Einführung
Die energetische Sanierung von Immobilien ist in Hessen ein zentraler Baustein der Klimaschutz- und Energiepolitik. Mit steigenden Energiekosten und der Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, gewinnt die Modernisierung bestehender Gebäude zunehmend an Priorität. Glücklicherweise stehen in Hessen und auf Bundesniveau zahlreiche Förderprogramme bereit, die Immobilienbesitzende bei Sanierungsmaßnahmen entlang der Gebäudehülle, bei der Modernisierung der Heizanlagen und bei der Verbesserung des Energieverbrauchs unterstützen. Diese Förderungen reichen von Investitionszuschüssen über zinsgünstige Kredite bis hin zu Bonuszahlungen bei der Umsetzung von Sanierungsfahrplänen.
Der vorliegende Artikel bietet eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten in Hessen, wobei ausschließlich auf die bereitgestellten Quellen zurückgegriffen wird. Ziel ist es, eine klare, praxisnahe und fachlich fundierte Orientierung für Eigentümer, Mieter und Handwerker zu geben, die sich für die Sanierung ihres Wohngebäudes entscheiden.
Das Bedeutung der Energieeffizienz in Hessen
Energieeinsparung und Klimaschutz
Energieeffiziente Gebäude tragen erheblich zum Klimaschutz bei. In Hessen, wie in ganz Deutschland, ist der Gebäudebestand in hohem Maße veraltet. Viele Altbauten weisen einen hohen Energieverbrauch auf, was nicht nur die Umwelt belastet, sondern auch die Betriebskosten der Immobilien erhöht. Die Modernisierung von Fenstern, Dämmung, Lüftung und Heizungsanlagen ist daher ein zentraler Schwerpunkt der Energiepolitik des Landes.
Die Bundesanstalt für Arbeit (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten seit Juli 2021 aktualisierte Förderprogramme an. Je höher der Energieeinsparpotenzial einer Sanierung ist, desto höher ist auch der Fördersatz. Dieser kann sich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bewegen, wobei ein zusätzlicher Bonus von bis zu fünf Prozentpunkten möglich ist, sofern ein individueller Sanierungsfahrplan von einem Energie-Effizienz-Experten erstellt wird.
Die Rolle des individuellen Sanierungsfahrplans
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentrales Instrument für eine geplante, umfassende und energieeffiziente Sanierung. Dieser Fahrplan wird von einem zugelassenen Energie-Effizienz-Experten erstellt und legt den Grundstein für eine optimale Kombination von Sanierungsmaßnahmen. Der Vorteil: Wer einen solchen Fahrplan hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbonus erhalten, der den Fördersatz um bis zu fünf Prozentpunkte erhöht.
Außerdem ist der iSFP in Hessen Bestandteil des Sonderprogramms „Hessen macht 50:50“, das den Fördersatz für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften bis auf 60 Prozent anhebt. Dies ist ein entscheidender Faktor, um die Anschaffungskosten für Sanierungen zu reduzieren und die langfristige Energieeinsparung zu maximieren.
Die Förderprogramme im Überblick
BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einem Investitionszuschuss. Dieser beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei die Höhe der förderfähigen Ausgaben je Kalenderjahr und Wohneinheit auf 30.000 Euro begrenzt ist. Wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent, und die förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro.
Diese Maßnahmen umfassen unter anderem:
- Dämmung der Außenwände, des Daches oder des Kellers
- Austausch von Fenstern und Türen
- Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Ein Vorteil der BAFA-Förderung ist, dass hier keine bestimmte KfW-Effizienzhausstufe erreicht werden muss. Die Förderung erfolgt daher unabhängig davon, ob die Maßnahme Teil einer umfassenden Sanierung ist.
KfW-Förderung: Komplettsanierung und Klimafreundlicher Neubau
Die KfW bietet zwei zentrale Programme für die energetische Sanierung an: das Programm 261 (Komplettsanierung) und das Programm 298 (Klimafreundlicher Neubau). Beide Programme sind in Hessen besonders relevant, da sie in Kombination mit Landesprogrammen zusätzliche Vorteile bieten.
