Die GEG-Anforderungen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden

Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist in Deutschland ein zentrales Thema, da alte Gebäude einen erheblichen Anteil am nationalen Energieverbrauch ausmachen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden ab 2020 umfassende Regelungen eingeführt, die die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und den Klimaschutz fördern sollen. Besonders im Fokus der GEG-Anforderungen steht die Sanierung von Bestandsgebäuden, insbesondere bei Eigentümerwechseln oder Erbschaften. Dieser Artikel erklärt, welche konkreten Anforderungen im Rahmen einer Sanierung bestehen, wie sie umgesetzt werden können und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.


Einführung in die GEG-Anforderungen bei Sanierungen

Das GEG ist ein zentrales Instrument der deutschen Energiepolitik, das den Energieverbrauch von Gebäuden reduzieren und den Ausstoß von Treibhausgasen begrenzen soll. Es legt klare Grenzwerte für den Wärmeschutz, die Klimatechnik und die Energieeffizienz fest. Die Anforderungen des GEG gelten sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude – mit Ausnahmen für unterirdische Anlagen, Gewächshäuser, selten beheizte Gebäude oder Gebetshäuser.

Bestandsgebäude sind für den Großteil des Energiebedarfs in Deutschland verantwortlich, weshalb sie im GEG besondere Aufmerksamkeit finden. Insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen oder Modernisierungen müssen Eigentümer:innen bestimmte Vorgaben einhalten. Dies betrifft nicht nur die baulichen Maßnahmen, sondern auch die technischen Anlagen und die Energiebilanz des Gebäudes.


GEG-Anforderungen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden

1. U-Wert-Anforderungen bei Teilmaßnahmen

Wenn einzelne Bauteile oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, gelten für diese konkrete U-Wert-Anforderungen. Der U-Wert misst den Wärmedurchgangskoeffizienten und gibt an, wie viel Wärmeenergie durch ein Bauteil entweicht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmung.

Beispiele für Maßnahmen, bei denen U-Wert-Anforderungen gelten, sind:

  • Dämmung von Fassaden
  • Austausch alter Fenster
  • Dämmung der obersten Geschossdecke

Diese Maßnahmen müssen bestimmte Mindestwerte einhalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Wichtig ist, dass diese Anforderungen nicht automatisch greifen, sondern nur dann, wenn das Gebäude ohnehin modernisiert oder verändert wird.


2. Gesamtenergiebilanz bei umfassenden Sanierungen

Bei umfassenden Sanierungen oder Modernisierungen, vergleichbar mit einer Neubau-Sanierung, muss eine Gesamtenergiebilanz erstellt werden. Diese Bilanz kann entweder auf der Grundlage des Primärenergieverfahrens oder des Treibhausgasausstoßes erfolgen. Die Baubehörde entscheidet, welches Verfahren angewendet wird.

  • Primärenergieverfahren: Der Primärenergiebedarf des sanierten Gebäudes darf maximal 85 % des Bedarfs eines Neubaus entsprechen.
  • Treibhausgasverfahren: Die Treibhausgasemissionen dürfen nicht höher sein als bei einem vergleichbaren Neubau.

Diese Vorgaben stellen hohe Anforderungen an die Energieeffizienz und können nur durch umfassende Sanierungsmaßnahmen erreicht werden.


3. Nachrüstpflichten bei Eigentümerwechseln

Ein zentrales Element der GEG-Anforderungen ist die Sanierungspflicht bei Eigentümerwechseln, die ab dem 1. Februar 2002 gilt. Dies betrifft den Kauf, die Erbschaft oder die Schenkung von Ein- und Zweifamilienhäusern. In diesen Fällen haben neue Eigentümer:innen 24 Monate Zeit, um die Sanierungsanforderungen zu erfüllen.

Zu den verpflichtenden Maßnahmen gehören:

  • Austausch alter Heizkessel
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Modernisierung der Fenster

Bestimmte Ausnahmen gelten, wenn die Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich unzumutbar sind oder wenn das Gebäude schon seit vor dem 1. Februar 2002 im Besitz des Eigentümers ist.


