Einleitung
Die staatliche Förderung des Baukindergelds wurde ursprünglich als Zuschuss konzipiert, um Familien beim Erwerb oder Bau von Wohneigentum zu unterstützen. In den Jahren 2018 bis 2022 standen Familien bis zu 12.000 Euro pro Kind zur Verfügung, die über einen Zeitraum von zehn Jahren in Raten ausbezahlt wurden. Allerdings war dieses Programm zeitlich begrenzt, und viele der Mittel wurden bereits vergeben. Nach der Einstellung des klassischen Baukindergeldes wurde stattdessen ein neues Förderprogramm namens „Wohneigentum für Familien (WEF 300)“ eingeführt. Dieses Programm bietet Familien, die in Bestandsimmobilien investieren, zinsgünstige Kredite an, was eine Alternative zur direkten Zuschussförderung darstellt.
In diesem Artikel wird die aktuelle Förderung von Familien bei der Sanierung und Renovierung von Bestandsimmobilien detailliert vorgestellt. Der Fokus liegt auf den Voraussetzungen, der Höhe der Förderung, der Antragstellung sowie den Einschränkungen. Besonders in ländlichen Regionen oder Randzonen von Städten, wo der Immobilienpreis niedriger ist, kann die Sanierung von Bestandsimmobilien eine sinnvolle Alternative zum Neubau darstellen – sofern die notwendigen Finanzierungswege und Förderprogramme genutzt werden.
Was ist das Baukindergeld bei Sanierung?
Das Baukindergeld wurde ursprünglich als Zuschuss konzipiert, der Familien mit Kindern beim Erwerb oder Bau einer selbst genutzten Immobilie unterstützt. Die Förderung war jedoch zeitlich begrenzt und wurde ab 2023 durch das Programm „Wohneigentum für Familien (WEF 300)“ abgelöst. WEF 300 ist kein Zuschuss mehr, sondern ein zinsgünstiges Darlehen, das Familien bei der Finanzierung von Immobilienkäufen oder Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Die Förderung richtet sich dabei sowohl an Familien, die eine neue Immobilie bauen, als auch an solche, die eine Bestandsimmobilie kaufen und sanieren.
Im Falle der Sanierung von Bestandsimmobilien gelten spezielle Voraussetzungen. So muss der Sanierungsumfang bestimmte Mindestkriterien erfüllen, und die Immobilie muss klimafreundlich und energieeffizient sein. Die Förderung durch WEF 300 kann dabei helfen, die Kosten der Sanierung zu reduzieren und Familien langfristig finanziell entlasten.
Voraussetzungen für die Sanierungsförderung
Um das neue WEF 300-Programm in Anspruch zu nehmen, müssen Familien mehrere Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind sowohl einkommensbezogen als auch immobilienbezogen.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen sind ein zentraler Aspekt der Sanierungsförderung. Laut den bereitgestellten Informationen darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Für Familien mit Kindern ist diese Grenze relativ niedrig angesetzt. Beispielsweise beträgt die maximale Einkommensgrenze bei einem Kind 90.000 Euro, und mit jedem weiteren Kind kann das Einkommen um 10.000 Euro erhöht werden.
Diese Einkommensgrenzen gelten für das gesamte Haushaltsnettoeinkommen, einschließlich aller Familienmitglieder. Ein weiterer Vorteil ist, dass Alleinerziehende von diesen Regelungen nicht ausgeschlossen sind und ebenfalls in den Genuss der Sanierungsförderung kommen können, sofern sie die anderen Kriterien erfüllen.
Immobilienbezogene Voraussetzungen
Die Immobilie, die in Anspruch genommen wird, muss selbst genutzt werden. Das bedeutet, dass die Förderung nicht für den Kauf einer Ferienimmobilie oder einer Kapitalanlage eingesetzt werden kann. Stattdessen muss die Familie in der geförderten Immobilie selbst wohnen, und die Immobilie darf nicht vermietet werden, zumindest nicht während des gesamten Förderzeitraums.
Außerdem muss der Sanierungsumfang eine bestimmte Schwelle überschreiten. Laut den bereitgestellten Informationen müssen die Sanierungsmaßnahmen mindestens 15.000 Euro kosten. Diese Summe ist ein entscheidender Parameter, um zu beurteilen, ob die Sanierung als wohnungswirtschaftlich relevant angesehen wird.
Zusätzlich müssen die Sanierungsmaßnahmen energieeffizient und klimafreundlich sein. Das bedeutet, dass Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden oder Dächern, der Einbau von Fenstern mit hohem Isolationswert oder die Modernisierung der Heizungsanlage in Betracht gezogen werden. Solche Maßnahmen tragen dazu bei, den Energieverbrauch der Immobilie zu senken und langfristig die Energiekosten zu reduzieren.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Anzahl der Kinder im Haushalt. Im Fall des ursprünglichen Baukindergeldes wurden bis zu 12.000 Euro pro Kind über zehn Jahre ausbezahlt, was einer jährlichen Zahlung von 1.200 Euro entsprach. Allerdings war das klassische Baukindergeld ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden musste. Das aktuelle WEF 300-Programm hingegen ist ein zinsgünstiges Darlehen, bei dem die Förderung in Form von günstigen Zinsen und längeren Zinsbindungen gewährt wird.
Die Höhe des Darlehens, das durch WEF 300 gewährt wird, hängt von der Anzahl der Kinder im Haushalt ab. Für Familien mit zwei Kindern beträgt der maximale Kreditbetrag beispielsweise 170.000 Euro. Wenn der Neubau oder die Sanierung zudem das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ trägt, kann der Kreditbetrag auf 220.000 Euro erhöht werden. Dieser Anstieg des Kreditbetrags ermöglicht eine höhere Investition in energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen.