KfW-Programm 261: Komplettsanierung
Programm 261 richtet sich an Bauherren und Vermieter, die energieeffiziente Sanierungen durchführen oder Effizienzhäuser erwerben. Bei dieser Förderung ist ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss möglich. Der Fördersatz hängt von der erreichten Effizienzhausstufe ab. Je besser das Ergebnis, desto höher ist auch der Tilgungszuschuss.
Ein weiterer Bonus liegt in der Kombination mit der Seriellen Sanierung. Bei dieser Methode wird die Sanierung in der Regel mit vorgefertigten Holzbauelementen durchgeführt. In solchen Fällen, und wenn eine der beiden höchsten Effizienzhausstufen erreicht wird, kann der Tilgungszuschuss um 20 Prozentpunkte erhöht werden.
KfW-Programm 298: Klimafreundlicher Neubau
Programm 298 fördert den Neubau oder Ersterwerb von Miet- und Eigentumswohnungen, die bestimmte CO2-Emissionsgrenzwerte einhalten. Dazu muss die Effizienzhausstufe 40 erreicht werden und die Vorgaben des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG PLUS) erfüllt sein. Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen Kredit, wobei auch hier die Höhe der Förderung von der Effizienz der Maßnahmen abhängt.
Landesförderung in Hessen
Neben den Bundesprogrammen bietet das Land Hessen eigene Fördermodelle an, die in Kombination mit den KfW-Programmen genutzt werden können. Beispiele hierfür sind:
- Mietwohnungen: KfW-BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Sanierung)
- Mietwohnungen: KfW-KFN Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz
Diese Programme bieten eine zusätzliche Zinsverbilligung, insbesondere wenn die Sanierung oder der Neubau bestimmte Energieeffizienz-Niveaus erreicht. Die Beratung und Förderung erfolgen über die WI-Bank.
Besondere Förderangebote für Holzbau und Serielle Sanierungen
Holzbau als nachhaltige Alternative
In Hessen wird besonders auf Holzbau und Holz-Hybrid-Bauweisen Wert gelegt, da diese Baustoffe in der Herstellung, im Ersatz und bei der Entsorgung besonders ressourcenschonend sind. Vorgefertigte Holzelemente ermöglichen zudem eine schnelle Bauzeit und sind in der Sanierung besonders effizient einsetzbar.
Bei der Seriellen Sanierung werden Gebäude in Modulbauweise saniert. Dies hat den Vorteil, dass die Maßnahmen schneller und effizienter umgesetzt werden können. Zudem gibt es hier Boni, wenn die Effizienzhausstufe 85 oder besser erreicht wird und die Nachhaltigkeitsklasse erfüllt ist.
Ein Beispiel für die Serielle Sanierung ist ein Projekt in Langen, bei dem 106 neue Wohnungen in Holz-Hybrid-Bauweise errichtet wurden. Die Gebäude wurden in einem Werk vorgefertigt und vor Ort zusammengesetzt. Dies ermöglichte eine besonders kurze Bauzeit und eine hohe Energieeffizienz.
Bonus für Nachhaltigkeitsklassen
Die Kombination aus Nachhaltigkeitsklasse und Serieller Sanierung kann den Tilgungszuschuss um bis zu 20 Prozentpunkte erhöhen. So kann ein Bauherr, der die Effizienzhausklasse 85 erreicht, einen Kredit von bis zu 120.000 Euro erhalten. Wird zudem eine Nachhaltigkeitsklasse erfüllt, steigt der Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro.
Beratung und Planung: Wie Sie von Förderungen profitieren
Energieberatung und Sanierungsfahrplan
Um die richtigen Maßnahmen für Ihre Sanierung zu planen, ist eine fachliche Beratung unerlässlich. Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude, wobei die Beratung durch einen zugelassenen Energie-Effizienz-Experten (EEE) erfolgen muss. Für Ein- und Zweifamilienhäuser erhalten Immobilienbesitzende bis zu 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, wobei die Maximalgrenze bei 650 Euro liegt.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zentrales Instrument, um die Sanierung geplant und nachhaltig umzusetzen. Er enthält konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung, beispielsweise zu Fenstertausch, Dämmung oder Heizungsmodernisierung. Wer einen solchen Fahrplan erstellen lässt, profitiert von einem zusätzlichen Förderbonus und kann so die Kosten für die Sanierung reduzieren.
