Jahr
  • 7 % im zweiten Jahr
  • 6 % im dritten Jahr

Dieser Bonus wird als Tarifermäßigung abgebildet, was bedeutet, dass die Beträge direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen werden. Das Finanzamt muss den Bonus gesetzlich gewähren, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Vergleich zu staatlichen Förderungen, die manchmal politisch verändert werden können, ist der Steuerbonus rechtssicherer und vorhersagbarer.

Steuerbonus vs. staatliche Förderprogramme: Was ist besser?

Der Steuerbonus ist eine Alternative oder Ergänzung zu staatlichen Förderungen wie BAFA oder KfW. Welche Option sich für Sie besser eignet, hängt von der Art der Sanierungsmaßnahme, dem Budget und der individuellen Steuersituation ab.

Vorteile des Steuerbonus:

  • Kein Vorantrag nötig: Sie können die Maßnahme sofort starten.
  • Rechtssicherheit: Gesetzlich festgelegte Vorteile.
  • Keine Bescheinigung durch Energieberater: Einfachere Abwicklung.
  • Keine Deckelung für förderfähige Kosten: Bei großen Projekten kann der Steuerbonus vorteilhafter sein.
  • Langfristige Entlastung: Der Bonus wird über drei Jahre verteilt, was die Finanzplanung erleichtert.

Nachteile des Steuerbonus:

  • Keine Sofortentlastung: Der Bonus wird erst über mehrere Jahre ausgezahlt.
  • Vorausfinanzierung erforderlich: Sie müssen die Kosten komplett selbst tragen, bis der Bonus über die Steuererklärung zurückgezahlt wird.
  • Abhängigkeit von der Steuerlast: Wenn Sie in einem Jahr nur wenig Steuern zahlen, kann der Bonus nicht vollständig genutzt werden.

Vorteile staatlicher Förderprogramme (z. B. BAFA, KfW):

  • Sofortige Entlastung: Zuschüsse oder günstige Kredite werden vorab gewährt.
  • Hohe Fördersätze: Bei bestimmten Maßnahmen wie Heizungstausch können bis zu 70 % gefördert werden.
  • Zusatzboni: Bei bestimmten Projekten können Klima-, Effizienz- oder Einkommensboni hinzukommen.

Nachteile staatlicher Förderprogramme:

  • Bürokratischer Aufwand: Beantragung, Energieberatung, Dokumente.
  • Politische Unsicherheit: Förderprogramme können jederzeit geändert oder ausgesetzt werden.
  • Deckelung der förderfähigen Kosten: Bei Dämmmaßnahmen z. B. liegt die Deckelung bei 60.000 Euro.

Rechenbeispiele: Steuerbonus im Vergleich zu staatlichen Zuschüssen

Um die Praxisrelevanz besser zu verstehen, folgen im Folgenden konkrete Szenarien, die zeigen, wie sich der Steuerbonus im Vergleich zu staatlichen Zuschüssen verhält.

Szenario 1: Heizungstausch – Staatliche Förderung im Vorteil

  • Maßnahme: Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe
  • Kosten: 25.000 Euro
  • Zuschuss (KfW 458): Bis zu 30.000 Euro (70 %)
  • Steuerbonus: 5.000 Euro (20 %)

→ Bei dieser Maßnahme ist die staatliche Förderung deutlich vorteilhafter.

Szenario 2: Fenstertausch – Steuerbonus und Zuschuss gleichwertig

  • Maßnahme: Austausch alter Fenster
  • Kosten: 20.000 Euro
  • Zuschuss (BAFA mit iSFP-Bonus): 4.000 Euro (20 %)
  • Steuerbonus: 4.000 Euro (20 %)

→ In diesem Fall ist der Vorteil etwa gleich. Die Entscheidung hängt von der Liquidität und der Abwicklung ab.

