Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist ein zentraler Baustein der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung. Sie trägt nicht nur dazu bei, Energiekosten zu senken, sondern reduziert auch die Treibhausgasemissionen und fördert den Übergang zu nachhaltigen Heizsystemen. Um diesen Prozess für Eigentümer und Mieter finanziell attraktiver zu machen, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in enger Kooperation mit der KfW sowie regionalen und kommunalen Fördergebern umfangreiche Unterstützung an. Die BAFA-Förderung ist dabei insbesondere für Einzelmaßnahmen gedacht, während die KfW sich auf umfassende Sanierungsprojekte konzentriert.
Die Antragstellung ist allerdings oft komplex und erfordert die Einbindung zertifizierter Energieberater. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Aspekte der BAFA-Förderung für die energetische Sanierung, gibt einen Überblick über die förderfähigen Maßnahmen, die Höhe der Zuschüsse und die Voraussetzungen, sowie Tipps zur Vorgehensweise bei der Antragstellung. Zudem werden steuerliche Förderungsmöglichkeiten und regionale Unterstützungsoptionen vorgestellt.
Was ist die BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderung ist ein staatliches Programm der Bundesregierung, das privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen bei der Realisierung energieeffizienter Maßnahmen hilft. Ziel ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken, erneuerbare Energien zu fördern und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Förderung wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und ist ein zentraler Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit 2021 aktiv ist.
Seit dem 2. Januar 2023 ist das BAFA für Einzelmaßnahmen an Gebäuden verantwortlich. Dazu zählen Sanierungen der Gebäudehülle, der Austausch von Heizungsanlagen durch umweltfreundliche Systeme und Maßnahmen an der Anlagentechnik, wie Lüftungssysteme oder moderne Regeltechnik. Die KfW hingegen konzentriert sich auf umfassende Sanierungsprojekte und bietet zinsgünstige Kredite an, die in manchen Fällen durch Tilgungszuschüsse ergänzt werden.
Für wen ist die BAFA-Förderung gedacht?
Die BAFA-Förderung ist grundsätzlich für alle in Deutschland ansässigen Organisationen, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen erhältlich. Privatpersonen profitieren in erster Linie von Einzelmaßnahmen, die sich auf ihre eigenen Wohngebäude beziehen. Unternehmen können hingegen Maßnahmen in Nichtwohngebäuden durchführen, die ebenfalls unter die BAFA-Förderung fallen.
Ein zentraler Bestandteil der Antragstellung ist die Prüfung durch einen zertifizierten Energieberater. Dieser übernimmt nicht nur die Planung der energetischen Maßnahmen, sondern stellt auch den Antrag beim BAFA. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der von dem Energieberater erstellt wird, kann zudem einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % einbringen.
Förderfähige Maßnahmen bei der BAFA-Förderung
Die BAFA-Förderung deckt eine Vielzahl von Maßnahmen ab, die zur energetischen Sanierung beitragen. Die genaue Förderungshöhe hängt von der Art der Maßnahme ab, wobei in einigen Fällen auch ein Bonus für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans gezahlt wird.
1. Sanierungen der Gebäudehülle
Die Gebäudehülle bezeichnet alle Bauteile, die den beheizten Bereich des Hauses umschließen. Dazu gehören:
- Dach
- Fassade
- Fenster
- Türen
- Bodenplatte
- Kellerdecke
- eventuell die Dämmung der Kellerwände
Maßnahmen wie Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen oder der Einbau von Wärmeschutzvorrichtungen werden mit Zuschüssen zwischen 15 % und 20 % gefördert. Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erhöht sich die Förderung um zusätzliche 5 %.
Ein besonderer Fokus liegt auf Fenstern: Der Austausch durch energieeffiziente Fenster wird mit 30 % plus einem iSFP-Bonus von 5 % gefördert. Bei dreifach verglasten Fenstern mit niedrigem U-Wert ist die Isolierung besonders effektiv. Zudem wird der Einbau von außenliegenden Wärmeschutzvorrichtungen wie Rollläden oder UV-Schutzsysteme gefördert. Diese Vorrichtungen regulieren den Lichteinfall und verhindern Überhitzung im Sommer, wodurch Heizkosten im Winter gespart werden.