Online-Vorträge und Informationsangebote
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet regelmäßig Online-Vorträge an, die sich mit aktuellen Themen der Energetischen Sanierung beschäftigen. Beispielsweise fand am 22. April 2025 ein Vortrag mit dem Titel „Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung“ statt, bei dem Energieberater Dipl.-Ing. Oliver Völksch aktuelle Förderprogramme und Sanierungsstrategien erläuterte.
Diese Veranstaltungen sind eine wertvolle Informationsquelle für Immobilienbesitzende, die sich über die aktuelle Förderlandschaft informieren möchten. Weitere Vorträge und Beratungen können über die Website der Verbraucherzentrale Hessen abgerufen werden.
Steuerliche Vorteile und Steuerermäßigungen
Steuervergünstigungen nach § 35c EStG
In der Energieberatung und Sanierung können auch steuerliche Vorteile entstehen. Nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können Energieeinsparmaßnahmen an Wohngebäuden, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, steuerlich berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die Kosten für energieeffiziente Sanierungen in Form von Steuerermäßigungen wieder eingespart werden können.
Eigenleistungen und Materialkosten
Auch Eigenleistungen sind in bestimmten Fällen förderfähig. Hierbei sind jedoch nur die Materialkosten förderfähig, nicht jedoch die Arbeitskosten. Ein fachgerechtes Unternehmen oder eine Energie-Effizienz-Expertin muss die Materialkosten bestätigen und einen Verwendungsnachweis erbringen.
Voraussetzungen und Ablauf der Förderanträge
Voraussetzungen für die Förderung
Um von den Förderungen profitieren zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Maßnahmen müssen fachgerecht durchgeführt werden und die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
- Ein Förderbescheid muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen, da sonst die Förderung verlorengehen kann.
- Der individuelle Sanierungsfahrplan muss bei Komplettsanierungen erstellt werden, um von den Bonuszuschüssen zu profitieren.
- Die erreichte Effizienzhausstufe muss dokumentiert werden, insbesondere bei KfW-Programmen.
Ablauf der Förderanträge
Der Ablauf der Förderanträge ist in mehreren Schritten unterteilt:
- Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten
- Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- Förderantrag stellen (je nach Förderprogramm bei BAFA oder KfW)
- Förderbescheid erhalten
- Maßnahmen durchführen
- Nachweis der Durchführung einreichen
- Fördergeld erhalten
Fazit
Die Förderung der Haussanierung in Hessen bietet Immobilienbesitzenden zahlreiche Möglichkeiten, um ihre Gebäude energieeffizienter zu gestalten und langfristig Kosten zu sparen. Die Kombination aus BAFA-Förderungen, KfW-Krediten und landespolitischen Programmen ermöglicht eine umfassende Modernisierung, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll ist.
Wichtig ist, dass die Maßnahmen gut geplant werden und durch eine Energieberatung und einen individuellen Sanierungsfahrplan optimiert werden. Nur so können die hohen Förderzuschüsse und Bonuszahlungen vollständig genutzt werden.
Durch die Serielle Sanierung, den Einsatz von Holzbauweisen und die Kombination mit Nachhaltigkeitsklassen kann die Förderung nochmals erhöht werden. Zudem bietet die steuerliche Förderung nach § 35c EStG zusätzliche Vorteile für die Finanzierung.
Wer in Hessen ein Wohngebäude besitzt und die Möglichkeit hat, in die Energetische Sanierung zu investieren, sollte die aktuellen Förderprogramme nutzen. Die Investition lohnt sich nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern trägt zudem zum Klimaschutz bei und verbessert den Wohnkomfort.
Quellen
- BUND Hessen – Haussanierung: Viele Fördermittel verfügbar
- Verbraucherzentrale Hessen – Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung
- Holzbauoffensive Hessen – Förderung für den Wohnungsbau
- LEA Hessen – Altbausanierung und Energie sparen
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude: Sanierung Wohngebäude