Energetische Sanierung zum Effizienzhaus 40: Voraussetzungen, Vorteile und Finanzierung

Die Sanierung eines bestehenden Hauses auf den Standard eines Effizienzhauses 40 ist eine strategische Investition in die Zukunftsfähigkeit einer Immobilie. Mit diesem Standard wird nicht nur ein hohes Maß an Energieeffizienz erzielt, sondern auch die langfristige Kosteneinsparung für den Eigentümer sichergestellt. Zudem eröffnet die Sanierung zum Effizienzhaus 40 Zugang zu attraktiven Förderprogrammen der KfW und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In diesem Artikel werden die zentralen Aspekte einer Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 40 beschrieben – von den Voraussetzungen über die erforderlichen Maßnahmen bis hin zu den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Was ist ein Effizienzhaus 40?

Ein Effizienzhaus 40 ist ein Gebäude, das im Vergleich zu einem sogenannten Referenzgebäude nur noch 40 % der Primärenergie verbraucht. Die Bezeichnung „40“ stammt daher, dass der Primärenergiebedarf eines solchen Hauses auf maximal 40 % des Referenzgebäudes reduziert ist. Ein Referenzgebäude ist dabei ein hypothetisches Gebäude, das den geltenden gesetzlichen Neubaustandard erfüllt. Der aktuelle Neubaustandard entspricht einem Effizienzhaus 55, was bedeutet, dass ein Effizienzhaus 40 sogar 15 % energieeffizienter ist als ein neues Gebäude.

Zusätzlich zur Primärenergiereduktion müssen auch die Transmissionswärmeverluste des Hauses den Vorgaben entsprechen. Transmissionswärmeverluste beziehen sich auf die Wärme, die durch die Gebäudehülle (Wände, Dach, Bodenplatte, Fenster) verloren geht. Diese Werte sind streng reguliert, um sicherzustellen, dass das Gebäude thermisch hochwirksam ist.

Ein weiteres Kriterium ist die Haustechnik, die in das Sanierungskonzept einbezogen werden muss. Dazu gehören unter anderem eine neue Heizungsanlage, eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, sowie regenerative Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik.

Zusätzlich können durch die Einbindung von Erneuerbaren Energien oder durch die Einhaltung der Vorgaben des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus Unterklassen wie das Effizienzhaus 40 der Erneuerbaren-Energien-Klasse oder das Effizienzhaus 40 der Nachhaltigkeits-Klasse erreicht werden. Diese Klassen bieten zusätzliche Vorteile in Bezug auf Förderung und Zuschüssen.

Voraussetzungen für eine Sanierung zum Effizienzhaus 40

Die Sanierung auf den Standard eines Effizienzhauses 40 ist ein komplexer Prozess, der mehr als die reine Modernisierung einzelner Bauteile erfordert. Es handelt sich um eine Komplettsanierung, bei der die gesamte Gebäudehülle sowie die Haustechnik überarbeitet werden müssen. Einzelmaßnahmen reichen nicht aus, da der Standard nur durch eine gesamtheitliche Optimierung erreicht werden kann.

Ein zentraler Vorteil der Sanierung zum Effizienzhaus 40 ist, dass sie in der Regel mehr als 60 % an Energiekosten einspart, was sich über die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie positiv auf die laufenden Kosten auswirkt. Zudem wird die CO₂-Bilanz deutlich verbessert, was auch in Zeiten wachsender Klimaschutzbewegung eine Rolle spielt.

Energieberatung als Pflicht

Die Sanierung zum Effizienzhaus 40 beginnt immer mit der Einbindung eines Energieberaters. Dieser ist verpflichtet, sowohl energetisch als auch bautechnisch erfahren zu sein und in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (DENA) eingetragen zu sein. Nur so ist der Antrag auf Förderung durch die KfW und BEG möglich.

Der Energieberater erstellt zunächst ein Referenzgebäude, das die Ausgangssituation des bestehenden Hauses abbildet. Anschließend wird ein Sanierungskonzept entwickelt, das alle notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des Effizienzhaus 40 Standards beinhaltet. Dieser Plan dient als Grundlage für die Beantragung der Förderung und später auch als Nachweis für die erfolgreiche Umsetzung.

Fördervoraussetzungen

Eine Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 40 ist nur dann förderfähig, wenn der Förderantrag vor dem Beginn der baulichen Maßnahmen gestellt wird. Dies ist ein entscheidender Punkt, da nach Beginn der Arbeiten keine Fördermittel mehr beantragt werden dürfen. Zudem müssen bei Bestandsimmobilien mindestens 5 Jahre nach dem Bauantrag vergangen sein, um förderfähig zu sein.