2. Heizungsoptimierung und -austausch
Die Heizung ist eine der wichtigsten Komponenten eines Hauses, da sie oft den größten Anteil am Energieverbrauch ausmacht. Mit der BAFA-Förderung können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Hydraulischer Abgleich
- Pumpentausch
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau moderner Regeltechnik
Diese Maßnahmen werden mit Zuschüssen zwischen 15 % und 20 % gefördert. Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erhöht sich der Zuschuss um 5 %.
Ein spezieller Förderschwerpunkt liegt auf dem Austausch alter Heizungsanlagen gegen umweltfreundliche Systeme. Dazu zählen:
- Biomasseheizungen (z. B. Holzpellets)
- Wärmepumpen
- Solarthermie
- Hybridheizungen
Diese Systeme nutzen erneuerbare Energien und sind daher förderfähig. Gas-, Öl- und Kohleheizungen hingegen werden von der Förderung ausgeschlossen. Diese Regelung entspricht den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das ab 2026 den Einbau von Ölheizungen verbieten wird.
Für Biomasseheizungen, insbesondere Holzpelletsheizungen, gelten strenge Anforderungen an den Feinstaubausstoß, der nicht mehr als 2,5 mg/m³ betragen darf. Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen und Pelletheizungen werden ab 2024 mit einem Zuschuss zwischen 30 % und 75 % gefördert. Bei einem Heizungstausch können sogar bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt werden.
3. Energieberatung und Planung
Eine Voraussetzung für die Beantragung von BAFA-Förderungen ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters. Dieser übernimmt die Prüfung der geplanten Maßnahmen, erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und unterstützt bei der Antragstellung.
Für die Energieberatung selbst gibt es einen Zuschuss von bis zu 50 % des Beratungshonorars, maximal 650 Euro. Dieser Bonus ist besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser relevant. Ein individueller Sanierungsfahrplan kann zudem den Zuschuss um 5 % erhöhen.
4. Weitere förderfähige Maßnahmen
Neben den bereits genannten Maßnahmen werden auch andere Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung gefördert. Dazu gehören:
- Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung
- Modernisierung der Innenbeleuchtung durch LED-Technologie
- Einbau von Smart-Home-Systemen, die den Energieverbrauch optimieren
- Dämmung von Kellerdecken und Fassaden
Diese Maßnahmen sind besonders bei Bestandsgebäuden sinnvoll, da sie den Energieverbrauch erheblich senken können. Die Förderungshöhe variiert je nach Maßnahme, wobei auch hier der individuelle Sanierungsfahrplan einen Bonus einbringen kann.
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung
Um von der BAFA-Förderung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen:
- Planung durch zertifizierten Energieberater: Alle Maßnahmen müssen von einem zertifizierten Energieberater geprüft werden. Dieser übernimmt in der Regel auch die Antragstellung beim BAFA.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Ein iSFP ist optional, kann aber den Zuschuss um 5 % erhöhen. Er dient als Grundlage für die weiteren Maßnahmen und enthält eine detaillierte Planung.
- Antrag vor Beginn der Maßnahmen: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Sonst ist die Förderung nicht mehr möglich.
- Zusammenarbeit mit qualifizierten Handwerksbetrieben: Die Maßnahmen müssen von qualifizierten Handwerksbetrieben durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für Heizungsoptimierungen und Dämmungsmaßnahmen.
- Dokumentation der Maßnahmen: Nach Abschluss der Maßnahmen muss der Energieberater eine Bestätigung über die Ausführung abgeben. Diese wird vom BAFA benötigt, um die Förderung zu bewilligen.
Steuerliche Förderung
Neben der BAFA-Förderung gibt es auch steuerliche Unterstützung für energetische Sanierungen. Nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können Eigentümer von Wohnimmobilien einen steuerlichen Bonus in Höhe von bis zu 20 % der Sanierungskosten erhalten. Dieser Bonus gilt für drei Jahre und ist auf maximal 40.000 Euro je Wohnobjekt begrenzt.