Die Zinsen bei WEF 300 sind deutlich günstiger als bei regulären Bankdarlehen. Beispielsweise beträgt der Zinssatz bei WEF 300 aktuell 1,12 Prozent p.a. bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Im Vergleich dazu liegt der Zinssatz bei vergleichbaren Darlehen von Hausbanken etwa 2,5 Prozentpunkte höher. Das bedeutet, dass Familien, die WEF 300 nutzen, im Laufe der Kreditlaufzeit erhebliche Ersparnisse realisieren können.
Bei einer Familie mit zwei Kindern kann die Ersparnis beispielsweise bis zu 30.500 Euro betragen, wenn der Kredit nicht mit dem QNG-Qualitätssiegel verbunden ist. Wenn die Sanierung oder der Neubau zudem das QNG-Qualitätssiegel trägt, steigt die Ersparnis auf fast 40.000 Euro. Dies unterstreicht die Bedeutung von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen und zeigt, dass sich Investitionen in die Energieeffizienz langfristig auszahlen können.
Antragstellung und Ablauf
Die Antragstellung für die Sanierungsförderung ist ein entscheidender Schritt, der sorgfältig vorbereitet werden muss. Der Antrag auf WEF 300 kann über die KfW-Bank beantragt werden, wobei der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Einzug in die neue Immobilie gestellt werden sollte. Ein rechtzeitiger Antrag ist wichtig, um eine Kürzung oder den Verlust der Förderung zu vermeiden.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Einreichung der erforderlichen Dokumente. Dazu gehören die Kaufverträge, Baupläne, Energieausweise sowie Nachweise über die Sanierungsmaßnahmen. Diese Dokumente müssen vollständig und korrekt eingereicht werden, um eine reibungslose Auszahlung zu gewährleisten.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Raten über den Förderzeitraum. Allerdings handelt es sich bei WEF 300 nicht um einen direkten Zuschuss, sondern um ein zinsgünstiges Darlehen. Das bedeutet, dass die Förderung in Form von günstigen Zinsen und längeren Zinsbindungen gewährt wird, wodurch die monatlichen Raten reduziert werden.
Familien, die WEF 300 nutzen, müssen sich auch bewusst machen, dass die Förderung verlorengehen kann, wenn sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. So kann beispielsweise der Verkauf der Immobilie oder ein Umzug innerhalb des Förderzeitraums dazu führen, dass die Förderung verlorengeht. In solchen Fällen müssen alle bereits erhaltenen Fördergelder an die KfW zurückgezahlt werden.
Kombination mit anderen Förderungen
Ein weiterer Vorteil der Sanierungsförderung ist, dass sie mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden kann. So können Familien beispielsweise das WEF 300-Programm mit dem Wohn-Riester-Programm oder anderen KfW-Förderungen für energieeffizientes Bauen oder Sanieren kombinieren. Diese Kombination ermöglicht es Familien, die Finanzierung ihrer Sanierungsmaßnahmen noch effektiver zu gestalten und zusätzliche Vorteile zu nutzen.
Eine genaue Beratung ist hierbei besonders wichtig, um die bestmögliche Finanzierung zu erreichen. Experten können dabei helfen, die verschiedenen Förderprogramme zu analysieren und zu bewerten, welche Kombination am besten für die jeweilige Familie und ihre Sanierungspläne geeignet ist.
Fazit
Die Sanierung von Bestandsimmobilien kann eine sinnvolle Alternative zum Neubau sein, besonders in ländlichen Regionen oder Randzonen von Städten, wo Immobilienpreise vergleichsweise niedrig sind. Mit der richtigen Finanzierung und Förderung können solche Sanierungsmaßnahmen nicht nur kosteneffizient, sondern auch langfristig finanzierbar sein.
Das neue WEF 300-Programm bietet Familien mit Kindern die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen in Anspruch zu nehmen, die speziell auf Sanierungsmaßnahmen abgestimmt sind. Im Gegensatz zum alten Baukindergeld handelt es sich hierbei nicht um einen Zuschuss, sondern um ein Darlehen mit attraktiven Konditionen, das Familien langfristig finanziell entlasten kann.
Um die Förderung optimal nutzen zu können, ist es wichtig, dass Familien die Voraussetzungen genau prüfen und sich rechtzeitig über die Antragstellung informieren. Zudem ist eine sorgfältige Planung der Sanierungsmaßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass die notwendigen Investitionen energieeffizient und klimafreundlich sind.
Die Kombination mit weiteren staatlichen oder kommunalen Förderungen kann zudem dazu beitragen, die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen noch effektiver zu gestalten. Insgesamt zeigt sich, dass die Sanierung von Bestandsimmobilien mit der richtigen Planung und Finanzierung eine wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Option für Familien darstellt, die in Wohneigentum investieren möchten.
Quellen
- Baukindergeld 2025 hilft Familien beim Hausbau
- Alles, was Sie über die Auszahlung von Baukindergeld wissen müssen
- Gedezu.de: Baukindergeld
- Immobilienscout24: Baukindergeld
- Finanztip: KfW-Förderung Baukindergeld
- Haufe.de: Baukindergeld kommt und wird auf drei Jahre begrenzt
- Beste Baufinanzierung: Baukindergeld – staatliche Unterstützung für Familien beim Immobilienerwerb