Erforderliche Sanierungsmaßnahmen

Die Sanierung zum Effizienzhaus 40 erfordert eine gründliche Überarbeitung der Gebäudehülle und der Haustechnik. Die folgenden Maßnahmen sind typischerweise erforderlich:

1. Dämmung der Gebäudehülle

Die Dämmung ist ein zentraler Baustein bei der Sanierung. Dazu zählen:

  • Außendämmung der Wände mit mindestens 20 cm Dämmung (je nach Ausgangsstandard)
  • Dämmung der Dachflächen auf mindestens U-Wert 0,10 W/(m²K)
  • Dämmung der Bodenplatte mit mindestens 15 cm Dämmung
  • Modernisierung der Fenster auf dreifach verglaste Fenster mit U-Wert unter 0,8 W/(m²K)
  • Dämmung von Türen mit entsprechenden Dämmwerten

Die Dämmmaßnahmen sind erforderlich, um die Transmissionswärmeverluste auf das geforderte Niveau zu reduzieren.

2. Modernisierung der Haustechnik

Die Haustechnik spielt eine ebenso wichtige Rolle bei der Sanierung. Dazu gehören:

  • Erneuerung der Heizungsanlage mit einem System, das mindestens 65 % regenerativen Energieeinsatz ermöglicht (z. B. Wärmepumpe)
  • Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (mindestens 70 % Wärmerückgewinnung)
  • Einbau einer Solarthermie- oder Photovoltaikanlage (je nach Gegebenheiten)
  • Integration von Steuer- und Regelungstechnik für die Heizung und Lüftung

Diese Maßnahmen sind notwendig, um den Primärenergiebedarf auf das geforderte Niveau zu reduzieren und zugleich die Wohnkomfortsteigerung zu sichern.

3. Serielles Sanieren (Bonus)

Eine weitere Option, die zur Förderung hinzugezählt wird, ist das serielle Sanieren. Dabei handelt es sich um die Verwendung modular vorgefertigter Elemente, die vor Ort montiert werden. Diese Methode ist besonders bei Mehrfamilienhäusern oder bei der Sanierung mehrerer Gebäude vorteilhaft. Sie ermöglicht eine schnellere und effizientere Umsetzung und kann bis zu 15 % zusätzlichen Förderbonus erbringen.

4. Worst-Performing-Building-Bonus (WPB)

Ein weiterer Bonus ist der Worst-Performing-Building Bonus (WPB), der auf Gebäude angewandt wird, die in die Klasse H fallen. Das bedeutet, dass der Energieverbrauch des Hauses über 250 kWh/(m²a) liegt oder das Gebäude vor 1975 gebaut wurde und mindestens 75 % der Außenwände nicht saniert sind. Solche Gebäude erhalten einen zusätzlichen Förderbonus in Höhe von 10 %.

Finanzierung und Förderung

Die Sanierung zum Effizienzhaus 40 ist durch mehrere Förderprogramme der KfW und der BEG finanziell unterstützt. Die wichtigsten Programme sind:

1. KfW-Programm 261 – Sanierung auf Effizienzhausstandard

Dieses Programm bietet einen zinsgünstigen Kredit mit einem effektiven Jahreszins ab 2,29 % und einem Tilgungszuschuss bis zu 25 % der Kredithöhe. Die Kredithöhe beträgt bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Bei Einbeziehung der Erneuerbaren-Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeits-Klasse steigt die Kredithöhe auf 150.000 € je Wohneinheit und der Tilgungszuschuss auf 25 %.

Der Tilgungszuschuss wird von der Restschuld abgezogen, was bedeutet, dass der Kreditnehmer lediglich 80 % der abgerufenen Kredithöhe zurückzahlen muss. Dies ist ein entscheidender Vorteil, der die Tilgung der Investition deutlich erleichtert.

2. KfW-Programm 297/298 – Neubau und Sanierung von Effizienzhäusern

Diese Programme sind für den Neubau von Effizienzhäusern gedacht, können aber auch bei der Sanierung eingesetzt werden. Sie bieten zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse, die je nach erreichtem Standard variieren.

3. KfW-Programm 458 – Heizungstausch

Wenn die Sanierung auch den Tausch der Heizungsanlage beinhaltet, kann das KfW-Programm 458 eingesetzt werden. Dieses Programm bietet Zuschüsse zwischen 30 und 70 % der Kosten für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen. Zudem gibt es Boni wie den Klima-Bonus oder den Einkommensbonus, die den Zuschuss erhöhen können.

4. Bafa-Förderung – Energieberatung

Die Einbindung eines Energieberaters ist zwingend erforderlich und kann über die Bafa-Förderung unterstützt werden. Hierbei gibt es Zuschüsse bis zu 50 % der Beratungskosten, mit einem Maximalbetrag von 650 € für Ein- oder Zweifamilienhäuser. Dies ist eine sinnvolle Investition, da der Energieberater die Sanierung planiert und den Erfolg nachweist.

5. KfW-Programm 308 – Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb)

Familien oder Alleinerziehende, die eine Bestandsimmobilie erwerben und innerhalb von 4,5 Jahren energetisch sanieren, können von diesem Programm profitieren. Es bietet zinsgünstige Kredite mit effektiven Zinsen ab 0,01 % und Tilgungszuschüssen bis zu 45 %, abhängig vom erreichten Standard. Die maximale Kredithöhe beträgt 150.000 € je Wohneinheit.

