Förderung energetischer Sanierungen in Eigenleistung: Was ist möglich und wie funktioniert die staatliche Unterstützung?

Einführung

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist eine zentrale Maßnahme im Kampf gegen den Klimawandel und zur Reduktion der Energiekosten. Viele Eigentümer entscheiden sich, Teile der Sanierungsarbeiten selbst vorzunehmen, um Kosten zu sparen. Glücklicherweise ist es möglich, auch Eigenleistungen im Rahmen staatlicher Förderprogramme zu berücksichtigen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das KfW-Förderprogramm bieten hierfür Optionen, wobei ausschließlich Materialkosten gefördert werden können. Die Arbeitskosten – also die Zeit, die der Eigentümer selbst investiert – sind nicht förderfähig. Zudem muss die fachgerechte Ausführung durch einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) nachgewiesen werden.

In diesem Artikel wird detailliert beschrieben, welche Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung förderfähig sind, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie die Antragstellung funktioniert. Ziel ist es, Eigentümer:innen, Selbstbauer:innen und Handwerker:innen umfassend über die Chancen und Risiken der Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung zu informieren.


Was bedeutet „Eigenleistung“ im Kontext der energetischen Sanierung?

„Eigenleistung“ bezeichnet Arbeiten, die ein Eigentümer:in an seinem eigenen Gebäude selbst ausführt, ohne dabei einen professionellen Handwerker hinzuzuziehen. Typische Beispiele sind:

  • Dämmung von Dach oder Fassade
  • Einbau energieeffizienter Fenster
  • Installation von Wärmepumpen
  • Erneuerung des Heizsystems

Diese Arbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden – allerdings nur die Materialkosten. Die eigene Arbeitszeit ist nicht förderfähig, da sie nicht in Geld bewertet wird. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu Arbeiten, die von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, bei denen sowohl Material- als auch Arbeitskosten unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden können.


Welche Sanierungsmaßnahmen sind in Eigenleistung förderfähig?

Die Förderung durch Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und KfW ist auf einzelne Maßnahmen fokussiert, die eine direkte energetische Verbesserung bewirken. Dazu zählen:

  1. Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dachdämmung, Fassadendämmung)
  2. Einbau energieeffizienter Fenster
  3. Installation von Wärmepumpen
  4. Erneuerung des Heizsystems (z. B. von alten Ölheizungen auf moderne Technologien)
  5. Anschluss an regenerative Energiesysteme (z. B. Photovoltaik-Anlagen)

Diese Maßnahmen können in Eigenleistung durchgeführt werden. Wichtig ist jedoch, dass sie fachgerecht umgesetzt werden und durch einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) nachweisbar sind.


Voraussetzungen für die Förderung von Eigenleistungen

Die Förderung von Eigenleistungen ist nicht automatisch gewährt. Es gibt klare Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  1. Fachgerechte Umsetzung der Maßnahme

    • Die Sanierungsarbeit muss so durchgeführt werden, wie es in den geltenden Energieeffizienz-Richtlinien vorgeschrieben ist.
    • Das bedeutet, dass die Arbeiten den technischen Anforderungen entsprechen müssen (z. B. Dämmdicke, Materialien, Verlegequalität).
  2. Nachweis durch einen Energie-Effizienz-Experten (EEE)

    • Ein zertifizierter EEE muss die Maßnahme vor und nach der Durchführung begutachten.
    • Vor der Sanierung erstellt der EEE eine Technische Projektbeschreibung (TPB).
    • Nach der Durchführung erstellt der EEE einen Technischen Projektnachweis (TPN), der bestätigt, dass die Maßnahme fachgerecht durchgeführt wurde.
  3. Förderfähige Materialkosten

    • Nur die Materialkosten, die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbunden sind, sind förderfähig.
    • Die Rechnungen müssen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein und ausschließlich förderfähige Posten enthalten.
    • Kassenbons oder Rechnungen, die nicht alle notwendigen Informationen enthalten (z. B. fehlende Steuernummern oder unklare Posten), sind nicht antragsschlussreif.
  4. Unbarer Zahlungsnachweis

    • Die Materialkosten müssen unbar überwiesen werden, um sie als förderfähige Ausgabe nachweisen zu können.
  5. Gültigkeit des Antrags