Szenario 3: Komplettsanierung – Steuerbonus oft im Vorteil

  • Maßnahme: Sanierung zum Effizienzhaus (Dämmung, Fenster, Haustür, Heizung)
  • Kosten: 115.000 Euro
  • Zuschuss (BAFA/KfW): Tilgungszuschuss bis zu 18.000 Euro (z. B. bei Effizienzhaus 55)
  • Steuerbonus: 23.000 Euro (20 %)

→ Bei großen Investitionen ohne Deckelung kann der Steuerbonus finanziell attraktiver sein.

Szenario 4: Dämmung – Abhängig von der Deckelung

  • Maßnahme: Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke
  • Kosten: 95.000 Euro
  • Zuschuss (BAFA): 12.000 Euro (Deckel bei 60.000 Euro)
  • Steuerbonus: 19.000 Euro (20 %)

→ Bei Deckelung der förderfähigen Kosten kann der Steuerbonus vorteilhafter sein.

Kombination von Steuerbonus und staatlichen Förderungen

Es ist möglich, den Steuerbonus mit staatlichen Förderungen zu kombinieren, sofern unterschiedliche Maßnahmen innerhalb eines Sanierungsprojekts durchgeführt werden. Für dieselbe Maßnahme können jedoch Zuschüsse und Steuerbonus nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Ein Beispiel:

  • Heizungstausch: BAFA- oder KfW-Förderung in Anspruch genommen
  • Fenstertausch: Steuerbonus genutzt

→ So können Sie die Vorteile beider Förderwege optimal nutzen.

Praktische Tipps: Wie Sie den Steuerbonus nutzen

1. Klare Planung der Sanierungsmaßnahmen

Eine klare Planung ist entscheidend, um den Steuerbonus optimal zu nutzen. Achten Sie darauf, dass die Maßnahmen rechtzeitig begonnen und vor dem 1.1.2030 abgeschlossen werden.

2. Fachunternehmen beauftragen

Stellen Sie sicher, dass die Sanierung von einem Fachunternehmen durchgeführt wird. Dies ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Steuerbonus.

3. Dokumentation der Kosten

Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege auf. Diese werden benötigt, um die Maßnahme in der Steuererklärung geltend zu machen.

4. Steuerermäßigung über WISO Steuer

Um die Abwicklung zu vereinfachen, können Sie Software wie WISO Steuer nutzen. Diese Software unterstützt Sie dabei, die Anlage Energetische Maßnahmen korrekt auszufüllen und den Bonus über drei Jahre abzubilden.

5. Individuelle Beratung einholen

Auch wenn der Steuerbonus gesetzlich gesichert ist, ist es empfehlenswert, sich bei der Planung und Durchführung fachlichen Rat einzuholen. Eine Energieberatung kann Ihnen helfen, die Maßnahmen optimal zu planen und sicherzustellen, dass sie förderfähig sind.

Fazit

Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist ein wichtiges Instrument für Eigentümer:innen, die in die energetische Sanierung ihrer Immobilie investieren möchten. Er bietet Flexibilität, Rechtssicherheit und eine einfache Abwicklung über die Steuererklärung. Im Vergleich zu staatlichen Förderungen wie BAFA oder KfW hat der Bonus den Vorteil, dass kein Vorantrag nötig ist und die Maßnahmen sofort umgesetzt werden können.

Ob der Steuerbonus oder eine staatliche Förderung die bessere Option ist, hängt von der Art der Sanierung, dem Budget und der individuellen Steuersituation ab. In manchen Fällen kann auch eine Kombination der Förderwege sinnvoll sein.

Für große Sanierungsprojekte kann der Steuerbonus vorteilhafter sein, da hier keine Deckelung der förderfähigen Kosten gilt. Bei kleineren Maßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung hängt der Vorteil oft vom konkreten Förderprogramm ab.

In jedem Fall ist eine klare Planung, eine fachgerechte Umsetzung und eine sorgfältige Dokumentation entscheidend, um den Bonus optimal zu nutzen.


Quellen

  1. Steuerbonus für die Sanierung – das müssen Sie wissen
  2. Steuerbonus-Förderung – Alles zur steuerlichen Unterstützung
  3. Energetische Sanierung steuern sparen – Tipps zur Steuerermäßigung
  4. Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen

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