Um von dieser steuerlichen Förderung zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Der Eigentümer muss die Wohnung selbst bewohnen.
- Die Maßnahme muss von einem zertifizierten Energieberater geprüft worden sein.
- Die Maßnahme muss von einem qualifizierten Handwerksbetrieb durchgeführt worden sein.
- Dem Finanzamt muss eine Bescheinigung über die durchgeführte Maßnahme vorgelegt werden.
Diese steuerliche Förderung kann in Kombination mit der BAFA-Förderung genutzt werden, wodurch die finanzielle Belastung für Eigentümer erheblich verringert wird.
Vorgehensweise bei der Antragstellung
Die Beantragung der BAFA-Förderung ist ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältig geplant werden muss. Die wichtigsten Schritte sind:
1. Energieberatung einholen
Die erste und wichtigste Voraussetzung ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters. Dieser analysiert den Energieverbrauch des Hauses, identifiziert energieeffiziente Maßnahmen und erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan. Der Beratungshonorar kann bis zu 650 Euro betragen, wovon 50 % als Zuschuss gewährt werden.
2. Maßnahmen planen und kalkulieren
Nach der Energieberatung erfolgt die Planung der konkreten Maßnahmen. Dabei ist es wichtig, nicht nur die finanzielle Belastung, sondern auch die technischen Aspekte zu berücksichtigen. Einige Maßnahmen können in Eigenleistung durchgeführt werden, andere erfordern die Zusammenarbeit mit qualifizierten Handwerksbetrieben.
3. Finanzierung prüfen und Förderung beantragen
Bevor Maßnahmen durchgeführt werden, muss die Finanzierung geprüft werden. Dazu gehört auch die Beantragung der Förderung beim BAFA oder der KfW. Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden, da andernfalls die Förderung nicht mehr gewährt wird.
4. Sanierung ordnungsgemäß umsetzen
Nach der Beantragung der Förderung können die Maßnahmen durchgeführt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Arbeiten von qualifizierten Handwerksbetrieben durchgeführt werden. Nach Abschluss der Maßnahmen muss der Energieberater eine Bestätigung über die Ausführung abgeben, die vom BAFA benötigt wird, um die Förderung zu bewilligen.
Regionale und kommunale Förderprogramme
Neben den bundesweiten Förderungen gibt es auch regionale und kommunale Förderprogramme, die für die energetische Sanierung genutzt werden können. Viele Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten zusätzliche Zuschüsse oder günstige Kredite an. Diese Programme können in Kombination mit der BAFA-Förderung genutzt werden, um die finanzielle Belastung weiter zu verringern.
Ein praktisches Tool zur Suche nach regionalen Förderungen ist die Förderdatenbank, in der man nach dem Stichwort „Sanierung“ suchen und nach dem eigenen Bundesland filtern kann.
Fazit
Die BAFA-Förderung für die energetische Sanierung ist ein wertvolles Instrument für Eigentümer, die ihr Haus energieeffizient modernisieren möchten. Sie bietet nicht nur finanzielle Unterstützung für Einzelmaßnahmen, sondern fördert auch den Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen und trägt so zum Klimaschutz bei.
Die Antragstellung ist zwar komplex, kann aber mit der Hilfe eines zertifizierten Energieberaters einfach und zuverlässig abgewickelt werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan kann zudem den Zuschuss erhöhen und die Planung der Maßnahmen vereinfachen.
Neben der BAFA-Förderung gibt es auch steuerliche und regionale Förderprogramme, die in Kombination genutzt werden können. Wer die Förderung voll ausschöpfen möchte, sollte sich frühzeitig informieren, einen Energieberater einbinden und die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen beantragen.
Die energetische Sanierung ist nicht nur eine Investition in die Zukunft des eigenen Hauses, sondern auch in die Umwelt und das Klima. Mit der Unterstützung der BAFA-Förderung wird dieser Prozess finanziell attraktiver und für viele Eigentümer machbar.