    • Der Antrag muss innerhalb der gültigen Förderzeiten gestellt werden. Seit Januar 2023 gelten neue Fördersätze und Regelungen.
    • Die Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsplans (iSFP) umgesetzt werden.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Antragstellung für Förderungen von Eigenleistungen erfolgt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Prozess besteht aus mehreren Schritten:

  1. Erfassung der Sanierungsmaßnahmen durch einen EEE

    • Vor der Durchführung erstellt der EEE eine Technische Projektbeschreibung (TPB). Diese dient als Grundlage für den Antrag.
    • Der EEE muss auch bestätigen, dass die Maßnahme förderfähig ist und dass sie in Eigenleistung durchgeführt wird.
  2. Durchführung der Sanierungsmaßnahme

    • Der Eigentümer:in führt die Maßnahme in Eigenleistung durch.
    • Es ist wichtig, dass die Maßnahme fachgerecht und nach Plan umgesetzt wird, da der EEE danach eine Prüfung durchführt.
  3. Prüfung und Bestätigung durch den EEE

    • Nach der Fertigstellung der Maßnahme überprüft der EEE die Ausführung.
    • Er erstellt den Technischen Projektnachweis (TPN), der bescheinigt, dass die Maßnahme fachgerecht umgesetzt wurde.
  4. Antragstellung bei der BEG

    • Mit TPB und TPN wird der Antrag gestellt.
    • Zusätzlich müssen Rechnungen über die Materialkosten beigelegt werden.
    • Die Rechnungen müssen auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein und ausschließlich förderfähige Posten enthalten.
  5. Zahlung der Förderung

    • Die Förderung wird in Form von Zuschüssen an die Materialkosten gewährt.
    • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme und der Energieeffizienzklasse des Gebäudes ab.

Wichtige Tipps für die Antragstellung

Um die Förderung in vollem Umfang zu erhalten, sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Materialrechnungen korrekt ausstellen lassen

    • Die Rechnungen müssen unbar beglichen werden und auf den Namen des Antragstellers lauten.
    • Nur Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme verbunden sind, sind förderfähig.
    • Kassenbons von Baumärkten reichen nicht aus – sie enthalten oft keine detaillierten Informationen.
  2. Kooperation mit einem EEE sichern

    • Der EEE muss vor und nach der Maßnahme tätig werden.
    • Er erstellt die TPB und den TPN, die für die Antragstellung notwendig sind.
    • Es ist wichtig, dass der EEE die Maßnahme ausreichend versteht und über die notwendige Erfahrung verfügt.
  3. Sanierungsplan (iSFP) einbeziehen

    • Wenn der Eigentümer:in einen Sanierungsplan (iSFP) erstellt hat, kann der Bonus für Maßnahmen, die im Plan enthalten sind, genutzt werden.
    • Dieser Bonus kann pro Maßnahme angewendet werden, ist aber nicht kombinierbar mit der Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
  4. Aufpassen bei Kombinationen

    • Die Förderung von Eigenleistungen ist nur für Einzelmaßnahmen (BEG EM) möglich.
    • Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG) ist die Einbeziehung von Eigenleistungen nicht möglich.
  5. Förderfähigkeit überprüfen lassen

    • Nicht jede Sanierungsmaßnahme ist förderfähig. Es ist ratsam, vor Beginn der Arbeiten eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
    • Ein Energieberater kann den individuellen Sanierungsplan (iSFP) erstellen und so helfen, die maximale Förderung zu erhalten.

Fazit

Die Förderung von Eigenleistungen bei der energetischen Sanierung ist eine wichtige Option für Eigentümer:innen, die handwerklich begabt sind und Kosten sparen möchten. Allerdings gelten klare Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Nur Materialkosten sind förderfähig.
  • Die Maßnahme muss fachgerecht durchgeführt werden.
  • Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) muss die Maßnahme vor und nach der Durchführung begutachten.
  • Die Rechnungen müssen korrekt ausgestellt sein.
  • Die Antragstellung muss innerhalb der gültigen Förderzeiten erfolgen.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann staatliche Zuschüsse für seine Sanierungsmaßnahmen erhalten. Dies hilft nicht nur, Energiekosten zu senken, sondern auch, den Klimaschutz aktiv mitzugestalten.


Quellen

  1. hq-energieberatung.de
  2. 20grad.de
  3. energieberater-in-der-naehe.info
  4. energie-fachberater.de
  5. verdaenergy.de
  6. energie-experten.org
  7. finanztip.de

Ähnliche Beiträge