Die energetische Sanierung von Gebäuden spielt in der heutigen Zeit eine entscheidende Rolle bei der Reduktion von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen. Sie ist nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die wirtschaftliche Situation der Eigentümer von Bedeutung. Mit der steuerrechtlichen Förderung gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können Eigenheimbesitzer bis zu 40.000 Euro Steuern sparen – vorausgesetzt, sie verfügen über eine Bescheinigung eines Fachunternehmens. Diese Bescheinigung ist ein zentraler Bestandteil der steuerrechtlichen Anrechnung und muss unter strikten Vorgaben ausgestellt werden.
In diesem Artikel wird detailliert beschrieben, was die Bescheinigung für Fachunternehmen bei energetischer Sanierung ist, welche Voraussetzungen für deren Ausstellung gelten, welche Vorteile sie bietet, welche Sanierungsmaßnahmen unter sie fallen, und welche neuen Vorgaben seit Anfang 2025 gelten. Zudem werden die Konsequenzen erläutert, wenn diese Bescheinigung nicht vorliegt, und wie sie erneuert werden kann.
Was ist die Bescheinigung für Fachunternehmen bei energetischer Sanierung?
Die Bescheinigung für Fachunternehmen bei energetischer Sanierung ist ein formelles Dokument, das bestätigt, dass ein Unternehmen über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Qualifikationen verfügt, um energetische Sanierungsarbeiten gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen. Sie dient als Nachweis für den Kunden, dass die durchgeführten Arbeiten den gesetzlichen Standards entsprechen und somit förderfähig sind.
Die Bescheinigung ist insbesondere im Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Förderung nach § 35c EStG von großer Bedeutung. Nur mit dieser Bescheinigung kann der Eigentümer eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, bei der bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden können, mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro.
Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung
Um die Bescheinigung für energetische Sanierungsmaßnahmen ausstellen zu können, muss ein Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Laut den in den bereitgestellten Dokumenten genannten Anforderungen müssen Handwerks-Meisterbetriebe oder Handwerksbetriebe mit einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation tätig sein. Diese Betriebe müssen in den Bereichen tätig sein, die für die Durchführung der Sanierungsarbeiten relevant sind.
Die Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung umfassen:
- Qualifiziertes Personal: Das Unternehmen muss über Mitarbeitende verfügen, die über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung in der energetischen Sanierung besitzen.
- Technische Standards: Das Unternehmen muss gesetzlich vorgeschriebene technische Standards erfüllen und über die erforderliche Ausrüstung und Werkzeuge verfügen.
- Fachliche Kompetenz: Die durchgeführten Arbeiten müssen den Anforderungen der jeweiligen Gewerke entsprechen. So müssen beispielsweise Mauer- und Betonarbeiten von Betriebsleitern mit entsprechender Ausbildung durchgeführt werden.
- Formelle Antragstellung: Das Unternehmen muss einen Antrag an die zuständige Stelle stellen, der beispielsweise Angaben über die Firmenstruktur, Mitarbeiterzahl und Referenzprojekte beinhaltet. Zudem können Nachweise über Weiterbildungen erforderlich sein.
Eine zentrale Stelle prüft die Erfüllung dieser Voraussetzungen und entscheidet, ob das Unternehmen berechtigt ist, die Bescheinigung auszustellen.
Welche Sanierungsmaßnahmen sind unter die Bescheinigung fassbar?
Die Bescheinigung für energetische Sanierung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Dazu gehören:
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern und Bodenplatten
- Austausch von Fenstern und Türen gegen energieeffiziente Modelle
- Installation energieeffizienter Heizungs- und Lüftungssysteme
- Nutzung erneuerbarer Energien, z. B. durch die Einbau von Solaranlagen
Besonders seit der Aktualisierung der Musterbescheinigung im Jahr 2025 ist die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden der Schwerpunkt. Die neue Vorgabe schränkt den Umfang der förderfähigen Maßnahmen ein, um eine klare und einheitliche Anwendung der Steuerermäßigung zu ermöglichen. Dies hat den Vorteil, dass Fachbetriebe sich auf eine begrenzte Zahl von Maßnahmen konzentrieren können, wodurch Fehlerquellen in der Dokumentation reduziert werden.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der neuen Musterbescheinigung ist die Angabe der erzielten U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) für jede gedämmte Außenwand. Diese Werte müssen in der Bescheinigung dokumentiert werden, um die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen.
Wie wird die Bescheinigung ausgestellt?