4. Fristen und Deadlines

Die Fristen für die Umsetzung der GEG-Anforderungen sind klar definiert:

  • 24-Monats-Frist: Nach einem Eigentümerwechsel (Kauf, Erbschaft, Schenkung) steht den neuen Eigentümer:innen ein Zeitfenster von 24 Monaten, um die Sanierungen durchzuführen.
  • Übergangsfristen: In einigen Regionen gibt es Übergangsfristen, insbesondere wenn kommunale Wärmepläne erstellt werden. In Großstädten (über 100.000 Einwohner) müssen Wärmepläne bis Mitte 2026 vorliegen. In kleineren Kommunen gilt eine Frist bis Mitte 2028.

Zusätzlich gibt es seit Januar 2024 eine 65-Prozent-Regel, die besagt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies gilt zunächst nur in Neubaugebieten mit kommunalen Wärmeplänen, wird aber schrittweise auf alle Gebiete ausgeweitet.


5. Beratungspflicht bei Heizungstausch

Ein weiteres zentrales Regelwerk ist die Beratungspflicht, die Eigentümer:innen verpflichtet, sich vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung (z. B. Öl- oder Gasheizung) über Alternativen mit erneuerbaren Energien beraten zu lassen. Ziel dieser Regelung ist es, langfristige Folgen – insbesondere durch steigende CO₂-Preise – transparent zu machen.


Praktische Umsetzung der GEG-Anforderungen

Die Umsetzung der GEG-Anforderungen erfordert eine sorgfältige Planung und eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Eigentümer:innen, Handwerkern und Energieberater:innen. Im Folgenden werden einige zentrale Aspekte der praktischen Umsetzung erläutert.

1. Erstellung eines Sanierungsplans

Ein detaillierter Sanierungsplan ist unerlässlich, um alle erforderlichen Maßnahmen zu planen und zeitlich zu koordinieren. Der Plan sollte folgende Elemente enthalten:

  • Liste der notwendigen Sanierungsmaßnahmen
  • Zeitplan mit Fristen
  • Kostenschätzung
  • Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Ein strukturierter Plan hilft, mögliche Fehler und Verzögerungen zu vermeiden und stellt sicher, dass alle Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

2. Auswahl geeigneter Handwerker

Die Qualität der Sanierungsarbeiten hängt stark von der Kompetenz der ausführenden Handwerker ab. Es ist wichtig, Partner mit Erfahrung in Energieeffizienz- und Sanierungsmaßnahmen zu wählen. Gut vernetzte Energieberater:innen können bei der Suche nach qualifizierten Handwerker:innen helfen.

3. Nachweise und Dokumentation

Um die Einhaltung der GEG-Anforderungen nachzuweisen, müssen verschiedene Dokumente vorliegen:

  • Energieausweis
  • Bauzeichnungen mit Dämmungsdetails
  • Berichte über die durchgeführten Maßnahmen
  • Energiebilanz (falls relevant)

Die Dokumentation ist nicht nur für die Baubehörde wichtig, sondern auch für den Nachweis von Förderberechtigungen.


Finanzierung und Fördermittel

Die Sanierungsmaßnahmen, die zur Erfüllung der GEG-Anforderungen notwendig sind, können kostspielig sein. Um die finanzielle Belastung für Eigentümer:innen zu reduzieren, gibt es zahlreiche Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten.

1. KfW-Förderprogramme

Die KfW bietet günstige Darlehen und Zuschüsse für energetische Sanierungen an. Beispiele hierfür sind:

  • KfW-Effizienzhaus-Programme
  • KfW-Programme für Altbau
  • KfW-Programme für Heizungsmodernisierung

Die Zinsen sind deutlich niedriger als bei normalen Krediten, und in einigen Fällen können auch Zuschüsse gewährt werden.

2. Staatliche Zuschüsse

Neben den KfW-Programmen gibt es staatliche Zuschüsse, die für bestimmte Sanierungsmaßnahmen bereitstehen. Diese sind oft auf bestimmte Jahre oder Projekte begrenzt und sollten daher zeitnah angemeldet werden.

3. Regionale Fördermittel

Einige Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Fördermittel an, die den Eigentümer:innen helfen können, die Kosten zu reduzieren. Diese Programme sind oft auf bestimmte Regionen begrenzt und können sich in Höhe und Art der Unterstützung unterscheiden.


Vorteile der GEG-Anforderungen

Trotz der hohen Anforderungen und Kosten bietet die Umsetzung der GEG-Vorgaben auch zahlreiche Vorteile:

1. Energiekostensenkung

Eine moderne Sanierung kann den Energieverbrauch um bis zu 50 % reduzieren, was zu deutlichen Einsparungen in den Heizkosten führt.