6. KfW-Programm 358/359 – Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen

Wenn bereits einzelne Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, kann dieser Ergänzungskredit eingesetzt werden. Er bietet ebenfalls zinsgünstige Kredite mit effektiven Zinsen ab 0,01 % und kann bis zu 120.000 € pro Wohneinheit abdecken. Zudem ist die Kombination mit BEG- oder Bafa-Zuschüssen möglich.

Vorteile einer Sanierung zum Effizienzhaus 40

Eine Sanierung auf den Standard Effizienzhaus 40 bietet zahlreiche Vorteile, die sich sowohl in der Kostenersparnis als auch in der Umweltbilanz widerspiegeln:

1. Energiekostenersparnis

Die Sanierung reduziert den Energieverbrauch um bis zu 60 %, was sich in deutlich niedrigeren Heizkosten und Stromkosten auswirkt. Zudem ist die Einsparung über die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie spürbar, sodass sich die Investition auch nach der Tilgung weiter lohnt.

2. Wertsteigerung der Immobilie

Ein Gebäude, das den Effizienzhaus 40 Standard erfüllt, hat einen höheren Marktwert als eine nicht sanierte Immobilie. Dies ist insbesondere bei Bestandsimmobilien von Vorteil, da sie durch die Sanierung an Wert gewinnen können.

3. Steuerliche Vorteile

In einigen Fällen können steuerliche Vorteile durch die Einbeziehung der Sanierung in das Steuerrecht entstehen. Dies hängt von der individuellen Finanzierung und der Steuerklasse des Eigentümers ab.

4. Förderung durch KfW und BEG

Die Sanierung zum Effizienzhaus 40 ist mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen verbunden, die den Finanzierungsaufwand deutlich reduzieren. Zudem gibt es zusätzliche Boni wie den WPB oder den Seriellen-Sanierungs-Bonus, die die Förderung weiter erhöhen.

5. Nachhaltigkeit und CO₂-Einsparung

Ein Effizienzhaus 40 hat eine sehr geringe CO₂-Bilanz, was in der heutigen Zeit ein entscheidender Vorteil ist. Zudem wird der Energiebedarf der Zukunft bereits heute vorausschauend reduziert.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Beantragung der Förderung erfolgt über einen Energieberater, der als Energieeffizienz-Experte in der DENA-Liste eingetragen sein muss. Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden, da nach Projektstart keine Fördermittel mehr beantragt werden dürfen.

Die Beantragung umfasst folgende Schritte:

  1. Energieberatung und Sanierungskonzept
    Der Energieberater erstellt ein Sanierungskonzept, das alle Maßnahmen zur Erreichung des Effizienzhaus 40 Standards beinhaltet.

  2. Referenzgebäude berechnen
    Anschließend wird das Referenzgebäude berechnet, um den Ausgangsstand der Immobilie zu bestimmen.

  3. Förderantrag an KfW oder BEG
    Der Energieberater reicht den Antrag an die KfW oder BEG ein. Dazu gehören auch die Kostenplanung, das Sanierungskonzept und der Nachweis der Einhaltung der KfW-Vorgaben.

  4. Begutachtung durch KfW oder BEG
    Die beantragte Förderung wird von der KfW oder BEG begutachtet. Bei positivem Bescheid wird der Kredit oder Zuschuss gewährt.

  5. Bau und Sanierung
    Die Sanierungsarbeiten können beginnen. Wichtig ist, dass alle Arbeiten nach Plan und mit den vorgesehenen Materialien durchgeführt werden.

  6. Abrechnung der Fördergelder
    Nach Abschluss der Sanierung wird der Verwendungsnachweis erstellt und an die KfW oder BEG übermittelt. Danach können die Fördergelder abgerufen werden.

Fazit

Die Sanierung eines bestehenden Hauses auf den Standard Effizienzhaus 40 ist eine langfristige Investition in die Zukunftsfähigkeit der Immobilie. Sie bringt nicht nur hohe Energiekosteneinsparungen, sondern auch ökologische Vorteile und steigende Marktwerte. Zudem profitiert der Eigentümer von attraktiven Förderprogrammen, die die Finanzierung deutlich erleichtern.

Wichtig ist, dass die Sanierung als Komplettsanierung durchgeführt wird und nicht auf Einzelmaßnahmen beschränkt bleibt. Der Einbezug eines erfahrenen Energieberaters ist zwingend erforderlich, um die Voraussetzungen für die Förderung zu erfüllen und den Erfolg der Sanierung sicherzustellen.

Insgesamt bietet eine Sanierung zum Effizienzhaus 40 eine kluge, nachhaltige und wirtschaftliche Entscheidung für alle, die langfristig in eine energieeffiziente und wertbeständige Immobilie investieren möchten.

Quellen

  1. Herten Energieberatung – EH 40 Sanierung und Förderung
  2. Planeco Building – Energetische Sanierung zum Effizienzhaus 40
  3. ADAC – Energieberatung und Sanierung
  4. Dr. Klein – Effizienzhaus 40

Ähnliche Beiträge