Die Bescheinigung wird vom ausführenden Fachunternehmen ausgestellt. Dieses muss eine aktuelle Musterbescheinigung nutzen, die seit 1. Januar 2025 verpflichtend ist. Die Musterbescheinigung wurde vom Bundesfinanzministerium aktualisiert und ist in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2024 veröffentlicht. In diesem Schreiben ist auch die Antragnummer genannt: IV C 1 – S 2296-c/20/10003:008.
Die neue Musterbescheinigung vereint die bisherigen Nachweise für ausführende Fachbetriebe und Sachverständige in einem Formular. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für die Endkunden und erleichtert die Beantragung der Steuerermäßigung. Ein großer Vorteil ist, dass die Bescheinigung direkt beim Finanzamt eingereicht werden kann, ohne dass weitere Gutachten oder Begutachtungen durch unabhängige Sachverständige erforderlich sind.
Die Bescheinigung muss inhaltlich präzise sein. Sie muss unter anderem folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Eigentümers
- Name und Anschrift des ausführenden Fachunternehmens
- Beschreibung der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen
- Datierung des Beginns und Endes der Sanierungsarbeiten
- Angabe der erzielten U-Werte für die gedämmten Außenwände
- Bestätigung, dass die Maßnahmen den Vorgaben gemäß § 35c EStG entsprechen
Wichtige Vorgaben für die Ausstellung
Im Jahr 2025 wurden neue Vorgaben für die Ausstellung der Bescheinigung festgelegt, die Fachunternehmer unbedingt berücksichtigen sollten. Diese Vorgaben beinhalten:
- Nur autorisierte Betriebe dürfen die Bescheinigung ausstellen. Laut Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen (ESanMV) sind dies beispielsweise Betriebe in den Bereichen Mauer- und Betonarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Heizungsbau und -installation etc.
- Die durchgeführten Maßnahmen müssen dem Gewerk des ausführenden Betriebs entsprechen. So darf beispielsweise ein Dachdecker nicht eine Wärmedämmung an einer Außenwand durchführen, da dies nicht in sein Gewerk fällt.
- Barzahlungen sind nicht mehr zulässig. Die Rechnung für die Sanierungsarbeiten muss vom Auftraggeber an das Fachunternehmen per Überweisung gezahlt werden. Dies ist ein Anforderung des Bundesfinanzministeriums, um Missbrauch zu vermeiden.
- Die Bescheinigung muss vor der Abgabe der Steuererklärung vorliegen. Nur dann kann der Steuerermäßigungsbetrag geltend gemacht werden.
Vorteile der Bescheinigung für Fachunternehmen
Die Bescheinigung bietet sowohl für das Fachunternehmen als auch für den Auftraggeber mehrere Vorteile:
Für das Fachunternehmen:
- Qualitätsnachweis: Die Bescheinigung ist ein öffentlich anerkennender Nachweis dafür, dass das Unternehmen fachgerechte und förderfähige Sanierungsarbeiten durchführt.
- Steuerliche Anerkennung: Mit der Bescheinigung kann das Unternehmen die Steuerermäßigung für den Auftraggeber sichern, was die Nachfrage nach seinen Leistungen erhöht.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die sich umfassend auf energetische Sanierungen spezialisieren und über die Bescheinigung verfügen, können sich von der Konkurrenz abheben.
- Zugang zu staatlichen Förderungen: Viele staatliche Förderprogramme verlangen die Vorlage einer Bescheinigung, um die Qualifizierung des ausführenden Unternehmens nachzuweisen.
Für den Auftraggeber:
- Steuererstattung: Der Auftraggeber kann bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen, mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro.
- Kosteneinsparung: Durch die Steuerermäßigung entstehen für den Auftraggeber deutliche Kosteneinsparungen.
- Sicherheit: Die Bescheinigung garantiert, dass die durchgeführten Arbeiten fachgerecht und nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wurden.
Gültigkeit und Erneuerung der Bescheinigung
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Fachunternehmen kann je nach Region variieren. In der Regel ist die Bescheinigung jedoch drei bis fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss das Unternehmen die Bescheinigung erneuern, um weiterhin als qualifiziertes Fachunternehmen für energetische Sanierungen tätig zu sein.
Die Erneuerung erfolgt in der Regel durch eine erneute Antragstellung bei der zuständigen Stelle. Hierbei müssen ähnliche Informationen wie bei der ursprünglichen Antragstellung bereitgelegt werden. Zudem können Nachweise über Weiterbildungen oder Referenzprojekte erforderlich sein, um zu zeigen, dass das Unternehmen weiterhin über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.