2. Wertsteigerung

Sanierungen erhöhen nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch den Wert der Immobilie. Laut den bereitgestellten Quellen kann sich der Wert um bis zu 20 % steigern.

3. Förderung bis zu 70 % der Investitionskosten

Mit der Kombination aus KfW-Darlehen und Zuschüssen können bis zu 70 % der Investitionskosten durch staatliche Förderungen gedeckt werden, was die Sanierung wirtschaftlich attraktiv macht.

4. CO₂-Reduzierung

Energetische Sanierungen tragen erheblich zum Klimaschutz bei. Es ist möglich, den CO₂-Ausstoß um bis zu 60 % zu reduzieren, was nicht nur umweltfreundlich, sondern auch langfristig kosteneffizient ist.


Ausnahmen und Befreiungen

Nicht alle Eigentümer:innen unterliegen den GEG-Anforderungen. Es gibt bestimmte Ausnahmen, die es zu berücksichtigen gilt:

  • Eigentümer:innen, die ihr Haus seit vor dem 1. Februar 2002 besitzen, sind von der Sanierungspflicht befreit.
  • Selbstnutzende Erb:innen, die keine Vermieter:innen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Sanierungspflicht befreit sein.
  • Wirtschaftlich unzumutbare Maßnahmen können durch die Baubehörde begutachtet werden, um eine Befreiung zu erhalten.

GEG-Anforderungen und Technologieoffenheit

Ein zentrales Prinzip des GEG ist die Technologieoffenheit, die Eigentümer:innen ermöglicht, die Sanierungsmaßnahmen flexibel zu planen. Dies bedeutet, dass keine bestimmte Technologie vorgeschrieben ist, solange die Energieeffizienzziele erreicht werden.

Beispiele für technologisch offene Lösungen sind:

  • Hybridheizungen, die Gas- und Wärmepumpentechnik kombinieren
  • Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Solarstrom
  • Wärmepumpen als alternatives Heizsystem

Diese Flexibilität ist besonders vorteilhaft, da sie den Eigentümer:innen die Möglichkeit gibt, die für sie optimale Lösung zu wählen, die sowohl energieeffizient als auch wirtschaftlich ist.


GEG und Photovoltaikpflicht

Einige Bundesländer haben zusätzliche Regelungen eingeführt. So gilt in Schleswig-Holstein ab März 2025 eine Photovoltaikpflicht für Dächer über 50 Quadratmetern. Andere Bundesländer planen ähnliche Regelungen, was darauf hindeutet, dass die Photovoltaik eine immer größere Rolle bei der Energieversorgung von Gebäuden spielen wird.

Diese Regelungen ergänzen das GEG und machen es nochmals wichtiger, die Sanierungsmaßnahmen sorgfältig zu planen.


Fazit

Die GEG-Anforderungen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden stellen hohe, aber machbare Anforderungen an die Energieeffizienz und den Klimaschutz. Besonders bei Eigentümerwechseln und Erbschaften ist die Sanierungspflicht nach GEG relevant und muss innerhalb von 24 Monaten erfüllt werden. Die Anforderungen reichen von der Dämmung der obersten Geschossdecke über den Austausch alter Heizkessel bis hin zur Erstellung einer Gesamtenergiebilanz.

Zwar können die Maßnahmen kostenintensiv sein, doch durch Förderprogramme, günstige Kredite und professionelle Beratung lässt sich die Sanierung wirtschaftlich umsetzen. Zudem bietet die GEG-Sanierungspflicht zahlreiche Vorteile wie Energieeinsparungen, Wertsteigerung und CO₂-Reduktion.

Eine frühzeitige Planung, integrierte Sanierungsmaßnahmen und professionelle Unterstützung sind entscheidend, um die GEG-Anforderungen zu erfüllen und langfristig profitabel zu investieren. Mit der richtigen Strategie kann die GEG-Sanierungspflicht nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für nachhaltige Wertsteigerung und Klimaschutz werden.


Quellen

  1. Energetische Anforderungen des GEG bei der Altbausanierung
  2. Finanzierung und Fördermittel bei Sanierungen
  3. GEG Sanierungspflicht – Was Eigentümer wissen sollten
  4. Sanierungspflichten und Fristen nach GEG
  5. GEG Sanierungspflicht – Ausnahmen und Vorteile
  6. Energetische Sanierung – Beratung und Förderung

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