Konsequenzen ohne Bescheinigung
Wenn ein Unternehmen ohne die erforderliche Bescheinigung tätig ist, können folgende Konsequenzen entstehen:
- Rechtliche Konsequenzen: Das Unternehmen kann gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, was rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen kann.
- Vertrauensverlust: Kunden können das Unternehmen aufgrund der fehlenden Qualifizierung nicht vertrauen, was zu Verlusten im Geschäft führen kann.
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen: Viele öffentliche Aufträge oder Förderungen verlangen die Vorlage einer Bescheinigung. Ohne diese ist der Zugang zu diesen Projekten nicht möglich.
- Steuerermäßigung nicht möglich: Für den Auftraggeber ist es ohne eine gültige Bescheinigung nicht möglich, die Steuerermäßigung nach § 35c EStG in Anspruch zu nehmen.
Die neue Musterbescheinigung ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 ist die neue Musterbescheinigung des Bundesfinanzministeriums verpflichtend. Diese wurde im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Dezember 2024 veröffentlicht. Die neue Bescheinigung ist einheitlich gestaltet und vereinfacht die Dokumentation für die Endkunden. Zudem beinhaltet sie klare Vorgaben zu den förderfähigen Maßnahmen und erfordert die Angabe der erzielten U-Werte.
Ein großer Vorteil der neuen Musterbescheinigung ist, dass sie alle relevanten Informationen in einem Formular zusammenfasst. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, separate Gutachten oder Nachweise zu erstellen. Dies spart Zeit und Ressourcen für das Fachunternehmen und den Auftraggeber gleichermaßen.
Fachunternehmer sollten sich daher unbedingt an die neuen Vorgaben halten. Wird eine veraltete Bescheinigung genutzt, kann das Finanzamt der Steueranrechnung verweigern. In diesem Fall müsste das Fachunternehmen die Bescheinigung erneut ausstellen, was zusätzlichen Aufwand verursacht.
Wie kann die Bescheinigung beantragt und heruntergeladen werden?
Die Beantragung der Bescheinigung erfolgt durch das zuständige Fachunternehmen. Der Antrag kann online gestellt werden oder als Formular ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. In einigen Regionen gibt es auch digitale Plattformen, über die die Bescheinigung direkt beantragt und heruntergeladen werden kann.
Für die neue Musterbescheinigung ab 2025 ist ein Download-Link verfügbar. Dieser ist auf den Webseiten der genannten Quellen zu finden. Ein Link lautet beispielsweise:
Fachunternehmen sollten sicherstellen, dass sie die aktuelle Version verwenden. Veraltete Formulare sind nicht mehr gültig und können zu Verlusten der Steuerermäßigung führen.
Fazit
Die Bescheinigung für Fachunternehmen bei energetischer Sanierung ist ein entscheidender Bestandteil der steuerrechtlichen Förderung gemäß § 35c EStG. Sie dient nicht nur als Nachweis für die Qualität der Arbeiten, sondern auch als Voraussetzung für die Steuerermäßigung. Nur mit dieser Bescheinigung können Eigentümer bis zu 40.000 Euro Steuern sparen.
Seit 2025 gelten neue Vorgaben, die Fachunternehmen unbedingt berücksichtigen sollten. Diese beinhalten unter anderem die neue Musterbescheinigung, die verpflichtende Angabe von U-Werten, und die Einschränkung der förderfähigen Maßnahmen auf nachträgliche Wärmedämmungen. Zudem sind Barzahlungen nicht mehr zulässig, und die Rechnung muss per Überweisung gezahlt werden.
Die Erneuerung der Bescheinigung ist alle drei bis fünf Jahre erforderlich, wobei Nachweise über Weiterbildungen oder Referenzprojekte notwendig sein können. Ohne die Bescheinigung kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, und die Steuerermäßigung ist nicht mehr möglich.
Insgesamt ist die Bescheinigung ein wertvoller Nachweis für die fachliche Kompetenz des Unternehmens und bietet sowohl für den Eigentümer als auch für das Unternehmen zahlreiche Vorteile. Sie ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil jeder energetischen Sanierung.
Quellen
- Bescheinigung für Fachunternehmen für energetische Sanierung
- Neue Bescheinigung für fachgerechte energetische Sanierung
- Musterbescheinigung energetische Sanierung 2025
- Musterbescheinigung für energetische Sanierungsmaßnahmen
- Neue Vorgaben für Steuerermäßigung nach § 35c EStG
- Fachunternehmen für energetische Baumaßnahmen